Gedenken an die Altstadtzerstörung
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird gebeten, jedes Jahr am
- März zum Gedenken an die schweren Bombardements 1943/1944 und die Opfer der Zerstörung der mittelalterlichen Altstadt nicht nur die Glocken der Paulskirche (Magistratsbeschluss vom 21.04.1989, Nr: 632), sondern alle Glocken der Innenstadt für eine Viertelstunde läuten zu lassen.
- Zu besonderen Jahrestagen der Zerstörung soll zur Erinnerung an die Opfer eine größere Gedenkveranstaltung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung stattfinden, welche die damaligen Ereignisse in ihrem historischen Kontext betrachtet und sich mit dem Streben nach Frieden aufgrund der Erfahrungen aus dem verbrecherischen Angriffskrieg der nationalsozialistischen Diktatur befasst.
- Für die Bodengedenkplatte, die derzeit vor dem Technischen Rathaus installiert ist, ist im Rahmen der Neuplanung der Altstadt ein geeigneter Standort vorzusehen und alljährlich am
- März durch den Magistrat mit Blumen schmücken zu lassen. Begründung: Die Bombardements der Frankfurter Innenstadt begannen im Oktober 1943 und fanden ihren zerstörerischen Höhepunkt am Abend des
- März 1944 um 21 Uhr. Das Areal um Dom und Römer war bis dahin über alle Veränderungen des
- Jahrhunderts erhalten geblieben und bildete den dichtesten Altstadtkern Frankfurts. Das Gedenken an die damaligen Ereignisse soll mit dem Glockenläuten einen festen Platz und eine angemessene Form im Alltag Frankfurts finden. Die Glocken sollen, als Stimmen der Stadt, jedes Jahr die Erinnerung an die Zerstörung unserer Stadt wachrufen. Diese Form des Gedenkens hat in Frankfurt Tradition. Schon im dem
- Jh. wurde das Gesamtgeläute aller Kirchen, ganz im Sinne des mittelalterlichen "classicum", ein Kennzeichen der von der gesamten Stadt begangenen öffentlichen Trauer-, Freuden-, Bitt- und Dankfeste.
Inhalt
Antrag vom 06.07.2009, NR 1474
Betreff: Gedenken an die Altstadtzerstörung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird gebeten, jedes Jahr am
- März zum Gedenken an die schweren Bombardements 1943/1944 und die Opfer der Zerstörung der mittelalterlichen Altstadt nicht nur die Glocken der Paulskirche (Magistratsbeschluss vom 21.04.1989, Nr: 632), sondern alle Glocken der Innenstadt für eine Viertelstunde läuten zu lassen.
- Zu besonderen Jahrestagen der Zerstörung soll zur Erinnerung an die Opfer eine größere Gedenkveranstaltung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung stattfinden, welche die damaligen Ereignisse in ihrem historischen Kontext betrachtet und sich mit dem Streben nach Frieden aufgrund der Erfahrungen aus dem verbrecherischen Angriffskrieg der nationalsozialistischen Diktatur befasst.
- Für die Bodengedenkplatte, die derzeit vor dem Technischen Rathaus installiert ist, ist im Rahmen der Neuplanung der Altstadt ein geeigneter Standort vorzusehen und alljährlich am
- März durch den Magistrat mit Blumen schmücken zu lassen. Begründung: Die Bombardements der Frankfurter Innenstadt begannen im Oktober 1943 und fanden ihren zerstörerischen Höhepunkt am Abend des
- März 1944 um 21 Uhr. Das Areal um Dom und Römer war bis dahin über alle Veränderungen des
- Jahrhunderts erhalten geblieben und bildete den dichtesten Altstadtkern Frankfurts. Das Gedenken an die damaligen Ereignisse soll mit dem Glockenläuten einen festen Platz und eine angemessene Form im Alltag Frankfurts finden. Die Glocken sollen, als Stimmen der Stadt, jedes Jahr die Erinnerung an die Zerstörung unserer Stadt wachrufen. Diese Form des Gedenkens hat in Frankfurt Tradition. Schon im dem
- Jh. wurde das Gesamtgeläute aller Kirchen, ganz im Sinne des mittelalterlichen "classicum", ein Kennzeichen der von der gesamten Stadt begangenen öffentlichen Trauer-, Freuden-, Bitt- und Dankfeste.Nebenvorlage: Antrag vom 31.08.2009, NR 1525
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juli 2009Sie sind hierNRNR 1474Gedenken an die AltstadtzerstörungSTVV-Antrag · CDU
- 14. Dezember 2009BB 1038Gedenken an die AltstadtzerstörungMagistratsbericht
- 29. März 2010Antwort des Magistrats · nach 38 WochenBB 200Gedenken an die AltstadtzerstörungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. NR 1525, erster Satz: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen LINKE. und FAG (= Annahme) Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass in Ziffer 1. das Wort "Statt" durch "Zusätzlich" ersetzt wird und in Ziffer 3. das Wort "ersetzt" gestrichen und dafür das Wort "zusätzlich" in den Text eingefügt wird) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und Freie Wähler gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 1474 = Annahme, NR 1525 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (NR 1474 und NR 1525 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, Freie Wähler und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Erster Satz: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FAG (= Annahme) Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, FDP, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass in Ziffer 1. das Wort "Statt" durch "Zusätzlich" ersetzt wird und in Ziffer 3. das Wort "ersetzt" gestrichen und dafür das Wort "zusätzlich" in den Text eingefügt wird) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)