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Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 906

Vorlagentyp: OFCDU
19 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Nr. 906 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung die Vorlage M 18 solange zurückzustellen, bis die nachfolgenden Fragen durch den Magistrat beantwortet sind:

  1. Mit dem Neubaugebiet rückt die Nordweststadt noch ein Stück näher an die A5. Gibt es für ein so nahes Wohnen an der Autobahn überhaupt genügend Interessenten? Wie wird ein adäquater Lärmschutz garantiert? Wann wird der geplante Wall mit dem Erdaushub des Riederwaldtunnels errichtet? Wie und wann könnte ein Wall auch ohne den Bau des Riederwaldtunnels errichtet werden?
  2. Mit dem Neubaugebiet verliert die Nordweststadt ein großes Stück Naherholungsgebiet. Welche Freizeit-/Sportflächen sind in dem Gebiet geplant? Beeinträchtigt das Baugebiet bestehende Frischluftschneisen?
  3. Mit dem Neubaugebiet verliert die Stadt Frankfurt weitere landwirtschaftliche Fläche. Ist das grundsätzlich klug? Wie wird das ausgeglichen?
  4. Mit dem Neubaugebiet wächst die Verkehrsbelastung der Straßen in der Nordweststadt. Wie sieht das Verkehrskonzept aus? Über welche Straßen soll die Anbindung laufen und wie ist sichergestellt, das diese den Verkehr auch wirklich aufnehmen können; der Gerhart-Hauptmann-Ring z.B. könnte sich als Nadelöhr erweisen. Wie kann eine Querverbindung am jetzigen Feldrand (Mosaikschule - Friedhof Niederursel - Weißkirchener Weg) vermieden werden?
  5. Mit dem Neubaugebiet wachsen die Anforderungen an den ÖPNV. Können die Buslinien 72 und 73 die zu erwartenden Fahrgäste bewältigen?
  6. Mit dem Neubaugebiet könnten auch soziale Probleme der Nordweststadt zunehmen. Wie wird durch die Art der Bebauung auf eine ausgewogene Sozialstruktur geachtet? In welchem Verhältnis zueinander soll Geschosswohnungsbau und Einfamilienhausbebauung geplant werden? Wie hoch wird der Anteil geförderter Wohnungen nach dem
  7. Förderweg sein? Sind innovative Wohnprojekte, Projekte des gemeinschaftlichen oder genossenschaftlichen Wohnens geplant?
  8. Die westliche Nordweststadt ist bereits heute an der Peripherie zu den Zentren des Ortsbezirks, insbesondere zum Nordwestzentrum. Auch die nächsten Einkaufsmöglichkeiten sind entweder im Kleinen Zentrum Thomas-Mann-Straße oder in Alt-Niederursel. In welchem Umfang ist Infrastruktur für das neue Wohngebiet vorgesehen, die auch fußläufig bequem erreicht werden kann (Läden, Kindergarten etc.)?
  9. Ein kleiner Teil des Gebietes soll im Bestand entwickelt werden. Warum ist dort eine Nachverdichtung nötig, und was genau ist dort geplant?

Inhalt

Antrag vom 17.02.2014, OF 414/8

Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 906 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung die Vorlage M 18 solange zurückzustellen, bis die nachfolgenden Fragen durch den Magistrat beantwortet sind:

  1. Mit dem Neubaugebiet rückt die Nordweststadt noch ein Stück näher an die A5. Gibt es für ein so nahes Wohnen an der Autobahn überhaupt genügend Interessenten? Wie wird ein adäquater Lärmschutz garantiert? Wann wird der geplante Wall mit dem Erdaushub des Riederwaldtunnels errichtet? Wie und wann könnte ein Wall auch ohne den Bau des Riederwaldtunnels errichtet werden?
  2. Mit dem Neubaugebiet verliert die Nordweststadt ein großes Stück Naherholungsgebiet. Welche Freizeit-/Sportflächen sind in dem Gebiet geplant? Beeinträchtigt das Baugebiet bestehende Frischluftschneisen?
  3. Mit dem Neubaugebiet verliert die Stadt Frankfurt weitere landwirtschaftliche Fläche. Ist das grundsätzlich klug? Wie wird das ausgeglichen?
  4. Mit dem Neubaugebiet wächst die Verkehrsbelastung der Straßen in der Nordweststadt. Wie sieht das Verkehrskonzept aus? Über welche Straßen soll die Anbindung laufen und wie ist sichergestellt, das diese den Verkehr auch wirklich aufnehmen können; der Gerhart-Hauptmann-Ring z.B. könnte sich als Nadelöhr erweisen. Wie kann eine Querverbindung am jetzigen Feldrand (Mosaikschule - Friedhof Niederursel - Weißkirchener Weg) vermieden werden?
  5. Mit dem Neubaugebiet wachsen die Anforderungen an den ÖPNV. Können die Buslinien 72 und 73 die zu erwartenden Fahrgäste bewältigen?
  6. Mit dem Neubaugebiet könnten auch soziale Probleme der Nordweststadt zunehmen. Wie wird durch die Art der Bebauung auf eine ausgewogene Sozialstruktur geachtet? In welchem Verhältnis zueinander soll Geschosswohnungsbau und Einfamilienhausbebauung geplant werden? Wie hoch wird der Anteil geförderter Wohnungen nach dem
  7. Förderweg sein? Sind innovative Wohnprojekte, Projekte des gemeinschaftlichen oder genossenschaftlichen Wohnens geplant?
  8. Die westliche Nordweststadt ist bereits heute an der Peripherie zu den Zentren des Ortsbezirks, insbesondere zum Nordwestzentrum. Auch die nächsten Einkaufsmöglichkeiten sind entweder im Kleinen Zentrum Thomas-Mann-Straße oder in Alt-Niederursel. In welchem Umfang ist Infrastruktur für das neue Wohngebiet vorgesehen, die auch fußläufig bequem erreicht werden kann (Läden, Kindergarten etc.)?
  9. Ein kleiner Teil des Gebietes soll im Bestand entwickelt werden. Warum ist dort eine Nachverdichtung nötig, und was genau ist dort geplant?Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 18 Beratung im Ortsbeirat: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Januar 2014MM 18Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 30. Januar 2014OFOF 412/8Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 906 hier: LärmbelastungOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 17. Februar 2014Sie sind hier
    OFOF 414/8Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 906
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  4. 20. Februar 2014VV 957Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 906Anfrage
  5. 2. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 733Aufstellungsbechluss Bebauungsplan Nr. 906Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 27 · 20.02.2014
TO I, TOP 20
Angenommen
Auskunftsersuchen V 957 2014 1. a) Die Vorlage M 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 412/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 414/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. das Wort "geplante" durch das Wort "zugesagte" ersetzt und die Frage "Welche Auswirkungen sind mit dem Ausbau der A5 auf das Baugebiet des Bebauungsplans Nr. 906 verbunden?" als neue Ziffer 2. eingefügt wird und der erste Satz der Ziffer 6.(alt) entfällt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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