Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) zur Umwandlung der Außenstelle Max-Beckmann-Schule („Neue…
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Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) zur Umwandlung der Außenstelle Max-Beckmann-Schule („Neue Gymnasiale Oberstufe“) und Errichtung einer eigenständigen gymnasialen Oberstufenschule
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Vortrag des Magistrats vom 03.03.2017, M 52
Betreff: Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) zur Umwandlung der Außenstelle Max-Beckmann-Schule ("Neue Gymnasiale Oberstufe") und Errichtung einer eigenständigen gymnasialen Oberstufenschule Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6128 (M 93)
- Die Außenstelle der Max-Beckmann-Schule ("Neue Gymnasiale Oberstufe") wird mit dem Inkrafttreten der Schulgesetznovelle in eine eigenständige gymnasiale Oberstufe umgewandelt.
- Die Errichtung einer eigenständigen Oberstufenschule als Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz wird, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Hessischen Schulgesetzes, mit Wirkung zum 01.08.2017 beschlossen.
- Der Integrierte Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main 2015 - 2019 wird für den Teilbereich der Sekundarstufe II fortgeschrieben.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu der Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG zu beantragen.
- Es dient zur Kenntnis, dass 5.1 seit dem Schuljahr 2013/14 eine gymnasiale Oberstufe als Außenstelle der Max-Beckmann-Schule in einer Pavillonanlage am Übergangsstandort Riedberg, Gräfin-Dönhoff-Straße 11 betrieben wird. 5.2 endgültiger Standort einer eigenständigen gymnasialen Oberstufe das Areal zwischen Krifteler Straße/ Idsteiner Straße, der "Bildungscampus Gallus", sein wird. 5.3 durch die Novellierung des Hessischen Schulgesetzes die Errichtung eigenständiger gymnasialer Oberstufen wieder möglich wird. 5.4 die Außenstelle der Max-Beckmann-Schule die in der Schulgesetznovelle genannte Voraussetzung einer Mindestjahrgangsbreite zur Eigenständigkeit bereits erfüllt.
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Anhörung des Stadtelternbeirates und des StadtschülerInnenrates gemäß §§ 115,123 HSchG zur Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes sowie die Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern gemäß § 145 Abs.1 HSchG nach erfolgter Beschlussfassung des Magistrat vorgesehen ist. Begründung: Zielsetzung Aufgrund der sichtbaren Bedarfe wurde mit dem Schuljahr 2013/14 die Kapazität der Max-Beckmann-Schule um 8 Züge (= 200 SuS) auf 16 Züge erweitert und eine Außenstelle in einer Pavillonanlage am Übergangsstandort Riedberg, Gräfin-Dönhoff-Straße 11, gebildet. Die Schulkonferenz der Max-Beckmann-Schule stimmte diesem Vorhaben unter dem Vorbehalt einer temporären Lösung zu. Die Erweiterung der Max-Beckmann-Schule und Organisation als Schule mit Außenstelle stellt eine erhebliche Belastung des Schulstandortes dar. Die Außenstelle wurde in ihrer Organisationsstruktur (eigenständiges Leitungsteam, eigenständiges Kollegium, eigenes Konzept) von Beginn an auf die Eigenständigkeit hin ausgerichtet. Die budgetrechtliche Trennung der Standorte ist seitens des Schulträgers mittlerweile fast abgeschlossen. Im Oktober 2016 hat die Landesregierung die Novelle des Hessischen Schulgesetztes vorgestellt. Sie beinhaltet nun wieder die Möglichkeit zur Errichtung eigenständiger Oberstufengymnasien und bindet diese an eine Mindestjahrgangsbreite von 160 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe der Einführungsphase, die die Außenstelle der Max-Beckmann-Schule bereits seit ihrem Bestehen ausweist. Schülerinnen und Schüler der Max-Beckmann-Schule ohne/ ab 2013 mit Außenstelle 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 203 207 205 203 356 381 379 414 Quelle: Hessisches Schulinformationssystem (Hesis) Die Bedarfslage im Bereich der Sekundarstufe II zeigt, dass die Jahrgangsbreite der eigenständigen Oberstufe dauerhaft gewährleistet ist. Nach der aktuellen Prognose des Schulentwicklungsplans (Fortschreibung 2016-2020) wird die Gesamtschülerinnen- und -schülerzahl der Sekundarstufe II in allgemeinbildenden Schulen der Stadt Frankfurt weiter ansteigen und zwar von rund 7.700 im Schuljahr 2016/2017 auf rund 8.200 Schülerinnen und Schüler im Jahr 2023, das entspricht einem Wachstum von 6,5 Prozent. Nach dem Friedrich-Dessauer-Gymnasium in Höchst, der Hauptstelle der Max-Beckmann-Schule in Bockenheim und der Ernst-Reuter-Schule I in der Nordweststadt, konnte das breite schulische Angebot durch die Kapazitätserweiterung der Max-Beckmann-Schule ergänzt werden. Diese soll nun als eigenständige gymnasiale Oberstufenschule dazu beitragen, den stadtweiten Bedarf zu decken. Als dauerhaften Standort der Schule ist der Stadtteil Gallus, in direkter Nachbarschaft zur Paul-Hindemith-Schule auf dem Areal zwischen Krifteler Straße/ Idsteiner Straße, vorgesehen. B. Alternativen Keine C. Lösung Mit der vorliegenden Teilfortschreibung soll die Eigenständigkeit der bisherigen Außenstelle der Max-Beckmann-Schule beschlossen und die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums beantragt werden. Diese schulorganisatorische Maßnahme wird seitens des Staatlichen Schulamtes nachdrücklich unterstützt. D. Kosten Mehrbedarfe im Bereich der investiven Kosten bei der baulichen Umsetzung des endgültigen Standortes im Gallus entstehen durch die Eigenständigkeit nicht. Mehrbedarfe im Bereich der Personalkosten entstehen durch die Eigenständigkeit nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Dezember 2013MM 254Einzelbewilligung der Maßnahme Ankauf, Errichtung und Ausstattung der Pavillonanlage für die Neue Gymnasiale Oberstufe - Außenstelle der Max-Beckmann-Schule - am provisorischen Standort RiedbergMagistratsvortrag
- 3. März 2017Sie sind hierMM 52Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) zur Umwandlung der Außenstelle Max-Beckmann-Schule („Neue Gymnasiale Oberstufe“) und Errichtung einer eigenständigen gymnasialen OberstufenschuleMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)