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Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. Änderungssatzung -

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 07.12.2015, M 210

Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. Änderungssatzung - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2014, § 4433 (M 44) I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs.1 Satz 1 und § 51 Nr.6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl.I, S.142) in Verbindung mit § 143 Abs.1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 14.06.2005 (GVBl.I, S.441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2015 (GVBl I. S.118), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am § die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. Änderungssatzung - beschlossen: Artikel 1 Die in Liste A (Anlage zu § 2) beschriebenen Schulbezirke werden wie folgt verändert: Valentin-Senger-Schule, Valentin-Senger-Straße 9 Friedberger Landstraße ger. Nr. ab Münzenberger Straße bis Gießener Straße, Gießener Straße ger. Nr. über südlich Wetzlarer Straße bis Homburger Landstraße, Wohngebiet New Betts (Walter-Hesselbach-Straße), A 661 über Seckbacher Landstraße (ausschließlich Nr. 51- 63) bis An den Röthen, An den Röthen 2-12 und 3-65 über Dortelweiler Straße 20-26 und Comeniusstraße 61-93 bis Friedberger Landstraße. Comeniusschule, Burgstraße 59 Friedberger Landstraße ger. Nr. ab oberhalb Münzenberger Straße bis Rothschildallee, Rothschildallee ger. Nr. bis Burgstraße, Höhenstraße ger. Nr. bis Heidestraße, alle Straßen links der Heidestraße zwischen Höhenstraße und Saalburgstraße, Neebstraße unger. Nr., Im Prüfling unger. Nr. von Usinger Straße bis Seckbacher Landstraße, Seckbacher Landstraße unger. Nr. bis 63, südlich An den Röthen über Preungesheimer Straße und Weidenbornstraße bis Friedberger Landstraße Höhe Münzenberger Straße. Theobald-Ziegler-Schule, Theobald-Ziegler-Straße 10 Gießener Straße ger. Nr. ab Wetzlarer Straße bis A 661, Homburger Landstraße unger. Nr. ab A 661 bis Weilbrunnstraße, Weilbrunnstraße ger. Nr. bis Jaspertstraße, Jaspertstraße unger. Nr. bis 25, Wegscheidestraße über Goldpeppingstraße und Hofhausstraße bis Ortsbezirks-grenze, Friedberger Landstraße über Walter-Kolb-Siedlung und Wetzlarer Straße bis Gießener Straße. Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Schulbezirkssatzung bleiben unberührt. II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143 Hessisches Schulgesetz das Weitere zu veranlassen.

Begründung: A. Zielsetzung Die Valentin-Senger-Schule ist als dreizügige Grundschule geplant und gebaut worden, um die erwarteten Grundschulbedarfe aus den neuen Wohngebieten an der Friedberger Warte (New Atterberry, New Betts und Wasserpark) abzudecken. Für das Wohngebiet New Betts wurde zudem ein sogenanntes Überschneidungsgebiet der beiden Schulbezirke mit der Theobald-Ziegler-Schule in Preungesheim gebildet. Ziel war es, der Überlastung einer der Schulen vorzubeugen. Nachdem die Auslastung der Valentin-Senger-Schule anfangs noch den Annahmen entsprach, zeigt die Auswertung der Zahl künftiger Schulanfänger inzwischen, dass eine Dreizügigkeit bei weitem nicht mehr erwartet werden kann. Damit geht einher, dass die von der Schule angebotenen Betreuungsplätze nicht mehr ausreichend genutzt werden können. Während der Schulbezirk der Valentin-Senger-Schule also vergrößert werden muss, sollen die Schulbezirke der Comeniusschule und der Theobald-Ziegler-Schule in einem Umfang verkleinert werden, der ihrer jeweils vierzügigen Aufnahmekapazität besser entspricht. Mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main sind die geplanten Schulbezirksänderungen abgestimmt. Das Anhörungsverfahren der Schulkonferenzen gemäß § 130 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz wurde durchgeführt. Nach den geänderten Schulbezirksgrenzen soll spätestens zum nächsten Aufnahmeverfahren im März 2016 verfahren werden. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A. D. Kosten Mit der Änderung der Schulbezirksgrenzen sind für den Schulträger keine Kosten verbunden. Anlage _Planskizze (ca. 308 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 01.02.2016, OF 930/10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Dezember 2015Sie sind hier
    MM 210Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. Änderungssatzung -
    Magistratsvortrag
  2. 1. Februar 2016OFOF 930/10Schulbezirk Valentin-Senger-Schule Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt-Frankfurt am Main - 18. ÄnderungssatzungOrtsbeiratsantrag · FDP
  3. 16. Februar 2016OMOM 5029Schulbezirk Valentin-Senger-Schule - Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. ÄnderungssatzungDirektanregung
  4. 29. April 2016Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 720Schulbezirk Valentin-Senger-Schule - Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. ÄnderungssatzungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 4
Sitzung 47 · 12.01.2016
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 210 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 46 · 18.01.2016
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF

OBR 10
Sitzung 48 · 19.01.2016
TO I, TOP 15
Beraten
a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 48 · 21.01.2016
TO I, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 210 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 47 · 26.01.2016
TO I, TOP 33
Beraten
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Bildung und Integration, die Beratung der Vorlage M 210 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 210 = Enthaltung)
zu a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFF
zu b)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Enthaltung:
LinkeBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF zu b) CDU, GRÜNE, SPD und FDP; LINKE. und BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 210 = Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 48 · 28.01.2016
TO II, TOP 46
Beraten
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Bildung und Integration, die Beratung der Vorlage M 210 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 210 = Enthaltung)
zu a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFF
zu b)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Enthaltung:
LinkeBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF zu b) CDU, GRÜNE, SPD und FDP; LINKE. und BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 210 = Enthaltung)

OBR 10
Sitzung 49 · 16.02.2016
TO I, TOP 10
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5029 2016 1. Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 930/10 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)

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