Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss - §.2 (1) BauGB, M 18 v. 17.01.2014 hier: Maßgaben des Ortsbeirates 8
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Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB, M 18 v. 17.01.2014 hier: Maßgaben des Ortsbeirates 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen,
- Der M 18 /14 wird zugestimmt.
- Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, im Rahmen der auszuführenden Planungen des künftigen Neubaugebietes gemäß M 18, folgende Punkte zu berücksichtigen:
- a)Für das Neubaugebiet wird ein Verkehrskonzept erarbeitet, dass nicht nur die Erschließung mit dem ÖPNV oder über Fuß- und Radwege sicherstellt, sondern aufgrund der Ortsrandlage des Baugebietes in besonderem Maße auch die Belange des Kraftfahrzeugverkehrs berücksichtigt. Dabei soll im Rahmen der Planungen für den ruhenden Verkehr auch geprüft werden, ob Kapazitäten für eine zusätzliche Anwohnertiefgarage vorhanden sind. Zudem soll das Verkehrskonzept eine gleichmäßige Belastung der bereits bestehenden umliegenden Wohngebiete darstellen. Eine Querverbindung am jetzigen Feldrand (Mosaikschule - Friedhof Niederursel - Weißkirchener Weg) soll dabei vermieden werden.
- b)Für das Neubaugebiet werden ergänzend zu den bestehenden Infrastruktureinrichtungen in der Nordweststadt Flächen zum Beispiel für den Gemeinbedarf (Kindergarten, Freizeit- und Grünflächen, Läden etc.) eingeplant, die auch fußläufig von den zukünftigen Bewohnern des Gebietes bequem erreicht werden können.
- c)Mit Rücksicht auf das für die westliche Nordweststadt typische Wechselspiel von Block- und Einfamilienhausbebauung ist im Bereich des zukünftigen Bebauungsplanes auf einem Flächenanteil von mindestens 30 Prozent Einfamilienhausbebauung vorzusehen.
- d)Für die Richtung A5 gelegenen Teile der Nordweststadt inklusive des Neubaugebietes wird ein Lärmschutzkonzept erarbeitet.
- e)Soweit für die wegfallenden landwirtschaftlichen und kleingärtnerisch genutzten Flächen Ausgleichsflächen nicht in unmittelbarer Nähe zur Verfügung gestellt werden können, sind die betroffenen Landwirte bzw. Kleingärtner in Ausgleichsmaßnahmen einzubinden.
- f)Der Ortsbeirat ist frühzeitig in die Planungen durch einen Zwischenbericht einzubeziehen.
Inhalt
Antrag vom 27.03.2014, OF 432/8
Betreff: Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB, M 18 v. 17.01.2014 hier: Maßgaben des Ortsbeirates 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen,
- Der M 18 /14 wird zugestimmt.
- Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, im Rahmen der auszuführenden Planungen des künftigen Neubaugebietes gemäß M 18, folgende Punkte zu berücksichtigen:
- a)Für das Neubaugebiet wird ein Verkehrskonzept erarbeitet, dass nicht nur die Erschließung mit dem ÖPNV oder über Fuß- und Radwege sicherstellt, sondern aufgrund der Ortsrandlage des Baugebietes in besonderem Maße auch die Belange des Kraftfahrzeugverkehrs berücksichtigt. Dabei soll im Rahmen der Planungen für den ruhenden Verkehr auch geprüft werden, ob Kapazitäten für eine zusätzliche Anwohnertiefgarage vorhanden sind. Zudem soll das Verkehrskonzept eine gleichmäßige Belastung der bereits bestehenden umliegenden Wohngebiete darstellen. Eine Querverbindung am jetzigen Feldrand (Mosaikschule - Friedhof Niederursel - Weißkirchener Weg) soll dabei vermieden werden.
- b)Für das Neubaugebiet werden ergänzend zu den bestehenden Infrastruktureinrichtungen in der Nordweststadt Flächen zum Beispiel für den Gemeinbedarf (Kindergarten, Freizeit- und Grünflächen, Läden etc.) eingeplant, die auch fußläufig von den zukünftigen Bewohnern des Gebietes bequem erreicht werden können.
- c)Mit Rücksicht auf das für die westliche Nordweststadt typische Wechselspiel von Block- und Einfamilienhausbebauung ist im Bereich des zukünftigen Bebauungsplanes auf einem Flächenanteil von mindestens 30 Prozent Einfamilienhausbebauung vorzusehen.
- d)Für die Richtung A5 gelegenen Teile der Nordweststadt inklusive des Neubaugebietes wird ein Lärmschutzkonzept erarbeitet.
- e)Soweit für die wegfallenden landwirtschaftlichen und kleingärtnerisch genutzten Flächen Ausgleichsflächen nicht in unmittelbarer Nähe zur Verfügung gestellt werden können, sind die betroffenen Landwirte bzw. Kleingärtner in Ausgleichsmaßnahmen einzubinden.
- f)Der Ortsbeirat ist frühzeitig in die Planungen durch einen Zwischenbericht einzubeziehen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 18 Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 17. Januar 2014MM 18Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 27. März 2014OAOA 492Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB hier: Maßgaben des Ortsbeirates 8 Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 18Anregung
- 27. März 2014Sie sind hierOFOF 432/8Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss - §.2 (1) BauGB, M 18 v. 17.01.2014 hier: Maßgaben des Ortsbeirates 8Ortsbeiratsantrag · CDU
- 19. September 2014BB 368Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss § 2 (1) BauGB Maßgaben des Ortsbeirates 8Magistratsbericht
- 6. August 2018STST 1515Trinkwasserschutzgebiet Praunheim-Nord IIStellungnahme
- 10. August 2018STST 1585Continental-Erweiterung: Verkehrsbedürfnisse klärenStellungnahme
- 3. September 2018Antwort des Magistrats · nach 241 WochenSTST 1698Trinkwasserschutzgebiet Praunheim IIStellungnahme
- 8. Oktober 2018MM 176Bereitstellung eines Jobtickets mit einer reduzierten Eigenbeteiligung von 20 % ab 01.01.2019Magistratsvortrag
- 9. Oktober 2018OFOF 308/7Schnellen Wohnungsbau ermöglichenOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. zu Buchstabe a) CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER zum Rest der Vorlage b) Einstimmige Annahme