Schulbezirk Valentin-Senger-Schule - Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der…
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Schulbezirk Valentin-Senger-Schule - Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. Änderungssatzung
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Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5029 entstanden aus Vorlage: OF 930/10 vom 01.02.2016
Betreff: Schulbezirk Valentin-Senger-Schule - Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. Änderungssatzung Vorgang: M 210/15 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die vorgeschlagene Änderungssatzung so abgeändert wird, dass die Grenze zwischen dem Schulbezirk der Valentin-Senger-Schule und der Theobald-Ziegler-Schule der Marbachweg ist, wobei die jeweiligen Straßenseiten dem Schulbezirk der jeweiligen Schule angehören.
Begründung: Die vorgeschlagene Grenzziehung erscheint willkürlich und folgt keinen nachvollziehbaren Beziehungen im Stadtteil. Auch die Schulleitung der Theobald-Ziegler-Schule hat darauf hingewiesen, dass so keine sinnvollen Zuordnungen entstehen. Deshalb erscheint es sinnvoller, den Marbachweg als Grenze zu nehmen, der die Schulbezirke ohnehin von West nach Ost einmal durchquert. So wären die Grenzen unmittelbar nachvollziehbar. Gleichzeitig dürfte diese Grenzziehung die jeweilige Auslastung nicht zu sehr beeinflussen, sondern vielmehr sicherstellen, dass die Valentin-Senger-Schule auch mit einer alternden Bevölkerung in den Neubaugebieten an der Friedberger Warte dauerhaft ausgelastet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Dezember 2015MM 210Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. Änderungssatzung -Magistratsvortrag
- 1. Februar 2016OFOF 930/10Schulbezirk Valentin-Senger-Schule Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt-Frankfurt am Main - 18. ÄnderungssatzungOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Februar 2016Sie sind hierOMOM 5029Schulbezirk Valentin-Senger-Schule - Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. ÄnderungssatzungDirektanregung
- 29. April 2016Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 720Schulbezirk Valentin-Senger-Schule - Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 18. ÄnderungssatzungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats