Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 19. Änderungssatzung -
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Vortrag des Magistrats vom 24.10.2016, M 198
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 19. Änderungssatzung - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2016, § 6776 (M 210) I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 19. Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs.1 Satz 1 und § 51 Nr.6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl.I, S.142) in Verbindung mit § 143 Abs.1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 14.06.2005 (GVBl.I, S.441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2015 (GVBl I. S.118), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am § die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 19. Änderungssatzung - beschlossen: Artikel 1 Die in Liste A (Anlage zu § 2) beschriebenen Schulbezirke werden wie folgt verändert: Albert-Schweitzer-Schule, Berkersheimer Weg 26 Siedlung Frankfurter Berg bis A 661, Ortsbezirksgrenze bis Nidda, Nidda bis Bahnlinie, östlich Julius-Brecht-Straße über Berkersheimer Weg und die Grünflächen entlang Petunienweg und Jasminweg über Clematisweg und Homburger Landstraße bis A 661. Berkersheimer Schule, Alle Straßen des Stadtteils Berkersheim bis A 661. Östliche Grenze ist die Homburger Landstraße über Clematisweg und die Grünflächen entlang Jasminweg und Petunienweg und westlich Julius-Brecht-Straßen bis Bahnlinie und Nidda. Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Schulbezirkssatzung bleiben unberührt. II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143 Hessisches Schulgesetz das Weitere zu veranlassen.
Begründung: A. Zielsetzung Berkersheim/Frankfurter Berg Im Laufe des Schuljahres 2017/2018 wird die auf dem sogenannten "Schwarzen Platz" neu erbaute Grundschule Berkersheim ihren Schulbetrieb aufnehmen. Mit der neuen Schule und der Albert-Schweitzer-Schule am Frankfurter Berg sollen die Grundschulbedarfe in den Einzugsbereichen unter Berücksichtigung geplanter Wohnbaugebiete insgesamt gedeckt werden. Der Zuschnitt der beiden Schulbezirke entspricht der vierzügigen Aufnahmekapazität der Albert-Schweitzer-Schule und der dreizügig geplanten neuen Schule in Berkersheim. Mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main ist die geplante Schulbezirksänderung abgestimmt. Das Anhörungsverfahren der Schulkonferenzen gemäß § 130 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz wurde durchgeführt. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A. D. Kosten Mit der Änderung der Schulbezirksgrenzen sind für den Schulträger keine Kosten verbunden. Anlage Planskizze (ca. 346 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Oktober 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.12.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und BFF gegen 1. LINKE. und FDP (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung)