Bebauungsplan Nr. 878 - Westlich Rödelheimer Bahnhof - Breitlacherstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 17.05.2010, M 92
Betreff: Bebauungsplan Nr. 878 - Westlich Rödelheimer Bahnhof - Breitlacherstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet westlich des Rödelheimer Bahnhofs zwischen der Breitlacherstraße und den Bahngleisen, sowie der Westerbachstraße und Glashüttener Straße in Frankfurt am Main - Rödelheim ist auf der Grundlage des vorgelegten Rahmenkonzepts ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 02.03.2010 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Der Bebauungsplan dient der städtebaulichen Neuordnung des Bereichs zwischen der Breitlacherstraße und den Bahngleisen sowie der Westerbachstraße und der Glashüttener Straße. Wichtigste Maßnahme dieser Neuordnung ist die Schaffung eines attraktiven öffentlichen Platzes am westlichen Ausgang der neuen Fußgängerunterführung am Bahnhof Rödelheim. II. Der Magistrat wird ermächtigt, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden.
Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Bestand und städtebauliche Situation Das Umfeld des Bahnhofs Rödelheim hat in den vergangenen Jahren durch die neue Bebauung südlich und nördlich des Bahnhofsvorplatzes (Baruch-Baschwitz-Platz) sehr an städtebaulicher Qualität gewonnen. Der Neubau der Fußgängerunterführung zu den S-Bahn-Gleisen sowie die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes werden den östlichen Bahnhofsbereich erheblich aufwerten. Westlich der Bahngleise sollen als weitere Maßnahme die Bushalteanlagen erneuert werden. Bisher konnte aber der stadträumliche Mangel nicht behoben werden, dass die Bushaltestellen abseits zwischen der Rückseite des heutigen Supermarktgebäudes und den Bahngleisen liegen. Inzwischen befinden sich alle privaten Flächen zwischen Breitlacherstraße und Bahngleisen nördlich der Westerbachstraße in der Hand eines Eigentümers. Daraus ergibt sich die historische Chance, den gesamten Bereich neu zu beordnen. Die heute vorhandenen Funktionen, wie Bushaltestelle und Nahversorgung, sollen dabei erhalten bleiben, aber stadträumlich optimiert werden. Ursprünglich war der Geländestreifen zwischen den Gleisen und der Breitlacherstraße mit Betrieben und Einrichtungen besiedelt, die mit dem Bahnbetrieb verknüpft waren. Im Laufe der Jahrzehnte entstanden dort Büro- und Gewerbebauten, teilweise auf Grundstücken, die sich in ihrem Zuschnitt an den aufgegebenen Nutzungen orientierten. Insbesondere das Grundstück des Supermarktes und die Bushaltestellen am westlichen Ausgang der Fußgängerunterführung basieren in Lage und Zuschnitt noch auf den alten Nutzungen. Mit dem Neubau der Bahnsteige und der Fußgängerunterführung zu den S-Bahnsteigen nutzt die DB-AG auch die Möglichkeit, die Gleisanlagen umfassend neu zu organisieren. Einige Gleise westlich der Bahnsteige sind entbehrlich und können rückgebaut werden. Die hierdurch frei werdenden Flächen können zurzeit nicht adäquat genutzt werden. Anlass, Ziele und Konzept Die Neubeordnung wird, wie im vorgelegten Rahmenkonzept (Anlage 1) dargestellt, wesentliche städtebauliche Mängel beseitigen: Westlich des Ausgangs der Unterführung soll sich künftig ein großzügiger öffentlicher Platz erstrecken. Der heutige Supermarkt (Nahversorger) wird abgerissen und soll weiter nördlich in erweiterter Form neu errichtet werden. Die Bushaltestellen, die nach den derzeitigen Planungen zwischen dem heutigen Supermarkt und den Bahngleisen liegen, sollen auf diesem Platz neu beordnet werden. Das gesamte Gebiet soll bis zur Glashüttener Straße als MK-Gebiet (Kerngebiet) festgesetzt werden, in dem Wohnen allgemein zulässig sein soll. So können z.B. oberhalb des Nahversorgers auch Wohnungen errichtet werden. Das Wohnen an der Bahn ist vom Grundsatz her möglich, da Freibereiche (Terrassen, Gärten usw.) nach Westen ausgerichtet werden können. Inwieweit bautechnische Maßnahmen zur Schalldämmung an den Gebäuden erforderlich werden, ist im weiteren Verlauf des Verfahrens noch zu untersuchen. Großflächiger Einzelhandel soll nur im Erdgeschoss des mit MK-1 bezeichneten Gebiets nördlich des neuen Stadtplatzes zulässig sein; aus dieser Maßgabe ergibt sich eine Fläche von ca. 4.000 qm Bruttogeschossfläche für großflächigen Einzelhandel und Läden. Die Bauhöhe soll im Regelfall 4 Vollgeschosse nicht überschreiten. Auf der im beiliegenden Rahmenkonzept mit MK-2 gekennzeichneten Fläche ist noch zu prüfen, ob hier eine Neubebauung mit 5 Vollgeschossen zugelassen werden kann. Das nördlichste Grundstück ist mit einem Bürogebäude bebaut, das nach den aktuellen Planungen erhalten bleiben soll. Ergänzende Bebauung mit einer Bauhöhe von höchstens 4 Vollgeschossen wäre hier möglich. Im Binnenbereich des Grundstücks ist die Bauhöhe noch zu überprüfen, soll aber 7 Vollgeschosse nicht überschreiten. Entlang der Breitlacherstraße und der Glashüttener Straße soll darüber hinaus die Traufhöhe höchstens 14,50 m betragen. Alle Stellplätze sollen in Tiefgaragen untergebracht werden. Das städtebauliche Konzept wurde unter der Prämisse entwickelt, dass die Fußgängerunterführung zu den S-Bahn-Gleisen einschließlich der Fahrradrampen in der genehmigten Planfassung ohne Änderungen gebaut werden kann (Plangenehmigung gem. § 18 (2) Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) vom 30.3.2009). Die durch die Stadtverordnetenversammlung, § 1820 vom 03.05.2007 (M 53 vom 23.03.2007) beschlossene und genehmigte Planung zur westlichen Bushaltestellenanlage wird durch die neue Planung ersetzt. Die Neubeordnung des westlichen Bahnhofbereichs wird sich auf die Gesamtstruktur Rödelheims positiv auswirken. Die Funktion "Nahversorgung" wird langfristig an zentraler Stelle in Rödelheim gesichert. Westlich der Gleise entsteht ein hochwertiger öffentlicher Raum als Pendant zum östlich gelegenen Baruch-Baschwitz-Platz. Die Quartiere westlich der Bahngleise und die Quartiere östlich der Bahngleise rücken wieder etwas mehr zusammen. Der vorgelegte Bebauungsvorschlag (Anlage 2) zeigt bezüglich der dort dargestellten Gebäudestrukturen lediglich beispielhaft, welche Strukturen im Plangebiet künftig gewünscht sind bzw. möglich wären. Planungsrecht Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist im Nordteil des Plangebietes "gewerbliche Baufläche", am östlichen Rand "Fläche für den Schienenverkehr" und im weit überwiegenden Teil des Geltungsbereichs "gemischte Baufläche" aus. Damit kann der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden. Eine Notwendigkeit für ein Änderungsverfahren besteht nicht. Das Plangebiet umfasst Teilflächen der Bebauungspläne NW 24b Nr. 2 vom 21.06.1977 und NW 24d Nr. 1 vom 03.10.1974. Beide Bebauungspläne setzen für Teilflächen des Plangebietes Gewerbegebiete und öffentliche Verkehrsflächen fest. Darüber hinaus wurden im Bebauungsplan NW 24d Nr. 1 Flächen für Bahnanlagen nachrichtlich übernommen. Vollständig überlagert werden die verbliebenen rechtswirksamen Bereiche der Fluchtlinienpläne F 1484 vom 14.02.1939 und F 840 vom 10.12.1913. Anlage 1 (ca. 1,4 MB) Anlage 2 (ca. 934 KB) Anlage Lageplan (ca. 2,5 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 18.08.2010, NR 1956 Anregung vom 17.08.2010, OA 1158 Anregung vom 17.08.2010, OA 1159 Anregung vom 17.08.2010, OA 1160 Antrag vom 24.07.2010, OF 735/7 Antrag vom 29.07.2010, OF 736/7 Antrag vom 29.07.2010, OF 737/7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2010Sie sind hierMM 92Bebauungsplan Nr. 878 - Westlich Rödelheimer Bahnhof - Breitlacherstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 24. Juli 2010OFOF 735/7Bebauungsplan Nr. 878 - Westlich Rödelheimer BahnhofOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Juli 2010OFOF 736/7Neubau eines Busparkplatzes Rödelheim WestOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Juli 2010OFOF 737/7Geplanter Bau eines Busparkplatzes Westlich Rödelheimer BahnhofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. August 2010OAOA 1160Geplanter Bau eines Busparkplatzes Westlich Rödelheimer Bahnhof Vortrag des Magistrats vom 17.05.2010, M 92Anregung
- 17. August 2010OAOA 1158Bebauungsplan Nr. 878 - Westlich Rödelheimer Bahnhof Vortrag des Magistrats vom 17.05.2010, M 92Anregung
- 17. August 2010OAOA 1159Neubau eines Busparkplatzes Rödelheim-West Vortrag des Magistrats vom 17.05.2010, M 92Anregung
- 18. August 2010NRNR 1956Bebauungsplan Nr. 878 Westlich Rödelheimer Bahnhof - BreitlacherstraßeSTVV-Antrag · SPD
- 9. November 2010STST 1500Bebauungsplan Nr. 878 - Westlich Rödelheimer Bahnhof - Breitlacherstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBStellungnahme
- 15. November 2010BB 683Bebauungsplan Nr. 878 - Westlich Rödelheimer BahnhofMagistratsbericht
- 13. Mai 2011Antwort des Magistrats · nach 52 WochenBB 239Bebauungsplan Nr. 878 - Westlich Rödelheimer Bahnhof hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Annahme bei Enthaltung FARBECHTE
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 92 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1956 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 1158 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 1159 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 1160 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 92 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1956 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1158 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1159 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1160 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 92 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage NR 1956 zugestimmt. 2. a) Die Buchstaben a) und b) der Vorlage NR 1956 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Den Buchstaben c) bis f) der Vorlage NR 1956 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 1158 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1159 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 1160 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. a) CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (M 92 = Annahme, NR 1956 und OA 1158 = Prüfung und Berichterstattung, OA 1159 und OA 1160 = vereinfachtes Verfahren) Stv. Holtz (OA 1159 und OA 1160 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 92 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage NR 1956 zugestimmt. 2. a) Die Buchstaben a) und b) der Vorlage NR 1956 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Den Buchstaben c) bis f) der Vorlage NR 1956 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 1158 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1159 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 1160 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. a) CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und NPD gegen SPD, LINKE., FAG, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und ÖkoLinX-ARL gegen NPD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie NPD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP, ÖkoLinX-ARL und Stv. Holtz (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP, ÖkoLinX-ARL und Stv. Holtz (= Annahme)