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Radroute 12 von der Innenstadt nach Fechenheim

Vorlagentyp: M
26 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren9 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M 110

Betreff:

Radroute 12 von der Innenstadt nach Fechenheim

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 17.12.1992, § 11549 (M 217)

  1. Die Vorplanung zur Radroute 12 von der Innenstadt nach Fechenheim wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Rodung einer straßenbegleitenden Hecke in der Wächtersbacher Straße in Höhe der Haus-Nummern 4 bis 8 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf der Grundlage der beschlossenen Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen; b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne der FAG/GVFG-Förderung ist und ggf. frühzeitig einen Antrag auf Förderung zu stellen; c) für die Radroute eine Bau- und Finanzierungsvorlage der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass die Kosten der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen (einschl. Beschilderung und Markierung) in einer Größenordnung von 2,674 Mio. € aus der Produktgruppe 16.3 / Sachkonto 940800 / Kostenstellenbereich 66/0 finanziert werden sollen. Begründung: A) Zielsetzung: In seinem Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung M 217 vom 16.10.1992 hat der Magistrat eine Radverkehrskonzeption für Frankfurt am Main vorgelegt, die ein stadtweites Radverkehrsnetz beinhaltet. Unter anderem ist darin die Verbindung zwischen dem Stadtteil Fechenheim und der Innenstadt mit einer Radverkehrsverbindung für den Alltags- und Freizeitverkehr vorgesehen. Diese Fahrradroute 12, Fechenheim – Innenstadt, soll demnach als Stadtteilverbindung eingerichtet werden. Der Magistrat hat hierfür eine Vorplanung erarbeitet. Die Radroute 12 verbindet die Innenstadt ausgehend von der Radroute 8 in der Fahrgasse über die Obermainanlage, den Ostbahnhof, den Ostpark, den Riederwald, den Erlenbruch und führt weiter in Richtung Osten bis zum Bahnhof Mainkur und weiter nach Süden bis nach Fechenheim, wo sie an den Fechenheimer Leinpfad anschließt. Die Führung erfolgt überwiegend auf vorhandenen Radwegen, Wohnstraßen und einer Wegeverbindung entlang des Erlenbruchs. Die Radroute führt durch die Ortsbezirke 1 und 4. Die Planung berücksichtigt die Etat-Anregung EA 1030 vom 11.11.2004 und sieht das Schrägparken auf der Nordwestseite der Ostparkstraße bis zur Lili-Schönemann-Steige vor. B) Alternativen: Im Bereich des Ernst-Achilles-Platzes war nach der Radverkehrskonzeption ursprünglich eine Führung über die Ostbahnhofstraße vorgesehen. Die geplante Führung durch die Grusonstraße bietet jedoch eine direktere Anbindung an den Ostbahnhof und eine bessere Verknüpfung mit den Radverkehrsanlagen der Sonnemannstraße. In diesem Bereich wird die Radroute als Provisorium ausgebildet, da hier größere städtebauliche Veränderungen geplant sind, die die Radroute dann entsprechend berücksichtigen. Im Bereich der Riederwaldsiedlung wurden mehrere Varianten untersucht. Die sicherste und direkteste Führung bietet die vorliegende Planung entlang des Erlenbruches und parallel zur U-Bahn-Strecke. Südlich der Wächtersbacher Straße wurden Varianten untersucht, die eine Querung der Bahnstrecke über die Lahmeyerbrücke bzw. die Querung eines Industriegeländes über die Casellabrücke enthielten. Diese Varianten bieten wenig Erschließung von Wohngebieten, und die Befahrbarkeit der Brücken für den Radfahrer könnte nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand hergestellt werden. Aus diesen Gründen wurde eine Führung entlang der Wächtersbacher Straße und die Nutzung einer vorhandenen Unterführung der Bahn-strecke im Zuge der Vilbeler Landstraße bis zum Mainkurkreisel gewählt. C) Lösungen: Anlage 1, Blatt 1, enthält eine Übersichtskarte der Radverkehrsverbindung der Rad-route 12 von der Innenstadt nach Fechenheim. Die Planung beinhaltet im Einzelnen folgende Maßnahmen, die in der Anlage 2 (Blatt 1-23) im Detail dargestellt sind: Dominikanergasse-Kurt-Schumacher-Straße-Börneplatz (Anlage 2; Blätter 1 und 2) Mit dem Anschluss an die Radroute 8 beginnt die Radroute 12 in der Dominikanergasse, wo der Radfahrer im Mischprinzip auf der Fahrbahn mitfährt. Die Rampe am Ende der Dominikanergasse wird auf 4,00 m verbreitert und als gemeinsamer Geh- und Radweg vorgesehen, so dass auch Rollstuhlfahrer und Kinderwagen diese nutzen können. Im Bereich des westlichen Gehweges der Kurt-Schumacher-Straße ist ein neuer 2,50 m breiter Zweirichtungsradweg östlich der vorhandenen Bauminseln vorgesehen. Dafür wird die vorhandene Sperrfläche bis zum Beginn des legalen Längsparkens südlich des Hauses Nr. 13 als Radweg umgebaut. Zur Querung der Kurt-Schumacher-Straße wird nördlich der Fußgängerfurt eine eigene Radfahrerfurt für den Radfahrer Richtung Osten abmarkiert. Aus Richtung Osten kommend wird der Radfahrer im Bereich Börneplatz auf einen Vorbeifahrstreifen an den wartenden Kraftfahrzeugen vorbeigeführt und quert die Kurt-Schumacher-Straße gemeinsam mit dem motorisierten Individualverkehr. Rechneigrabenstraße, Querung Parkanlage (Anlage 2; Blatt 3) Die Rechneigrabenstraße ist Tempo 30-Zone. In diesem Abschnitt sind keine baulichen Maßnahmen für die Umsetzung der Radroute vorgesehen. Der Radfahrer wird im Mischverkehr auf der Fahrbahn mitgeführt. An dem lichtsignalgeregelten Knotenpunkt Rechneigrabenstraße/Lange Straße ist ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen vorgesehen. Im Knotenpunktbereich werden zwei neue Radfahrerfurten markiert, um die Radfahrer in die und aus den Wallanlagen zu führen. Hierfür muss die vorhandene Lichtsignalsteuerung angepasst und von der Straßenbahn abhängig gesteuert werden. Im Bereich der Parkanlage wird die vorhandene Wegeparzelle zwischen den Mauern genutzt. Die Materialwahl hierfür ist dem Gestaltungskonzept der Wallanlagen anzupassen. Zurzeit ist der Großteil der befestigten Wegeverbindungen mit Kleinpflaster befestigt. Ostendstraße (Anlage 2; Blätter 3 und 4) Um allen Belangen (Fußgängern, spielenden Kindern, ruhendem Verkehr und Anliegerverkehr) gerecht werden zu können, bleibt die Ostendstraße in ihrer heutigen Funktion unverändert. An der Querung Windeckstraße sollte der vorhandene Bord von etwa 3 cm auf 0 cm abgesenkt werden. Hanauer Landstraße, Grusonstraße (Anlage 2; Blatt 5) Am Ende der Ostendstraße wird ein 2,50 m breiter Radweg für den Zweirichtungsverkehr nördlich der Fahrbahn angelegt, um beide Fahrtrichtungen gemeinsam zur Radfahrerfurt zu führen. Im Zuge der Überquerung der Hanauer Landstraße wird die vorhandene Fußgängerfurt geringfügig nach Norden verschoben, um südlich davon eine 2,50 m breite Radfahrerfurt anlegen zu können. Ebenfalls wird die Markierung des östlichen Straßenzuges des Ernst-Achilles-Platz nach Osten verschoben, um eine 2,50 m breite Radfahrerfurt anzulegen. Im Anschluss ist ein neuer 4,00 m breiter Gehweg und ein 2,50 m breiter Zweirichtungsradweg geplant. Im weiteren Verlauf wird der Zweirichtungsradweg direkt neben der vorhandenen Baumreihe im Abstand von 3,50 m von der Fahrbahn weitergeführt. Um dem Parkdruck in diesem Bereich gerecht zu werden, wird zwischen den Bäumen die unbefestigte Fläche als Parkfläche zum Längsparken freigegeben. Hieraus ergeben sich acht neue, legale Stellplätze. Die vorhandenen Bäume sollten zudem mit Baumschutz-bügeln versehen werden. Weiterhin wird empfohlen, zwischen den neu ausgewiesenen Parkflächen und dem neu geplanten Radweg Poller zu setzen, um definitiv ausschließen zu können, dass der Radweg wieder illegal zugeparkt wird. Auf der westlichen Seite der Hanauer Landstraße wird mittels einer Markierung ein 2,00 m breiter Einrichtungsradweg hinter einem 0,75 m breiten Sicherheitsstreifen in Richtung Süden hergestellt, um den Lückenschluss zwischen der Ostendstraße und der Sonnemannstraße herzustellen. Dadurch entfallen zwischen der Ostendstraße und der Schichaustraße illegale Stellplätze. Bisher wurde in diesem Bereich auf dem Gehweg geparkt. Um dieses definitiv ausschließen zu können, sollten im Bereich des Sicherheits-streifens wiederum Poller angeordnet werden. In der Grusonstraße wird neben der etwa 2,00 m breiten Baumreihe der Zweirichtungsradweg in der Breite von 2,50 m fortgeführt. Damit der Abstand zu den vorhandenen Wurzelwerk ausreichend ist, wird der Radweg 3,00 m von dem Schrägparken abgesetzt. Im südlichen Teilstück wird zusätzlich die unbefestigte Fläche neben dem neuen Radweg als Gehwegfläche befestigt. Um die vorhandene Lichtsignalanlage sicher erreichen zu können, wird der Seitenraum als vorgezogener Seitenraum umgebaut. Damit die Mindestbreiten für Geh- und Radfahrerfurten eingehalten werden, wird die vorhandene Haltelinie für den Kfz-Verkehr nach Süden verschoben. Danziger Platz (Anlage 2; Blatt 6) Im südlichen Teil des Danziger Platzes wird im Bereich der vorhandenen Asphaltfläche ein 2,50 m breiter Zweirichtungsradweg abmarkiert. Da die vorhandene Asphaltfläche niveaugleich mit der Fahrbahn und nur durch Poller abgetrennt ist, sind bis auf den Abbau einiger Poller keine weiteren baulichen Maßnahmen notwendig. Der Radfahrer wird in beiden Richtungen auf dem Gelände des Ostbahnhofes auf der Fahrbahn mitgeführt. Im nördlichen Teil des Danziger Platzes wird der Radfahrer von der Fahrbahn über einen abgesenkten Bord auf einen neu geplanten 2,00 m breiten Radweg geführt. Dieser verläuft parallel zum Fahrbahnrand und orientiert sich im weiteren Verlauf an den vorhandenen Längsparkständen entlang der Ostparkstraße. Für die aus Richtung Fechenheim kommenden Radfahrer wird auf der vorhandenen Fahrbahn ein Angebotsstreifen abmarkiert. Ostparkstraße (Anlage 2; Blätter 6 bis 9) Bei Veranstaltungen an der Eissporthalle gibt es im Bereich der Ostparkstraße eine Einbahnstraßenregelung. Zu diesen Zeiten wird das Fahren für den Radverkehr entgegen der Einbahnregelung zugelassen. Der vorhandene Radweg zwischen dem Danziger Platz und dem Beginn der einzelnen Baumscheiben in Mitte von Hausnummer 11 wird baulich verbreitert. Am derzeitigen Ende des vorhandenen Radwegs wird die vorhandene Gehwegfläche mittels einer Markierung in einen getrennten Geh- und Radweg unterteilt. Die Radwegbreite beträgt bis zur Zufahrt zum Bahngelände durchgehend 1,50 m. Die vorhandenen Leuchten zwischen dem Danziger Platz und der Zufahrt zum Bahngelände müssen in der Lage angepasst werden. Im weiteren Verlauf der Ostparkstraße ab der Zufahrt zum Bahngelände bis in Höhe Hausnummer 8 wird auf der Ostparkseite ein 1,60 m breiter Radweg im Bereich des vorhandenen Gehweges abmarkiert. Im Anschluss kann der Radweg mit einer Breite von 2,00 m abmarkiert werden. Unmittelbar vor dem Knotenpunkt Ratsweg endet der neu abmarkierte Radweg auf der Ostparkseite, und der Radfahrer wird über eine Absenkung auf die Fahrbahn geführt. Auf der nördlichen Seite der Ostparkstraße wird vom Knotenpunkt Ratsweg bis zum Knotenpunkt Danziger Platz ein in der Breite variierender Angebotsstreifen entlang der vorhanden Schrägparkstände auf der Nordseite abmarkiert. Die Schrägparkstände werden bis in Höhe des Lili-Schönemann-Steiges verlängert und in der Verlängerung der Achse des Lili-Schönemann-Steiges wird ein neuer Fußgängerüberweg markiert. Am Knotenpunkt Ostparkstraße / Ratsweg queren die Radfahrer den Knotenpunkt in beiden Richtungen gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr. Am Bornheimer Hang / Max-Bromme-Steig (Anlage 2; Blätter 10 und 11) Am Bornheimer Hang sind keine baulichen Maßnahmen für die Umsetzung der Radroute erforderlich. Der Radverkehr wird mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn im Mischverkehr geführt. In Richtung des Max-Bromme-Steiges wird ein neuer 3,00 m breiter gemeinsamer Geh- und Radweg gebaut. Die Linienführung orientiert sich an dem bisherigen "Trampelpfad“, der weitestgehend bereits heute vom Rad- und Fußgängerverkehr genutzt wird. Die neue Wegeverbindung sowie auch der Max-Bromme-Steig müssen im Zuge der Umsetzung der Radroute beleuchtet werden. Am Erlenbruch (Anlage 2; Blätter 12 bis 15) In diesem Bereich wird der derzeit schon von vielen Radfahrern benutzte Weg direkt hinter der U-Bahn-Linie auf einer Breite von 3,00 m bis hinter den Knotenpunkt Flinschstraße befestigt und in beiden Richtungen als gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert. Da der Weg in einem Landschaftsschutzgebiet liegt, wird eine hell abgestreute Asphaltoberfläche empfohlen. Zudem muss für eine ausreichende Beleuchtung gesorgt werden. Im Zuge der Querung der Bahngleise entfallen die vorhandenen Absperrgitter und die Querung wird geringfügig nach Norden verlegt, um die Gleise nahezu senkrecht zu queren. Die neue Querung wird beidseitig der Gleise mit einer Schrankenanlage gesichert. Im Bereich des Knotenpunktes Flinschstraße wird der in Richtung Osten fahrende Radfahrer vor dem Knotenpunkt gesichert über die vorhandene Querung der Bahnanlagen zum Erlenbruch geführt. Über den Erlenbruch wird eine neue Radfahrerfurt schräg neben der vorhandenen Gehwegfurt markiert und der Radfahrer mittels einer Gehwegabsenkung auf den vorhandenen Radweg geführt. Im weiteren Verlauf in Richtung Osten wird der Radfahrer bis hinter den Knotenpunkt Borsigallee auf dem vorhandenen Radweg geführt. Der aus Richtung Osten kommende Radfahrer quert vor dem Knotenpunkt Flinschstraße die Bahngleise, um zu dem parallel zur Bahn liegenden Weg zu gelangen. Wächtersbacherstraße (Anlage 2; Blätter 15 bis 20) Unmittelbar nach dem Knotenpunkt Borsigallee wird der beidseitig vorhandene Radweg mit einer Breite von 1,60 m und einem 0,75 m breiten Sicherheitsstreifen neu asphaltiert, um einen angemessen Fahrkomfort zu erhalten. Im Bereich des Knotenpunktes Schlitzer-straße wird der Einmündungsbereich neu asphaltiert, da dieser Bereich mit Kopfstein-pflaster gepflastert ist und dem Radfahrer nicht den nötigen Fahrkomfort bietet. Der Radweg Richtung Fechenheim endet ca. 20 m vor dem nächsten Fußgängerüberweg. Am Radwegende wird der Radfahrer über eine Absenkung und einen Schutzstreifen auf die Fahrbahn entlassen. Ab dem Ende des Radweges ist für die Wächtersbacherstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 vorgesehen. Eine Fortführung eines Radweges ist aufgrund unzureichender Breiten nicht möglich. Durch die Führung des Radfahrers in beiden Richtungen auf der Fahrbahn ist es erforderlich, das Parken in diesem Abschnitt neu zu regeln und eine straßenbegleitende Hecke in Höhe der Hausnummern 4 bis 8 zu entfernen, um dort Parkplätze anlegen zu können. Unterführung Bahn und Mainkurkreisel (Anlage 2; Blätter 20 und 21) In der Linkskurve zur Bebraerstraße wird der Radfahrer auf einen gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der Bahn geführt, der im Zuge der Radroute beleuchtet und als gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert werden muss. Am Ende des Weges wird die Vilbeler Landstraße erreicht, in der sich die Unterführung der Bahnlinie befindet, die unmittelbar vor dem Mainkurkreisel endet. Die Unterführung wird in einen gemeinsamen Geh- und Radweg ummarkiert. Nach der Unterführung kreuzt die Radroute die Straße An der Mainkur. Hier werden kleine Anpassungen an der Markierung vorgenommen. In dem sich anschließenden Seitenraum wird der vorhandene Bord etwas in die Vilbeler Landstraße versetzt, um einen gemeinsamen Geh- und Radweg in beiden Fahrtrichtungen zu ermöglichen. Die vorhandene Mittelinsel muss entsprechend angepasst werden. Um die Straße Alt Fechenheim zu erreichen, muss der Radfahrer den Mainkurkreisel über die vorhandenen Furten kreuzen. Nach der Querung des Mainkurkreisels wird der vorhandene Seitenraum in Richtung Westen als gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert und die Oberfläche einheitlich neu gestaltet. Damit wird der Lückenschluss entlang der Hanauer Landstraße bis zur nächsten Furt hergestellt. Alt Fechenheim (Anlage 2; Blätter 21 bis 23) Um den Anschluss in Höhe der Lappengasse an den Fechenheimer Leinpfad herzustellen, wird der Radfahrer über die Straße Alt Fechenheim geführt. Der auf der Westseite der Straße Alt Fechenheim verlaufende Gegenverkehrsradweg kann hier zu Lasten des Gehweges verbreitert werden, da hier nur sehr geringer Fußgängerverkehr vorzufinden ist. Der Zweirichtungsradweg wird bis zur vorhandenen LSA gesicherten Überquerungsstelle in Höhe des Fechenheimer Leinpfades vorgesehen. Im weiteren Verlauf der Strecke können die vorhandenen Radverkehrsanlagen auf beiden Seiten genutzt werden. Am Knotenpunkt Alt Fechenheim/Kleestraße/Lappengasse verläuft die Radroute über die Lappengasse und schließt an den Fechenheimer Leinpfad an. D) Kosten: Nach einer überschlägigen Kostenschätzung addieren sich die Kosten für die bauliche Umsetzung der geplanten Radroute 12 wie folgt: Menge Einh.-Preis [€] Gesamtbetrag [€] Radweg, Asphalt [m²] 2940 70 205.800 Radweg, Asphalt, hell abgestreut [m²] 3300 80 264.000 Gehweg, Sicherheitsstreifen, Betonsteinpflaster [m²] 4860 80 388.800 Parkflächen [m²] 330 85 28.050 Altes Pflaster wieder verlegen [m²] 23 50 11.500 Bord [m] 1800 30 54.000 Fahrbahn, Asphalt [m²] 600 100 60.000 Rasen bzw. Oberboden [m²] 420 5 2.100 Beschilderung [Stück] 52 150 7.800 Straßenleuchten [Stück] 60 2000 120.000 Lichtsignalanlagen Psch 306.650 Schrankenanlage einschl. Wegeflächen Psch 482.400 Markierung [m] 7300 10 73.000 Grünpflanzung 1 150 150 Summe (netto) 2.004.250 Zuschlag für Planungskosten 300.638 Gesamtsumme gerundet (brutto) 2,674 Mio. Euro ======================================================= ========= Anlage Radroute_12_Anlage_01_Blatt_01 (ca. 4,4 MB) Anlage Radroute_12_Anlage_02_Blatt_01 (ca. 458 KB) Anlage Radroute_12_Anlage_02_Blatt_02 (ca. 252 KB) Anlage Radroute_12_Anlage_02_Blatt_03 (ca. 470 KB) Anlage Radroute_12_Anlage_02_Blatt_04 (ca. 367 KB) Anlage Radroute_12_Anlage_02_Blatt_05 (ca. 795 KB) Anlage Radroute_12_Anlage_02_Blatt_06 (ca. 546 KB) Anlage Radroute_12_Anlage_02_Blatt_07 (ca. 290 KB) Anlage Radroute_12_Anlage_02_Blatt_08 (ca. 341 KB) Anlage Radroute_12_Anlage_02_Blatt_09 (ca. 313 KB) Anlage Radroute_12_Anlage_02_Blatt_10 (ca. 309 KB) Anlage Radroute_12_Anlage_02_Blatt_11 (ca. 280 KB) Anlage Radroute_12_Anlage_02_Blatt_12 (ca. 834 KB) Anlage Radroute_12_Anlage_02_Blatt_13 (ca. 968 KB) Anlage Radroute_12_Anlage_02_Blatt_14 (ca. 620 KB) Anlage Radroute_12_Anlage_02_Blatt_15 (ca. 461 KB) Anlage Radroute_12_Anlage_02_Blatt_16 (ca. 365 KB) Anlage Radroute_12_Anlage_02_Blatt_17 (ca. 335 KB) Anlage Radroute_12_Anlage_02_Blatt_18 (ca. 503 KB) Anlage Radroute_12_Anlage_02_Blatt_19 (ca. 326 KB) Anlage Radroute_12_Anlage_02_Blatt_20 (ca. 303 KB) Anlage Radroute_12_Anlage_02_Blatt_21 (ca. 580 KB) Anlage Radroute_12_Anlage_02_Blatt_22 (ca. 254 KB) Anlage Radroute_12_Anlage_02_Blatt_23 (ca. 346 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 03.07.2006, NR 65 Anregung vom 11.07.2006, OA 113 Antrag vom 11.07.2006, OF 59/4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juni 2006Sie sind hier
    MM 110Radroute 12 von der Innenstadt nach Fechenheim
    Magistratsvortrag
  2. 3. Juli 2006NRNR 65Nach tödlichem Unfall einer Schülerin Verkehrssicherheit an Haltestelle Alt Fechenheim erhöhenSTVV-Antrag · FAG
  3. 11. Juli 2006OAOA 113Radroute 12: Innenstadt . Fechenheim Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M 110Anregung
  4. 11. Juli 2006OFOF 59/4Radroute 12: Innenstadt - FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 1. Dezember 2006Antwort des Magistrats · nach 26 WochenBB 511Radroute 12 von der Innenstadt nach FechenheimMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
OBR 1
Sitzung 3 · 27.06.2006
TO I, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 110 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 2 · 29.06.2006
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 110 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

OBR 11
Sitzung 3 · 03.07.2006
TO II, TOP 1
Angenommen
1. Der Vorlage M 110 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 65 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 2 · 04.07.2006
TO I, TOP 18
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 110 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 65 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 11.07.2006
TO II, TOP 21
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 110 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 65 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

OBR 4
Sitzung 3 · 11.07.2006
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Anregung OA 113 2006 1. Die Vorlage M 110 dient unter Hinweis auf OA 113 zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OF 59/4 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
3 CDUSPDGrüneLinke.wasgFDP
Ablehnung:
1 CDU
Enthaltung:
1 CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und FDP gegen 1 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU

Verkehrsausschusses
Sitzung 3 · 05.09.2006
TO I, TOP 10
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 110 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage OA 113 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 110 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage OA 113 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 65 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 113 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. Vorlage OA 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Sonstige:
REP (M 110, NR 65 und OA 113 = Annahme)NPD (M 110, NR 65 und OA 113 = Annahme)ÖkoLinX/E.L. (M 110 und OA 113 = Ablehnung, NR 65 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. M 110: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (M 110, NR 65 und OA 113 = Annahme) ÖkoLinX/E.L. (M 110 und OA 113 = Ablehnung, NR 65 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 4 · 12.09.2006
TO II, TOP 11
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 110 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage OA 113 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 110 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage OA 113 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 65 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 113 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. Vorlage OA 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. M 110: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 5 · 14.09.2006
TO II, TOP 30
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 110 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage OA 113 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 110 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage OA 113 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 65 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 113 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. Vorlage OA 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. M 110: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF REP und NPD gegen ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF, REP und NPD (= Annahme) sowie ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung) b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG, BFF, REP und NPD gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen