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Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 17. Änderungssatzung -

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 44

Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 17. Änderungssatzung - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2013, § 3886 (M 116) I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 17. Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs.1 Satz 1 und § 51 Nr.6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl.I, S.142) in Verbindung mit § 143 Abs.1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 14.06.2005 (GVBl.I, S.441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2012 (GVBl. S.645), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am § die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 17. Änderungssatzung - beschlossen: Artikel 1 Die in Liste A (Anlage zu § 2) beschriebenen Schulbezirke werden wie folgt verändert: Grundschule Rebstock, Leonardo-da-Vinci-Allee 11 (im Bau) Am Römerhof, Wiesbadener Straße, Theodor-Heuss-Allee über Bahn-Linie als östliche und Europaallee als südliche Begrenzung. Hellerhofschule, Idsteiner Straße 47 Europaallee ab Stephensonstraße über Kriegkstraße ger. und unger. Nr. bis Frankenallee, Frankenallee ger. Nr. bis Bahnlinie, Wohngebiet zwischen Rebstöcker Straße ger. und unger. Nr., Mainzer Landstraße ger. Nr. und Bahnlinie bis Anspacher Straße, Europaallee als nördliche Begrenzung. Georg-Büchner-Schule, Pfingstbrunnenstraße 15-17 S-Bahn-Linie ab Breitenbachbrücke bis Theodor-Heuss-Allee über Wiesbadener Straße, Postsiedlung und Rödelheimer Landstraße. Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Schulbezirkssatzung bleiben unberührt. II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143 Hessisches Schulgesetz das Weitere zu Veranlassen.

Begründung: A. Zielsetzung Nach erfolgter Baufertigstellung soll die neue Grundschule am Rebstock zum Schuljahresbeginn 2014/2015 ihren Unterrichtsbetrieb aufnehmen. Für jede Grundschule ist durch Satzung des Schulträgers ein Schulbezirk zu bilden. Die Schulbezirke sind so zuzuschneiden, dass sowohl die neue als auch die angrenzenden Grundschulen ihrer Aufnahmekapazität entsprechend ausgelastet werden. Die Grundschule am Rebstock wird über eine vierzügige Aufnahmekapazität verfügen. An der Georg-Büchner-Schule können zwei Züge pro Jahrgang und an der Hellerhofschule fünf Züge pro Jahrgang aufgenommen werden. Schulbezirk der neuen Grundschule soll das Rebstockgebiet, die Kuhwaldsiedlung und der nördliche Bereich des Europaviertels sein. Im Schulbezirk der Georg-Büchner-Schule entfällt die Kuhwaldsiedlung. Dennoch ist zu erwarten, dass angesichts der steigenden Kinderzahlen in Bockenheim eine Zweizügigkeit der Schule aufrechterhalten werden kann. Derzeit noch nicht einschätzbar ist die Realisierung des Wohnbaupotentials südlich der Rödelheimer Landstraße im Schulbezirk der Georg-Büchner-Schule. Gemäß gültiger Schulbezirkssatzung ist die Hellerhofschule zuständige Schule für das gesamte Europaviertel westlich der Emser Brücke. Mit der 17. Änderungssatzung soll ihre Zuständigkeit nun die Wohngebiete südlich der Europaallee umfassen. Die Hellerhofschule wurde im Hinblick auf die Entwicklung des Europaviertels baulich auf eine fünfzügige Aufnahmekapazität erweitert. Mit dem Landesschulamt und Lehrkräfteakademie/Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main sind die geplanten Schulbezirksänderungen abgestimmt. Das Anhörungsverfahren der Schulkonferenzen gemäß § 130 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz wurde durchgeführt. Die neuen Schulbezirksgrenzen sollen zum nächsten Aufnahmeverfahren im März 2014 für die Einschulung im Schuljahr 2015/2016 wirksam werden. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A. D. Kosten Mit der Änderung der Schulbezirksgrenzen sind für den Schulträger keine Kosten verbunden. Anlage 1_Plan (ca. 225 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. Februar 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.04.2014 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
KAV
Sitzung 16 · 17.03.2014
TO I, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 44 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 2
Sitzung 32 · 17.03.2014
TO I, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 44 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 29 · 18.03.2014
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 44 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 28 · 24.03.2014
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömerÖkoLinX-ARLNPDREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme)

OBR 7
Sitzung 32 · 25.03.2014
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 44 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 01.04.2014
TO II, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 30 · 03.04.2014
TO II, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömerÖkoLinX-ARLNPDREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP

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