S-Bahn-Station Frankfurt am Main-Ginnheim
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Am Ginnheimer Wäldchen — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Klarstellung der Nutzung des Parkplatzes am Ginnheimer Wäldchen24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Prüfung des Rückbaus einer Fahrspur der Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße Richtung Am Ginnheimer Wäldchen sowie Begrünung der freiwerdenden Fläche09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Zufahrt zum KGV Niddaufer durch Rückschnitt ermöglichen03.06.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Am Ginnheimer Wäldchen per E-MailInhalt
Vortrag des Magistrats vom 01.08.2011, M 140
Betreff: S-Bahn-Station Frankfurt am Main-Ginnheim Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.04.2010, § 8031 - l. B 172/11 -
- Die Magistratsvorlage M 36 vom 01.03.2010 zur Errichtung der S-Bahnstation Frankfurt am Main-Ginnheim wird zurückgezogen.
- Der modifizierten Vorplanung zur Errichtung des ersten Bauabschnitts einer S-Bahnstation Frankfurt am Main-Ginnheim mit einer barrierefreien und direkten Anbindung der Straße Am Ginnheimer Wäldchen im Zuge der DB AG-Maßnahme "Viergleisiger Ausbau der Strecke Frankfurt am Main (West) - Friedberg" wird zugestimmt.
- Die Möglichkeit einer späteren modularen Erweiterung mit einer Rampe auf der südöstlichen Seite in Richtung Ginnheim ist im ersten Bauabschnitt konstruktiv zu berücksichtigen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die beiden Maßnahmen "S-Bahnstation" und "Viergleisiger Ausbau" zeitgleich realisiert werden sollten, da die Station Ginnheim bei der Nutzen-Kosten-Untersuchung der Gesamtmaßnahme einen nicht unerheblichen Nutzenbeitrag darstellte.
- Es dient zur Kenntnis, dass sich die Gesamtkosten inklusive Planungskosten voraussichtlich auf rund 1,6 Mio. € belaufen.
- Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage der Vorplanung die weiterführenden Planungsschritte in die Wege zu leiten, die notwendigen Abstimmungen mit der DB AG durchzuführen und eine Bau- und Finanzierungsvorlage zu erarbeiten. b) die Sanierung und den barrierefreien Umbau der Stadtbahnhaltestelle Niddapark zeitgleich zu den oben genannten Maßnahmen zu betreiben. c) bezüglich der Kostenaufteilung mit der DB AG zu verhandeln. d) die Haushaltsvoraussetzungen auf der Grundlage der Vorplanung zu schaffen, die Finanzierung des Vorhabens unter Berücksichtigung von Zuwendungen nach GVFG und FAG in den künftigen Haushalten einzustellen. Begründung: Zu Ziffer I.: Entsprechend des Beschlusses § 8031 vom 29.04.2010 wurden die planerischen Überprüfungen durchgeführt. Die Ergebnisse der Überprüfungen teilte der Magistrat in den Berichten B 649 vom 08.10.2010 und B 172 vom 01.04.2011 mit. Demzufolge wird der Magistratsvortrag M 36 vom 01.03.2010 zurückgezogen. A - Zielsetzung Mit dem Beschluss § 6908 vom 10.10.1996 zu den Untersuchungen zur Fortschreibung des Generalverkehrsplans 1976/82 - Teil Gesamtnetz Schiene 2000 in Frankfurt am Main wurde der Magistrat beauftragt, in Abstimmung mit der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH sowie der DB AG die verkehrliche Vorplanung zur Erschließung des im Zuge des viergleisigen Ausbaus der Strecke Frankfurt am Main (West) - Friedberg geplanten S-Bahnhaltepunktes Frankfurt am Main-Ginnheim zu erarbeiten. Ziel der Planung ist es, eine direkte barrierefreie Verbindung zwischen der neuen S-Bahnstation und der Stadtbahnhaltestelle Niddapark herzustellen. B - Alternativen Es wurde geprüft, inwieweit der direkte Zugang vom S-Bahnsteig zu den Bahnsteigen der Stadtbahnhaltestelle Niddapark weitgehend im Bestand zu realisieren wäre. Hierbei wurde zunächst eine Verbindung vom S-Bahnsteig zur Stadtbahnhaltestelle untersucht, die einen Aufgang mit Podest und einen konstruktiven Anschluss an die Brückenkonstruktion der Rosa-Luxemburg-Straße und im Weiteren die Mitbenutzung des bestehenden Fußgängersteges von Alt-Ginnheim kommend vorsah. Aus statischen und baulichen Gründen wurde diese Variante nicht weiterverfolgt, da ein Eingriff in das bestehende Brückenbauwerk nicht bzw. nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich war. C - Lösung Die aktuell zu verfolgende Vorplanung sieht vor, zeitgleich mit der Realisierung des viergleisigen Ausbaus der S-Bahnstrecke Frankfurt (West) - Bad Vilbel in einem ersten Bauabschnitt den Neubau eines Mittelbahnsteiges mit einer Länge von 210 m, 96 cm Bahnsteighöhe, der Standardbahnsteigausstattung der S-Bahn Rhein-Main inklusive einer Bike&Ride-Anlage zu realisieren. Der neue S-Bahnsteig wird über einen 4 m breiten Steg und mittels Treppen- und Aufzugsanlagen barrierefrei mit der Straße "Am Ginnheimer Wäldchen" verbunden. Von der Maßnahme des ersten Bauabschnittes sind nur die DB AG und die Stadt Frankfurt als Grundstückseigentümer betroffen. Es ist beabsichtigt, das Baurecht durch einen Antrag auf Befreiung von der Planfeststellung zu erlangen. Möglichst zeitgleich zu dieser Maßnahme soll die Sanierung und der barrierefreie Umbau der Stadtbahnhaltestelle Niddapark betrieben werden, so dass nach Abschluss der Maßnahmen eine anforderungsgerechte Wegebeziehung zwischen den Stationen realisiert ist. Die Lage und die Konstruktion des Steges ist so gewählt, dass in einem weiteren Bauabschnitt ein barrierefreier Zugang zu den nordöstlich oder südlich gelegenen Wohngebieten Ginnheims mittels einer Rampe zu einem späteren Zeitpunkt modular angefügt werden kann. Für die Errichtung der Rampe in Richtung Ginnheim ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, da in private Flächen eingegriffen werden muss. Dies hat zur Folge, dass eine zeitgleiche Realisierung mit dem Stationsneubau aufgrund der unterschiedlichen Genehmigungsverfahren voraussichtlich nicht zu erreichen ist. Da die Station auch ohne diese Rampe barrierefrei aus Richtung Ginnheim durch die Bahnunterführung an der Woogstraße erreichbar ist (rund 50 m Umweg), wird derzeit auf eine Umsetzung dieses Moduls verzichtet und bei Bedarf später angefügt. D - Kosten Anhand der durchgeführten Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtherstellungskosten inkl. der Planungskosten des ersten Bauabschnittes auf rund 1,6 Mio. €. Die Kostenaufteilung wird in den folgenden Planungsschritten mit den Planungsbeteiligten abgestimmt und konkretisiert. Anlage 1 (ca. 753 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 05.08.2011, OF 109/9 Antrag vom 08.09.2011, OF 137/9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. August 2011 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf9 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage M 36 wird für erledigt erklärt. 2. a) Die Vorlage M 140 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OF 109/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage M 140 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 109/9 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 137/9 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage B 353 dient zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, FDP, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung SPD zu 4. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung) REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und REP gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung)