Bebauungsplan Nr. 906
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Neues zu Gerhart-Hauptmann-Ring per E-MailBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Vorlage M 18 vom 17.01.2014 wird mit folgender Massgabe zugestimmt: Die Umsetzung erfolgt ohne Nutzungsänderung von derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie von Gartenflächen. Begründung: Mit der Vorlage M 18 vom 17.01.2014 beantragt der Magistrat die Zustimmung zum Bebauungsplan Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB). Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll für das Gebiet westlich der Nordweststadt Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Das Plangebiet wird begrenzt durch den Feldweg mit der Flurstücknummer 65/1 der Flur 30 im Westen, mit den Flurstücken 25/61, 25/40, 25/41, 25/42, 25/43, 26/8 und 26/9 der Flur 30 im Norden, dem Gerhart-Hauptmann-Ring zwischen den Hausnummern 204 und 240a und dem Feldweg mit der Flurstücksnummer 144/84 im Osten. Im Süden quert die Grenze des Plangebiets die Flurstücke 44, 45/3, 45/2 und 45/1 der Flur 32 ungefähr in der Mitte. Alle Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Niederursel. Das Plangebiet wird zum großen Teil von dem Bebauungsplan NW 104d Nr. 1 - Niederursel Autobahn - in Kraft getreten am 06.03.1965 - abgedeckt, der im nördlichen Bereich Sportfläche und in einem kleinen südlichen Bereich Grün- und Erholungsfläche festgesetzt. Im Nordosten des Plangebiets liegt der Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 - Nordwest-Stadt - in Kraft getreten am 26.06.1965 - der in dem Bereich Reines Wohngebiet (WR) festsetzt. Ein kleiner Bereich im Osten des Plangebiets wird von dem Bebauungsplan Nr. 124 - in Kraft getreten am 17.04.1974 - der in dem Bereich Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,86 und offene Bauweise festsetzt. Das Gelände wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es enthält mehrere Gartenparzellen, die als Freizeitgärten genutzt werden. Der Magistrat plant, diese zu verlagern, sofern sie "in der Planung nicht berücksichtigt werden können". Unklar ist dabei, wovon dies abhängt bzw. aus welchen Gründen der Magistrat die Berücksichtigung der Gartenparzellen nicht einfach vorgibt. Keinesfalls akzeptabel sind Eingriffe in Natur und Landschaft (auch wenn sie "minimiert" werden sollen) und eine Nutzungsänderung landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie von Gartenflächen.
Inhalt
Antrag vom 11.03.2014, NR 825
Betreff: Bebauungsplan Nr. 906 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Vorlage M 18 vom 17.01.2014 wird mit folgender Massgabe zugestimmt: Die Umsetzung erfolgt ohne Nutzungsänderung von derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie von Gartenflächen.
Begründung: Mit der Vorlage M 18 vom 17.01.2014 beantragt der Magistrat die Zustimmung zum Bebauungsplan Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB). Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll für das Gebiet westlich der Nordweststadt Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Das Plangebiet wird begrenzt durch den Feldweg mit der Flurstücknummer 65/1 der Flur 30 im Westen, mit den Flurstücken 25/61, 25/40, 25/41, 25/42, 25/43, 26/8 und 26/9 der Flur 30 im Norden, dem Gerhart-Hauptmann-Ring zwischen den Hausnummern 204 und 240a und dem Feldweg mit der Flurstücksnummer 144/84 im Osten. Im Süden quert die Grenze des Plangebiets die Flurstücke 44, 45/3, 45/2 und 45/1 der Flur 32 ungefähr in der Mitte. Alle Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Niederursel. Das Plangebiet wird zum großen Teil von dem Bebauungsplan NW 104d Nr. 1 - Niederursel Autobahn - in Kraft getreten am 06.03.1965 - abgedeckt, der im nördlichen Bereich Sportfläche und in einem kleinen südlichen Bereich Grün- und Erholungsfläche festgesetzt. Im Nordosten des Plangebiets liegt der Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 - Nordwest-Stadt - in Kraft getreten am 26.06.1965 - der in dem Bereich Reines Wohngebiet (WR) festsetzt. Ein kleiner Bereich im Osten des Plangebiets wird von dem Bebauungsplan Nr. 124 - in Kraft getreten am 17.04.1974 - der in dem Bereich Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,86 und offene Bauweise festsetzt. Das Gelände wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es enthält mehrere Gartenparzellen, die als Freizeitgärten genutzt werden. Der Magistrat plant, diese zu verlagern, sofern sie "in der Planung nicht berücksichtigt werden können". Unklar ist dabei, wovon dies abhängt bzw. aus welchen Gründen der Magistrat die Berücksichtigung der Gartenparzellen nicht einfach vorgibt. Keinesfalls akzeptabel sind Eingriffe in Natur und Landschaft (auch wenn sie "minimiert" werden sollen) und eine Nutzungsänderung landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie von Gartenflächen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 18 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.03.2014
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2014MM 18Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 11. März 2014Sie sind hierNRNR 825Bebauungsplan Nr. 906STVV-Antrag · RÖMER
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 825 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 492 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 825); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 2. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen SPD und RÖMER (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 18 = Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau, NR 825 = Prüfung und Berichterstattung, OA 492 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 825 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 492 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 492) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 825) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 18 und NR 825 = Annahme, OA 492 = Buchstabe a) Ablehnung, Buchstaben b) bis g) Annahme) NPD (M 18, NR 825 und OA 492 = Enthaltung) REP (M 18 und NR 825 = Ablehnung, OA 492 = Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 825 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 492 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 492) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 825) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 825 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 492 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 492) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. Buchstabe a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Buchstaben b) bis g) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 18 und OA 492 = Annahme, NR 825 = Prüfung und Berichterstattung) RÖMER (M 18 = Annahme im Rahmen NR 825, NR 825 und OA 492 = Annahme) NPD (M 18, NR 825 und OA 492 = Enthaltung) REP (M 18 und NR 825 = Ablehnung, OA 492 = Prüfung und Berichterstattung)