Radroute 12, Innenstadt - Fechenheim Bau- und Finanzierungsvorlage
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Vortrag des Magistrats vom 06.03.2009, M 45
Betreff: Radroute 12, Innenstadt - Fechenheim Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.09.2006, § 668 (M 110)
- Der Planung zur Radroute 12, Innenstadt - Fechenheim wird entsprechend der beigefügten Plananlagen zugestimmt.
- Mit dem Bau wird unbeschadet des Vorliegens des Bewilligungsbescheides begonnen.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, - dass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme in Höhe von ca. 2.811.600 € aus Mitteln des Ausbauprogramms "Radwegebau", Produktgruppe 16.3 Verkehrsanlagen, Sachkonto 80785200, Projektdefinition 5.001068 erfolgt, - dass von den Gesamtkosten ca. 2.426.100,00 € zuschussfähig sind, - dass der verbleibende Anteil der Kosten aus Mitteln aus Stellplatzablösebeträgen zu finanzieren ist, und - dass die Herstellungskosten auf die Beträge begrenzt werden, die sich aus der nachträglichen Prüfung durch das Revisionsamt ergeben.
- Die Deckung der jährlichen Folgekosten ist innerhalb des dem Dezernat VI zur Verfügung stehenden Budgets sicherzustellen. A Zielsetzung In seinem Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung M 217 vom 16.10.1992 hat der Magistrat eine Radverkehrskonzeption für Frankfurt am Main vorgelegt, die ein stadtweites Radverkehrsnetz beinhaltet. Unter anderem ist darin die Verbindung zwischen dem Stadtteil Fechenheim und der Innenstadt mit einer Radverkehrsverbindung für den Alltags- und Freizeitverkehr vorgesehen. Diese Fahrradroute 12, Fechenheim - Innenstadt, soll demnach als Stadtteilverbindung eingerichtet werden. Der Magistrat hat hierfür eine Vorplanung erarbeitet. Die Radroute 12 verbindet die Innenstadt ausgehend von der Radroute 8 in der Fahrgasse über die Obermainanlage, den Ostbahnhof, den Ostpark, den Riederwald, den Erlenbruch und führt weiter in Richtung Osten bis zum Bahnhof Mainkur und weiter nach Süden bis nach Fechenheim, wo sie an den Fechenheimer Leinpfad anschließt. Die Führung erfolgt überwiegend auf vorhandenen Radwegen, Wohnstraßen und einer Wegeverbindung entlang des Erlenbruchs. Die Radroute führt durch die Ortsbezirke 1, 4 und 11. B Alternativen - keine - C Lösung 1.1 Planerische Beschreibung Die Radroute stellt den Anschluss an die Radroute 8, Westparallele "Konrad-Adenauer-Straße" / "Kurt-Schumacher-Straße" her. Von hier aus führt sie über die Kurt-Schumacher-Straße, "Börne-platz", "Rechneigrabenstraße", kreuzt den Anlagen-Ring und führt weiter durch die gesamte "Ostendstraße". Am östlichen Ende der Ostendstraße wird die "Hanauer Landstraße" gequert und die "Grusonstraße" befahren. Im weiteren Verlauf wird die Route über den "Danziger Platz" und die "Ostparkstraße" geführt, kreuzt den Straßenzug "Saalburgallee" / "Ratsweg" und führt weiter geradeaus den Straßenzug "Am Bornheimer Hang" entlang. Hinter der Eissporthalle führt sie über den "Max-Bromme-Steig" hinab zur Straße "Am Erlenbruch". Ab hier führt die Route die "Borsigallee" querend, weiter über die "Wächtersbacher Straße" bis zu "Bebraer Straße". Ab hier schwenkt die Radroute Richtung Süden und verläuft parallel zur Bahn. Die Bahn wird anschließend durch einen bestehenden Tunnel unterquert. Über den "Mainkurkreisel" wird der Straßenzug "Alt Fechenheim" erreicht und endet auf Höhe der "Lappengasse", über den der Anschluss in Richtung Osten gewährleistet ist. Die Gesamtlänge der Radroute beträgt ca. 8 km. 1.2 Straßenbauliche Beschreibung Um eine ausreichende Fahrsicherheit und einen angemessenen Fahrkomfort zu gewährleisten wird die bestehende Radroute 12 auf ihrer kompletten Länge hinsichtlich der erforderlichen Verkehrs- und Sicherheitsräume sowie eines komfortableren Befahrungszustandes umgebaut. Grundlage hierfür ist neben den einzuhaltenden lichten Breiten der jeweiligen Radverkehrsanlage gemäß dem derzeit gültigen Regelwerk auch eine örtlich durchgeführte Zustandsbeurteilung. Somit sind im ersten Abschnitt der Route, von der Innenstadt bis zum Danziger Platz, kleinere bauliche Maßnahmen wie z. B. Gehwegabsenkungen oder Auffangradwege für die Umsetzung der Radroute nötig. Im weiteren Verlauf sind teilweise Ummarkierungsmaßnahmen in den vorhandenen Knotenpunkten erforderlich. Im Zuge der Ostparkstraße sind auf der gesamten Länge Ummarkierungen sowie in den Fußgängerüberwegbereichen Fahrbahnerneuerungen vorgesehen. Zwischen der Einmündung des Carl-Heicke-Weges und dem Knotenpunkt Ostparkstraße/Saalburg-allee/Ratsweg erfolgt eine Deckenerneuerung mittels Abfräsen. Im Eckausrundungsbereich Ostparkstraße/Ratsweg wird der bestehende Bord um etwa 1,50 m verschoben. Im Bereich des Erlenbruches wird der Radverkehr künftig in der parallel liegenden Grünanlage geführt; hier wird der vorhandene Weg mit einem neuen wassergebundenen Oberbau versehen. Im weiteren Verlauf wird der Radverkehr, analog der derzeitigen Situation, erst auf parallel geführten Radwegen geführt; bei Bau-km 5+700 wird der Radverkehr mittels Rampen auf die Fahrbahn geführt und verläuft ab hier (gemeinsam mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV)) auf der Fahrbahn der Wächtersbacher Straße. Generell wird die Wächtersbacher Straße im Bereich zwischen der "Borsigallee" und der Einmündung "Schlitzer Straße" grundhaft erneuert; zwischen "Fuldaer Straße" und "Bebraer Straße" wird im Zuge der Baumaßnahme auf der nördlichen Fahrbahnseite der Längsparkstreifen umgebaut. Im Straßenzug Alt Fechenheim wird der Geh- und Radweg auf der westlichen Fahrbahnseite im Zweirichtungsverkehr aufrechterhalten; der Geh- und Radwegbereich wird jedoch grundhaft erneuert. 2 Technische Gestaltung der Baumaßnahme Die Radroute 12 wird gemäß dem derzeit gültigen Regelwerk umgebaut. Im Folgenden wird die technische Gestaltung in den jeweiligen Teilabschnitten näher beschrieben. 3 Technische Darstellung in Teilabschnitten Teilabschnitt 1: Börneplatz, Rechneigrabenstraße, Querung Parkanlage Die Radroute 12 beginnt im Westen im Anschlussbereich der Planung "Kurt-Schumacher-Straße von Alte Brücke bis Battonstraße". Der Radfahrer aus Richtung Osten kommend wird im Aufstellbereich der Einmündung am Börneplatz auf einem 1,25 m breiten Schutzstreifen am wartenden Kfz-Verkehr vorbeigeführt. Die verbleibende Breite für den Kfz-Verkehr beträgt hierbei 2,00 m. In entgegengesetzter Richtung wird nach dem Überqueren der Kurt-Schumacher-Straße der Radfahrer über einen abmarkierten 2,50 m breiten Radweg über eine vorhandene Gehwegabsenkung im Zuge einer Grundstückszufahrt auf die Fahrbahn der Straße Börneplatz geführt. Dieses Maß entspricht dem Maß zwischen den vorhandenen Mauerpfeilern in diesem Bereich. Die verbleibende Gehwegbreite im Bereich des Börneplatzes zwischen den Mauerpfeilern und der Gebäudekante beläuft sich auf ca. 2,30 m. Im Bereich Börneplatz liegen somit lediglich Ummarkierungsarbeiten vor; bauliche Maßnahmen sind nicht erforderlich. Die Rechneigrabenstraße ist Tempo 30-Zone. In diesem Abschnitt sind keine Maßnahmen für die Umsetzung der Radroute vorgesehen. Der Radfahrer wird im Mischverkehr auf der Fahrbahn mitgeführt. An dem lichtsignalgeregelten Knotenpunkt Rechneigrabenstraße/Lange Straße ist ein aufgeweiteter Radaufstellbereich vorgesehen. Zum Erreichen der 5,00 m langen Aufstellfläche wird ein etwa 15 m langer Schutzstreifen markiert; dieser erhält eine Breite von 1,25 m. Unmittelbar im Knotenpunktbereich werden zwei neue Radfahrerfurten markiert. Der Lichtsignalmast im Bereich der nördlichen Fußgängerfurt in der Lange Straße wird im Zuge der Umbaumaßnahme in den neu entstehenden Inselkopf verlegt. Für die aus östlicher Richtung (aus der Parkanlage) kommenden Radfahrer werden im Knotenpunktbereich (sowohl auf der westlichen als auch auf der östlichen Straßenseite) zwei neue Lichtsignalanlagen (LSA) errichtet. Die Lichtsignalsteuerung des gesamten Knotenpunktes muss angepasst werden. Im westlichen Bereich wird der Gehwegbereich auf einer Breite von etwa 17 m neu gestaltet. Neben der erforderlichen Bordabsenkung wird in diesem Bereich der gemeinsame Geh- und Radweg des Straßenzuges Lange Straße mit Betonverbundsteinpflaster neu gepflastert. Im Bereich der Parkanlage wird das vorhandene Wegeparzellennetz genutzt. Die Lichtsignalgeber der vorhandenen LSA im Zuge der Fußgängerüberquerung über die Obermainanlage in die bzw. aus der Ostendstraße wird um ein Radfahrersymbol ergänzt. Teilabschnitt 2: Ostendstraße, Hanauer Landstraße, Grusonstraße Die Ostendstraße bleibt in ihrer derzeitigen Funktion unverändert; der Radverkehr fährt auf den vorhandenen Fahrbahnflächen der Spiel- und Anliegerstraße. Am Ende der Ostendstraße schließt die Radroute an die Entwurfsplanung "Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung Frankfurt - Ostend" an. Diese in der Planung befindliche Entwurfsplanung umfasst ebenfalls den gesamten radroutenrelevanten Bereich der Hanauer Landstraße. Erst in der Grusonstraße erfolgt ein baulicher Eingriff. Hier wird neben der etwa 2,00 m breiten Baumreihe der Zweirichtungsradweg in einer Breite von mindestens 2,50 m in Asphaltbauweise umgebaut. Damit der Abstand zu dem vorhandenen Wurzelwerk ausreichend ist, wird der Radweg 3,00 m von den vorhandenen Schrägparkplätzen durch eine neue Grünfläche abgesetzt. Um die vorhandene LSA (über die Grusonstraße vor dem Danziger Platz) sicher zu erreichen wird der westliche Seitenraum als gemeinsamer Geh- und Radwegaufstellbereich neu asphaltiert. Im südlichen Bereich des Danziger Platzes wird auf der vorhandenen Asphaltfläche ein 2,50 m breiter Zweirichtungsradweg abmarkiert. Da die vorhandene Asphaltfläche niveaugleich mit der Fahrbahn und nur durch Poller abgetrennt ist, sind im Bereich des Danziger Platzes keine baulichen Maßnahmen notwendig. Der Radfahrer wird auf dem Gelände des Ostbahnhofes auf der Fahrbahn mitgeführt. Teilabschnitt 3: Ostparkstraße Im Anschlussbereich des Danziger Platzes wird der Radfahrer gemeinsam mit den Fußgängern über ein abgesenktes Bord auf einen 3,50 m breiten asphaltierten kombinierten Geh- und Radweg geführt. Dieser wird gegenüber den zwischen den bestehenden Baumstandorten befindlichen Längsparkständen mittels eines 0,75 m breiten gepflasterten Sicherheitsstreifens gesichert. Der neu asphaltierte Geh- und Radweg schließt etwa bei Bau-km 1+770 an den bestehenden Pflasterbelag des vorhandenen kombinierten Geh- und Radweges an. Der Sicherheitsstreifen wird jedoch bis zur Zufahrt zum Bahngelände mit einer Breite von 0,75 m neu gepflastert. Das erforderliche Mindestmaß von 2,50 m für gemeinsame Geh- und Radwege wird in keinem Bereich unterschritten. Die vorhandenen Beleuchtungsmasten zwischen dem Danziger Platz und der Zufahrt zum Bahngelände werden versetzt. Im weiteren Verlauf in östliche Fahrtrichtung wird ab der Zufahrt zum Bahngelände im Bereich des vorhandenen Gehweges ein 2,00 m breiter Radweg abmarkiert. Dieser abmarkierte Radweg wird bis westlich des Knotenpunktes Ostparkstraße/Saalburgallee/Ratsweg geführt; unmittelbar vor dem v. g. Knotenpunkt endet der neu abmarkierte Radweg auf der Ostparkseite und der Radfahrer wird über eine Absenkung und hinter einer vom Fahrbahnrand 0,35 m abgesetzten Insel auf die Fahrbahn der Ostparkstraße geleitet . Im weiteren Verlauf wird im südlichen Knotenpunktbereich ein 1,50 m breiter Schutzstreifen neben dem 3,00 m breiten Geradeausfahrstreifen angeordnet. Der Rechtseinbieger in den Ratsweg muss demzufolge dem geradeaus fahrenden Radfahrer beim Einordnen Vorfahrt gewähren. Die Haltelinie für den Kfz-Verkehr wird um 5,00 m verschoben. Für den Radfahrer wird ein Aufstellbereich vor dem Kfz-Verkehr angelegt. Der Radfahrer fährt mit der Grünphase des Geradeaus-Links-Stromes über den Knotenpunkt. Die im Zuge der Anpassung der östlichen Eckausrundung entstehende Restfläche des Grünstreifens wird zurückgebaut und als Gehwegfläche ausgepflastert. In der Gegenrichtung, auf der nördlichen Seite der Ostparkstraße, wird für den Radverkehr vom Knotenpunkt Ostparkstraße/Saalburgallee/Ratsweg bis zum Anschlussbereich Danziger Platz ein durchgängiger 1,50 m breiter Schutzstreifen abmarkiert. Ab dem Anschlussbereich der Ostparkstraße an den Danziger Platz bis zum Bau-km 2+150,000 erfährt die Fahrbahn der Ostparkstraße nach vorangehenden Fräsarbeiten eine 3 cm starke Deckenerneuerung. Die Fußgängerübergangsbereiche auf Höhe der Lili-Schönemann-Steige (Bau-km 2+300,000), bei Bau-km 2+450,000 und bei Bau-km 2+700,000 (Einmündungsbereich des Carl-Heicke-Weges) werden zum Schutz der querenden Fußgänger jeweils durch eine Hochbordführung und Poller gesichert. Die jeweiligen Aufstellbereiche werden mit Betonverbundsteinpflaster versehen. Die Fahrbahndecke in den Bereichen der neu gestalteten Fußgängerüberwege wird (analog zum westlichen Anschlussbereich der Ostparkstraße) jeweils beidseitig auf einer Länge von 25 m gefräst und erneuert (d = 3 cm). Ab der Einmündung des Carl-Heicke-Weges bis zum Knotenpunkt Ostparkstraße/Saalburgallee/Ratsweg wird die Fahrbahndecke 3 cm abgefräst und neben der neuen 3 cm dicken Deckschicht ebenfalls mit einer 3 cm starken Binderschicht versehen. In der gesamten Ostparkstraße (ab der Zufahrt zum Bahngelände) wird auf der südöstlichen Fahrbahnseite ein 2,00 m breiter Längsparkstreifen mit 5,75 m langen Einzelparkständen mittels einer "T"-Markierung abmarkiert. Die nordwestliche Fahrbahnseite wird unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten (Zufahrten) mit Schrägstellplätzen ausgebildet. Teilabschnitt 4: Am Bornheimer Hang, Max-Bromme-Steig Am Bornheimer Hang sind keine baulichen Maßnahmen für die Radroute notwendig. Der Radverkehr wird mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn im Mischverkehr geführt. Als Verbindung zum Max-Bromme-Steig wird ein neuer 3,00 m breiter gemeinsamer Geh- und Radweg in Asphaltbauweise ausgebaut. Die Linienführung orientiert sich an dem derzeitigen "Trampelpfad", der weitestgehend bereits heute vom Rad- und Fußgängerverkehr genutzt wird. Der weiter im Norden liegende alte asphaltierte Weg ist aufgrund seiner hohen Steigungsverhältnisse für die Radroute nicht geeignet. Im Zusammenhang mit dem Ausbau des neuen Weges wird dieser zurückgebaut und rekultiviert. Im weiteren Verlauf des Max-Bromme-Steiges sind keine baulichen Maßnahmen erforderlich. Teilabschnitt 5: Am Erlenbruch Im Zuge des Erlenbruches wird der derzeit schon von zahlreichen Radfahrern genutzte Weg direkt hinter den Gleisanlagen der U-Bahn auf einer Breite von 3,00 m bis etwa 20 m hinter der Einmündung Flinschstraße für beide Fahrtrichtungen ausgebaut. Da dieser Weg in einem Landschafts-schutzgebiet liegt, wird hier ein wassergebundener Oberbau gewählt. Die Abgrenzung zu den benachbarten Flächen erfolgt durch Metallprofile, die im Boden verankert werden. Im Zuge der Gleisquerung im Bereich der Gleisanlagen zum U-Bahn-Betriebshof Ost wird die derzeitige Querungslösung mit Drängelgitter und Andreaskreuzen beibehalten. Aus Gründen der Sturzgefahr der Radfahrer durch ein spitzwinkliges Überfahrer der Gleise, wie es in der derzeitigen Linienführung vorliegen würde, wird die Trassierung des Radweges unter Berücksichtigung eines Kreuzungswinkels von 80 gon geändert. In den Querungsbereichen wird der Radweg auf eine Breite von 4,00 m aufgeweitet. Um ein Überfahren der Randbereiche zu verhindern werden die Ränder des Geh- und Radweges mittels Kantenstein mit Überstand ausgebildet. Im Bereich der Querung der Einmündung Haenischstraße sind keine Maßnahmen nötig, da der Übergang derzeit ausreichend breite Geh- und Radwegfurten aufweist und durch eine Lichtsignalanlage gesichert ist. Im Bereich der Flinschstraße wird der in Richtung Osten fahrende Radfahrer vor dem Überweg über den Erlenbruch gesichert über die vorhandene Querung der Bahnanlagen zum Fahrbahnrand geführt. Über die Fahrbahn des Erlenbruches wird eine neue Radfahrerfurt parallel neben der vorhandenen Fußgängerfurt markiert; der Radfahrer erreicht somit den auf der südlichen Fahrbahnseite gelegenen vorhandenen Radweg. Dieser bleibt in seiner Lage bis zur Einmündung der Lahmeyer Straße unverändert. Aufgrund eines späteren Umbaus des kompletten Straßenzuges wird von einer neuen Bordsteinführung und dem Herstellen eines Sicherheitsstreifens derzeit abgesehen. Lediglich der Oberflächenbelag wird im Hinblick auf die derzeitigen Unebenheiten in Asphaltbauweise erneuert. Im weiteren Verlauf Richtung Osten wird der Radfahrer bis hinter den Knotenpunkt Borsigallee auf dem vorhandenen Radweg geführt. Der aus Richtung Osten kommende Radfahrer quert vor der Einmündung Flinschstraße die Bahngleise, um zu dem parallel der Bahngleise liegenden Weg zu gelangen. Zur Querung der Flinschstraße benutzt der Radfahrer die bestehende Furt. Teilabschnitt 6: Wächtersbacher Straße Unmittelbar nach dem Knotenpunkt Am Erlenbruch/Borsigallee/Wächtersbacher Straße wird der beidseitig vorhandene Radweg mit einer Breite von 1,60 m und einem 0,75 m breiten Sicherheitsstreifen neu asphaltiert bzw. der Sicherheitsstreifen gepflastert. Die verbleibende Gehwegbreite variiert auf beiden Seiten zwischen 2,00 m und 2,20 m. In den Bereichen der Bushaltestellen bei Bau-km 5+175,000 (beidseitig) und Bau-km 5+600,000 (auf der Nordseite) werden neue Bushaltestellenkaps analog der bestehenden Bushaltestelle bei Bau-km 5+325,000 angeordnet. Somit wird die bestehende "Fahrgasse" der Radfahrer zwischen den jeweiligen Wartehäuschen und dem Haltestellenvorderkante verhindert. Die Haltestellenkaps erhalten eine Breite von 2,50 m und eine Länge von 19,00 m. Weiterhin werden sie mit Blindenleitstreifen und Aufmerksamkeitsfelder für die Blinden und Sehbehinderten barrierefrei ausgebildet. Im östlichen Bereich der Wächtersbacher Straße zwischen dem Einmündungsbereich Borsigallee und unmittelbar westlich der Einmündung Schlitzer Straße wird der Fahrbahnbereich grundhaft erneuert. Auch der Einmündungsbereich der Schlitzer Straße wird grundhaft erneuert; der vorhandene Kopfsteinpflasterbelag bietet dem Radfahrer nicht den nötigen Fahrkomfort. Im Verlauf der durchgehenden Radwegeführung werden im Einmündungsbereich die Sicherheitsstreifen unterbrochen, die Bordsteine abgesenkt und eine Radfahrerfurt abmarkiert. Die aufgedübelten Überfahrschutzeinbauten werden im Zuge der Umbaumaßnahme ausgebaut, seitlich gelagert und nach Fertigstellung der neuen Oberflächen wieder aufgebracht. In der Wächtersbacher Straße wird zwischen dem östlichen Anschluss an den Bestand und dem Bau-km 5+650,000 als geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme beidseitig 2,50 m breite Längsparkstreifen abmarkiert. Im weiteren Verlauf der Wächtersbacher Straße wird auf der Südseite zwischen der Einmündung Orber Straße und Bebraer Straße ebenfalls ein Längsparkstreifen abmarkiert; hier beträgt die Breite 2,00 m. Auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite werden zwischen der Einmündung Fuldaer Straße und Bebraer Straße die geplante Längsparksituation dahingehend geändert, dass Längsparkbuchten angeordnet werden. Diese berücksichtigen neben den vorhandenen Baumstandorten ebenfalls die Feuerwehrzufahrten zu den Gebäuden (Hausnummer 4 und 8). Die beiden bestehenden Behindertenparkplätze werden in der vorliegenden Entwurfsplanung entsprechend angeordnet. In den Bereichen, in denen die Bordsteine ausgetauscht werden, wird der bestehende Fahrbahnoberbau mittels einem 90 cm breiten Fräsbereich neu hergestellt. Im Bereich zwischen Bau-km 5+700,000 und Bau-km 6+550,000 wird der Radfahrer in beiden Fahrtrichtungen auf der Fahrbahn im Mischverkehr mitgeführt. Teilabschnitt 7: Unterführung Bahn, Mainkurkreisel In der Linkskurve zur Bebraer Straße wird auf der auf der Fahrbahn fahrende Radfahrer über die vorhandene Gehwegabsenkung auf den in südliche Richtung verlaufenden, etwa 4,40 m breiten gemeinsamen Geh- und Radweg an der Bahn geführt. An dem Weg zur Bahn sind keine baulichen Maßnahmen erforderlich. Am Ende des Weges fährt der Radfahrer über eine bestehende Bordsteinabsenkung auf die Vilbeler Landstraße, die an diesem Punkt in einem Wendehammer endet. Zur Querung der Bahnstrecke nutzt der Radfahrer die vorhandene Unterführung, die unmittelbar nördlich des Mainkurkreisels an der Einmündung "An der Mainkur" endet. Die Radroute kreuzt die Straße "An der Mainkur" über eine parallel zum geringfügig verschobenen vorhandenen Fußgängerüberweg abmarkierte Radfahrerfurt. Im dem sich anschließenden Seitenraum wird das vorhandene Bord um etwa 1,70 m in die Vilbeler Landstraße versetzt, um einen gemeinsamen Geh- und Radweg in beiden Fahrtrichtungen zu ermöglichen. In den Bereichen, in denen die Bordsteine ausgetauscht werden, wird der bestehende Fahrbahnoberbau mittels einem 90 cm breiten Fräsbereich (Abtreppung 3mal 30 cm) neu hergestellt. Um eine Fahrbahnbreite von 3,75 m zwischen dem Bord des gemeinsamen Geh- und Radweges und der in diesem Bereich vorhandenen Mittelinsel zu erhalten, wird die Mittelinsel um das entsprechende Maß von etwa 1,70 m verringert. Um den Straßenzug Alt Fechenheim zu erreichen, muss der Radfahrer den Mainkurkreisel über die vorhandenen Furten kreuzen. Nach der Querung des Mainkurkreisels wird die vorhandene Seitenraum in Richtung Westen als gemeinsamer Geh- und Radweg umgebaut und entsprechend beschildert. Um die Erkennbarkeit des gemeinsamen Geh- und Radweges zu verdeutlichen, wird dieser Bereich in einer einheitlichen gepflasterten Oberfläche hergestellt. Der gemeinsame Geh- und Radweg wird entlang der Hanauer Landstraße bis zur südlichen Fußgängerfurt fortgeführt, um den Lückenschluss an dieser Stelle herzustellen. Teilabschnitt 8: Alt Fechenheim Im Zuge der Straße Alt Fechenheim wird der Bereich des gemeinsamen Geh- und Radweges nach der Querung des Mainkurkreisels auf einer Länge von ca. 35,00 m weitergeführt. Hiermit kann auf eine aufwendige und kostenintensive Verlegung eines Oberleitungsmastes der Straßenbahnanlage verzichtet werden. Somit beginnt die Trennung zwischen Geh- und Radweg etwa 5,00 m nach dem v. g. Abspannungsmast. Hierbei wird der auf der Westseite verlaufende 1,30 m breite Zweirichtungsradweg auf 2,50 m verbreitert. Die verbleibende Gehwegrestbreite beträgt in Teilabschnitten somit nur 1,50 m; dieses Maß ist in diesem Bereich jedoch ausreichend, da aufgrund der Industrieansiedlungen nur ein sehr geringer Fußgängerverkehr vorzufinden ist. Dieser getrennte Geh- und Zweirichtungsradweg wird im westlichen Seitenraum bis zur vorhandenen lichtsignalgeregelten Überquerungsstelle in Höhe des Fechenheimer Leinpfades beibehalten. Etwa 20,00 m südlich der Überquerungsstelle schließt die Radroute auf den bestehenden Radweg im Einrichtungsverkehr an. Das zwischen dem Geh- und Radwegbereich und der durchgehenden Fahrbahn verlaufende Hochbord wird höhenmäßig reguliert. Hierbei erfolgt die Trennung gegenüber der Fahrbahn direkt zwischen Oberbau und Bordstein; der angepasste Bord wird nach Fertigstellung im Anschlussbereich des Fahrbahnoberbaus neu verfugt. Der aus Fechenheim kommende Radfahrer wird auf der gegenüberliegenden Fahrraumseite auf dem vorhandenen Radweg bis zur v. g. Überquerungsstelle geführt. Hier wird er lichtsignalgesichert über die Fahrbahn geleitet und fährt im weiteren Verlauf der Westseite im Gegenrichtungsverkehr in Richtung Mainkurkreisel. Am Knotenpunkt Alt Fechenheim/Kleestraße/Lappengasse verläuft die Radroute über die Lappengasse und schließt an den Fechenheimer Leinpfad an. Der Knotenpunktbereich ist für den von Norden kommenden Radfahrer sehr gut einsichtig, so dass hier keine weiteren Maßnahmen für die Umsetzung der Radroute vorgesehen sind. 4 Oberbau Die unterschiedlichen Deckenaufbauten in den verschiedenen Umbaubereichen stellen sich in Anlehnung an die RStO 2001 wie folgt dar: Asphaltierter Radweg: Für die Radwege mit Asphaltdecke auf Asphalttragschicht und Schottertragschicht ergibt sich folgender 30 cm dicker Aufbau: 3 cm Asphaltbetondeckschicht 10 cm Asphalttragschicht 17 cm Schottertragschicht 30 cm Gesamtdicke Gepflasterter kombinierter Geh- und Radweg bzw. Gehweg: Für die Verkehrsflächen (kombinierten Geh- und Radwege, Gehwege und Haltestellenbereiche sowie die Sicherheitsstreifen) mit Pflasterdecke auf Schottertragschicht ergibt sich folgender 30 cm dicker Aufbau: 8 cm Betonverbundsteinpflaster 4 cm Edelbrechsand-Splittgemisch 18 cm Schottertragschicht 30 cm Gesamtdicke Parkstreifen bzw. Gehwegbereich in Grundstückszufahrten: Für die Verkehrsflächen (Parkstreifen und die überfahrbaren Geh- und Radwegbereiche in Grundstückszufahrten) mit Pflasterdecke auf Schottertragschicht ergibt sich folgender 40 cm starker Aufbau: 10 cm Betonverbundsteinpflaster 4 cm Edelbrechsand-Splittgemisch 26 cm Schottertragschicht 40 cm Gesamtdicke Wassergebundener kombinierter Geh- und Radweg: Für die wassergebundenen kombinierten Geh- und Radwege ergibt sich folgender 30 cm dicker Aufbau: 4 cm wassergebundene Deckschicht 26 cm Schottertragschicht 30 cm Gesamtdicke Für die Bereiche des grundhaften Ausbaus in den Fahrbahnflächen wird der Oberbau gemäß der Bauklasse III, nach Tafel 1, Zeile 5 (RStO 2001) mit einer Dicke von 60 cm ausgebildet. Für die Bauklasse mit Asphaltdecke auf Asphalttragschicht und Schottertragschicht ergibt sich folgender Aufbau: 4 cm Asphaltdeckschicht 4 cm Asphaltbinderschicht 10 cm Asphalttragschicht 42 cm Schottertragschicht 60 cm Gesamtdicke In Teilbereichen der Ostparkstraße werden Deckenerneuerungsmaßnahmen durchgeführt. Die 3 cm dicke Deckschicht wird zwischen Danziger Platz und Bau-km 2+150,000 sowie in den beiden Fußgängerüberweg-Bereichen bei Bau-km 2+300,000 und Bau km 2+450,000 abgefräst und erneuert. Im Bereich zwischen der Einmündung des Carl-Heicke-Weges und dem Knotenpunkt Ostparkstraße/Saalburgallee/Ratsweg wird ebenfalls die vorhandene Deckschicht um 3cm abgefräst: hier erfolgt neben der Erneuerung der 3 cm starken Deckschicht auch das Einbringen einer neuen 3 cm dicken Asphaltbinderschicht. In den Bereichen, in denen die Bordsteine ausgetauscht werden, wird der bestehende Fahrbahnoberbau mittels einem 90 cm breiten Fräsbereich neu hergestellt. 5 Baugrund / Erdarbeiten Für die Umbaumaßnahme "Radroute 12 von der Innenstadt nach Fechenheim" wurde im Oktober 2008 eine gutachterliche Stellungnahme hinsichtlich des anstehenden Baugrundes und der abfalltechnischen Einstufung der auszuhebenden Materialien erstellt. Verfasser dieser Stellungnahme ist die ISK Ingenieurgesellschaft für Bau- und Geotechnik mbH. Bei der Festlegung eines frostsicheren Straßenaufbaus ist im Bereich der geplanten Baumaßnahmen die Frostempfindlichkeitsklasse F 3 der im Bereich unterhalb der vorhandenen Tragschicht anstehenden aufgefüllten schluffigen Sande zu berücksichtigen. Die Grundwasserverhältnisse sind nach ZTVE-StB 94 als ungünstig (Schicht- und Sickerwasser ggf. bis Geländeoberkante) einzustufen. Unter dem Planum ist mit überwiegend mitteldicht gelagerten schwach schluffigen bis schluffigen aufgefüllten Sanden und Kiesen zu rechnen. In diesen Bereichen dürfte das geforderte Verformungsmodul EV2 von 45 MN/m2 auf dem Planum zu erreichen sein, sofern mit einem geeigneten Gerät eine Nachverdichtung vorgenommen wird und der unter dem Planum anstehende Boden einen Wassergehalt hat, der im Bereich des optimalen Wassergehaltes liegt. Sofern der Boden einen geringeren Wassergehalt hat, muss eine Wasserzugabe erfolgen; bei zu hohem Wassergehalt ist eine Trocknung erforderlich. Für den auf dem Planum herzustellenden Straßenoberbau sollte als Frostschutzschicht bzw. ungebundene Tragschicht ein für den Straßenbau zugelassenes gut abgestuftes Mineralgemisch verwendet werden. Der Boden ist lagenweise einzubauen und zu verdichten. Es wird empfohlen die erreichten Verformungsmoduln - insbesondere wegen der Tragfähigkeitsanforderungen der Verkehrsflächen - frühzeitig mit Plattendruck- und Überfahrversuchen zu überprüfen bzw. den planmäßigen Aufbau einschließlich Unterbau mit einem Probefeldbau zu testen. Anhand der gewonnenen Ergebnisse kann eine Anpassung an die erforderliche Dicke des Aufbaus und ggf. an die einzubauenden Materialien vorgenommen werden. Der Umfang der beim Einbau der mineralischen Böden erforderlichen Kontrollversuche sollte vor Beginn der Baumaßnahmen unter Zugrundelegung der ZTVE-StB 94 bzw. der ZTV A-StB 97/06 festgelegt werden. Für die weiteren Leistungsphasen - insbesondere der Ausschreibung - wird empfohlen sowohl für die Zuordnungsklassen gemäß den technischen Regeln der LAGA als auch die Vorgehensweise beim antreffen von organoleptischen Material zu berücksichtigen. 6 Entwässerung Generell wird das bestehende Entwässerungskonzept beibehalten. Das anfallende Oberflächenwasser wird weiterhin den vorhandenen Straßenabläufen zugeleitet. Somit ergeben sich in der vorliegenden Planung auch keine größeren Differenzen in den bestehenden und den geplanten Querneigungsverhältnissen. In den Bereichen in denen neue Verkehrsflächen geschaffen werden wie z.B. die Längsparkplätze in der Wächtersbacher Straße wird eine Querneigung von 2,50 % angestrebt. In den Bereichen der neuen Fußgängerüberwege in der Ostparkstraße sowie an den Bushaltestellenkaps in der Wächtersbacher Straße werden punktuell neue Straßenabläufe gesetzt. Hinsichtlich der Straßenabläufe bleibt festzuhalten, dass die teilweise vorhandenen Straßenabläufe 500 x 500 mm in den Umbaubereichen grundsätzlich durch Straßenabläufe 300 x 500 mm ausgetauscht werden. Die bestehenden Anschlussleitungen bleiben erhalten. 7 Straßenausstattung Die notwendigen Beschilderungs- und Markierungsarbeiten erfolgen gemäß den derzeit geltenden Richtlinien. Die Beleuchtungsstandorte entlang der Radroute werden von der "Straßenbeleuchtung Rhein-Main (SRM)" berechnet und geplant. D Kosten 1. Investitionsbedarf Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 2.811.600,00 € einschl. Mehrwertsteuer. Die Mittel stehen auf dem Konto Produktgruppe: 16.3 Sachkonto: 80785200 Projektdefinition: 5.001068 Die Einrichtung der Radroute ist zuschussfähig. Der GVFG Antrag wird gestellt. Kostenübersicht 1. Baukosten € € € 1.1 Straßenbauarbeiten 1.701.000,00 1.3 Versetzen der Beleuchtung (SRM) 50.300,00 1.4 Amt 16 210.600,00 1.5 Umbau LSA 464.300,00 Summe 1 Baukosten 2.426.200,00 2. Baunebenkosten € € € Planung und Bauleitung etc. 385.400,00 Summe 2 Baunebenkosten 385.400,00 GESAMTKOSTEN 2.811.600,00 2. Finanzbedarfszeitraum Folgende Kosten wurden bereits verausgabt: 91.510,87 € in 2007 und 37.433,73 € in 2008. Die Gesamtkosten in Höhe von 2.682.655,40 € werden mit 300.000 € in 2009 und 2.382.655,40 € in 2010 kassenwirksam. 3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten 4.1 Personelle Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1 Produktgruppe 16.3 5 % von 2.811.600,00 € 140.580,00 € Kostenstelle: 660040 Sachkonto: 8078.5200 4.3 Kapitalkosten 4.3.1 Produktgruppe 16.3 1. Kalkulatorische Verzinsung 6,0% von 2.426.200,00 € 145.572,00 € 2. Abschreibung 3,0 % von 2.426.200,00 € 72.786,00 € gesamt 218.358,00 € 5. Jahreserträge - keine - 6. Leistungen Dritter - keine - 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 8. Sonstiges entfällt Anlage 1 (ca. 7,9 MB) #Nebenvorlage: Antrag vom 28.04.2009, NR 1367
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2009Sie sind hierMM 45Radroute 12, Innenstadt - Fechenheim Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 28. April 2009NRNR 1367Fahrradroute 12 Fechenheim/Innenstadt: Erhöhung der Verkehrssicherheit am ErlenbruchSTVV-Antrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FAG und BFF (= Annahme); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (M 45 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP; FAG und BFF (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX-ARL (M 45 und NR 1367 = Annahme) NPD (M 45 = Annahme, NR 1367 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, REP und ÖkoLinX-ARL; FAG, BFF und NPD (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, REP und ÖkoLinX-ARL gegen FAG, BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung)