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Schulbezirk Valentin-Senger-Schule - Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der…

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Schulbezirk Valentin-Senger-Schule - Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. Änderungssatzung

Vorlagentyp: STMagistrat
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 720

Betreff: Schulbezirk Valentin-Senger-Schule - Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. Änderungssatzung Mit der inzwischen von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen 18. Änderungssatzung zur Festlegung der Schulbezirke hat der Magistrat eine an den gegebenen Aufnahmekapazitäten der jeweiligen Grundschulen orientierte Auslastung angestrebt. Im Ergebnis ist die Valentin-Senger-Schule zukünftig dreizügig gut ausgelastet. Eine Schulbezirksgrenze entlang des Marbachwegs würde bedeuten, dass in den kommenden Schuljahren für durchschnittlich 20 Schülerinnen und Schüler nicht die Theobald-Ziegler-Schule, sondern die Valentin-Senger-Schule zuständige Grundschule wäre. Diese Aufnahmekapazität hat die Valentin-Senger-Schule nicht. Der Magistrat geht auch davon aus, dass der Verlust der Walter-Kolb-Siedlung nicht im Sinne der Schulgemeinde der Theobald-Ziegler-Schule wäre. Im Rahmen der Anhörung der Schulkonferenzen zur Änderung der Schulbezirkssatzung hatte die Theobald-Ziegler-Schule einen anderen, räumlich enger begrenzten Vorschlag gemacht. Dieser Vorschlag wurde geprüft, konnte aber aus Kapazitätsgründen nicht umgesetzt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Dezember 2015MM 210Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. Änderungssatzung -Magistratsvortrag
  2. 1. Februar 2016OFOF 930/10Schulbezirk Valentin-Senger-Schule Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt-Frankfurt am Main - 18. ÄnderungssatzungOrtsbeiratsantrag · FDP
  3. 16. Februar 2016OMOM 5029Schulbezirk Valentin-Senger-Schule - Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. ÄnderungssatzungDirektanregung
  4. 29. April 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 720Schulbezirk Valentin-Senger-Schule - Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. Änderungssatzung
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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