Umgestaltung der Elisabethenstraße
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Affentorplatz — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.09.2026.
- Witterungs- und sonnengeschütztes Wartehäuschen für die Bushaltestelle „Affentorplatz“ (stadteinwärts)05.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Hinweisschild zur Erhöhung von Bußgeldern auf dem Affentorplatz21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Lückenschluss bei der Baumbepflanzung von Mittelstreifen und Grünflächen in den Bereichen Walter-Kolb-Straße, Paradiesgasse, Elisabethenstraße sowie der Darmstädter Landstraße bis zum Lokalbahnhof21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Affentorplatz per E-MailBegründung
Elisabethenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Vorlage M 69 vom 27.03.2017 wird zurückgestellt;
- Der Magistrat wird beauftragt, die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Maßnahme - d. h. Wegfall der stadteinwärts führenden Busspur - zu prüfen und darüber zu berichten. Begründung: Mit der Vorlage M 69 vom 27.03.2017 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Umgestaltung der Elisabethenstraße. Zur Begründung führt der Magistrat aus, dass bei der derzeitigen Verkehrsführung die Abwicklung des Fußgängerverkehrs und des Radverkehrs nicht anforderungsgerecht sei. Als Ziel der vorliegenden Planung nennt der Magistrat ist die gestalterische und funktionale Neuordnung des Straßenraums, die eine Stärkung der vorhandenen Nutzungen und eine Verbesserung der Aufenthalts- und Verkehrsqualität des öffentlichen Raumes unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen des Verkehrs bewirken soll. In diesem Rahmen seien die Verhältnisse und Dimensionen der Straße den Bedürfnissen der jeweiligen Nutzer anzupassen. Bei der Neuaufteilung des Straßenquerschnitts soll die stadteinwärts führende Busspur wegfallen. Der sich dadurch ergebende Flächengewinn soll für die Verbreiterung der Gehwege, die Belange des Radverkehrs, Baumpflanzungen und eine Neuordnung der Stell- und Andienungsplätze genutzt werden. Der Magistrat führt dazu aus, dass die Fahrtrichtung Innenstadt eine geringere Verkehrsbelastung auf als die in Richtung Süden/Lokalbahnhof. Die Busspur Richtung Innenstadt könne daher zukünftig entfallen. Um dennoch einen geregelten Fahrplan zu gewährleisten, erhält der Bus ab Haltestelle Affentorplatz ein ampelgesteuertes Vorfahrtsignal, sodass Busse ungehindert die nächste Haltestelle in Höhe der Brückenstraße erreichen können. Ob mit der vom Magistrat geplanten Maßnahme tatsächlich die Einhaltung des Busfahrplanes möglich ist, erscheint zumindest fraglich. Sicher ist jedoch, dass der Wegfall der Busspur und das ampelgesteuerte Vorfahrtsignal einen Einfluss auf den sich stadteinwärts bewegenden Individualverkehr haben werden. Die Planungen lassen vermuten, dass es in verkehrsstarken Zeiten zu einem erheblichen Rückstau des Verkehrs kommen wird, insbesondere auch im Hinblick auf die Ampelschaltung im Bereich der Linksabbiegerspur zur Brückenstraße. Der Magistrat soll daher aufgefordert werden, die Auswirkungen der von ihm beantragten Maßnahmen zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf den Wegfall der stadteinwärts führenden Busspur.
Inhalt
Antrag vom 19.04.2017, NR 303
Betreff: Umgestaltung der Elisabethenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Vorlage M 69 vom 27.03.2017 wird zurückgestellt;
- Der Magistrat wird beauftragt, die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Maßnahme - d. h. Wegfall der stadteinwärts führenden Busspur - zu prüfen und darüber zu berichten. Begründung: Mit der Vorlage M 69 vom 27.03.2017 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Umgestaltung der Elisabethenstraße. Zur Begründung führt der Magistrat aus, dass bei der derzeitigen Verkehrsführung die Abwicklung des Fußgängerverkehrs und des Radverkehrs nicht anforderungsgerecht sei. Als Ziel der vorliegenden Planung nennt der Magistrat ist die gestalterische und funktionale Neuordnung des Straßenraums, die eine Stärkung der vorhandenen Nutzungen und eine Verbesserung der Aufenthalts- und Verkehrsqualität des öffentlichen Raumes unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen des Verkehrs bewirken soll. In diesem Rahmen seien die Verhältnisse und Dimensionen der Straße den Bedürfnissen der jeweiligen Nutzer anzupassen. Bei der Neuaufteilung des Straßenquerschnitts soll die stadteinwärts führende Busspur wegfallen. Der sich dadurch ergebende Flächengewinn soll für die Verbreiterung der Gehwege, die Belange des Radverkehrs, Baumpflanzungen und eine Neuordnung der Stell- und Andienungsplätze genutzt werden. Der Magistrat führt dazu aus, dass die Fahrtrichtung Innenstadt eine geringere Verkehrsbelastung auf als die in Richtung Süden/Lokalbahnhof. Die Busspur Richtung Innenstadt könne daher zukünftig entfallen. Um dennoch einen geregelten Fahrplan zu gewährleisten, erhält der Bus ab Haltestelle Affentorplatz ein ampelgesteuertes Vorfahrtsignal, sodass Busse ungehindert die nächste Haltestelle in Höhe der Brückenstraße erreichen können. Ob mit der vom Magistrat geplanten Maßnahme tatsächlich die Einhaltung des Busfahrplanes möglich ist, erscheint zumindest fraglich. Sicher ist jedoch, dass der Wegfall der Busspur und das ampelgesteuerte Vorfahrtsignal einen Einfluss auf den sich stadteinwärts bewegenden Individualverkehr haben werden. Die Planungen lassen vermuten, dass es in verkehrsstarken Zeiten zu einem erheblichen Rückstau des Verkehrs kommen wird, insbesondere auch im Hinblick auf die Ampelschaltung im Bereich der Linksabbiegerspur zur Brückenstraße. Der Magistrat soll daher aufgefordert werden, die Auswirkungen der von ihm beantragten Maßnahmen zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf den Wegfall der stadteinwärts führenden Busspur.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 26.04.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. März 2017MM 69Umgestaltung der Elisabethenstraße hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 19. April 2017Sie sind hierNRNR 303Umgestaltung der ElisabethenstraßeSTVV-Antrag · AfD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 303 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 145 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 303 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 145 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 303 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme) und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 69 und NR 303 = Ablehnung, OA 145 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 303 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung)