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Umgestaltung der Elisabethenstraße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69

Betreff: Umgestaltung der Elisabethenstraße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2391 (M 207)

  1. Der Umgestaltung der Elisabethenstraße wird entsprechend der vorgelegten Planunterlage zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 3.198 T€ werden bewilligt und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
  3. Die vorhandenen Verkehrsflächen weisen zum 31.12.2016 einen Restbuchwert in Höhe von 198 T€ auf, die infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursachen.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass
    • a)im Investitionsprogramm Mittel für die Umgestaltung der Elisabethenstraße in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.003611, in Höhe von 400 T€ zur Verfügung stehen, von denen zum 31.12.2016 bereits rd. 69 T€ für Planungsleistungen verausgabt sind;
    • b)die Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 2.798 T€ aus der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt - Sammelveranschlagung erfolgt;
    • c)für die Gesamtbaumaßnahme ein Zuwendungsantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gestellt wurde und bereits ein positiver Zuwendungsbescheid mit einer Förderung in Höhe von bis zu 632.400 T€ eingegangen ist;
    • d)die Finanzierung der anteiligen Jahresfolgekosten in Höhe von 199 T€ in den jeweiligen Budgets sichergestellt ist, denen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 21.080 € p. a. gegenüberstehen.
  5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass im Zuge der Neuordnung des Straßenraumes 14 Bäume neu gepflanzt werden sollen. Begründung: A - Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hatte im Rahmen der Beratung des Doppelhaushaltes 2010/2011 entsprechend dem Etatantrag E 206 beschlossen, die Umgestaltung der Elisabethenstraße in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen. Mit Beschluss § 9523 vom 24.02.2011 zum Magistratsvortrag M 19 "Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014" hat die Stadtverordnetensammlung bekräftigt, dass die Maßnahme mit Priorität umzusetzen ist. Die Vorplanung zu diesem Vorhaben wurde am 15.11.2012, § 2391 (zu M 207), beschlossen. Die Elisabethenstraße und in ihrer Verlängerung die Paradiesgasse stellt im Stadtteil Sachsenhausen eine der wichtigen Hauptverkehrsachsen dar und wird stadträumlich durch die Affentorhäuser im östlichen Bereich maßgeblich gefasst. Die Elisabethenstraße ist bezogen auf den Gesamtquerschnitt der Straße inkl. Gehweg zwar großzügig bemessen, weist jedoch hinsichtlich der funktionalen Querschnittsaufteilung Schwächen auf. Insbesondere die Gehwege sind sehr schmal dimensioniert, sodass die Abwicklung des Fußgängerverkehrs unter Berücksichtigung der kleinräumigen Konzentration von Gastronomiebetrieben und einer Vielzahl von Einbauten nicht anforderungsgerecht ist. Auch die Führung des Radverkehrs entspricht nicht den zeitgemäßen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen. Diese Nutzungsansprüche sind mit den Flächenbedürfnissen des Busverkehrs und dem hohen Park- und Andienungsdruck in Einklang zu bringen. Ziel der vorliegenden Planung ist die gestalterische und funktionale Neuordnung des Straßenraums, die eine Stärkung der vorhandenen Nutzungen und eine Verbesserung der Aufenthalts- und Verkehrsqualität des öffentlichen Raumes unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen des Verkehrs bewirken soll. In diesem Rahmen sind die Verhältnisse und Dimensionen der Straße den Bedürfnissen der jeweiligen Nutzer anzupassen, Barrieren und störende Einbauten werden weitgehend beseitigt. Gleichzeitig erfolgt eine Grunderneuerung der Straße. Neben der Stärkung der Aufenthaltsfunktion ist die Berücksichtigung der Barrierefreiheit von erheblicher Bedeutung. Grundzüge der Neuplanung sind: - Neuaufteilung des Straßenquerschnitts mit Neuordnung des ruhenden Verkehrs, - Barrierefreier Umbau des Verkehrsraums und der Bushaltestellen, - Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch einheitliche Gestaltung der Gehwegflächen und Pflanzung von straßenbegleitenden Bäumen, - Erneuerung der Straßenbeleuchtung, - Technische Erneuerung der Lichtsignalanlagen. B - Alternativen Der vorliegende Entwurf folgt im Wesentlichen dem Beschluss § 2391 vom 15.11.2012 zur Umgestaltung der Elisabethenstraße auf Grundlage des Vortrages des Magistrats (M 207 vom 14.09.2012). Im Vorplanungsbeschluss war auch das Fritschengäßchen als schmale Nebenstraße der Elisabethenstraße Bestandteil der Umbaumaßnahme. Auf Grundlage einer ämterübergreifenden Bewertung wurde in Bezug auf die Umsetzung entschieden, das Gässchen in das Vorhaben nicht einzubeziehen. Ursprünglich war vorgesehen, das Fritschengäßchen baulich als Mischverkehrsfläche ohne Bordkanten von Hauskante zu Hauskante mit Betonsteinpflaster höhengleich auszuführen und verkehrsrechtlich als verkehrsberuhigten Bereich zu kennzeichnen. Erfahrungen im Stadtgebiet zeigen jedoch, dass trotz dieses Umgestaltungsansatzes und der Rechtslage unerwünschtes Parken in einem lebendigen Umfeld wie Sachsenhausen baulich verhindert werden muss. Dies erfolgt im Bestand durch Abpollerung der Gehwege. Diese Maßnahme ermöglicht aber gestalterisch und funktional keinen Gewinn in Bezug auf die Aufenthaltsqualität und die verkehrliche Abwicklung. Auch die Variante, das Fritschengäßchen zukünftig mittels herausnehmbarer Poller in den Einmündungsbereichen komplett für den motorisierten Individualverkehr zu sperren, wurde im Abwägungsprozess als nicht praktikabel eingestuft. Da auch ein Sanierungsbedarf vordergründig für das Fritschengäßchen nicht gegeben ist, ist aus wirtschaftlichen Gründen ein Umbau der Straße aus jetziger Sicht nicht vertretbar. C - Lösung Verkehr Die Neuaufteilung des Straßenquerschnitts umfasst eine optimierte Fahrbahnaufteilung unter Verzicht auf die stadteinwärts führende Busspur. Dadurch ergibt sich ein Flächengewinn, der für die Verbreiterung der Gehwege, die Belange des Radverkehrs, Baumpflanzungen und eine Neuordnung der Stell- und Andienungsplätze genutzt werden kann. Durch die Verschmälerung der Fahrbahn können auch die Mittelinseln als Querungshilfen für Fußgänger entfallen. Der ruhende Verkehr wird zukünftig durch eine bauliche Ausbildung von Längsparkständen mit gliedernden Baumpflanzungen organisiert. Insgesamt werden ca. 19 Stellplätze (Bestand ca. 12) hergestellt. Die Anzahl der Taxiwarteplätze erhöht sich von 8 auf 10 (inkl. Affentorplatz). Für den Radverkehr werden auf der Nordseite Schutzstreifen auf der Fahrbahn vorgesehen. In Fahrtrichtung stadtauswärts erfolgt die Führung des Radverkehrs gemeinsam mit dem Busverkehr auf der Busspur. Zusätzlich wird dem Radverkehr zukünftig das indirekte Linksabbiegen von der Paradiesgasse mittels eigenem Signalgeber und entsprechender Aufstellfläche in die Wallstraße ermöglicht. Die Fahrtrichtung Innenstadt weist eine geringere Verkehrsbelastung auf als die in Richtung Süden/Lokalbahnhof. Aus diesem Grund kann die Busspur Richtung Innenstadt zukünftig entfallen. Um einen geregelten Fahrplan zu gewährleisten, erhält der Bus ab Haltestelle Affentorplatz ein ampelgesteuertes Vorfahrtsignal, sodass Busse ungehindert die nächste Haltestelle in Höhe der Brückenstraße erreichen können. Die Busspur Richtung Lokalbahnhof bleibt erhalten. Gestaltung Die wesentlichen Elemente der Gestaltung der Elisabethenstraße und Paradiesgasse sind die Begrünung, die Erneuerung der Oberflächen sowie die Neuaufteilung des Straßenraumes. Die Materialien orientieren sich an den aktuell in Frankfurt erstellten Flächen. In den Gehwegflächen sollen hellgraue Betonsteine 40 × 40 cm, diagonal verlegt, Verwendung finden. Zufahrten zwischen Fahrbahnrand und Gehweghinterkante bzw. Überfahrten sollen farblich angepasst an die Gehwegbereiche ausgeführt werden. Diese werden in Form halbsteinversetzter Betonsteine 20 × 20 cm hergestellt und berücksichtigen somit die gestalterischen und technischen Anforderungen an Funktionalität, Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit. Parkbuchten sind in Natursteingroßpflaster vorgesehen. Die Fahrbahnausbildung erfolgt in Asphalt. Begrünung Gegenwärtig befinden sich im Planungsbereich keine Straßenbäume. Im Zuge der Umgestaltung ist die Pflanzung von insgesamt 14 Bäumen, davon zwei im Einmündungsbereich Wallstraße, geplant. Um die Realisierung der Bäume zu gewährleisten, ist es notwendig, Gas- und Wasserleitungen beidseitig zu verlegen. Die Pflanzungen sollen dazu beitragen, den Straßenraum übersichtlicher zu gliedern und der Elisabethenstraße insgesamt ein attraktiveres Erscheinungsbild zu geben. Darüber hinaus werden die Bäume einen Beitrag für das lokale Kleinklima leisten. Vor allem im Sommer wird durch die Schattenbildung das Aufheizen des Straßenabschnittes reduziert. Beleuchtung Die Abfolge der Straßenabschnitte zwischen Brückenstraße und Affentorplatz im lichttechnischen Kontext erfordert eine funktionale und gestalterische Harmonisierung. Es ist deshalb vorgesehen, einen Leuchtentyp mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m zu verwenden, der u. a. auch im nahen Umfeld verwendet wird. Zudem wird unter den Arkaden die Beleuchtung der Gehwegflächen aufgewertet. Lichtsignalanlagen Die Signalanlagen im Verlauf der Straße entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Aufgrund der Querschnittsänderungen ist der Abbau der alten Anlagen notwendig. In diesem Zusammenhang werden die Signalanlagen an den drei Knotenpunkten Elisabethenstraße / Brückenstraße, Elisabethenstraße / Paradiesgasse / Kleine Rittergasse sowie Paradiesgasse / Wallstraße entsprechend der Vorgaben an die Barrierefreiheit erneuert. Barrierefreiheit Durch die weitestgehend geschlossene Bebauung der Elisabethenstraße ist eine Orientierung über die innere Leitlinie (entlang der Gebäudekanten) für Menschen mit Seheinschränkungen gegeben. An den Kreuzungspunkten und Überwegen werden, entsprechend dem Arbeitsplan zur Barrierefreiheit, Leitelemente vorgesehen. Im Zuge der Baumaßnahme werden die Bushaltestellen ebenfalls barrierefrei ausgebaut. Buswartehallen Im Verlauf der Elisabethenstraße befinden sich bislang keine Wartehallen an den Bushaltestellen. Im Einmündungsbereich Brückenstraße wird auf der südlichen Seite der Elisabethenstraße eine neue Wartehalle errichtet. Im Bereich Affentorplatz (Fahrtrichtung Lokalbahnhof) wird im Zuge des barrierefreien Umbaus der Haltestelle die alte Wartehalle gegen ein zeitgemäßes Modell ausgetauscht. Entwässerung Eine Veränderung des Entwässerungssystems ist nicht vorgesehen. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Rinnen und Ablaufschächte direkt in den städtischen Mischwasserkanal. Die Straßenabläufe werden, soweit notwendig, in der Lage verändert und ergänzt. Die vorhandenen Anschlussleitungen werden, soweit möglich, wiederverwendet, teilweise werden sie aber auch auf Grundlage einer vorab vorgenommenen Kamerabefahrung in offener Bauweise und per Inlinerverfahren saniert. Versorgungstraßen Im Planungsgebiet verlaufen zahlreiche Bestandsleitungen, die zum Teil in Konflikt mit den Querschnittsanforderungen der Straßenbaumaßnahme stehen. Folgende Anpassungen sind daher erforderlich: Netzdienste Rhein-Main (NRM) Strom: - Versetzen eines Oberflurverteilerschrankes im Schnittstellenbereich Elisabethenstraße/Paradiesgasse (Verlegung auf einen Standort außerhalb des Baufeldes auf Grundlage einer Netzkapazitätenverteilungsberechnung des Versorgers); - Neudimensionierung und Versetzen eines weiteren Verteilerschrankes unter den Arkaden westlich der Wallstraße. Gas: - Verlegung der vorhandenen Gasleitung vom Seiten- in den Straßenraum mit Verschwenk von der Nord- auf die Südseite der Straße im Einmündungsbereich Kleine Rittergasse; - Erneuerung von Hausanschlüssen. Wasser: - Verlegung der vorhandenen Trinkwasserleitung vom Seiten- in den Straßenraum parallel zur neuen Gasleitung; - Erneuerung von Hausanschlüssen. Die Übernahme maßnahmenbedingter Kosten wird gemäß Konzessionsverträgen geregelt. Straßenbeleuchtung Rhein-Main (SRM) - Erneuerung der Straßenbeleuchtung, Neubau von Kabeltrassen; - Anpassung bzw. Erneuerung der Beleuchtung in Arkadenbereichen; - Anlage eines neuen, gegenüber dem Bestand kleineren Schaltschrankes im Einmündungsbereich Neuer Wall (historische Gebäudefassade). Verkehrssignalanlagen/VSA (Straßenverkehrsamt) - Erneuerung der Signalisierung an drei Knotenpunkten, Neubau von Kabeltrassen; - Versetzen eines Oberflurverteilerschrankes im Schnittstellenbereich Elisabethenstraße / Paradiesgasse (Verlegung auf gegenüberliegende (südliche) Straßenseite an Hausfassade). Kommunikationsleitungen/ATA (Amt für Informations- und Kommunikationstechnik) - Verlegung der vorhandenen ATA-Trasse im gesamten Streckenverlauf, im Wesentlichen betroffen ist der südliche Straßenraum. Zeitliche Umsetzung Um die bereits zugesagten Fördermittel des Landes Hessen gemäß GVFG in Anspruch nehmen zu können, ist ein Baubeginn im Jahr 2017 erforderlich. Dieser ist in Abhängigkeit vom Beschlussgang für Juli 2017 mit einer Bauzeit von ca. 15 Monaten vorgesehen. D - Kosten 1. lnvestitionsbedarf: Die Investitionskosten für die Umgestaltung der Elisabethenstraße betragen insgesamt 3.198.000,-- € Im Investitionsprogramm sind für die Maßnahme Mittel in Höhe von 400.000,-- € in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.003611, enthalten 400.000,-- € Die Restmittel in Höhe von 2.798.000,-- € sind im Investitionsprogramm in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295, enthalten 2.798.000,-- €
  6. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bis 31.12.2016 verausgabt 68.584,14 € 2017 500.000,-- € 2018 2.000.000,-- € 2019 629.000,-- € Summe 3.197.584,14 € (gerundet: 3.198.000,-- €)
  7. Folgeinvestitionen: - keine -
  8. Jahresfolgekosten: 4.1 Persönliche Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten
    • a)Bauunterhaltungskosten: 4.2.1 Produktgruppe 16.03 Straßenbau: 7.000 m2 ́ 1,30 €/m2 9.100,-- € Straßen- und Platzbeleuchtung: (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnis- haushalt abgerechnet) 4.2.2 Produktgruppe 16.06 (Lichtsignalanlagen) 5,0 % ́ 298.234,-- € 14.911,70 € 4.2.3 Produktgruppe 22.09 (Grün- und Freiflächen) 5,0 % ́ 41.650,-- € 2.082,50 €
    • b)Abschreibung: Straßenbau BND* 30 Jahre 1/30 x 2.319.961 € 77.332,-- € Beleuchtung BND* 20 Jahre 1/20 x 275.059 € 13.753,-- € Lichtsignalanlagen BND* 15 Jahre 1/15 x 387.716 € 25.847,70 € IKT-Anlagen BND* 20 Jahre 1/20 x 155.197 € 7.759,90 € Grün- u. Freiflächen BND* 15 Jahre 1/15 x 59.650 € 3.976,70 € * BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gem. AfA-Tabelle 4.3 Kapitalkosten Durchschnittliche kalkulatorische Verzinsung Produktgruppe 13.01 (2,75 % ́ 3.198.000,-- €)/2* 43.972,50 € *Zinssatz für den Haushalt 2017 gemäß Rundschreiben vom 25.11.2015 Jahresfolgekosten gesamt 198.736,00 € (gerundet: 199.000,-- €)
  9. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 632.400,-- € /30 Jahre* 21.080,-- € * anhand längster Nutzungsdauer
  10. Leistungen Dritter: Zuwendungen nach GVFG 632.400,-- €
  11. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine -
  12. Sonstiges: - keine - Kostenzusammenstellung
  13. Baukosten 1.1 Straßenbauarbeiten 1.908.957,00 € 1.2 Straßenbeleuchtung SRM 275.059,00 € 1.3 Lichtsignalanlagen 298.234,00 € 1.4 Maßnahmen für Amt 16 (IKT) 146.867,00 € 1.5 Landschaftsgärtnerische Arbeiten 41.650,00 € SUMME 1: Baukosten 2.670.767,00 €
  14. Baunebenkosten (Planung, Bauüberwachung, Gutachten etc.) 526.816.00 € SUMME 2: Baunebenkosten 526.816,00 € Gesamtkosten (brutto), rechnerisch 3.197.583,00 € Gesamtkosten (brutto), gerundet 3.198.000,00 € Anlage _Lageplan (ca. 1,2 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 19.04.2017, NR 303 Anregung vom 21.04.2017, OA 145 Antrag vom 03.04.2017, OF 425/5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. März 2017Sie sind hier
    MM 69Umgestaltung der Elisabethenstraße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
    Magistratsvortrag
  2. 3. April 2017OFOF 425/5Querungsmöglichkeit im Verlauf der BrückenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, FDP
  3. 19. April 2017NRNR 303Umgestaltung der ElisabethenstraßeSTVV-Antrag · AfD
  4. 21. April 2017OAOA 145Querungsmöglichkeit im Verlauf der Brückenstraße Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69Anregung
  5. 24. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1282Querungsmöglichkeiten im Verlauf der BrückenstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 10 · 20.04.2017
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 69 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 303 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

OBR 5
Sitzung 11 · 21.04.2017
TO I, TOP 48
Angenommen
Anregung OA 145 2017 1. Der Vorlage M 69 wird unter Hinweis auf OA 145 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 425/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPLinkeBFF
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 10 · 24.04.2017
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Punkt 1: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 303 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 145 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Verkehrsausschusses
Sitzung 10 · 25.04.2017
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Punkt 1: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 303 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 145 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 02.05.2017
TO I, TOP 23
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 303 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
AfDFrankfurter
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 69 und NR 303 = Ablehnung, OA 145 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme) und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 69 und NR 303 = Ablehnung, OA 145 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 13 · 04.05.2017
TO II, TOP 46
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 303 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
AfDFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung)

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