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Die Pumpwerk-Gretchenfrage: Kita oder Walderlebnis

Vorlagentyp: B
32 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 14.06.2013, B 300

Betreff: Die Pumpwerk-Gretchenfrage: Kita oder Walderlebnis Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2013, § 2973 - NR 540/13 SPD, A 238/12 FDP, B 50/13 - Wie bereits im Bericht B 50 vom 28.01.2013 mitgeteilt, bedarf die Entscheidung hinsichtlich der künftigen Nutzung des ehemaligen Pumpwerks Griesheim einer eingehenden Prüfung, da es sich aufgrund der Besonderheit des Gebäudes und der Lage innerhalb des Waldes um ein sensibles Objekt handelt. Hinsichtlich einer weiteren Nutzung des Gebäudes wurden dem Magistrat verschiedene Nutzungskonzepte von Dritten vorgelegt, die im nachfolgenden kurz aufgeführt sind: Nutzungskonzept Verein "Waldwerk" -Nutzung der Pumpenhalle für Vorträge, Versammlungen von Vereinen und Verbänden, Kurse und Seminare; Treffpunkt und Basis für Wanderungen, Säuberungsaktionen und Führungen im Niedwald. -Vermietungen der Wohnung -Nebengebäude als kleine Küche, sanitäre Anlagen, Depot und Lager -Außengelände: Anlegen eines Waldwerk-Gartens zu Lern- und Vorführzwecken für Kinder -Nutzungskonzept Verein "Freiraum Frankfurt" -Verbindung von Kunst, Musik, Kultur, Handwerk und Sport zur Bereicherung der Kultur der angrenzenden Stadtteile, -Schaffung eines Kultur- und Werkstatthauses mit Teilnahme der Gesellschaft. -Durchführung von Veranstaltungen; Nutzung durch den Verein SG Footbag e.V. als Trainings- und Ausbildungsgebäude. -Nutzung als Fahrradwerkstatt und Nähwerkstatt. -Nutzung als Werkstätten für Künstler Nutzungskonzept Herrn Klaus Becker: Nutzung der Räume durch Vereine aus Nied und Griesheim im Bereich der Themen Natur und Kunst; Zurverfügungstellung von Räumen für den Grüngürtel -Kunstverein Montez/Musik, Mode: -Ausstellung der Sammlung des Hausmeisterehepaares der Städelschule; Die Wohnung soll dem Hausmeisterehepaar angeboten werden Schutzgemeinschaft Deutscher Wald: Abriss der baulichen Anlage, Renaturierung der Flächen Alle möglichen Nutzungen wurden und werden dabei vom Magistrat unter Berücksichtigung der bereits kommunizierten Kriterien und der Anregungen des Ortsbeirates auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Des Weiteren wägt der Magistrat vor dem Hintergrund der geänderten Situation, dadurch dass das Gebäude zwischenzeitlich unter Denkmalschutz gestellt wurde und der damit einhergehende Verpflichtung zur dauerhaften Erhaltung, eigene Nutzungskonzepte ab. Es wurden mehrere Nutzungskonzepte erarbeitet und geprüft. Im Einzelnen wurde neben der Nutzung als KITA, die Nutzung der Wohnbereich zur Wohnungsvermietung, die Nutzung der Filterhalle, die nicht saniert wird, als Abstellfläche in dienstlicher Nutzung des Grünflächenamtes unter Nutzung der Räume der linken Gebäudehälfte im EG für Vereine u.ä. und im

  1. OG/DG als Wohnung für "Hausmeister" sowie die Nutzung des gesamten Gebäudes für Verein u.ä. erwogen. Da es sich bei dem Standort des Wasserwerks Griesheim innerhalb des Waldes um eine sehr sensible Lage handelt, die die Art der Nutzung wesentlich einschränkt und die vorliegenden Nutzungskonzepte von Dritten zum Teil mit finanziellen Risiken hinsichtlich der dauerhaften Unterhaltung des Gebäudes verbunden sind, ist es geboten, alternative Nutzungen zu prüfen. Bevor Einschätzungen zur Umsetzbarkeit möglicher Nutzungs- und Finanzierungskonzepte abgegeben werden können, war zunächst die Bausubstanz des Gebäudes einer genauen Prüfung zu unterziehen. Die Ergebnisse liegen mittlerweile vor. Der Magistrat hat daher die Gespräche mit den in Frage kommenden Interessenten wieder aufgenommen und die Gespräche fortgeführt. Auf dieser Basis werden derzeit die Nutzungs- und Finanzierungskonzepte durch die Interessenten aktualisiert und im Anschluss anhand der bestehenden Rahmenbedingungen bewertet. Es ist beabsichtigt, auf dieser Basis einen Entscheidungsvorschlag für die StVV zu erarbeiten. Das Nutzungskonzept einer KITA wird voraussichtlich nicht weiter verfolgt, da die Eignung des Gebäudes für eine solche Nutzung im derzeitigen Zustand als nicht gut eingestuft wird und ein Umbau zu einer KITA mit erheblichen Investitionen verbunden wäre. Der Magistrat arbeitet mit Nachdruck daran, einen Entscheidungsvorschlag vorzubereiten. Aufgrund der besonderen Lage, der vielfältigen Interessen sowie der öffentlichen Sensibilität ist dieser Vorschlag sehr sorgfältig vorzubereiten. Sobald dies erfolgt ist, wird der Magistrat entsprechend der Beschlussfassung vom 16.06.2011, § 370 (NR 36) auf die Stadtverordneten und den Ortsbeirat zur Entscheidungsfindung hinsichtlich der weiteren Nutzung zukommen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 30. Oktober 2012AA 238Die Pumpwerk-Gretchenfrage: Kita oder Walderlebnis?STVV-Anfrage · FDP
  2. 28. Januar 2013BB 50Die Pumpwerk-Gretchen-Frage: Kita oder Walderlebnis?Magistratsbericht
  3. 27. Februar 2013NRNR 540Waldwerk GriesheimSTVV-Antrag · SPD
  4. 14. Juni 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 Wochen
    BB 300Die Pumpwerk-Gretchenfrage: Kita oder Walderlebnis
    Magistratsbericht
  5. 16. März 2018MM 58Nutzung des Wasserwerks GriesheimMagistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 23 · 27.08.2013
TO I, TOP 55
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 300 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 22 · 29.08.2013
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 300 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie WählerRömer
Ablehnung:
SPDLinkePiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Kenntnis als Zwischenbericht)

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