Radroute 12: Innenstadt - Fechenheim
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat 4 ist erfreut, dass seine Anregungen EA 28 2002 (zur Fahrradroute 12) und OA 437 2001 (Schrägparken auf der Ostparkstraße und dem Fußgängerüberweg) umgesetzt werden. Der OBR 4 begrüßt ausdrücklich die vorgelegte Planung und hebt insbesondere die jetzt endlich in Gang kommende Veränderung in der Ostparkstraße hervor; hier insbesondere die Schrägparkplätze und den Fußgänger-Überweg in Höhe der Lilli-Schönemann-Steige. Die geplante Radroute 12 sollte entgegen der vorgestellten Planung über den Ernst-Achilles-Platz-Platz in die Ostbahnhofstraße und weiter zum Danziger Platz geführt werden wie bereits die stadteinwärts führende Radroute. Die Einrichtung der Schrägparkplätze in der Ostparkstraße sollte bis zum Haus Nr. 39 fortgeführt werden, um dem täglichen Parkdruck zu begegnen (Bildungseinrichtungen, Telekom und AWO, neue Bürogebäude). Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M 110 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 11.07.2006, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung OA 113 2006
- Die Vorlage M 110 dient unter Hinweis auf OA 113 zur Kenntnis.
- Der Vorlage OF 59/4 wird zugestimmt. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu 2. 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und FDP gegen 1 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU
Inhalt
Antrag vom 11.07.2006, OF 59/4
Betreff:
Radroute 12: Innenstadt - Fechenheim
Der Magistratsvorlage M 110 wird unter Maßgabe folgender Punkte zugestimmt:
Die Radwegeführung in Richtung Fechenheim wird von der Kreuzung Ostendstraße/Hanauer Landstraße nicht über die Grusonstraße Richtung Danziger Platz geführt sondern über den Ernst-Achilles-Platz in die Ostbahnhofstraße und weiter zum Danziger Platz.
Die Einrichtung der Schrägparkplätze auf der nördlichen Seite der Ostparkstraße wird bis zur Ostparkstraße Nr. 39 fortgesetzt.
Begründung:
Der Ortsbeirat 4 ist erfreut, dass seine Anregungen EA 28 2002 (zur Fahrradroute 12) und OA 437 2001 (Schrägparken auf der Ostparkstraße und dem Fußgängerüberweg) umgesetzt werden.
Der OBR 4 begrüßt ausdrücklich die vorgelegte Planung und hebt insbesondere die jetzt endlich in Gang kommende Veränderung in der Ostparkstraße hervor; hier insbesondere die Schrägparkplätze und den Fußgänger-Überweg in Höhe der Lilli-Schönemann-Steige.
Die geplante Radroute 12 sollte entgegen der vorgestellten Planung über den Ernst-Achilles-Platz-Platz in die Ostbahnhofstraße und weiter zum Danziger Platz geführt werden wie bereits die stadteinwärts führende Radroute.
Die Einrichtung der Schrägparkplätze in der Ostparkstraße sollte bis zum Haus Nr. 39 fortgeführt werden, um dem täglichen Parkdruck zu begegnen (Bildungseinrichtungen, Telekom und AWO, neue Bürogebäude).
Antragstellende Fraktion: GRÜNEHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M 110 Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2006MM 110Radroute 12 von der Innenstadt nach FechenheimMagistratsvortrag
- 11. Juli 2006OAOA 113Radroute 12: Innenstadt . Fechenheim Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M 110Anregung
- 11. Juli 2006Sie sind hierOFOF 59/4Radroute 12: Innenstadt - FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Dezember 2006Antwort des Magistrats · nach 26 WochenBB 511Radroute 12 von der Innenstadt nach FechenheimMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und FDP gegen 1 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU