Gedenken an die Altstadtzerstörung
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Bericht des Magistrats vom 29.03.2010, B 200
Betreff: Gedenken an die Altstadtzerstörung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.09.2009, § 6673 - NR 1474 CDU, B 1038/09 - Zu a): Das jährliche Glockenläuten der Innenstadtkirchen am 22. März zum Gedenken an die schweren Bombardements 1943/1944 und an die Opfer der Zerstörung der mittelalterlichen Altstadt wird vom Magistrat unterstützt. In Gesprächen hat sich der Magistrat mit der katholischen und evangelischen Kirche in Frankfurt über eine Ausgestaltung des Gedenkens über ein Glockenläuten hinaus verständigt und begrüßt die Bereitschaft der Kirchen, am 22.März zum Gedenken an die schweren Bombardements 1943/1944 und an die Opfer der Zerstörung der mittelalterlichen Altstadt zu einem ökumenischen Friedensgottesdienst einzuladen. Zu diesem Gottesdienst werden die Kirchen der Innenstadt mit der jeweils tiefsten Glocke von 20.44 Uhr bis 20.59 Uhr läuten. In diesem Jahr wurde dieser gemeinsame Gottesdienst mit dem Thema "klagen und hoffen" unter der Leitung der Pröpstin, Gabriele Scherle, und des Stadtdekans, Michael Metzler, um 21.00 Uhr in der St. Katharinenkirche abgehalten. Die Alte Nikolaikirche, die obgleich des ablehnenden Beschlusses zum Läuten ein hohes Interesse am Gedenken der Altstadtzerstörung hat, hat am Vortag (21.03) zu einem Gottesdienst eingeladen, der sich mit der Thematik des "Gedenkens" beschäftigt hat. Die Fragen zu b. und c. wurden mit B 1038 bereits abschließend beantwortet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juli 2009NRNR 1474Gedenken an die AltstadtzerstörungSTVV-Antrag · CDU
- 14. Dezember 2009BB 1038Gedenken an die AltstadtzerstörungMagistratsbericht
- 29. März 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 WochenBB 200Gedenken an die AltstadtzerstörungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und Stv. Schenk (= Kenntnis)