Nutzung des Wasserwerks Griesheim
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 16.03.2018, M 58
Betreff: Nutzung des Wasserwerks Griesheim Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2013, § 2973 (NR 540) I. Der Vermietung von Räumen, Nebengebäuden und Kellerräumen gemäß dem in der Anlage beigefügten Vertragsentwurf sowie der vorgelegten Nutzungsplanung für das Wasserwerk Griesheim durch den Verein Waldwerk e. V. auf Basis des beigefügten Konzeptes und der Vereinssatzung wird zugestimmt. II.
a) Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Instandhaltungsbedarf rd. 62.000,- € beträgt.
b) Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass voraussichtlich ein jährlicher Mittelbedarf in Höhe von 10.000,- € zur Finanzierung der Bauunterhaltung entsteht. Die Finanzierung der vorgenannten Einmal- bzw. Folgekosten erfolgt aus Bauunterhaltungsmitteln der Produktgruppe 22.07 und ist innerhalb des zur Verfügung gestellten Dezernatsbudgets sicherzustellen. III. Der Magistrat beauftragt das zuständige Dezernat X - Umwelt und Frauen -alles Weitere zu veranlassen.
Begründung: A. Zielsetzung Das Gebäude des Wasserwerks Griesheim befindet sich im nördlich von Griesheim gelegenen Niedwald, Gemarkung 54 Griesheim, Flur 22, Flurstück 10/2. Die Flächengröße beträgt 1.364 m2. Die Fläche ist ausgewiesen als Landschaftsschutzgebiet, Zone II, Nichtbauland, Nutzungsart Wald. Nach Einstellung der Förderung von Trinkwasser im Niedwald hatte die Hessenwasser GmbH das Gelände im Niedwald mit dem Gebäude des Pumpwerks dem Magistrat zur anderweitigen kommunalen Nutzung zur Verfügung gestellt. Es erfolgte eine Prüfung von Seiten des Magistrats, ob ein Erhalt des Gebäudes und eine zukünftige waldfreundliche Nutzung des Pumpwerks Griesheim möglich sind. Die umgebende Waldfläche steht unter Landschaftsschutz, so dass jede Nutzung des Gebäudes die Schutzwürdigkeit der ausgewiesenen Waldfläche zu berücksichtigen hat. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2011, § 370 (NR 36), wurde im Rahmen eines "Runden Tischs" über die weitere Nutzung des Wasserwerks Griesheim entschieden. Der Ortsbeirat 6 wurde in diesen Prozess eingebunden. Das Gebäude des ehemaligen Pumpwerks Griesheim wurde 2012 unter Denkmalschutz gestellt, ein Abriss des Gebäudes war damit ausgeschlossen. Das Gebäude des Wasserwerks Griesheim besteht aus folgenden Einzelbereichen: Ehemaliges Pumpwerk und Betriebsräume: Kellergeschoss 157 m2
Erdgeschoss 137 m2 Wohnungen:
Erdgeschoss 70 m2
Obergeschoss/Dachgeschoss 85 m2
Treppenhaus/Flur 7 m2 Schuppen:
26 m2 Doppelgarage:
je 15 m2 Mit Blick auf die Lage des Objektes sowie der Tatsache, dass das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wurde, wurden Rahmenbedingungen für eine künftige Nutzung aufgestellt, die einen waldfreundlichen Gebrauch der Liegenschaft festschreiben. Folgende Interessenten bewarben sich um eine Nutzung des Gebäudes: Waldwerk e. V. Freiraum e. V. Kunstverein Montez/Mirek Macke Schutzgemeinschaft Deutscher Wald BUND Im Rahmen eines runden Tisches sowie weiterer Diskussionsforen wurden die Vorstellungen der jeweiligen Interessenten ermittelt und mit den vorgegebenen Rahmenbedingungen und Ansprüchen abgeglichen. Im Zuge der Diskussion mit den unterschiedlichen Beteiligen wie auch der Überprüfung der Vorgaben wurde deutlich, dass die Rahmenbedingungen an einigen Punkten nochmals zu verändern waren, um eine Nutzung des Gebäudes durch einen Dritten zu ermöglichen. Die korrigierten Rahmenbedingungen wie Anforderungen an den Mieter umfassen folgende Punkte: - es ist eine waldfreundliche Nutzung zu gewährleisten (keine bzw. sehr wenige Zufahrten, keine bzw. nur sehr geringe Außenbeleuchtung, keine nächtliche Geräuschimmissionen, keine Großveranstaltungen) - das Gebäude hat Bestandsschutz und steht unter Denkmalschutz, Um-/Anbauten, welche die Kubatur verändern sowie Veränderungen die gegen die Auflagen des Denkmalschutzes verstoßen sind nicht zulässig - der StVV-Beschluss vom 04.06.2009, § 6083 (NR 1359, OA 900) mit dem Ziel, das Gebäude zu erhalten, ist zu gewährleisten - für die Nutzung muss ein öffentliches Interesse bestehen, daher ist die Gemeinnützigkeit des künftigen Vertragspartners zwingend erforderlich - die Vermietung erfolgt zu üblichen Konditionen; der Mieter entsprechend hat die mieterüblichen Renovierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen zu tragen - der Mieter ist im Rahmen seiner Aktivitäten und der damit verbundenen Nutzung der Mietsache verkehrssicherungspflichtig, er ist weiterhin verkehrssicherungspflichtig für alle von ihm eingebrachten Gegenstände - eine Wohnnutzung im OG und DG wird zugelassen, die Vermietung erfolgt durch den Gebäudeeigentümer - es muss für die Stadt einen Ansprechpartner als Vertragspartner geben - die Fläche des Pumpwerks und der umgebenden eingezäunten Fläche ist kein Bannwald - der Mieter hat auf eigene Kosten sämtliche Voraussetzungen für die beabsichtigten Nutzungen zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Dies gilt auch für Auflagen der Gewerbeaufsicht oder anderer Stellen - auch diese hat der Mieter auf eigene Kosten zu erfüllen - das Gebäude ist in einem baulich befriedigenden Zustand, die Wohnung im OG/DG ist vermietet, die Räume im EG sind leer und besenrein, die Betriebseinrichtungen, wie Pumpen, Filtertanks etc. in der Halle sind demontiert - die Stadt übernimmt die vermieterüblichen Maßnahmen zur Bauunterhaltung und, soweit notwendig, zur Modernisierung - es darf nur eine minimale Belastung des Waldes durch Lieferverkehr und keine Belastung durch Besucherverkehr geben Bedingt durch Absagen bzw. der Nichtvorlage von schriftlichen Nutzungskonzepten, war letztlich nur noch das Konzept von Waldwerk e. V. im Hinblick auf die Rahmenbedingungen zu prüfen. Im Ergebnis erfüllt das Konzept des Vereines weitestgehend die aufgestellten Anforderungen wie Rahmenbedingungen. Zusätzlich zu den erfüllten benannten Rahmenbedingungen beinhaltet das vorgelegte Konzept des Vereines die zusätzliche Möglichkeit, dass eine ergänzende Nutzungen des Gebäudes im Interesse der Öffentlichkeit wie z. B. eine Mitnutzung der Räume durch einen Waldkindergarten und andere Griesheimer Vereine sowie die Umsetzung von Naturschutzaktivitäten durch den BUND, möglich ist. B. Alternativen -keine- C. Lösung Das Wasserwerk Griesheim - und zwar das Außengelände, der Schuppen, die Garagen sowie die im als Anlage beiliegenden Bestandsplan gekennzeichneten Gebäudeteile inkl. Teile des Kellergeschosses - werden dem Verein Waldwerk e. V. kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bei der Überlassung ist vertraglich zu regeln, dass die Stadt die Filterhalle anderen Nutzern überlassen und durch die Nutzung evtl. eine Einschränkung der Nutzung des Außengeländes erfolgen kann. Die Vermietung soll auf Basis des in der Anlage beigefügten Vertragsentwurfes erfolgen. Anlage 1_Satzung_Waldwerk_e_V (ca. 275 KB) Anlage 2_Nutzungskonzept_Waldwerk (ca. 441 KB) Anlage 3a_Bestandsplan_Wasserwerk_Griesheim (ca. 91 KB) Anlage 3_Mietvertrag_Waldwerk (nicht öffentlich - ca. 793 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juni 2013BB 300Die Pumpwerk-Gretchenfrage: Kita oder WalderlebnisMagistratsbericht
- 16. März 2018Sie sind hierMM 58Nutzung des Wasserwerks GriesheimMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)