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Sportförderung - Kunstrasenplätze

Vorlagentyp: V
22 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 24.05.2012, V 390 entstanden aus Vorlage: OF 367/9 vom 10.05.2012

Betreff: Sportförderung - Kunstrasenplätze Vorgang: M 79/12 In den letzten Jahren wurde einige Fußballplätze in Frankfurt saniert und zu modernen Kunstrasenplätzen umgebaut. Verschiedene weitere Maßnahmen dieser Art sind konkret geplant beziehungsweise im Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt enthalten. Wir fragen den Magistrat:

  1. Wie viele Sportplätze wurden im Ortsbezirk 9 bereits zu Kunstrasenplätzen umgebaut und bei wie vielen weiteren Plätzen ist ein solcher Umbau geplant?
  2. Sind Kunstrasenplätze im Ortsbezirk 9 auch im Bereich des Grüngürtels gebaut oder geplant worden?
  3. Welche Auswirkungen hat ein Kunstrasenplatz, im Vergleich zu einem Rasenplatz, auf die Umwelt bezüglich Kleinklima, Wasserhaushalt und späterer Entsorgung des Materials?
  4. Wie hoch ist die gesamte Investitionssumme für die Umrüstung von Sportplätzen zu Kunstrasenplätzen insgesamt?
  5. Ist eine vergleichbare Investition in nicht vereinsgebundene Sport- und Spielorte im Freien erfolgt oder geplant? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. April 2012MM 79Sportanlage Woogwiese hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Umwandlung des nördlichen Rasenplatzes in ein KunstrasenspielfeldMagistratsvortrag
  2. 10. Mai 2012OFOF 367/9Sportförderung - KunstrasenplätzeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 24. Mai 2012Sie sind hier
    VV 390Sportförderung - Kunstrasenplätze
    Anfrage
  4. 31. August 2012Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1426Sportförderung - KunstrasenplätzeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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