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In der neuen Altstadt den Opfern von Bombenangriffen und Vernichtungskrieg gedenken

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 147

Betreff: In der neuen Altstadt den Opfern von Bombenangriffen und Vernichtungskrieg gedenken Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 10.10.2013, § 3775 (NR 687)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass im Zuge der Baumaßnahmen für die neue Altstadt die bisherige Gedenkplatte an die Opfer der Luftangriffe geborgen und eingelagert wurde.
  2. Die Gedenkplatte soll im Kontext der Neueröffnung der Altstadt an dem neuen Standort am Zugang vom Domplatz her kommend wieder eingebaut werden.
  3. Bei der Neuverlegung wird die Platte mit einem QR-Code ausgestattet und mit folgendem Text ergänzt: "Von Deutschland ging seit September 1939 ein globaler Vernichtungskrieg aus. Alle Opfer dieses Krieges mahnen uns zu Frieden, Versöhnung und Demokratie." Der Text wird in Bronze ausgeführt und um die Platte herum in Form einer Reihe von Pflastersteinen verlegt.
  4. Die Kosten der Maßnahme sind aus vorhandenen Mitteln gedeckt. Das Dezernat Kultur und Wissenschaft wird in Zusammenarbeit mit der DomRömer GmbH mit der Umsetzung zu 2. und 3. beauftragt. Begründung: Gedenken auf dem Römerberg und in der neuen Altstadt Vor mehr als 73 Jahren ist die Frankfurter Altstadt zu großen Teilen im
  5. Weltkrieg bei schweren Bombenangriffen zerstört worden. In der neuen, ab 2018 zugänglichen Altstadt soll der Menschen, die dabei ums Leben kamen, gedacht werden. Die dafür 1978 von dem Bildhauer Willy Schmidt gestaltete Bodengedenkplatte für die Opfer der Luftangriffe befand sich ursprünglich vor dem Technischen Rathaus. Im Zuge der Bauarbeiten für die neue Altstadt wurde die Platte von der DomRömer GmbH geborgen. Zwischenzeitlich war sie in der vielbeachteten Ausstellung des Instituts für Stadtgeschichte "Heimatfront. Frankfurt am Main im Luftkrieg" zu sehen. Für eine Neuplatzierung auf dem Dom-Römer-Areal hat der Magistrat entsprechend den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung (§ 6673 vom 10.09.2009 sowie § 3775 vom 10.10.2013) verschiedene Optionen geprüft mit dem Ziel, einen zugleich zentralen, zeitgemäßen und dem Gedenken angemessenen Ort zu finden. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass die Gedenkplatte für die Opfer des Bombenkrieges ein gestalterisches und inhaltliches Pendant besitzt, das auf dem Römerberg liegt und an die Verbrechen des NS-Regimes erinnert. Die 2001 von Willy Schmidt gefertigte Plakette verweist in ihrem Mittelteil auf die Verbrennung der Bücher von Schriftstellern, Wissenschaftlern, Publizisten und Philosophen im Mai 1933 durch nationalsozialistische Studenten. Umrandet wird die im Boden eingelassene Tafel von einem Zitat Heinrich Heines "Das war ein Vorspiel nur, dort wo man Bücher verbrennt, verbrennt man am Ende auch Menschen". Damit wird die Bücherverbrennung in einen Zusammenhang mit den nachfolgenden Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands gesetzt, die Millionen von Opfern forderten. Im Zuge des Projekts "QR-Code-Route entlang der Gedenkorte Frankfurt 1933 -1945" ist die Platte 2015 mit einem in den Boden eingelassenen Quick-Response-Code ausgestattet worden, die es dem Besucher ermöglicht, an Ort und Stelle via Smartphone entsprechende Hintergrundinformationen zu den historischen Abläufen in der NS-Zeit in Frankfurt zu erhalten. Beide Tafeln, diejenige der Bücherverbrennung und diejenige der Luftangriffe, ähneln sich mit der Stilisierung lodernder Flammen im Erscheinungsbild. Das Anliegen und der Text sind freilich verschieden. Insofern sind die Unterschiede im Auftritt räumlich, gestalterisch und inhaltlich herauszustellen, um möglichen Missdeutungen vorzubeugen und so beiden Gedenkanliegen eine eigenständige Darstellung zu gewähren. Der von 1978, also vor der Historikerdebatte 1986/87 um die Singularität des Holocaust, stammende Text (siehe auch Anlage 1, Abb. der Tafel) der Bodengedenktafel zu den Luftangriffen lautet: 1939 Zur Erinnerung 1945 Zwischen dem
  6. Juni 1940 und dem
  7. März 1945 wurde Frankfurt von 33 Luftangriffen, zahllosen Störflügen und Tieffliegerangriffen heimgesucht. Tausende Tonnen Sprengstoff und Brandbomben zerstörten oder beschädigten vier Fünftel aller Bauten. Am
  8. März 1944 löschte ein Großangriff den Altstadtkern völlig aus. Bei Kriegsende bedeckten
  9. Mio. CBM Trümmer die Stadt, die um 14 701 Gefallene und 5559 Bombenopfer trauerte. Notwendige Ergänzung Die Intention der Stadtverordnetenversammlung, nicht nur der Kriegsopfer, sondern auch der Opfer des nationalsozialistischen Vernichtungskrieges zu gedenken, macht es aus Sicht des Magistrats erforderlich, die Platte zur Erinnerung an die Luftangriffe bei ihrer Neuverlegung stärker in den historischen Kontext zu setzen. Daher beabsichtigt der Magistrat, die Platte bei der Neuverlegung nicht nur gleichfalls mit einem QR-Code auszustatten, sondern um einen entsprechenden Text zu ergänzen, der verdeutlicht, dass der Krieg mit seinen Folgen von Deutschland ausging. Diese Ergänzung soll gleichfalls aus Bronze sein und mit etwas Abstand - in Form einer Reihe von Pflastersteinen um die ursprüngliche Platte herum - verlegt werden. Der jetzige Durchmesser der Platte beträgt 158 Zentimeter, dazu kämen ein ca. 10 Zentimeter breites Band mit Pflastersteinen und dann ein ca. 15 Zentimeter breites Bronzeschriftband. Insgesamt würde der Durchmesser der Bodeninstallation damit ca. 208 Zentimeter betragen. Der Ergänzungstext lautet: "Von Deutschland ging seit September 1939 ein globaler Vernichtungskrieg aus. Alle Opfer dieses Krieges mahnen uns zu Frieden, Versöhnung und Demokratie." Anbei eine Abbildung der ursprünglichen Tafel (Anlage 1) und eine stilisierte Abbildung mit dem geplanten Text (Anlage 2). Der in den Boden eingelassene QR-Code gibt den zu erwartenden zahlreichen Besucherinnen und Besuchern der Altstadt ergänzend Gelegenheit, sich über die weiteren historischen Zusammenhänge zu informieren. Dies ist auf diese Weise auch in Englisch und weiteren Sprachen möglich. Standort In der Frage des Standorts wurden die verschiedensten Möglichkeiten geprüft z. B. am Hühnermarkt oder vom Römer her kommend im Zugang zur Altstadt im Bereich des Kunstvereins oder im Bereich des Zugangs zur Altstadt vom Domplatz her kommend. Nach Abwägung der in Frage kommenden Alternativen ist der Magistrat zu der Auffassung gelangt, dass letztgenannter Bereich aus folgenden Gründen einen geeigneten Verlegungsstandort darstellt (s. Anlage 3 Standortskizze):
  10. Die Platte liegt damit an prominenter Stelle am östlichen Zugang zur Altstadt in Verlängerung des Marktes in sowohl würdiger als auch stark frequentierter Umgebung: Dom, Stadthaus mit Archäologischem Garten und Goldene Waage befinden sich in unmittelbarer Nähe ebenso wie der Ausgang der U-Bahn-Station. Gegen den Hühnermarkt sprechen in diesem Zusammenhang, dass hier der Außenraum durch vielerlei Einbauten der Gastronomie, den Stoltze-Brunnen und großflächige Feuerwehraufstellflächen bereits sehr stark geprägt ist. Auch am westlichen Eingang im Bereich des Kunstvereins stellt sich die Lage eher unübersichtlich bzw. wegen unterschiedlichen Gefälles technisch schwierig dar.
  11. Optisch ergibt sich für den Betrachter mit dem stilisierten Dom beim Hochschauen von der Platte auf den echten Dom ein topografisch stimmiges Bild.
  12. Durch die historisch prominente Umgebung kann die Platte und ihre Bedeutung sehr gut in die allgemeinen Stadtführer-Touren eingebaut werden. Zugleich wird es in der Goldenen Waage mit ihren geschichtlich bedeutsamen Räumen Führungen durch das städtische Historische Museum geben, auch hierbei würde auf die Platte zum Gedenken an die Opfer der Altstadtzerstörung regelmäßig hingewiesen. Die DomRömer GmbH hat inzwischen die technischen Voraussetzungen für eine Verlegung der Platte am östlichen Ende der Altstadt auf dem Domplatz hinsichtlich Bodentopografie, Statik und Feuerwehrzufahrtsmöglichkeiten positiv geprüft und die Verlegung mit einer entsprechenden Aussparung im Boden vorbereitet. Anlage 1 (ca. 114 KB) Anlage 2 (ca. 10 KB) Anlage 3 (ca. 909 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 23.10.2019, NR 1004 Antrag vom 24.10.2019, NR 1007

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. September 2019Sie sind hier
    MM 147In der neuen Altstadt den Opfern von Bombenangriffen und Vernichtungskrieg gedenken
    Magistratsvortrag
  2. 23. Oktober 2019NRNR 1004In der neuen Altstadt den Opfern von Bombenangriffen und Krieg gedenkenSTVV-Antrag · BFF
  3. 24. Oktober 2019NRNR 1007Anerkennung der Schuld der Deutschen am ZivilisationsbruchSTVV-Antrag · FRAKTION

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 34 · 24.10.2019
TO I, TOP 10
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1004 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1007 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
BFF
Sonstige:
FDP (M 147 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme im Rahmen der NR 1004) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme); AfD (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 147 = Annahme)

OBR 1
Sitzung 35 · 29.10.2019
TO I, TOP 37
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 147 wird zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1004 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage NR 1007 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
GrüneBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE und BFF zu 2. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. SPD, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. (= Kenntnis)

Sonderausschusses "Dom-Römer"
Sitzung 16 · 04.11.2019
TO I, TOP 7
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1004 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1007 zurückgezogen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
BFF
Sonstige:
Linke (M 147 = Annahme, NR 1004 = Ablehnung)FDP (M 147 = Annahme, NR 1004 = zu 2. Prüfung und Berichterstattung, zu 3. Annahme)ÖkoLinX-ARL (M 147 und NR 1004 = Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme im Rahmen NR 1004) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (M 147 = Annahme, NR 1004 = Ablehnung) FDP (M 147 = Annahme, NR 1004 = zu 2. Prüfung und Berichterstattung, zu 3. Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 147 und NR 1004 = Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 35 · 05.11.2019
TO II, TOP 15
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1004 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1007 zurückgezogen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme im Rahmen NR 1004) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme); AfD (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 37 · 07.11.2019
TO II, TOP 44
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1004 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1007 zurückgezogen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
BFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme im Rahmen NR 1004) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. erster Absatz: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme); AfD (= Enthaltung) zweiter Absatz: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Annahme); AfD (= Enthaltung)

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