Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Thomas-Mann-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Vorkaufssatzung für das „Kleine Einkaufszentrum“19.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.05 Sauberes Frankfurt #cleanffm: Mittel für Personal, Sach und Dienstleistungen einstellen Durchführung einer intensiven Kampagne im Ortsbezirk 827.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Thomas-Mann-Straße per E-MailInhalt
Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 18
Betreff: Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Westlich der Nordweststadt in Frankfurt am Main - Niederursel ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 04.07.2013 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll für das Gebiet westlich der Nordweststadt Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt am Main Rechnung getragen werden.
Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt liegt im Frankfurter Stadtteil Niederursel in Höhe des kleinen Zentrums Thomas-Mann-Straße und umfasst ein Fläche von zirka 10,2 ha. Das Plangebiet wird begrenzt durch den Feldweg mit der Flurstücknummer 65/1 der Flur 30 im Westen, mit den Flurstücken 25/61, 25/40, 25/41, 25/42, 25/43, 26/8 und 26/9 der Flur 30 im Norden, dem Gerhart-Hauptmann-Ring zwischen den Hausnummern 204 und 240a und dem Feldweg mit der Flurstücksnummer 144/84 im Osten. Im Süden quert die Grenze des Plangebiets die Flurstücke 44, 45/3, 45/2 und 45/1 der Flur 32 ungefähr in der Mitte. Alle Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Niederursel. Anlass, Erfordernis und Ziele Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Für das Jahr 2030 werden 724.000 Einwohner mit Erst- und Nebenwohnsitz prognostiziert, was einem weiteren Zuwachs von ca. 20.000 Personen entspricht. Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit der Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Auch das Plangebiet kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt den größten Teil des Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplans als "Wohnbaufläche geplant" und einen kleineren Teil im Osten als "Wohnbaufläche Bestand" dar. Der Bebauungsplan kann somit aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden. Das Plangebiet wird zum großen Teil von dem Bebauungsplan NW 104d Nr. 1 - Niederursel Autobahn - in Kraft getreten am 06.03.1965 - abgedeckt, der im nördlichen Bereich Sportfläche und in einem kleinen südlichen Bereich Grün- und Erholungsfläche festgesetzt. Im Nordosten des Plangebiets liegt der Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 - Nordwest-Stadt - in Kraft getreten am 26.06.1965 - der in dem Bereich Reines Wohngebiet (WR) festsetzt. Ein kleiner Bereich im Osten des Plangebiets wird von dem Bebauungsplan Nr. 124 - in Kraft getreten am 17.04.1974 - der in dem Bereich Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,86 und offene Bauweise festsetzt. Konzept und städtebaulicher Entwurf Im geplanten Wohngebiet können Einfamilienhäuser entstehen, ergänzt durch Geschosswohnungsbauten an ausgewählten Stellen. Mit dieser Mischung soll ein breites Angebot an Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. Das Plangebiet war Bestandteil der städtebaulichen Untersuchung zur Weiterentwicklung der Nordweststadt, wofür 2011 / 2012 ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt wurde. Städtebauliche Entwürfe für das Gebiet liegen aus diesem Prozess vor, die jedoch weitergehend überarbeitet werden müssen. Das Gelände wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es enthält mehrere Gartenparzellen, die als Freizeitgärten genutzt werden. Diese müssen verlagert werden, sofern sie in der Planung nicht berücksichtigt werden können. Für den hier geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sind im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Eingriffsminimierung zu erarbeiten und darüber hinaus Ausgleichsflächen nachzuweisen. Etwa die Hälfte der Ackerparzellen ist in städtischem Eigentum, wodurch sich die Bodenordnung vereinfachen dürfte. Das Gebiet ist durch die Buslinien 72 und 73, die den Gerhart-Hauptmann-Ring befahren, an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Anlage _Lageplan (ca. 5,9 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 11.03.2014, NR 825 Anregung vom 27.03.2014, OA 492 Antrag vom 30.01.2014, OF 412/8 Antrag vom 17.02.2014, OF 414/8 Antrag vom 27.03.2014, OF 432/8 Antrag vom 27.03.2014, OF 433/8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Januar 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 15 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.06.2014 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf15 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. zu Buchstabe a) CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER zum Rest der Vorlage b) Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 825 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 492 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 825); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 2. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen SPD und RÖMER (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 18 = Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau, NR 825 = Prüfung und Berichterstattung, OA 492 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 825 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 492 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 492) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 825) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 18 und NR 825 = Annahme, OA 492 = Buchstabe a) Ablehnung, Buchstaben b) bis g) Annahme) NPD (M 18, NR 825 und OA 492 = Enthaltung) REP (M 18 und NR 825 = Ablehnung, OA 492 = Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 825 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 492 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 492) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 825) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 825 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 492 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 492) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. Buchstabe a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Buchstaben b) bis g) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 18 und OA 492 = Annahme, NR 825 = Prüfung und Berichterstattung) RÖMER (M 18 = Annahme im Rahmen NR 825, NR 825 und OA 492 = Annahme) NPD (M 18, NR 825 und OA 492 = Enthaltung) REP (M 18 und NR 825 = Ablehnung, OA 492 = Prüfung und Berichterstattung)