Einzelbewilligung der Maßnahme Ankauf, Errichtung und Ausstattung der Pavillonanlage für die Neue Gymnasiale Oberstufe - Außenstelle der Max-Beckmann-Schule -…
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Einzelbewilligung der Maßnahme Ankauf, Errichtung und Ausstattung der Pavillonanlage für die Neue Gymnasiale Oberstufe - Außenstelle der Max-Beckmann-Schule - am provisorischen Standort Riedberg
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Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 254
Betreff: Einzelbewilligung der Maßnahme Ankauf, Errichtung und Ausstattung der Pavillonanlage für die Neue Gymnasiale Oberstufe - Außenstelle der Max-Beckmann-Schule - am provisorischen Standort Riedberg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.09.2011, § 645 (NR 62)
- Der Einrichtung der Neuen Gymnasialen Oberstufe - Außenstelle der Max-Beckmann-Schule wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Neue Gymnasiale Oberstufe - Außenstelle der Max-Beckmann-Schule zum Schuljahr 2013/2014 den Unterrichtsbetrieb in einer Pavillonanlage am Riedberg aufgenommen hat.
- Der Ankauf, die Umsetzung und Ausstattung der Pavillonanlage ist im Investitionsprogramm 2014-2017 unter der Projektdefinition 5.006007, mit einem Gesamtbetrag von 9.611.000,-€ enthalten.
- Die 2013 unter der Projektdefinition 5.006007 gebuchten Auszahlungen werden im Rahmen des vorhandenen Dezernatsbudgets gedeckt.
- Mit der Beschlussfassung der Vorlage muss sichergestellt werden, dass die Erbringung der globalen Minderausgabe nicht gefährdet wird. Begründung: A. Zielsetzung Aufgrund der stark steigenden Bedarfe an Oberstufenplätzen und der Prognose zur Entwicklung der Schülerzahlen, die ebenfalls eine steigende Anzahl für den Übergang zur gymnasialen Oberstufe darstellt, ist eine zeitnahe Schaffung von Oberstufenplätzen erforderlich und wurde durch Einrichten einer Außenstelle der Max-Beckmann-Schule zum Schuljahr 2013/2014 erreicht. Die Neue Gymnasiale Oberstufe - Außenstelle der Max-Beckmann-Schule startet zunächst sechszügig, das sind ca. 150 Schülerinnen und Schüler. Diese an den bestehenden Oberstufengymnasien unterzubringen, war nicht möglich. In Abstimmung zwischen dem Schulträger und dem Staatlichen Schulamt wird die Außenstelle der Max-Beckmann-Schule achtzügig für etwa 550 Schülerinnen und Schüler ausgelegt sein. Nach dem Friedrich-Dessauer-Gymnasium in Höchst, der Hauptstelle der Max-Beckmann-Schule in Bockenheim und der Ernst-Reuter-Schule I in der Nordweststadt, wird das breite schulische Angebot durch die Außenstelle der Max-Beckmann-Schule ergänzt und trägt dazu bei, den stadtweiten Bedarf zu decken. B. Alternativen Keine C. Lösung Die Neue Gymnasiale Oberstufe - Außenstelle der Max-Beckmann-Schule hat zum Schuljahr 2013/2014 den Unterrichtsbetrieb in einer Pavillonanlage am Riedberg aufgenommen. Dort wurde die zuletzt durch das Gymnasium Riedberg genutzte Pavillonanlage auf das für schulische Zwecke reservierte städtische Grundstück an der Gräfin-Dönhoff-Straße 11 umgesetzt und baulich den Gegebenheiten angepasst. Aufgrund der Dringlichkeit, dass die Inbetriebnahme zum Schuljahr 2013/2014 sicher zu stellen ist, gab es nur die Möglichkeit diese Fläche als provisorischen Schulstandort zu benennen. Der Riedberg ist durch die öffentliche Anbindung gut erreichbar und eignet sich so sehr gut als provisorischer Standort für eine Oberstufe mit stadtweitem Einzugsbereich. Die Pavillonanlage wird analog dem Gymnasium Riedberg für eine längere Standzeit vorgesehen, so dass parallel die Voraussetzung für einen endgültigen Standort geschaffen werden können. Das Grundstück ist freigehalten als Standort einer zweiten weiterführenden Schule am Riedberg. Hier ist in absehbarer Zeit kein Bedarf vorhanden. Der Kauf der Pavillonanlage ist wirtschaftlich begründet, da eine längere Standzeit als die sonst üblichen 2 Jahre erforderlich ist. Im Haushalt 2014 sind für die Einrichtung der Neuen Gymnasialen Oberstufe - Außenstelle der Max-Beckmann-Schule Finanzmittel in Höhe von 9,6 Mio € angemeldet. Die Maßnahme wird durch die Hessen Agentur GmbH vorfinanziert. D. Kosten Investitionsbedarf 9.611.000,-- € Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr 2013 Verpflichtungen 9.611.000,-- € Mittelabfluss 0,-- € 2014 0,- - € 9.611.000,-- €
- Zugehörige Folgekosten keine
- Jahresfolgekosten
- a)personelle Folgekosten
- b)sächliche Folgekosten
- c)Kapitalkosten - kalkulatorische Verzinsung 4 % - Abschreibung 90.020,-- € 490.640,-- € 192.221,-- € 384.000,-- €
- Jahreserträge keine
- Leistung Dritter keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen Der Schulträger ist für die personelle Ausstattung der Schulen gesetzlich verpflichtet, somit ist dieser Personal- und Stellenmehrbedarf in Form von Stellenschaffungen unabweisbar. Für die Neue Gymnasiale Oberstufe - Außenstelle der Max-Beckmann-Schule sind jeweils eine neue Stelle für die Schulhausverwaltung und das Schulsekretariat erforderlich.Nebenvorlage: Anregung vom 24.01.2014, OA 463 Antrag vom 24.01.2014, OF 322/12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 18. April 2011BB 200Gymnasiale Oberstufe Paul-Hindemith-SchuleMagistratsbericht
- 10. August 2011NRNR 62Ein weiteres Oberstufengymnasium für Frankfurt am MainSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 28. November 2011BB 479Ein weiteres Oberstufengymnasium für Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 20. Dezember 2013Sie sind hierMM 254Einzelbewilligung der Maßnahme Ankauf, Errichtung und Ausstattung der Pavillonanlage für die Neue Gymnasiale Oberstufe - Außenstelle der Max-Beckmann-Schule - am provisorischen Standort RiedbergMagistratsvortrag
- 24. Januar 2014OFOF 322/12Ankauf, Errichtung und Ausstattung der Pavillonanlage für die Neue Gymnasiale Oberstufe - Außenstelle der Max-Beckmann-Schule - am provisorischen Standort RiedbergOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Januar 2014OAOA 463Ankauf, Errichtung und Ausstattung der Pavillonanlage für die Neue Gymnasiale Oberstufe - Außenstelle der Max-Beckmann-Schule - am provisorischen Standort Riedberg Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 254Anregung
- 11. April 2014Antwort des Magistrats · nach 156 WochenSTST 547Ankauf, Errichtung und Ausstattung der Pavillonanlage für die Neue Gymnasiale Oberstufe - Außenstelle der Max-Beckmann-Schule - am provisorischen Standort RiedbergStellungnahme
- 3. März 2017MM 52Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) zur Umwandlung der Außenstelle Max-Beckmann-Schule („Neue Gymnasiale Oberstufe“) und Errichtung einer eigenständigen gymnasialen OberstufenschuleMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu a) 2 CDU, SPD und FDP gegen 1 CDU und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 4 CDU, FREIE WÄHLER und LINKE. zu b) 4 CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen 1 CDU, SPD und FDP (= Annahme) bei zwei Enthaltungen CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen Piraten (= Ablehnung) zu 2. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen Piraten (= Ablehnung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 254 und OA 436 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen Piraten (= Ablehnung) zu 2. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen Piraten (= Ablehnung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung)