Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. Änderungssatzung -
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- Friedberger Landstraße
- Gießener Straße
- Goldpeppingstraße
- Heidestraße
- Hofhausstraße
- Homburger Landstraße
- Höhenstraße
- Jaspertstraße
- Münzenberger Straße
- Neebstraße
- Preungesheimer Straße
- Rothschildallee
- Saalburgstraße
- Seckbacher Landstraße
- Theobald-Ziegler-Straße
- Usinger Straße
- Valentin-Senger-Straße
- Walter-Hesselbach-Straße
- Wasserpark
- Wegscheidestraße
- Weidenbornstraße
- Weilbrunnstraße
- Wetzlarer Straße
- An den Röthen
- Burgstraße
- Comeniusstraße
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Vortrag des Magistrats vom 07.12.2015, M 210
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. Änderungssatzung - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2014, § 4433 (M 44) I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs.1 Satz 1 und § 51 Nr.6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl.I, S.142) in Verbindung mit § 143 Abs.1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 14.06.2005 (GVBl.I, S.441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2015 (GVBl I. S.118), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am § die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. Änderungssatzung - beschlossen: Artikel 1 Die in Liste A (Anlage zu § 2) beschriebenen Schulbezirke werden wie folgt verändert: Valentin-Senger-Schule, Valentin-Senger-Straße 9 Friedberger Landstraße ger. Nr. ab Münzenberger Straße bis Gießener Straße, Gießener Straße ger. Nr. über südlich Wetzlarer Straße bis Homburger Landstraße, Wohngebiet New Betts (Walter-Hesselbach-Straße), A 661 über Seckbacher Landstraße (ausschließlich Nr. 51- 63) bis An den Röthen, An den Röthen 2-12 und 3-65 über Dortelweiler Straße 20-26 und Comeniusstraße 61-93 bis Friedberger Landstraße. Comeniusschule, Burgstraße 59 Friedberger Landstraße ger. Nr. ab oberhalb Münzenberger Straße bis Rothschildallee, Rothschildallee ger. Nr. bis Burgstraße, Höhenstraße ger. Nr. bis Heidestraße, alle Straßen links der Heidestraße zwischen Höhenstraße und Saalburgstraße, Neebstraße unger. Nr., Im Prüfling unger. Nr. von Usinger Straße bis Seckbacher Landstraße, Seckbacher Landstraße unger. Nr. bis 63, südlich An den Röthen über Preungesheimer Straße und Weidenbornstraße bis Friedberger Landstraße Höhe Münzenberger Straße. Theobald-Ziegler-Schule, Theobald-Ziegler-Straße 10 Gießener Straße ger. Nr. ab Wetzlarer Straße bis A 661, Homburger Landstraße unger. Nr. ab A 661 bis Weilbrunnstraße, Weilbrunnstraße ger. Nr. bis Jaspertstraße, Jaspertstraße unger. Nr. bis 25, Wegscheidestraße über Goldpeppingstraße und Hofhausstraße bis Ortsbezirks-grenze, Friedberger Landstraße über Walter-Kolb-Siedlung und Wetzlarer Straße bis Gießener Straße. Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Schulbezirkssatzung bleiben unberührt. II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143 Hessisches Schulgesetz das Weitere zu veranlassen.
Begründung: A. Zielsetzung Die Valentin-Senger-Schule ist als dreizügige Grundschule geplant und gebaut worden, um die erwarteten Grundschulbedarfe aus den neuen Wohngebieten an der Friedberger Warte (New Atterberry, New Betts und Wasserpark) abzudecken. Für das Wohngebiet New Betts wurde zudem ein sogenanntes Überschneidungsgebiet der beiden Schulbezirke mit der Theobald-Ziegler-Schule in Preungesheim gebildet. Ziel war es, der Überlastung einer der Schulen vorzubeugen. Nachdem die Auslastung der Valentin-Senger-Schule anfangs noch den Annahmen entsprach, zeigt die Auswertung der Zahl künftiger Schulanfänger inzwischen, dass eine Dreizügigkeit bei weitem nicht mehr erwartet werden kann. Damit geht einher, dass die von der Schule angebotenen Betreuungsplätze nicht mehr ausreichend genutzt werden können. Während der Schulbezirk der Valentin-Senger-Schule also vergrößert werden muss, sollen die Schulbezirke der Comeniusschule und der Theobald-Ziegler-Schule in einem Umfang verkleinert werden, der ihrer jeweils vierzügigen Aufnahmekapazität besser entspricht. Mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main sind die geplanten Schulbezirksänderungen abgestimmt. Das Anhörungsverfahren der Schulkonferenzen gemäß § 130 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz wurde durchgeführt. Nach den geänderten Schulbezirksgrenzen soll spätestens zum nächsten Aufnahmeverfahren im März 2016 verfahren werden. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A. D. Kosten Mit der Änderung der Schulbezirksgrenzen sind für den Schulträger keine Kosten verbunden. Anlage _Planskizze (ca. 308 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 01.02.2016, OF 930/10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Dezember 2015Sie sind hierMM 210Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. Änderungssatzung -Magistratsvortrag
- 1. Februar 2016OFOF 930/10Schulbezirk Valentin-Senger-Schule Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt-Frankfurt am Main - 18. ÄnderungssatzungOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Februar 2016OMOM 5029Schulbezirk Valentin-Senger-Schule - Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. ÄnderungssatzungDirektanregung
- 29. April 2016Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 720Schulbezirk Valentin-Senger-Schule - Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. ÄnderungssatzungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF zu b) CDU, GRÜNE, SPD und FDP; LINKE. und BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 210 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF zu b) CDU, GRÜNE, SPD und FDP; LINKE. und BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 210 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)