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1. Beauftragung Planungsleistungen Projekt U 4 Lückenschluss Ginnheim-Bockenheimer Warte 2. Neuausrichtung der Projektbaugesellschaft SBEV Stadtbahn…

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1. Beauftragung Planungsleistungen Projekt U 4 Lückenschluss Ginnheim-Bockenheimer Warte 2. Neuausrichtung der Projektbaugesellschaft SBEV Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbH

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren8 SitzungenAngenommen
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die VGF mit der Planung und dem Neubau der Stadtbahnverbindung U4 zwischen Ginnheim und Bockenheimer Warte zu beauftragen. Dies ist notwendig, um der wachsenden Bevölkerung und den Anforderungen an die städtische Infrastruktur gerecht zu werden. Ziel ist es, die Vorplanung bis Ende 2023 abzuschließen und eine geeignete Variante für die Umsetzung zu finden.

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Beschlussvorschlag

  1. Es ist beabsichtigt, dass die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) Vorhabenträgerin im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) für die Planung und den Neubau der "U4 Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim" (im Folgenden: "U4 Lückenschluss") werden soll.
  2. Um die Durchführung des Bauprojektes "U4 Lückenschluss" aus einer Hand zu ermöglichen, wird der VGF aufgrund bestehender personenbeförderungsrechtlicher Genehmigungen die Befugnis eingeräumt, die Planung und die Baumaßnahmen "U4 Lückenschluss" einschließlich sämtlicher Bauwerke, Anlagen und Tunnelbauwerke im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auszuführen. Zudem soll bei der VGF das Eigentum an den von ihr zu diesem Zweck hergestellten Bauwerken und Anlagen einschließlich der Tunnelbauwerke entstehen. Hierdurch wird die VGF in die Lage versetzt, die Gesamtmaßnahme auf Nettobasis durchzuführen.
  3. Der Magistrat wird deshalb vorbehaltlich der Umsetzung der Ziffer VI beauftragt, die VGF durch die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) anweisen zu lassen, 1. für das Projekt "U4 Lückenschluss" die Machbarkeit sowie die Vorplanung (bis Leistungsphase 2 inklusive einer Fortschreibung NKU) und damit in Zusammenhang stehende Aufgaben als Bauherrin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erstellen und zu gegebener Zeit der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung vorzulegen; 2. die SBEV Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbH (SBEV) über eine Planungsvereinbarung damit zu beauftragen, für das Projekt U4 Lückenschluss die Machbarkeit sowie die Vorplanung (bis Leistungsphase 2 inklusive einer Fortschreibung NKU) zu erstellen und damit in Zusammenhang stehende Aufträge an Dritte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vergeben.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass 1. die Finanzierung des in Ziffer III. beschriebenen Auftrages anteilig erfolgt aus: - einem städtischen Investitionskostenzuschuss in Höhe von voraussichtlich 1.461.000 EUR; - Eigenmitteln der VGF in Höhe von voraussichtlich 1.400.000 EUR gemäß Öffentlichem Dienstleistungsauftrag (ÖDA Schiene); 2. für die Durchführung Mittel in der Produktgruppe 16.11, Produktdefinition 5.007590, Maßnahmenbezeichnung "Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim (Planungsmittel)" in Höhe von 1.512 T€ zur Verfügung stehen, von den bereits 51 T€ verausgabt und 750 T€ unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum Haushalt 2022 zur Verfügung stehen; 3. die voraussichtlichen Gesamtkosten je nach Variantenausführung zwischen 300.000 T€ - 400.000 T€ (netto) geschätzt werden. 4. Förderanträge geprüft werden.
  5. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.512 T€ werden bewilligt und freigegeben.
  6. Zur Durchführung des in Ziffer III. beschriebenen Auftrages wird der Magistrat außerdem beauftragt, die VGF durch die SWFH anweisen zu lassen, 1. durch Anpassung des Gesellschaftsvertrags der SBEV a) das Tätigkeitsfeld der SBEV wie folgt zu erweitern: (1) Entfall der Beschränkung auf den Neubau der Stadtbahn Europaviertel, (2) Entfall der Einschränkung, ausschließlich als Totalübernehmerin tätig zu werden und Projekte "schlüsselfertig" herzustellen, (3) Gesellschaftsgegenstand soll vielmehr zukünftig (allgemein) die Realisierung von Bauprojekten im Bereich der bestehenden oder zukünftigen Schieneninfrastruktur der VGF (ausschließlich) sein, sofern die VGF der SBEV dazu einen Auftrag erteilt; die SBEV soll dabei weiterhin nur für die VGF tätig sein und der Leistungsumfang jeweils vertraglich zwischen VGF und SBEV festgelegt werden; b) entsprechend des erweiterten Tätigkeitsfelds die Firma der SBEV zu ändern in Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH (weiterhin abgekürzt als SBEV) 2. den für die Realisierung des Projektes "Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel" zwischen VGF und SBEV geschlossenen Totalübernehmervertrag anzupassen, da insbesondere das Projekt Digital-Train-Control (DTC) eine projektübergreifende Leistungserbringung für das gesamte Schienennetz durch die VGF selbst erfordert und somit die SBEV das Projekt nicht mehr als Totalübernehmerin schlüsselfertig realisieren kann.
  7. Der Entwurf des angepassten Gesellschaftsvertrags der SBEV (Anlage) wird gemäß § 51 Ziffer 11 HGO genehmigt.

Begründung

A. Zielsetzung

Aufgrund des weiteren Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstums der Stadt Frankfurt am Main bedarf es einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung. Mit der dringenden Aufgabe der Schaffung neuen Wohnraums und der Entwicklung neuer Stadtquartiere muss die Infrastruktur Schritt halten. Des Weiteren erfordert der Klimawandel auch im Verkehrsbereich umfassende Maßnahmen. Mit der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und zukunftsfähigen Infrastrukturmaßnahmen schafft die Stadt Frankfurt die erforderlichen Grundlagen für eine moderne Stadtentwicklung und eine klimafreundliche Verkehrswende.

Konkret ist derzeit erkennbar, dass sich das starke Bevölkerungswachstum in Frankfurt am Main aktuell zu großen Teilen im Norden der Stadt vollzieht (z. B. auf dem Riedberg). Die unter anderem daraus resultierende Belastungszunahme der Stadtbahnlinien U1, U2, U3 und U8 zeigt deutlich, dass in Richtung Innenstadt mittelfristig Bedarf für eine zweite Nord-Süd-Verbindung im Stadtbahnnetz besteht.

Die VGF ist durch die Stadt Frankfurt als Verkehrsdienstleister für den städtischen Schienenverkehr auch mit der Schaffung erforderlicher Infrastruktur im ÖPNV beauftragt. Neben dem Betrieb des ÖPNV obliegen der VGF die Planung, der Bau und die Instandhaltung der Straßen- und Stadtbahnstrecken.

Aktuell befindet sich mit dem Neubau der "Stadtbahnstrecke B, TA 3 - Europaviertel vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem Platz der Republik bis zu der Endstation Wohnpark" ("Stadtbahn Europaviertel") eines der größten Infrastrukturprojekte der Stadt Frankfurt seit den 90er Jahren im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Realisierung.

Die VGF ist für die Planung und den Bau der "Stadtbahn Europaviertel" Bauherrin und Vorhabenträgerin im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes.

Um die Durchführung des Projektes "Stadtbahn Europaviertel" aus einer Hand zu ermöglichen, wurde der VGF mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6158 vom 16.07.2015 (Magistratsvortrag M 87 vom 22.05.2015) die Befugnis eingeräumt, das Projekt einschließlich sämtlicher Bauwerke, Anlagen und Tunnelbauwerke im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auszuführen und Eigentum an den Anlagen zu erlangen. Hierdurch wurde die VGF in die Lage versetzt, die Gesamtmaßnahme auf Nettobasis durchzuführen. Des Weiteren hat die Stadtverordnetenversammlung mit diesem Beschluss zugestimmt, für die Durchführung der Baumaßnahme eine Projektgesellschaft zu gründen, an der sich die Stadt Frankfurt am Main und die VGF als Gesellschafter beteiligen.

Gemäß der Anweisung der Stadt Frankfurt am Main durch Gesellschafterbeschluss der SWFH vom 17.07.2015 wurde die VGF mit Gesellschafterbeschluss vom 31.07.2015 angewiesen, nach Maßgabe des Beschlusses § 6158 (1.) das Projekt "Stadtbahn Europaviertel" in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu errichten und (2.) mit der Durchführung des Bauvorhabens die SBEV als General- oder Totalübernehmer zu beauftragen.

Die SBEV wurde mit den Gesellschaftern VGF und Stadt Frankfurt am Main entsprechend gegründet, um als Totalübernehmerin im Auftrag der VGF die Verlängerung der Stadtbahn Europaviertel zu realisieren.

Entsprechend der gesellschaftsrechtlichen Weisung erfolgte die Beauftragung der SBEV durch die VGF mit Totalübernehmervertrag vom 05.10.2015. Auf Basis dieser Beauftragung realisiert die SBEV den Bau der Stadtbahn Europaviertel.

Im Rahmen des notariell beurkundeten Beschlusses der Gesellschafterversammlung am 04.11.2019 wurde der Unternehmensgegenstand der SBEV um die Formulierung "Realisierung des Neubaus der Stadtbahnstrecke B, Richtung Europaviertel/Westen" erweitert, um erste Vorplanungen für die Erweiterung der Stadtbahn "Europaviertel bis Römerhof" realisieren zu können. Mit dem

  1. Nachtrag vom 03.02.2021 zum Totalübernehmervertrag vom 05.10.2015 wurde die SBEV von der VGF entsprechend beauftragt. Der SBEV ist es gelungen, seit ihrer Gründung im Jahr 2015 einen Personalstamm fest einzustellen, der aufgrund der Fokussierung auf das Stadtbahnprojekt einen hohen Grad an Spezialisierung und Erfahrung aufweist. Das Ziel der Gesellschafterinnen, mit der Projektbaugesellschaft eine schlanke Organisationseinheit für besondere Vorhaben zu schaffen, konnte erreicht werden. Diese in der SBEV aufgebaute Kompetenz soll daher mit dem Ende der Bauarbeiten für die Erweiterung der Stadtbahnstrecke B über das "Europaviertel bis zum Römerhof" nicht verloren gehen. Sachstand Projekt U4 Lückenschluss Bockenheimer Warte-Ginnheim Das Projekt "U4 Lückenschluss" befindet sich in einem frühen Planungsstadium und soll in die Vorplanungsphase geführt werden. Die Umsetzung der in der Vergangenheit ursprünglich vorgesehenen Trassenvariante (Variante 0) wurde aufgrund zahlreicher diverser Bedenken im Jahr 2006 gestoppt. Vor dem Hintergrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2015, die Planungen für den Lückenschluss fortzusetzen, wurde zuletzt im Auftrag des Magistrats der Stadt Frankfurt eine Machbarkeitsstudie initiiert. Hierbei wurden bereits mögliche Trassenvarianten unter den aktuellen Rahmenbedingungen untersucht. Im Rahmen einer ersten Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) wurden für diese Varianten die verkehrlichen und volkswirtschaftlichen Wirkungen ermittelt. Alle Varianten erreichen nach den standardisierten Bewertungsverfahren einen Nutzen-Kosten-Indikator von über "1" und damit eine hohe verkehrliche Wirksamkeit und hohe Nutzen-Wirkungen. Mit allen untersuchten Varianten kann davon ausgegangen werden, dass zwischen 13.000 und 17.000 neue Fahrgäste täglich für den ÖPNV hinzugewonnen werden können. Zuletzt befanden sich im Zuge der Machbarkeitsstudie vier Variantengruppen in einer vertieften Untersuchung. - Gruppe 1: von Ginnheim über Europaturm direkt zur Bockenheimer Warte mit in Details unterschiedlichen Untervarianten, - Gruppe 2: von Ginnheim über Geldmuseum und Uni-Campus zur Bockenheimer Warte mit den Untervarianten 2a (oberirdisch) und 2b (mit Tunnellage), - Gruppe 3: von Ginnheim über Europaturm und Uni-Campus zur Bockenheimer Warte mit Untervarianten sowie - Variante 4: von Ginnheim über Europaturm und Uni-Campus südlich des Grüneburgparks zur Bockenheimer Warte. Ziel der nunmehr durchzuführenden Vorplanungsphase ist es, die machbaren Variantengruppen vollumfänglich zu bewerten und die Entscheidungsgrundlage für eine Variante vorzubereiten. Das Ergebnis der Vorplanung mit Herausarbeitung mindestens einer bevorzugten Variante wird letztlich im Zuge einer Beschlussvorlage, welche für Ende 2023 nach gegenwärtigem Sachstand avisiert ist, in die Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung und weiterführenden Planung eingebracht. In dieser Vorlage sollen ebenfalls die weiteren erforderlichen Planungsmittel für die weiterführenden Planungsphasen zum Beschluss vorgetragen werden. Die Variantengruppe 2 und Variante 4 stehen derzeit nicht mehr im Fokus der weiteren Betrachtungen. Bei der Untervariante 2a, welche von Ginnheim aus einen oberirdischen Verlauf bis Miquelallee vorsieht, lässt sich keine verträgliche Trassierung aufgrund der Anlagen der Bundesbank (u. a. Geldmuseum) sowie des US-Konsulat ermöglichen. Untervariante 2b, welche zwischen einer herzustellenden Tiefstation Platensiedlung und Bockenheimer Warte komplett unterirdisch verläuft, lässt sich aufgrund der zu unterfahrenden Bestandsbebauung im Bereich Bundesbank bis Campus nur in größerer Tiefenlage und damit wesentlich aufwendiger auch im Hinblick auf die herzustellenden unterirdischen Stationen realisieren. Damit wären signifikante Mehrinvestitionen gegenüber den anderen Varianten absehbar, welche dem Gesamtnutzen entgegenstehen. Variante 4 entfällt aus der eingehenden Betrachtung, da allein aufgrund der Trassierung ein umfangreicher Neubau eines Anschlussbauwerks im Bereich Station Bockenheimer Warte erforderlich wäre. Damit verbunden wäre zudem ein umfangreicher Eingriff in den Bestand der Station (bestehende Wendeanlage müsste aufwendig anpasst werden, umfängliche Betriebsunterbrechungen U4 wären erforderlich). Aufgrund dieser aufwendigen Maßnahmen ist absehbar, dass Variante 4 keinen adäquaten Nutzen im Verhältnis zu den dann entstehenden Kosten hervorbringt. Als Grundlage für die weitere Variantenuntersuchung sind deshalb - zunächst fokussiert auf die favorisierten Variantengruppen 1 und 3 - Baugrund- und Grundwasseruntersuchungen erforderlich, um insbesondere Auswirkungen dieser möglichen Varianten auf das Grundwasser, den wertvollen Baumbestand und die Grünflächen zu untersuchen. Die Arbeiten werden durch die betreffenden Fachämter sowie erforderliche Gutachter begleitet und mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeführt, um insbesondere bei den Bohrungen für Grundwassermessstellen und Baugrundaufschlüsse den Bestand der Grünanlagen zu schützen. Diese Messungen, Sondierungen und Untersuchungen münden letztlich jeweils in ein hydrogeologisches und geologisches sowie ein geotechnisches Gutachten. Ergänzt werden diese Gutachten mit entsprechenden Baumgutachten, hierzu zählt auch ein vom Grünflächenamt beauftragtes Baumwertgutachten. Mit allen Gutachten und fachlichen Einschätzungen können die Varianten unter anderen in Zusammenarbeit mit allen relevanten Fachinstanzen der Stadt hinsichtlich ihrer Auswirkung fundiert bewertet werden. Zudem werden die möglichen Varianten hinsichtlich der ökologischen Nachhaltigkeit und CO2-Bilanz analysiert. Hierzu wird im Weiteren ein unabhängiges Gutachten nach öffentlicher Ausschreibung beauftragt. Es ist beabsichtigt, dass in Analogie zum Europaviertel die VGF die SBEV mit der Projektarbeit vollumfänglich, demnach auch für die städtischen Anteile, beauftragt. Um eine zeitnahe Umsetzung realisieren zu können, wurden die gesellschaftsrechtlich erforderlichen Anpassungen daher ebenfalls in diese Beschlussvorlage aufgenommen. Nunmehr sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die VGF die Vorplanung dieses Projektes als Vorhabenträgerin und Bauherrin im Sinne des PBefG im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführt. Um das Angebot des Stadtbahn-Betriebs zukunftssicher und attraktiv zu gestalten sowie der immensen Herausforderungen für die Instandhaltung der städtischen Schieneninfrastruktur gerecht zu werden, ist es zudem das Ziel der VGF, auch für das konkret in der Vorplanungsphase befindliche Projekt "U4 Lückenschluss", das Know-how der SBEV für die Realisierung von Bauprojekten im Bereich der Schieneninfrastruktur zu sichern.

B. Alternativen

Konkret ist derzeit erkennbar, dass sich das starke Bevölkerungswachstum in Frankfurt am Main aktuell zu großen Teilen im Norden der Stadt vollzieht (z. B. auf dem Riedberg). Die unter anderem daraus resultierende Belastungszunahme der Stadtbahnlinien U1, U2, U3 und U8 zeigt deutlich, dass in Richtung Innenstadt mittelfristig Bedarf für eine zweite Nord-Süd-Verbindung im Stadtbahnnetz besteht.

C. Lösung

Sämtliche Vorplanungsleistungen die unterirdischen (Tunnel-/ unterirdische Ingenieurbauwerke) und oberirdischen Verkehrsanlagen betreffend sollen, soweit hierfür keine Fördermittel des Bundes und Landes bereitgestellt werden, durch einen städtischen Zuschuss finanziert werden. Die Details hierzu werden im Rahmen der Festsetzungen des Zuschusses geregelt.

Aufgrund der Erfahrungen im Projekt Europaviertel zeigt sich, dass die Ausführung eines entsprechenden Projekts durch Totalübernehmer:innen nicht geeignet ist. Vielmehr hat sich gezeigt, dass es sinnvoll ist, bestimmte Aufgaben in Eigenleistung zu erfüllen. Aus diesem Grund wird diese Festlegung im Gesellschaftsvertrag entsprechend geöffnet. Projekte sollen zukünftig auf Basis einer Planungs- und Bauvereinbarung anstatt auf Basis des Totalübernehmervertrags abgewickelt werden.

Daher soll der Gesellschaftsgegenstand der SBEV zukünftig allgemein die Realisierung von Bauprojekten im Bereich der bestehenden oder zukünftigen Schieneninfrastruktur der VGF (ausschließlich) sein, sofern die VGF als Bauherrin und Vorhabenträgerin der SBEV dazu einen Auftrag erteilt. Die SBEV ist nur für die VGF tätig. Der Leistungsumfang wird jeweils vertraglich zwischen VGF und SBEV festgelegt. Hiermit kann der Leistungsumfang flexibel entsprechend des jeweiligen Projektfortschritts angepasst, aber auch auf neue technische Anforderungen reagiert werden, wie z. B. auf das Projekt Digital-Train-Control (DTC), das eine projektübergreifende Leistungserbringung für das gesamte Schienennetz durch die VGF selbst erfordert.

Um die Spezialisierung und Erfahrung der SBEV aus dem vergleichbaren Großprojekt "Stadtbahn Europaviertel" für das mögliche Neubauprojekt "U4 Lückenschluss" nutzen zu können, muss das Tätigkeitsfeld der SBEV erweitert werden. Auch hierfür bedarf es einer Anpassung des Gesellschaftsgegenstandes der SBEV (§ 2 Gesellschaftsvertrag).

Um nach außen hin deutlich zu machen, dass die SBEV auch über das Projekt "Europaviertel bis Römerhof" bestehen bleiben und weitere Projekte realisieren soll, bedarf es außerdem einer Umfirmierung der Gesellschaft. Die Gesellschafter haben sich auf den neuen Firmennamen Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH verständigt. § 1 des Gesellschaftsvertrags ist entsprechend anzupassen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Zu den einzelnen Trassenvarianten können im momentanen frühen Planungsstadium keine belastbaren Gesamtkosten benannt werden. Nach ersten groben Kostenschätzungen ergibt sich derzeit eine Gesamtkostenspanne je nach auszuführender Variante zwischen 300 und 400 Mio. € netto. Die aktuellen extremen Preisentwicklungen können derzeit nicht valide berücksichtigt werden.

Für die Leistungen zur Machbarkeitsuntersuchung sind bisher folgende Ausgaben getätigt:

Städtische Ausgaben für die erste Nutzen-Kosten-Untersuchung51
T € brutto Ausgaben der VGF für Machbarkeitsuntersuchung und Gutachten1.168
T € netto
  1. Investitionsbedarf:

Der unter Beschlussziffer IV angegebene Investitionskostenschuss in Höhe von 1.461.000 € ist für die anstehenden erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen, welcher für den Abschluss der Variantenuntersuchung und gleichzeitig Vorplanung erforderlich sind, vorgesehen.

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

JahrZuschuss
20221.000.000 €
2023461.000 €

Anlage _Gesellschaftsvertrag (ca. 17 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juni 2022Sie sind hier
    MM 841. Beauftragung Planungsleistungen Projekt U 4 Lückenschluss Ginnheim-Bockenheimer Warte 2. Neuausrichtung der Projektbaugesellschaft SBEV Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbH
    Magistratsvortrag
  2. 24. Januar 2025MM 16Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt 2, Verlängerung U 4 Bockenheimer Warte - Ginnheim hier: Variantenentscheidung und Freigabe von PlanungsmittelnMagistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 1
Sitzung 12 · 28.06.2022
TO I, TOP 56
Angenommen
Der Vorlage M 84 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 9 · 04.07.2022
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 84 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

OBR 2
Sitzung 12 · 04.07.2022
TO I, TOP 45
Beraten
a) Die Vorlage M 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 12 · 07.07.2022
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 84 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 12 · 12.07.2022
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 84 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die SBEV Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbH schnellstmöglich ein eigener Aufsichtsrat eingerichtet wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFGartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Enthaltung) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 14 · 14.07.2022
TO II, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 84 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die SBEV Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbH schnellstmöglich ein eigener Aufsichtsrat eingerichtet wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeFRAKTIONAfDÖkoLinX-ELFGartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)

OBR 2
Sitzung 13 · 12.09.2022
TO I, TOP 24
Beraten
Die Vorlage M 84 wird zurückgestellt, bis die öffentliche Anhörung stattgefunden hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 16 · 05.12.2022
TO I, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 84 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
1 Linke
Enthaltung:
1 LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

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Ortsbeiratssitzung
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