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Gedenken an die Altstadtzerstörung

Vorlagentyp: NRCDU
38 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen

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Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird gebeten, jedes Jahr am
  2. März zum Gedenken an die schweren Bombardements 1943/1944 und die Opfer der Zerstörung der mittelalterlichen Altstadt nicht nur die Glocken der Paulskirche (Magistratsbeschluss vom 21.04.1989, Nr: 632), sondern alle Glocken der Innenstadt für eine Viertelstunde läuten zu lassen.
  3. Zu besonderen Jahrestagen der Zerstörung soll zur Erinnerung an die Opfer eine größere Gedenkveranstaltung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung stattfinden, welche die damaligen Ereignisse in ihrem historischen Kontext betrachtet und sich mit dem Streben nach Frieden aufgrund der Erfahrungen aus dem verbrecherischen Angriffskrieg der nationalsozialistischen Diktatur befasst.
  4. Für die Bodengedenkplatte, die derzeit vor dem Technischen Rathaus installiert ist, ist im Rahmen der Neuplanung der Altstadt ein geeigneter Standort vorzusehen und alljährlich am
  5. März durch den Magistrat mit Blumen schmücken zu lassen. Begründung: Die Bombardements der Frankfurter Innenstadt begannen im Oktober 1943 und fanden ihren zerstörerischen Höhepunkt am Abend des
  6. März 1944 um 21 Uhr. Das Areal um Dom und Römer war bis dahin über alle Veränderungen des
  7. Jahrhunderts erhalten geblieben und bildete den dichtesten Altstadtkern Frankfurts. Das Gedenken an die damaligen Ereignisse soll mit dem Glockenläuten einen festen Platz und eine angemessene Form im Alltag Frankfurts finden. Die Glocken sollen, als Stimmen der Stadt, jedes Jahr die Erinnerung an die Zerstörung unserer Stadt wachrufen. Diese Form des Gedenkens hat in Frankfurt Tradition. Schon im dem
  8. Jh. wurde das Gesamtgeläute aller Kirchen, ganz im Sinne des mittelalterlichen "classicum", ein Kennzeichen der von der gesamten Stadt begangenen öffentlichen Trauer-, Freuden-, Bitt- und Dankfeste.

Inhalt

Antrag vom 06.07.2009, NR 1474

Betreff: Gedenken an die Altstadtzerstörung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird gebeten, jedes Jahr am
  2. März zum Gedenken an die schweren Bombardements 1943/1944 und die Opfer der Zerstörung der mittelalterlichen Altstadt nicht nur die Glocken der Paulskirche (Magistratsbeschluss vom 21.04.1989, Nr: 632), sondern alle Glocken der Innenstadt für eine Viertelstunde läuten zu lassen.
  3. Zu besonderen Jahrestagen der Zerstörung soll zur Erinnerung an die Opfer eine größere Gedenkveranstaltung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung stattfinden, welche die damaligen Ereignisse in ihrem historischen Kontext betrachtet und sich mit dem Streben nach Frieden aufgrund der Erfahrungen aus dem verbrecherischen Angriffskrieg der nationalsozialistischen Diktatur befasst.
  4. Für die Bodengedenkplatte, die derzeit vor dem Technischen Rathaus installiert ist, ist im Rahmen der Neuplanung der Altstadt ein geeigneter Standort vorzusehen und alljährlich am
  5. März durch den Magistrat mit Blumen schmücken zu lassen. Begründung: Die Bombardements der Frankfurter Innenstadt begannen im Oktober 1943 und fanden ihren zerstörerischen Höhepunkt am Abend des
  6. März 1944 um 21 Uhr. Das Areal um Dom und Römer war bis dahin über alle Veränderungen des
  7. Jahrhunderts erhalten geblieben und bildete den dichtesten Altstadtkern Frankfurts. Das Gedenken an die damaligen Ereignisse soll mit dem Glockenläuten einen festen Platz und eine angemessene Form im Alltag Frankfurts finden. Die Glocken sollen, als Stimmen der Stadt, jedes Jahr die Erinnerung an die Zerstörung unserer Stadt wachrufen. Diese Form des Gedenkens hat in Frankfurt Tradition. Schon im dem
  8. Jh. wurde das Gesamtgeläute aller Kirchen, ganz im Sinne des mittelalterlichen "classicum", ein Kennzeichen der von der gesamten Stadt begangenen öffentlichen Trauer-, Freuden-, Bitt- und Dankfeste.Nebenvorlage: Antrag vom 31.08.2009, NR 1525

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Juli 2009Sie sind hier
    NRNR 1474Gedenken an die Altstadtzerstörung
    STVV-Antrag · CDU
  2. 14. Dezember 2009BB 1038Gedenken an die AltstadtzerstörungMagistratsbericht
  3. 29. März 2010Antwort des Magistrats · nach 38 WochenBB 200Gedenken an die AltstadtzerstörungMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 36 · 25.08.2009
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 1474 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 36 · 08.09.2009
TO I, TOP 7
Angenommen
1. Der Vorlage NR 1474 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1525 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGFreie Wähler
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
REP (NR 1474 = Annahme, NR 1525 = Ablehnung)ÖkoLinX-ARL (NR 1474 und NR 1525 = Ablehnung)
zu 2 / erster Satz)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
LinkeFAG
zu 2 / Ziffer 1. und 3)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeFAG
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeFAGFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. NR 1525, erster Satz: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen LINKE. und FAG (= Annahme) Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass in Ziffer 1. das Wort "Statt" durch "Zusätzlich" ersetzt wird und in Ziffer 3. das Wort "ersetzt" gestrichen und dafür das Wort "zusätzlich" in den Text eingefügt wird) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und Freie Wähler gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 1474 = Annahme, NR 1525 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (NR 1474 und NR 1525 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 36 · 10.09.2009
TO II, TOP 25
Angenommen
1. Der Vorlage NR 1474 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1525 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGFreie WählerREP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
SPDGrüneFDPFreie WählerREPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
LinkeFAG
zu 2 / Ziffer 1. und 3)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie WählerREPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPDLinkeFAG
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFreie WählerREPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPDLinkeFAGFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, Freie Wähler und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Erster Satz: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FAG (= Annahme) Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, FDP, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass in Ziffer 1. das Wort "Statt" durch "Zusätzlich" ersetzt wird und in Ziffer 3. das Wort "ersetzt" gestrichen und dafür das Wort "zusätzlich" in den Text eingefügt wird) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)

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