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Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle Hugo-Junkers-Straße hier: Mehrkostenvorlage

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 11.11.2016, M 216

Betreff: Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle Hugo-Junkers-Straße hier: Mehrkostenvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.11.2015, § 6532 (M 159)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass - für den barrierefreien Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Haltstelle Hugo-Junkers-Straße mit Beschluss § 6532 der STVV vom 19.11.2015, (M 159) ein Gesamtbetrag in Höhe von 588.000 € aus der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.006701 bei einer GVFG / FAG-Förderung von 312.900 € und einer anteiligen Erstattung durch die VGF in Höhe von 41.000 € freigegeben wurde, - aufgrund der äußerst kleinteiligen Baumaßnahme mit unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand zur Verkehrssicherung, Bauabwicklung und -ausführung, der sehr kurzen Arbeitszeiträume und erhöhter Planungskosten der Gesamtinvestitionsbedarf um 355.000 € auf 943.000 € gestiegen ist.
  2. Die zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 355.000 € werden bewilligt; der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
  3. Die zur Deckung der Mehrkosten in Höhe von 355.000 € brutto erforderlichen Mittel stehen in der Produktgruppe 16.11 - Förderung des Personennahverkehrs, Projektdefinition 5.006701 - Barrierefreier Ausbau von Straßenbahnhaltestellen des Investitionsprogramms 2015-2018 zur Verfügung.
  4. Ferner dient weiterhin zur Kenntnis, dass
    • a)von den Gesamtkosten der Maßnahme bereits rd. 7.521 € für Planungsleistungen verausgabt wurden,
    • b)die Maßnahme innerhalb der Produktgruppe 16.11 über die neu eingerichteten Projektdefinition 5.007259 - Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle Hugo-Junkers-Straße abgewickelt wird,
    • c)die Stadt einen erneuten Antrag auf Fördermittel des Landes nach dem GVFG und nach dem FAG gestellt hat, in denen die anteiligen GVFG/FAG-Fördermittel der VGF enthalten sind. Somit ergeben sich für die Stadt gegenüber der bisherigen Beschlussfassung § 6532 vom 19.11.2015 (M 159) voraussichtlich zusätzliche Fördermittel in Höhe von 218.400 € nach GVFG und 15.600 € nach FAG. Die endgültige Höhe der Zuwendungen ergibt sich aus dem zu erwartenden Förderbescheid,
    • d)der in den Gesamtkosten enthaltene Kostenanteil der VGF sich von 41.000 € auf 105.000 € brutto erhöht,
    • e)die aufgrund der Mehrausgaben um rd. 34.042 € erhöhten Jahresfolgekosten sichergestellt sind und den Jahresfolgekosten jährliche erhöhte Erträge in Höhe von rd. 8.524 € aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen. Begründung: A - Zielsetzung Im Zuge der Planung und insbesondere der Bauvorbereitung sowie im Ausschreibungsverfahren haben sich erhebliche Mehrkosten ergeben. Diese Mehrkosten sind im Wesentlichen zurückzuführen auf die Notwendigkeit der vollständigen Erneuerung der Lichtsignalanlagen sowie auf die Kleinteiligkeit der Baumaßnahme mit einer unverhältnismäßig aufwändigen Verkehrssicherung, Bauabwicklung und -ausführung, die einen sehr hohen Personal- und Geräteeinsatz erfordert, was letztlich auch zu erhöhten Planungskosten geführt hat. Darüber hinaus stehen wegen des unter Aufrechterhaltung des Verkehrs erfolgenden Ausbaus nur äußerst kleine Baufelder zur Verfügung, was die Bauabwicklung erheblich erschwert. Im Einzelnen kann hierzu Folgendes ausgeführt werden: Planung Bedingt durch die höheren Baukosten erhöhen sich auf Grundlage des Abrechnungsmodus der einschlägigen Honorarordnung (HOAI 2013) auch dementsprechend die Honorarkosten für die erbrachten Planungsleistungen. Bauabwicklung Die Umbaumaßnahmen zur Herstellung der neuen Gehweg- und Radwegflächen erfolgt auf äußerst kleinteiligen Baufeldern, die keine Lagerung von Baumaterialien erlauben, das Arbeiten extrem schwierig und aufwändig machen und innerhalb derer keine Baustelleneinrichtungsflächen zur Verfügung gestellt werden können. Dementsprechend ist für die Materialentsorgung und -anlieferung sowie für das Arbeiten selbst ein erhöhter Einsatz von Transport- und Arbeitsgeräten erforderlich. Die Herstellung der erforderlichen, die Fahrbahn querenden Kabeltrassen für die Lichtsignalanlagen (LSA) muss in offener Bauweise erfolgen, was unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des Verkehrs äußerst zeitaufwändig, arbeits- und kostenintensiv ist. Die Asphaltarbeiten müssen in vielen, kleinen Einzelflächen über mehrere Bauabschnitte durchgeführt werden, die zeitintensiv und mit hohem Personal- und Geräteeinsatz verbunden sind. Weiterhin muss die Herstellung der Asphaltflächen auf der Hanauer Landstraße spurweise und am Wochenende erfolgen, um die Aufrechterhaltung des Verkehrs gemäß den Anforderungen der Straßenverkehrsbehörde zu gewährleisten. Verkehrssicherung Um den Stadtbahn- und Kfz-Verkehr während der Baumaßnahmen aufrecht erhalten zu können und den Anforderungen an die Arbeitssicherheit gerecht zu werden, ist im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde die Sperrung einer Fahrspur auf der Hanauer Landstraße, sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts vorgesehen. Jedoch ist täglich ein mehrfaches Einrichten von Baufeldern und Umsetzen von Verkehrssicherungseinrichtungen für die Verkehrsführung erforderlich, was sich auch dementsprechend in den Kosten und im Personal- und Geräteeinsatz niederschlägt. Arbeitszeiten Um die Beeinträchtigungen des Straßen- und Bahnverkehrs auf der Hanauer Landstraße so gering wie möglich zu halten, wird ein zeitgleicher Ausbau der drei Straßenbahnhaltestellen Daimlerstraße, Dieselstraße und Hugo-Junkers-Straße zwingend erforderlich. Von Hessen Mobil wird die Baumaßnahme "Erneuerung der B 8, 40 zwischen dem Mainkurkreisel und der Mainfähre Rumpenheim" von Februar 2017 bis Mai 2017 durchgeführt. Da während der Baumaßnahme der Verkehr auf der B 8, 40 ebenfalls nur 1-spurig geführt wird sollten die städtischen Baumaßnahmen an den Haltestellen im Schatten der Baumaßnahme von Hessen Mobil durchgeführt werden. Das Zeitfenster sollte auch im Hinblick auf die Ende Juni 2017 beginnende Baumaßnahme "BW 21a Ersatzneubau des Brückenbauwerks über die Hafenbahn in der Hanauer Landstraße" genutzt werden, da es hier ebenfalls zu erheblichen Beeinträchtigungen in der Abwicklung des Individualverkehrs kommen wird. Mit der Baumaßnahme muss daher im April 2017 begonnen werden. B - Alternativen Keine C - Lösung Die Notwendigkeit der vollständigen Erneuerung der Lichtsignalanlagen sowie die Kleinteiligkeit der Baumaßnahme führen zu erhöhten Ausgabeansätzen. Eine andere Lösung ist nicht möglich. D - Kosten
  5. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf 355.000 € Die Mittel in Höhe von 355.000 € stehen zur Verfügung bei: Produktgruppe: 16.11 Projektdefinition: 5.006701 Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf Grundlage der vorliegenden Planung auf 943.000 € brutto. Hiervon erstattet die VGF für ihren Anteil der Stadt zusätzlich einen Betrag in Höhe von 105.000 € brutto. Der von der VGF an die Stadt zu erstattende Anteil wird über den Wirtschaftsplan der VGF finanziert sowie von deren Gremien bewilligt und freigegeben. Mit einer Förderung der städtischen Umbaumaßnahmen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) wird gerechnet. Hiernach kann - im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides - mit einer zusätzlichen Gesamtförderung in Höhe von bis zu 329.900 € gerechnet werden. Ein entsprechender Antrag wird gestellt, in dem auch die anteiligen GVFG/FAG-Fördermittel der VGF in vrstl. Höhe von 78.700 € mit enthalten sind und zwischen Stadt und VGF intern verrechnet werden. Kostenübersicht 1 Baukosten brutto 1.1 Straßenbau (Stadt-Anteil) 125.000,00 € 1.2 Straßenbau (VGF-Anteil) 64.000,00 € 1.3 Straßenbegleitgrün 0,00 € 1.3 Lichtsignalanlagen (Amt 36) 131.000,00 € 1.4 Beleuchtung -8.000,00 € Summe Baukosten 312.000,00 € 2 Baunebenkosten 2.1 Planung, Bauleitung, Straßenbau 7.300,00 € 2.2 Planung Lichtsignalanlage (Amt 36) 33.000,00 € 2.3 Straßenbegleitgrün Planung 0,00 € 2.3 Bodengutachten Planung 0,00 € 2.4 Beleuchtungsplanung 0,00 € 2.4 Bodengutachten Bau (Schätzkosten) 2.000,00 € 2.5 SiGeKo (Schätzkosten) 0,00 € 2.6 Kampfmittelsondierung (Schätzkosten) 200,00 € 2.7 Bauvermessung (Schätzkosten) 500,00 € Summe Baunebenkosten 43.000,00 € Mehrkosten 355.000,00 €
  6. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2016 72.000,00 € 2017 209.000,00 € 2018 (mit VGF-Anteil) 74.000,00 €
  7. Folgeinvestitionen: - keine - 0,00 €
  8. Jahresfolgekosten:
    • a)Persönliche Ausgaben - keine -
    • b)Sachkosten
  9. Bauunterhaltungskosten - Straßenbau 1.800 m2 1,30 €/m2 *) 2.340,00 € - Lichtsignalanlagen (neue Anlagen) - Unterhaltung Anzahl 1 Stck 5.000 €/Stck. 5.000,00 € - Betrieb Anzahl 1 Stck 1.500 €/Stck 1.500,00 € - Instandsetzung 5,00% (131.000 € + ~ 33.000 €) 8.200,00 € *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich. Summe Sachkosten 17.040.00 €
  10. Abschreibung - Straßenbau BND*) 30 Jahre 1/30 4.500,00 € - Beleuchtung BND*) 20 Jahre 1/20 - 400,00 € - Amt 16 - IKT BND*) 20 Jahre 1/20 € - Grün- und Freiflächen BND*) 15 Jahre 1/15 € - Verkehrssignalanlagen BND*) 15 Jahre 1/15 10.933,33 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung Ø 21,8 Jahre 15.033,33 € c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung - ohne VGF-Anteil (3,75% von (291.000 € - 186.000 €)) : 2 1.968,75 € *) Zinssatz für den Haushalt 2015 gemäß HH-Rundschreiben vom 20.11.2013 Gesamtsumme Jahresfolgekosten: 34.042,08 €
  11. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 186.000,00 € / 21,8 Jahre * 8.523,78 € * gewogene durchschnittliche Nutzungsdauer
  12. Leistungen Dritter: Zuwendungen des Bundes nach GVFG (ohne VGF-Anteil) 173.600,00 € Zuwendungen des Landes nach FAG (ohne VGF-Anteil) 12.400,00 € Summe Leistungen Dritter (brutto) 186.000,00 €
  13. Sonstiges: Erstattung der VGF 64.000,00 € Summe Sonstiges (brutto) 64.000,00 €
  14. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - Nebenvorlage: Antrag vom 01.12.2016, NR 177

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. November 2016Sie sind hier
    MM 216Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle Hugo-Junkers-Straße hier: Mehrkostenvorlage
    Magistratsvortrag
  2. 1. Dezember 2016AA 128Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle HugoJunkersStraßeSTVV-Anfrage · AfD
  3. 1. Dezember 2016NRNR 177Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle Hugo-Junkers-StraßeSTVV-Antrag · AfD
  4. 13. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 40Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle HugoJunkersStraßeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 11
Sitzung 7 · 05.12.2016
TO I, TOP 18
Abgelehnt
Die Vorlage M 216 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 6 · 06.12.2016
TO I, TOP 16
Angenommen
1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 177 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeBFFFrankfurter
Ablehnung:
AfDFDP
Sonstige:
FRAKTION (M 216 = Annahme, NR 177 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFrankfurter
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Zurückstellung) und FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 216 = Annahme, NR 177 = Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 7 · 13.12.2016
TO II, TOP 18
Angenommen
1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 177 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDFDP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Zurückstellung) und FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 9 · 15.12.2016
TO II, TOP 39
Angenommen
1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 177 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDFDP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Zurückstellung) und FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme)

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Ortsbeiratssitzung
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