Sportanlage Woogwiese hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Umwandlung des nördlichen Rasenplatzes in ein Kunstrasenspielfeld
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Vortrag des Magistrats vom 02.04.2012, M 79
Betreff: Sportanlage Woogwiese hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Umwandlung des nördlichen Rasenplatzes in ein Kunstrasenspielfeld Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2009, § 5890 (M 65/09)
- Der Umgestaltung der Sportanlage Woogwiese wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnung zugestimmt. Die Kostenberechnung schließt mit 1.170.000,00 € netto ab (1.392.300,00 € brutto). Die städtischerseits erforderlichen Mittel in Höhe von 1.170.000,00 € werden bewilligt.
- Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 2010-2011 in der Produktgruppe 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe, Projektdefinition 5.001363 Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten enthalten (PSP-Element 5.001363.500.192). Einzugehende Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen sind im Finanzhaushalt bei der Produktgruppe 21.15 nachzuweisen.
- Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von 58.500 € als auch mit Kapitalkosten in Höhe von 27.787,50 € zu rechnen ist.
- Es dient zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind. Begründung: A Zielsetzung Die Sportanlage Woogwiese ist Spiel- und Trainingsstätte der Vereine Germania Ginnheim 08 mit insgesamt 225 Mitgliedern, Jugendanteil 49,3% und dem KSV Tempo e. V. mit insgesamt 67 Mitgliedern, Jugendanteil 22,3%. Aktuell besteht die Sportanlage aus zwei Rasenspielfeldern, wobei das nördliche keinen normgerechten Aufbau vorweist. Der Zustand der Spielfelder ist stark verbesserungswürdig. Die starke Inanspruchnahme der Anlage z. B. durch einen stetig wachsenden Jugendanteil des Hauptnutzers Germania Ginnheim 08 hat weiterhin dazu geführt, dass die Rasenspielfelder auf dieser Sportanlage abgespielt sind. Die Sicherstellung der Bespielbarkeit war in den letzten Jahren insbesondere auf dem nun zum Umbau vorgesehenen Spielfeld durch das Auffüllen der Unebenheiten möglich. Nach eingehender Prüfung der städtischen Fachämter wurde festgestellt, dass der Neubau eines Kunstrasenplatzes notwendig ist, um zukünftig beiden Vereinen optimale Spiel- und Trainingsbedingungen zu bieten. Es ist vorgesehen, das nördliche Rasenspielfeld zu einem Kunstrasenplatz umzubauen. Weiterhin entstehen eine Trainingsbeleuchtungsanlage, eine automatische Beregnungsanlage und eine Umzäunung (Ballfang- und Kaninchenschutzzaun). Die Sportanlage Woogwiese erfüllt die Voraussetzungen für den Bau eines Kunstrasenspielfeldes (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2009, § 5890 (M 65/2009). Damit ist ein ganzjähriger und witterungsunabhängiger Sport- und Spielbetrieb möglich, so wie dies bereits auch auf den Sportanlagen mit Kunstrasenplätzen der Fall ist. Die Maßnahme ist mit den Vereinen abgestimmt. B Alternativen Entfällt C Lösung Die Maßnahme ist in dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushalt 2010-2011 unter der Produktgruppe 21.15 (Sportstätten und Sportstättenvergabe), Projektdefinition 5.001363 Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten enthalten (PSP-Element 5.001363.500.192). D Kosten Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährlich Sachaufwand für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 1.170.000 €) von 58.500 € und Kosten für kalkulatorische Verzinsung (4,75% auf 1.170.000 € / 2) von insgesamt 27.787,50 € erwartet. Personelle Folgekosten entstehen nicht. Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von 1.170.000 € netto wird in 2012 verpflichtet und kassenwirksam. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 139 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 23 KB) Anlage 3 (nicht öffentlich - ca. 166 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2012Sie sind hierMM 79Sportanlage Woogwiese hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Umwandlung des nördlichen Rasenplatzes in ein KunstrasenspielfeldMagistratsvortrag
- 10. Mai 2012OFOF 367/9Sportförderung - KunstrasenplätzeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Mai 2012VV 390Sportförderung - KunstrasenplätzeAnfrage
- 31. August 2012STST 1426Sportförderung - KunstrasenplätzeStellungnahme
- 25. Oktober 2012OFOF 459/9Bewegungsangebote im öffentlichen Raum auch für Nicht-Mitglieder in FußballvereinenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. November 2012OMOM 1698Bewegungsangebote im öffentlichen RaumDirektanregung
- 4. Februar 2013STST 204Bewegungsangebote im öffentlichen RaumStellungnahme
- 29. Juli 2013Antwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 1154Bewegungsangebote im öffentlichen RaumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD und FDP; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, REP und AGP