Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt (RSV FFM-DA; FRM1): Abschnitt Stadtwald hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender Planungsmittel
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Vorplanung für den Ausbau des Abschnitts Stadtwald der Radschnellverbindung zwischen Frankfurt am Main und Darmstadt zuzustimmen sowie weitere Planungsmittel freizugeben. Dies soll die rasche Umsetzung des Projekts sichern, das einen wichtigen Beitrag zur Verkehrsverlagerung auf den Radverkehr leisten wird.
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Ziegelhüttenweg — 18 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.09.2026.
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- Verkehrssicherheit und Sperrmüllsituation im Bodenbacher Weg verbessern30.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verbesserung der Signalsteuerung reduziert Rückstaus, Lärm und Abgasmengen21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Ziegelhüttenweg per E-MailBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Vorplanung zum Wegeausbau im Stadtwald als Teilabschnitt der herzustellenden Radschnellverbindung (RSV) von Frankfurt am Main nach Darmstadt wird entsprechend der beigefügten Planunterlagen zugestimmt.
- Der Magistrat wird beauftragt, a) auf der Grundlage der vorgelegten Vorplanung gemäß Planungsvereinbarung vom 28.08.2019 eine baureife Planung (Leistungsphasen 3 bis 6 HOAI) für den Abschnitt Stadtwald durch die Regionalpark RheinMain Südwest gGmbH erstellen zu lassen, b) durch die Regionalpark RheinMain Südwest gGmbH prüfen zu lassen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne GVFG/MobFöG ist und gegebenenfalls einen Antrag auf Förderung stellen zu lassen, c) der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zu Bau und Finanzierung der Maßnahme vorzulegen.
- Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Realisierung der Maßnahme auf Frankfurter Gemarkung der Gesamtinvestitionsbedarf auf 25.115 T€ geschätzt wird. Dies beinhaltet die Abschnitte Stadtwald und Stadtraum. b) im städtischen Haushalt gemäß § 5203/2020 für die Vorplanung (Leistungsphase 1 und 2 HOAI) der Gesamtmaßnahme Planungsmittel in Höhe von insgesamt 737 T€ in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr" zur Verfügung stehen, von denen bereits Mittel in Höhe von rd. 262 T€ verausgabt wurden. c) der Investitionsbedarf für den Abschnitt Stadtwald auf 4.875 T€ geschätzt wird.
- Die benötigten Planungsmittel (Leistungsphase 3 bis 6 HOAI) für den Abschnitt Stadtwald (rd. 897 T€) sowie Mittel für vorbereitende Maßnahmen (rd. 78 T€) in Höhe von insgesamt 975 T€ (Baunebenkosten) werden bewilligt und freigegeben. Die Mittel stehen in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr", zur Verfügung.
Begründung
A. Zielsetzung
Gesamtmaßnahme
Mit M 41/2018 wurde der Magistrat beauftragt, gemeinsam mit der Regionalpark RheinMain Südwest gGmbH die notwendigen Planungsschritte für die Realisierung der Radschnellverbindung von Frankfurt am Main nach Darmstadt (RSV FFM-DA) im Stadtgebiet Frankfurt einzuleiten und die erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten. Die Regionalpark RheinMain Südwest gGmbH fungiert dabei als Koordinatorin für die Gesamtmaßnahme für alle beteiligten Städte und Gemeinden und bearbeitet Planung und Umsetzung auch für die weiter südlich gelegenen Abschnitte. Seit 2019 wird die RSV FFM-DA in definierten Bauabschnitten umgesetzt.
Die Bauabschnitte südlich von Frankfurt am Main und deren Stand informativ in Stichworten:
| Abschnitt B3 Darmstadt bis Aumühle: | fertiggestellt |
| Abschnitt Aumühle bis Gemarkungsgrenze Darmstadt: | fertiggestellt |
| Abschnitt Erzhausen: | fertiggestellt |
| Abschnitt Egelsbach: | fertiggestellt |
| Abschnitt Langen bis Walter-Rietig-Straße: | fertiggestellt |
| Abschnitt Bahnhofsbereich Langen | im Bau |
| Abschnitt vom Bahnhof Langen bis Dreieich: | Planung bzw. teilweise fertiggestellt |
| Abschnitt Dreieich (Routenänderung): | Vorarbeiten der Planung begonnen |
| Abschnitt Querung Neu-Isenburg | |
| in Verbindung mit dem FRM 9: | Machbarkeitsstudie |
| liegt vor Abschnitt Neu-Isenburg bis Waldgrenze: | Vorplanung begonnen |
| Abschnitt Wald, Gem. Neu-Isenburg: | Vorarbeiten der Planung begonnen |
Für die gesamte Strecke wurden die Planungsleistungen öffentlich ausgeschrieben.
Der Wegeausbau der herzustellenden Radschnellverbindung hat regionale und überregionale Bedeutung für die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main.
Über die Vernetzung mit bestehenden Radwegen entsteht überregional ein hochwertiges Radweg- und Freizeitband, das das touristische Angebot der Region um einen weiteren Baustein ergänzt und wertvolle Alltagsradwegeverbindungen schafft.
Frankfurter Streckenabschnitt
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 5203/20) wurde der Magistrat beauftragt, die Vorplanung für den auf Frankfurter Gemarkung liegenden Streckenabschnitt der Radschnellverbindung (RSV) Frankfurt - Darmstadt durch die Regionalpark RheinMain Südwest gGmbH erstellen zu lassen.
Aufgrund des unterschiedlichen Streckencharakters und der entsprechenden fachlichen Anforderungen wurde die Planung auf Frankfurter Gemarkung in Abstimmung zwischen den Dezernaten X und XII in einen Stadtwald -Abschnitt und einen Stadtraum -Abschnitt unterteilt. Der Abschnitt Stadtwald reicht von der Stadtgrenze zu Neu-Isenburg im Süden durch den Stadtwald bis zum Eintritt in den bebauten Bereich südlich des Bauhofes Louisa. Der Abschnitt Stadtraum schließt nördlich daran an und reicht bis zum Holbeinsteg am Main.
Im Folgenden wird zunächst der Abschnitt Stadtwald vorgestellt, während der Abschnitt Stadtraum in einer weiteren Vorlage folgt.
In der Anlage 1 ist eine Übersicht der Vorplanung für den Stadtwaldbereich ersichtlich.
Ziel dabei war es:
- auf vorhandene asphaltierte Routen im Stadtwald zurückzugreifen
- den Eingriff in den Baumbestand so gering wie möglich zu halten.
In Abstimmung mit dem Grünflächenamt (Stadtforst) und dem Umweltamt (Abteilung Naturschutz und Biodiversität/Untere Naturschutzbehörde) wurden im Rahmen der Vorplanung die floristischen- und faunistischen Untersuchungen abgestimmt und den Ämtern vorgelegt. Im Rahmen der Ausführungsplanung werden daraus resultierende Maßnahmen eingearbeitet. Es ergeben sich für die weiteren Planungsschritte darüber hinaus keine Bedenken.
B. Alternativen
Die Trassenführung durch den Stadtwald wurde bereits durch die Machbarkeitsstudie und den Beschluss § 2629/2018 festgelegt.
C. Lösung
Regional bedeutet die Trassenführung für die Nutzenden eine schnelle, im Teilabschnitt Stadtwald nahezu autoverkehrsfreie Verbindung vom Stadtraum an der Bahnunterführung Ziegelhüttenweg bis zur Stadtgrenze Frankfurt am Main/Neu-Isenburg .
Der Streckenabschnitt durch den Frankfurter Stadtwald zwischen Bahnunterführung Ziegelhüttenweg und Stadtgrenze Frankfurt am Main/Neu-Isenburg ist ohne wesentliche Höhenunterschiede bequem, sicher und schnell befahrbar und spielt somit für die Verlagerung von PKW-Pendler-verkehren auf den Radverkehr eine große Rolle.
Die vorliegende Planung nimmt Bezug und Rücksicht auf die vorhandene Substanz in den unterschiedlichen Streckenbereichen im Stadtwald und bildet die Grundlage für die notwendigen Arbeiten an der RSV Frankfurt-Darmstadt im Abschnitt Stadtwald. Sie ist in folgende vier Teilbereiche gegliedert (Lagepläne siehe Anlage 2, Blätter 1 - 4):
| Teilbereich 1: | VP 1 Bahnunterführung Ziegelhüttenweg bis |
| VP 5 VGF-Haltestelle Oberschweinstiege | |
| Teilbereich 2: | VP 5 VGF-Haltestelle |
| Oberschweinstiege bis | VP 7 |
| Oberschweinstiegschneise/Isenburger Schneise Teilbereich 3: | VP 7 |
| Oberschweinstiegschneise/Isenburger Schneise bis | VP 11 Unterführung |
| Autobahn BAB 3 Teilbereich 4: | VP 11 |
| Unterführung Autobahn 3 bis VP 14 Stadtgrenze Frankfurt/Neu-Isenburg | |
Nachfolgend werden die Planungsprämissen für alle vier Teilbereiche erläutert.
Angepasst an die besonderen Anforderungen des Frankfurter Stadtwaldes, der weitgehend als Bannwald ausgewiesen ist, soll die RSV in diesem Abschnitt als Sonderbauweise mit einer reduzierten Mindest-Wegebreite von 3,50 m auf bestehenden Forstwegen in Asphaltbauweise mit beidseitigem Schotterbankett ausgebaut werden. Die Verringerung der Mindestbreite von ursprünglich 4,00 m gemäß Förder-Richtlinien wurde mit dem Fördermittelgeber abgestimmt.
Bei der Herstellung werden die vorhandenen Wegeaufbauten überbaut und in den neuen Wegebau integriert. In der Folge werden die Trassenhöhen geringfügig überhöht, so dass Eingriffe in den Wurzelraum bestehender Bäume weitestgehend reduziert werden. Die Verknüpfungspunkte mit kreuzenden oder anschließenden Wegen werden jenseits der durchgehenden Asphaltfahrbahn einheitlich in Pflasterbauweise ausgebildet, um die Bildung von Sturzkanten zu verhindern. Geplante, angrenzende Aufenthaltsflächen werden ebenfalls als Pflasterflächen ausgebildet und mit entsprechender Ausstattung versehen.
Grundsätzlich ist die Planung aller vier Teilbereiche in Bezug auf Umweltbelange und Forstwirtschaft in enger Abstimmung erfolgt. Natur- und artenschutzrechtliche Anforderungen, die sich aus den Ergebnissen der Reptilien- und Amphibienkartierung sowie der Biotoptypenkartierung ergeben haben, sind - soweit dies die Planungstiefe zugelassen hat - in die vorliegende Planung integriert worden. Im Bereich Jacobiweiher- Welscher Weg/Oberschweinstiegschneise werden notwendige Amphibienschutzanlagen in den weiteren Planungsphasen berücksichtigt (bereits in der Kostenschätzung enthalten). Zudem gibt es eine vorläufige Bilanzierung der erforderlichen Baumentnahmen, die innerhalb der RSV-Trasse liegen. 30-35 sogenannte "Kollisionsbäume" müssen aufgrund der RSV-Trassenführung entnommen werden (ca. 10 Bäume je Kilometer). 50-60 Bäume können durch lokale Optimierungen der Wegeachse erhalten bleiben (Verschiebung um bis zu ca. 1,5 m von der grundsätzlichen RSV-Trasse). Eine Bewertung der Bäume bezüglich der Verkehrssicherungspflicht wird in zeitlicher Nähe vor Baubeginn erfolgen, so dass erst dann die genaue Anzahl der im Zuge des Ausbaus zu entfernenden Bäume feststeht.
Um ein sicheres Fahrradfahren auch bei Dunkelheit zu ermöglichen, erhält die gesamte Strecke eine durchgehende Ausleuchtung. Die Beleuchtung erfolgt über Mastleuchten, die über integrierte Photovoltaik-Module mit Strom versorgt werden und somit energieautark betrieben werden können. Somit müssen keine zusätzlichen Leitungen verlegt werden, so dass kein entsprechender Eingriff in den Wurzelraum der bestehenden Bäume erforderlich ist. Durch eine Bewegungssteuerung in Verbindung mit einer Nachtabschaltung wird die Beleuchtungsdauer auf der Grundlage einer vor Ort betriebenen Testanlage zum Schutz der lichtsensiblen Fauna weitestgehend reduziert.
Teilbereich 1: VP 1 Bahnunterführung bis VP 5 Haltestelle Oberschweinstiege und Teilbereich 4: VP 11 Unterführung Autobahn BAB 3 bis VP 14 Stadtgrenze Frankfurt/Neu-Isenburg
Die Strecke in Teilbereich 1 sowie in Teilbereich 4 verläuft auf bereits vorhandenen Forstwegen. Um die Eingriffe in den wertvollen Baumbestand möglichst zu vermeiden, wird die RSV in diesen beiden Bereichen mit reduzierter Wegebreite von mindestens 3,50 m (ungefähr die heute bestehende Wegebreite) hergestellt. Das Anheben der Wegeflächen/Trassenhöhe unter Nutzung der vorhandenen Schottertragschicht soll Eingriffe in den durchwurzelten Boden vermeiden. Zusätzlich wird es zum Schutz von Großbäumen lokal angepasste Optimierungen geben, z.B. durch das Verschwenken der Wegeachse in dem betreffenden Abschnitt ("Umfahren") oder durch Schaffung von Wurzelschutzzonen durch reduzierte Bankette.
Teilbereich 2: VP 5 Haltestelle Oberschweinstiege bis VP 7 Oberschweinstiegschneise/ Isenburger Schneise
Die Streckenführung im Teilbereich 2 verläuft auf der Oberschweinstiegschneise zwischen der Haltestelle Oberschweinstiege bis zur Kreuzung mit der Isenburger Schneise als Fahrradstraße mit 4,60 m bis 5,00 m Breite über bereits im Bestand asphaltierte Wegeflächen. Östlich der befestigten Fahrbahn werden in einem Abschnitt unbefestigte Längsparkplätze sowie zwei barrierefrei ausgebaute, befestigte Stellplätze angelegt. Zwischen Fahrbahn und Parkständen entsteht jeweils ein Sicherheitstrennstreifen mit 1,00 m Breite.
Parallel zur Fahrbahn besteht auf der Westseite bereits ein Fußweg, der auf einer Breite von 2,00 m mit einer wassergebundenen Decke neu befestigt wird und somit eine gute Fußweganbindung zwischen der Straßenbahnhaltestelle Oberschweinstiege und dem Zugang zur Waldschule sowie bis zur Überquerung der Isenburger Schneise darstellt. Der bestehende Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Fußweg wird als Wiesenfläche erhalten und dient dem Forstbetrieb bedarfsweise als Lager- und Ladefläche.
Der Bereich der Gleisquerung an der Haltestelle Oberschweinstiege wird mittels Markierungen optisch hervorgehoben, um auf die Gefahrenstelle aufmerksam zu machen. Zudem erfolgt am historischen Schäferpfadstein die Anlage eines Rast- und Serviceplatzes.
Zur Querung der Isenburger Straße ist ein Umbau der bestehenden Lichtsignalanlage vorgesehen, der eine optimierte Wegeführung im Zuge der RSV ermöglicht.
Teilbereich 3: VP 7 Oberschweinstiegschneise/Isenburger Schneise bis VP 11 Unterführung Autobahn BAB 3
Die Streckenführung im Teilbereich 3 verläuft in Verlängerung der Oberschweinstiegschneise über die ebenfalls bereits im Bestand asphaltierte, mindestens 4,00 m breite Kuhpfadschneise. Diese wird von Fuß-, Rad,- und Kfz-Verkehr gemischt genutzt, wobei abschnittsweise für den Fußverkehr auch parallel verlaufende Waldwege zur Verfügung stehen.
Die Wegetrasse dient der Erschließung des Informationszentrums Stadtwaldhaus/Fasanerie und im Bedarfsfall aktuell - bis zu seiner Aufforstung - zusätzlich der Erschließung des Stadionparkplatzes "P8 Isenburger Schneise".
Im Bereich der Autobahnunterführung erfolgt neben der 4,00 m breiten Asphaltfahrbahn zusätzlich eine Flächenbefestigung aus Betonsteinpflaster.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Gesamtkosten für die bauliche Umsetzung der geplanten Umgestaltung im Abschnitt Stadtwald werden auf ca. 4.875.000 € (brutto) geschätzt und setzen sich wie folgt zusammen:
| Pos. | Leistungsbeschreibung | ||
| 1 | Baukosten | ||
| 1.1 | Erdbau | 288.000 | € |
| 1.2 | Oberbau/Deckschichten | 1.732.225 | € |
| 1.3 | Baukonstruktionen | 302.500 | € |
| 1.4 | Technische Anlagen | 685.000 | € |
| 1.5 | Einbauten in Außenanlagen und | ||
| Freiflächen | 97.750 | € | |
| 1.6 | Vegetationsflächen | 98.000 | € |
| 1.7 | Sonstige Maßnahmen in Außenanlagen | ||
| und Freiflächen | 695.200 | € | |
| Baukosten netto | 3.276.197,48 | € | |
| Mehrwertsteuer 19 % | 661.642,07 | € | |
| Baukosten brutto | 3.898.675,00 | € | |
| 2 | Baunebenkosten | ||
| 2.1 | Planungskosten (Leistungsphase 3 | ||
| bis 6) | 896.695,25 | € | |
| 2.2 | Vorbereitende Maßnahmen | 77.973,50 | € |
| Gesamtkosten Abschnitt Stadtwald | |||
| brutto | 4.873.343,75 | € | |
| Gesamtkosten Abschnitt Stadtwald | |||
| brutto (gerundet) | 4.875.000,00 | € |
Hinweis Schnittstelle zur Verkehrsplanung:
Die Kostenschätzung beinhaltet sämtliche Maßnahmen zur Herstellung der Fahrbahn und Gehwege einschließlich Beleuchtungsmasten. Im Trassenabschnitt zwischen Haltestelle Oberschweinstiege bis Straßenüberquerung Isenburger Schneise berücksichtigt die Kalkulation einen Vollausbau.
Finanzierungsbedarfszeitraum der Planungsmittel (Leistungsphasen 3 bis 6) sowie vorbereitenden Maßnahmen für den Abschnitt Stadtwald mit Angabe der Jahresraten:
| 2024 | 325 | |
| T€ 2025 | 525 | |
| T€ 2026 | 125 | |
| T€ Insgesamt | 975 | |
| T€ | ||
Anlage 1_Uebersichtsplan_unmassstaeblich (ca. 1,8 MB) Anlage 2_Lageplan-Planansatz_1 (ca. 5,3 MB) Anlage 3_Lageplan-Planansatz_2 (ca. 5,5 MB) Anlage 4_Lageplan-Planansatz_3 (ca. 2,8 MB) Anlage 5_Lageplan-Planansatz_4 (ca. 2,4 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2024STST 227Beleuchtung Stichweg - Letzter Hasenpfad in Richtung WartegäßchenStellungnahme
- 26. August 2024STST 1587Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V.Stellungnahme
- 1. November 2024Sie sind hierMM 152Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt (RSV FFM-DA; FRM1): Abschnitt Stadtwald hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender PlanungsmittelMagistratsvortrag
- 27. November 2024OFOF 1288/5Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins SchwarzWeiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. WartegäßchenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 29. November 2024OMOM 6201Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins SchwarzWeiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes WartegäßchenDirektanregung
- 2. Februar 2025OFOF 224/14Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung in der QuellenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Februar 2025OMOM 6515Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung in der QuellenstraßeDirektanregung
- 21. März 2025STST 471Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes WartegäßchenStellungnahme
- 14. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 1125Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung in der QuellenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); Gartenpartei (= Enthaltung)