Bericht über den Stand der Erfüllung des Frauenförderplans für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Bericht informiert über den Stand der Erfüllung des Frauenförderplans für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main. Ziel ist es, die Entwicklung des Frauenanteils an den Beschäftigten zu dokumentieren und gegebenenfalls Anpassungen der Zielvorgaben vorzunehmen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Umwelt und Energie verfolgenBericht
Der aktuelle Frauenförderplan der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) ist für den Zeitraum vom 01.07.2018 bis 30.06.2021 aufgestellt worden. Gemäß Ziffer 17 des Frauenförderplans der SEF hat gemäß § 6 Abs. 6 HGIG alle zwei Jahre eine Berichterstattung über die Entwicklung des Frauenanteils an den Beschäftigten zu erfolgen. Zwischenzeitlich wurde der gesetzlich vorgesehene Berichtzeitraum von zwei auf drei Jahre verlängert (neu: § 7 Abs. 7 HGIG). Entsprechend der gesetzlichen Neuregelung ist der nunmehr vorliegende Bericht zum Frauenförderplan mit den Daten 30.06.2021 erstellt worden. Der Bericht beinhaltet Zahlen zur Beschäftigtenstruktur und ggf. eine Anpassung der Zielvorgaben, Frauen in Führungsfunktionen, Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen, Beurlaubungen, Teilzeitarbeit, Elternzeit, Telearbeit sowie zur Personalentwicklung und Fortbildung. Gemäß § 7 Abs. 3 HGIG sind Frauenförder- und Gleichstellungspläne in den Gemeinden der Gemeindevertretung vorzulegen. Gemäß § 7 Abs. 7 HGIG ist auch der Bericht über den Umsetzungsstand der Gemeindevertretung vorzulegen. Die Gleichstellungsbeauftragte wurde gemäß § 17 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 HGIG beteiligt, eine Stellungnahme liegt als Anlage zu diesem Bericht bei.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. November 2021 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FRAKTION (= Kenntnis)