Bewegungsangebote im öffentlichen Raum
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Anregung an den Magistrat vom 08.11.2012, OM 1698 entstanden aus Vorlage: OF 459/9 vom 25.10.2012
Betreff: Bewegungsangebote im öffentlichen Raum Vorgang: M 79/12; ST 1426/12 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob im Ortsbezirk 9 ein oder mehrere große Bewegungsspielplätze für Jung und Alt geplant und realisiert werden können. Standorte bieten sich im Bereich der Housings an sowie im Bereich unter der Rosa-Luxemburg-Straße und in der Nähe der Straße Auf der Schloßhecke zwischen den Endstationen der Linien 1 und 16 und der eventuellen S-Bahn-Station.
Begründung: Es sollten offen zugängliche Bewegungsangebote für alle im Stadtteil geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2012MM 79Sportanlage Woogwiese hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Umwandlung des nördlichen Rasenplatzes in ein KunstrasenspielfeldMagistratsvortrag
- 31. August 2012STST 1426Sportförderung - KunstrasenplätzeStellungnahme
- 25. Oktober 2012OFOF 459/9Bewegungsangebote im öffentlichen Raum auch für Nicht-Mitglieder in FußballvereinenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. November 2012Sie sind hierOMOM 1698Bewegungsangebote im öffentlichen RaumDirektanregung
- 4. Februar 2013STST 204Bewegungsangebote im öffentlichen RaumStellungnahme
- 29. Juli 2013Antwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 1154Bewegungsangebote im öffentlichen RaumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats