Neugestaltung des Ginnheimer Kirchplatzes (Sonderprogramm: Schöneres Frankfurt)
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Vortrag des Magistrats vom 15.03.2002, M 65
Betreff:
Neugestaltung des Ginnheimer Kirchplatzes (Sonderprogramm: Schöneres Frankfurt)
Vorgang:
- OM 148 OBR 9 -
I.
- Der Neugestaltungsplanung des Ginnheimer Kirchplatzes wird zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass mit der Neugestaltung des Ginnheimer Kirchplatzes Kosten in Höhe von 184.435,97 € (360.725,41 DM) entstehen. III.
- Im Doppelhaushalt 2000/2001 sind im U.A. 5800, HhSt. 956400 (Sonder- programm: Schöneres Frankfurt), jeweils 127.822,97 € (250.000,-- DM) ausgewiesen, wovon 184.435,97 € (360.725,41 DM) für die Neugestaltung des Ginnheimer Kirchplatzes verwendet werden sollen.
- Die erforderlichen Mittel in Höhe von 184.435,97 € (360.725,41 DM) werden bewilligt. IV Es dient zur Kenntnis, dass sich die jährlichen Folgekosten, soweit diese den städtischen Haushalt belasten, auf 35.749,17 € (69.919,29 DM ) belaufen werden, von denen auf Kapitalkosten 59.129,69 DM 30.232,53 € Sachkosten 10.789,60 DM 5.516,63 € entfallen. Die Deckung der vorgenannten Folgekosten ist innerhalb des zur Verfügung gestellten Dezernatsbudgets sicherzustellen. Stellenplanmäßige Auswirkungen ergeben sich nicht. Begründung: A) Zielsetzung Der Ginnheimer Kirchplatz, im Zentrum des alten Ortskerns direkt neben der alten Bethlehem-Kirche gelegen, wird von den Straßen "Ginnheimer Hohl“ und "Alt-Ginnheim“ sowie einer geschlossenen Bebauung im Osten und Süden begrenzt. Die Umgebung der barocken, denkmalgeschützten Saalkirche aus dem beginnenden
- Jahrhundert soll nun zu einem harmonischen Vorplatz und öffentlichen Raum umgestaltet werden, wobei dem historischen Bezug Rechnung zu tragen ist. Dieses Merkmal mit dem gehobenen Anspruch an den belebbaren Raum hat u. a. dazu geführt, dass das Projekt in das "Sonderprogramm: Schöneres Frankfurt“, lfd. Nr. 29, Priorität 1 (vorrangig) aufgenommen wurde. Als zeitnaher
- Schritt soll nun kurzfristig die mit allen zu Beteiligenden abgestimmte Planung "Ginnheimer Kirchplatz" realisiert werden. Als
- Schritt, und dieser befindet sich noch in der Abstimmung, soll der unmittelbare Straßenraum Ginnheimer Hohl/Alt-Ginnheim folgen.
- B)Alternativen Alternativen zur Neugestaltung und Aufwertung des Ginnheimer Kirchplatzes sind nicht vorhanden.
- C)Lösung Gestaltung: Eine Spiegelachse, als barockes Gestaltungsprinzip, ohne unmittelbaren Bezug zur Kirche, aber mittig im Freiraum verlaufend, quert in Ost/West-Richtung die Platzfläche. Durch die formale Zentrierung entsteht erstmals eine erkennbare Platzmitte, die als zentrale Ruhezone mit Sitzbänken aufgewertet werden soll. Die befestigten Flächen sind stark gegliedert und bestehen aus zwei unterschiedlichen Materialien und Farbtönen. Die Bänder sind sandsteinfarben (diagonal verlegte Betonplatten mit Sandsteinvorsatz, 30 x 30 cm) vorgesehen. Die streng formale Anordnung soll einen Bezug zur barocken Gestaltung herstellen und im Material mit dem Sandstein der Kirche harmonieren. Für die restliche Platzfläche ist ein Belag aus Betonpflaster (verschiedenfarbig abgetönt) geplant; dieses Material lässt die Platzfläche lebendig erscheinen und fügt sich gut in die "dörfliche“ Ortsmitte von Ginnheim ein. Die endgültige Farbgebung soll jedoch mit dem Ortsbeirat, der Kirchengemeinde und Amtsvertretern noch festgelegt werden. Nutzung: Die befestigten Flächen als auch die Rasenflächen können der Gemeinde und dem Gewerbering e. V. für kleinere Veranstaltungen oder Feste im Freien dienen. Hierfür sind die Rabattengeländer, welche die Vegetationsflächen vor dem Überlaufen schützen, herausnehmbar konstruiert. Im Alltag soll die kleine Anlage eine Oase der Ruhe und Kontemplation werden, welche zum Verweilen einlädt. Hierzu werden 4 Bänke sowie eine Rundbank und entsprechende Abfallbehälter platziert. Bepflanzung: Zwei der vorhandenen Bäume (Robinien) sind zu erhalten. Durch eine Neuanpflanzung von zwei weiteren Bäumen soll das Baumgeviert vervollständigt werden. Die vorhandene Eibe muss deshalb entfernt werden. Nach natürlichem Abgang der beiden Robinien sind diese ebenfalls durch die neugepflanzte Baumart zu ersetzen. Mittelfristig ergibt sich danach ein quadratisches, ruhig und einheitlich wirkendes Baumgeviert. Als weitere vegetative Elemente sind die rabattenartigen Pflanzstreifen an den Rändern zu betrachten; hier sollen blühende Kleingehölze für einen farbigen Akzent sorgen. Akzentuiert wird diese Pflanzung durch barocke Kegelpyramiden (Eibe oder Buxus). Die Häuserfassade, welche im Osten den Platz begrenzt, kann mit halbkreisförmigen Schutzgittern versehen und bepflanzt (Kletterpflanzen oder Spreizklimmer) werden unter der Voraussetzung, dass die Eigentümer dieses gestatten und die Stadt zukünftig von Ansprüchen jeglicher Art freistellen. Beleuchtung: Zur Anlage passende Beleuchtungskörper (schlichte Form in Anlehnung an historische Mastleuchten) sollen an vier geeigneten Stellen eingebaut werden. Durch die genannte Beleuchtung erhält die Anlage auch in der Dunkelheit ihre Attraktivität. Bodenplastik: Der Vorschlag unter Punkt 3 der OM 148, eine künstlerisch bearbeitete Bodenplastik in der Platzmitte vorzusehen, wird seitens des Magistrats begrüßt und dahingehend unterstützt, dass die erforderliche Fläche zur Verfügung gestellt wird. Die Mittel in der Größenordnung von rd. 33.000,-- DM können allerdings nicht noch zusätzlich zu der aufwändigen Platzgestaltung seitens des Magistrats finanziert werden. Hier wäre z. B. eine Initiative des Ortsbeirates 9 denkbar, welche die erforderlichen Gelder aus Spenden oder Sponsorenleistungen zusammenträgt. Pferdetränke: Der Magistrat ist nach wie vor der Auffassung, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt, auch im Hinblick auf die Herstellungskosten (Kanalanschluss und Trinkwasseranschluss mit Wasserzählschacht) sowie die Folgekosten und die zu erwartenden Zweckentfremdungen, auf das Element "Wasser“ verzichtet werden muss. Abschließend ist anzumerken, dass die Ausführungsplanung insbesondere bei diesem sensiblen Bereich mit allen Beteiligenden vor Ort nochmals vorgestellt und abgestimmt werden soll. D. Kosten
- Investitionsbedarf: (360.725,41 DM) 184.435,97 €
- Finanzbedarfsraum mit Angaben der Jahresraten Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2002 184.435,97 € 178.952,16 € (360.725,41 DM) (350.000 DM) 2003 - € 5.483,82 € 10.725,41 DM
- Folgeinvestitionen - Keine -
- Jahresfolgekosten
- a)Personelle Ausgaben - Keine -
- b)Sachkosten 5 % von 215.783,20 DM 10.789,60 DM 110.328,20 € 5.516,63 €
- c)Kapitalkosten
- Kalkulatorische Verzinsung 6,5 % von 360.725,41 DM abzügl. Spende von 6.000,-- DM 184.435,97 € 3.067,75 € = 354.725,41 DM 23.057,15 DM 181.368,22 € 11.788,93 €
- Abschreibung 10 % von 360.725,41 DM 36.072,54 DM 184.435,97 € 18.443,60 €
- Zugehörige Folgekosten - Keine -
- Jahreserträge - Keine -
- Leistungen Dritter Spende des Gewerberings Ginnheim in Höhe von 6.000,-- DM 3.067,75 €
- Stellenplanmäßige Auswirkungen - Keine -
- Sonstiges - Entfällt - Hinweis: Anlage (Kostenrechnung) steht digital nicht zur Verfügung. Nebenvorlage: Antrag vom 11.04.2002, OF 419/9 Anregung vom 11.04.2002, OA 726
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 7. Juni 2001OFOF 94/9Neugestaltung des Ginnheimer KirchplatzesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Juni 2001OFOF 95/9Gestaltung des Ginnheimer KirchplatzesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Juni 2001OMOM 148Neugestaltung des Ginnheimer KirchplatzesDirektanregung
- 9. August 2001STST 491Neugestaltung des Ginnheimer KirchplatzesStellungnahme
- 15. März 2002Sie sind hierMM 65Neugestaltung des Ginnheimer Kirchplatzes (Sonderprogramm: Schöneres Frankfurt)Magistratsvortrag
- 11. April 2002OFOF 419/9Neugestaltung des Ginnheimer KirchplatzesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. April 2002OAOA 726Neugestaltung des Ginnheimer Kirchplatzes Vortrag des Magistrats vom 15.03.2002, M 65Anregung
- 23. August 2002Antwort des Magistrats · nach 63 WochenBB 960Neugestaltung des Ginnheimer Kirchplatzes (Sonderprogramm: Schöneres Frankfurt)Magistratsbericht
- 10. Oktober 2003MM 158Umgestaltung von Teilbereichen der Straßen .Alt-Ginnheim. und .Ginnheimer Hohl. als 2. Bauabschnitt der Maßnahme - Neugestaltung des Ginnheimer Kirchplatzes -Magistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, 1 GRÜNER, FDP und PDS gegen 1 GRÜNEN (= Zurückweisung) bei einer Enthaltung GRÜNE zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD und 2 GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FAG (Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und BFF (M 65 und OA 726 = Annahme PDS (M 65 = Ziffer I. Kenntnis, Ziffern II. bis IV. Annahme, OA 726 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 65 und OA 726 = Ablehnung) E.L. (M 65 =Annahme im Rahmen OA 726, OA 726 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (M 65 und OA 726 = Enthaltung) REP (M 65 und OA 726 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FAG (Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L. b) CDU, GRÜNE, REP, PDS, BFF und E.L. gegen SPD, FDP und FAG (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE, REP, PDS, BFF und E.L. gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung)