Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle HugoJunkersStraße
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Vortrag des Magistrats vom 28.09.2015, M 159
Betreff: Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle Hugo-Junkers-Straße
- Dem vollständigen, barrierefreien Umbau des zweiten Bauabschnittes der Haltestelle Hugo-Junkers-Straße wird entsprechend der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 588.000 € werden bereitgestellt und freigegeben; der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)die von der Stadt Frankfurt am Main zu tragenden Kosten an der Baumaßnahme in Höhe von 547.000 € im Produktbereich 16, Produktgruppe 16.11 - Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs, Projektdefinition 5.006701 - Barrierefreier Ausbau von Straßenbahnhaltestellen, zur Verfügung stehen, von denen bereits rd. 6.842 € für Planungsleistungen verausgabt wurden,
- b)die VGF der Stadt Frankfurt am Main anteilig die Baukosten in Höhe von 41.000 € brutto erstattet, da die VGF- und Stadtanteile der Umbaumaßnahme zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle ineinandergreifen und der VGF-Anteil zudem gering ist, sodass die baulichen VGF-Anteile von der Stadt vollständig hergestellt werden,
- c)die Stadt Frankfurt am Main für ihren Anteil Fördermittel des Landes nach dem GVFG über 292.100 € und nach dem FAG über 20.800 € beantragt hat. Die endgültige Höhe der Zuwendung ergibt sich aus dem zu erwartenden Förderbescheid,
- d)die Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 53.872 € sichergestellt sind und den Jahresfolgekosten jährliche Erträge in Höhe von rd. 14.029 € aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber stehen,
- e)die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.11 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen.
- Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass bei der Planung die Barrierefreiheit nach städtischem Standard gemäß dem mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main abgestimmten Arbeitsplan zur Barrierefreiheit für Frankfurt mit Stand vom 06.12.2010 im erforderlichen Umfang berücksichtigt wird. Begründung: A - Zielsetzung Die Straßenbahnhaltestellen Daimlerstraße, Dieselstraße und Hugo-Junkers-Straße gehören zu den Strecken der Linien 11 und 12, die von den westlichen Stadtteilen Höchst bzw. Schwanheim kommend in Ost-West-Richtung durch das Stadtgebiet verlaufen und über die Hanauer Landstraße zu den Endhaltestellen Schießhüttenstraße bzw. Hugo-Junkers-Straße im östlichen Stadtteil Fechenheim führen. Da die vorgenannten Haltepunkte, die sich auf einem separaten Gleiskörper in Mittellage des Straßenquerschnitts der Hanauer Landstraße befinden, nicht den zeitgemäßen Anforderungen modern ausgestatteter barrierefreier Straßenbahnhaltestellen entsprachen, hat die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) in einem ersten Bauabschnitt diese Haltestellen barrierefrei ausgebaut. Ergänzend hierzu soll nun in einem zweiten Bauabschnitt von der Stadt und der VGF gemeinsam der vollständige, barrierefreie Umbau der fußläufigen Zuwegungen zu bzw. von den Haltestellen, der Fahrbahn- und Gleisquerungen einschließlich der Randbereiche auf der Hanauer Landstraße, sowie die Anpassung der Lichtsignalanlagen erfolgen. Da die Umbaumaßnahmen der VGF und der Stadt ineinandergreifen und die Anteile der VGF gering sind, werden diese von der Stadt in Gänze durchgeführt. Bestandteil dieser Vorlage ist der städtische Anteil der vorstehend aufgeführten Umbaumaßnahmen im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Hugo-Junkers-Straße. Diese liegt im Osten Frankfurts in der Hanauer Landstraße zwischen der Haltestelle Dieselstraße und dem Knotenpunkt Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße. Die übrigen Teile der barrierefreien Umbaumaßnahmen im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Hugo-Junkers-Straße werden von der VGF finanziert und an die Stadt erstattet. B - Alternativen Keine, da nur mit der vorliegenden Planung eine vollständige Barrierefreiheit der Straßenbahnhaltestelle erreicht werden kann. C - Lösung Die fußläufigen Zuwegungen zu bzw. von den Haltestellen, sowie die Verkehrsinseln der Fahrbahnquerungen und Randbereiche auf der Hanauer Landstraße werden mit einem neuen Oberflächenbelag aus rutschfesten Betonplatten hergestellt, mit einem taktilem Leitsystem aus verschiedenen taktilen Leitelementen (Noppen- und Rillenplatten etc.) ausgestattet und die Bordsteinhöhen in den Querungsbereichen barrierefrei angepasst. Weiterhin werden die Radwege im Bereich der Fußgängerquerungen sowie im Einmündungsbereich zur Daimlerstraße mittels Rampen auf Fahrbahnniveau abgesenkt und entsprechend markiert. Die Fußgängerquerungen verbleiben an ihren heutigen Standorten und werden ebenfalls nach einer Deckenerneuerung in diesen Bereichen neu markiert. Zudem wird die bestehende Lichtsignalanlage so angepasst, dass sie die Anforderungen der vollständigen Barrierefreiheit erfüllt bzw. sicherstellt. Am östlichen Ende der Haltestelle bleibt der vorhandene Treppenabgang zunächst erhalten und wird erst zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des Umbaus des Knotenpunktes Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße zurückgebaut und verschlossen und östlich davon als Ersatz hierzu ein zusätzlicher lichtsignalgeregelter, vollständig barrierefreier Haltestellenzugang hergestellt. Die Barrierefreiheit wird an allen Fußgängerübergängen nach städtischem Standard gemäß dem Arbeitsplan Barrierefreiheit berücksichtigt. Die Baumaßnahme soll im Sommer 2016 durchgeführt werden. D - Kosten
- Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf 588.000 € Die Mittel in Höhe von 588.000 € stehen zur Verfügung bei: Produktgruppe: 16.11 Projektdefinition: 5.006701 Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf Grundlage der vorliegenden Planung auf 588.000 € brutto. Hiervon erstattet die VGF für ihren Anteil der Stadt einen Betrag in Höhe von 41.000 € brutto. Der von der VGF an die Stadt zu erstattende Anteil wird über den Wirtschaftsplan der VGF finanziert sowie von deren Gremien bewilligt und freigegeben. Die VGF hat für ihren Anteil bereits einen GVFG-Zuwendungsbescheid mit Datum vom 26.11.2012 erhalten. Mit einer Förderung der städtischen Umbaumaßnahmen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) wird gerechnet. Hiernach kann - im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides - eine Förderung in Höhe von bis zu 312.900 € erwartet werden. Ein entsprechender Antrag ist gestellt. Kostenübersicht 1 Baukosten brutto 1.1 Straßenbau (Stadt-Anteil) 204.000,00 € 1.2 Straßenbau (VGF-Anteil) 41.000,00 € 1.3 Straßenbegleitgrün 13.000,00 € 1.4 Lichtsignalanlagen (Amt 36) 198.000,00 € 1.5 Beleuchtung 17.000,00 € Summe Baukosten 473.000,00 € 2 Baunebenkosten 2.1 Planung, Bauleitung, Straßenbau 36.570,00 € 2.2 Planung Lichtsignalanlage (Amt 36) 56.750,00 € 2.3 Straßenbegleitgrün Planung 1.100,00 € 2.3 Bodengutachten Planung 6.841,00 € 2.4 Beleuchtung Planung 550,00 € 2.4 Bodengutachten Bau (Schätzkosten) 4.200,00 € 2.5 SiGeKo (Schätzkosten) 6.100,00 € 2.6 Kampfmittelsondierung (Schätzkosten) 1.200,00 € 2.7 Bauvermessung (Schätzkosten) 1.000,00 € 2.8 Zur Rundung 689,00 € Summe Baunebenkosten 115.000,00 € Gesamtkosten 588.000,00 €
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2015 80.000,00 € 2016 470.000,00 € 2017 38.000,00 €
- Folgeinvestitionen: - keine -
- Jahresfolgekosten:
- a)Persönliche Ausgaben - keine -
- b)Sachkosten
- Bauunterhaltungskosten - Straßenbau 1.800 m2 1,30 €/m2 *) 2.340,00 € - Grün- und Freiflächen 5,00 % 705,00 € - Lichtsignalanlagen (neue Anlagen) - Unterhaltung Anzahl 1 Stck 5.000 €/Stck. 5.000,00 € - Betrieb Anzahl 1 Stck 1.500 €/Stck 1.500,00 € - Instandsetzung 5,00 % (198.000 € + ~ 56.800 €) 12.740,00 € *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich. Summe Sachkosten 22.285,00 €
- Abschreibung - Straßenbau BND*) 30 Jahre 1/30 8.683,33 € - Beleuchtung BND*) 20 Jahre 1/20 880,00 € - Amt 16 - IKT BND*) 20 Jahre 1/20 € - Grün- und Freiflächen BND*) 15 Jahre 1/15 940,00 € - Lichtsignalanlagen BND*) 15 Jahre 1/15 16.986,67 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung 27.490,00 € c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung (3,5% von (547.000 € - 312.900,00 € )) : 2 4.096,75 € *) Zinssatz für den Haushalt 2015 gemäß HH-Rundschreiben vom 20.11.2013 Gesamtsumme Jahresfolgekosten: 53.871,75 €
- Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 312.900 € / 22,3 Jahre * 14.028,63 € * gewogene durchschnittliche Nutzungsdauer
- Leistungen Dritter (Auflösung von Sonderposten): Zuwendungen des Bundes nach GVFG 292.100,00 € Zuwendungen des Landes nach FAG 20.800,00 € Summe Leistungen Dritter (brutto) 312.900,00 €
- Sonstiges: Erstattung der VGF 41.000,00 € Summe Sonstiges (brutto) 41.000,00 €
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - 0,00 € Anlage Lageplan (ca. 560 KB) Anlage Uebersichtsplan (ca. 734 KB) Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. September 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.11.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, die Pläne von Experten für Barrierefreiheit überprüfen zu lassen) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Krebs (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, die Pläne von Experten für Barrierefreiheit überprüfen zu lassen)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Krebs gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, die Pläne von Experten für Barrierefreiheit überprüfen zu lassen)