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Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Energie und Klimaschutz Förderung Fotovoltaik auf Privatgebäuden

Vorlagentyp: ECDUSPDGRÜNE
132 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Begründung

Produktgruppe: 22.04 Energie und Klimaschutz Förderung Fotovoltaik auf Privatgebäuden Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die Nutzung von Privatdächern für Photovoltaik durch Werbung, Beratung und Förderung beschleunigt und gesteigert werden kann und welche sächlichen und personellen Mittel dafür erforderlich sind. Begründung: Um die Ziele des "Masterplan 100% Klimaschutz" zu erreichen, muss die Stadt Frankfurt auch bei der Installation von Photovoltaikanlagen ihre bisherigen Anstrengungen weiter intensivieren. Im Koalitionsvertrag 2016 bis 2021 wurde deshalb folgendes vereinbart: "Die Förderung und der Ausbau von Solarthermie/Solarenergie werden mit besonderen Anstrengungen verfolgt. Wir werden auch hier bei städtischen Bauten vorangehen, Förderprogramme auflegen und mit einer Kampagne bewerben und generell die Bürgerberatung intensivieren. Wir wollen, dass deutlich mehr Anlagen zur Nutzung der Sonne (Photovoltaik und Thermosolar) in Frankfurt gebaut werden". Auf Seite 132 der Langfassung des "Masterplans 100% Klimaschutz", der die Versorgung der Stadt bis 2050 aus rein regenerativen Energien zum Ziel hat, heißt es: "Das Solarpotential verteilt sich gleichmäßig auf die unterschiedlichen Landkreise, wobei die Stadt Frankfurt am Main mit 20 Prozent das größte Photovoltaikpotential besitzt. Bei einem Wirkungsgrad von 14 Prozent sind 1.201 GWh, [...] Solarstrom auf den Dächern und Freiflächen der Stadt erzeugbar". Diese laut Masterplan erzeugbaren 1200 GWh sind das 48-fache der derzeit produzierten 25 GWh. Es müssten demnach bis zum Jahre 2050 weitere 47.000 (!) Anlagen - mit einer durchschnittlichen Leistung von 25 kWp - auf dem gesamten Frankfurter Stadtgebiet errichtet werden, wenn der Masterplan konsequent umgesetzt werden soll. Im gesamten Stadtgebiet existieren derzeit 1245 Photovoltaikanlagen, mit einer Gesamtleistung von etwa 25 MWp. Diese liefern etwa 25 GWh elektrische Energie pro Jahr. Von diesen insgesamt 1245 Anlagen verfügt die Stadt laut der Abteilung Energiemanagement im Amt für Bau und Immobilien auf ihren Liegenschaften über 34 stadteigene Photovoltaik-Anlagen mit einer elektrischen Gesamtleistung von 678 kWpeak und 41 fremdfinanzierte Anlagen mit insgesamt 4,4 MWpeak, also rund 5 MWpeak insgesamt. Vor dem Hintergrund, dass städtische Gebäude nur ca. 3 % des Gebäudebestands in Frankfurt ausmachen, wird offenbar, dass die Stadt fast siebenmal so viele PV-Anlagen auf ihren Dächern hat wie im Frankfurter Durchschnitt. Mit dem Bericht 71 aus dem Jahre 2015 liegen die Ergebnisse für die PV Eignung der Dächer städtischer Liegenschaften vor. Hier erwiesen sich 55.000 qm mögliche Dachflächen als strahlungsphysikalisch "gut geeignet", weitere 50.000 qm als "teilweise geeignet". Hinzu kommen 30.000 qm, die im Jahre 2015 noch nicht geprüft worden waren. In den Leitlinien für wirtschaftliches Bauen 2014 steht: "Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Dächern ist immer die Möglichkeit zum Bau von Solarstromanlagen einzubeziehen. Wenn keine eigene Anlage errichtet wird, ist die Dachfläche Investoren kostenneutral zur Verfügung zu stellen (StVVB § 1491 vom 01.03.2007)." Dem Vernehmen nach gestaltet sich die Überlassung der Dächer an private Investorinnen und Investoren aufgrund komplizierter Vertragsgestaltungen aber immer wieder schwierig, und stellt ein Investitionshemmnis auch z.B. für Bürgersolarvereine dar. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, unter Beteiligung von privaten Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern, Wohnungseigentümergesellschaften, Mainova und Bürgersolarvereinen ein Konzept zu erarbeiten, wie bürokratische Hürden soweit wie möglich abgebaut und Photovoltaik beworben werden können. Weiterhin soll das Angebot auch mit Gewerbetreibenden, vorrangig im Nachhaltigen Gewerbegebiet, entwickelt werden - in Gewerbegebieten befinden sich große Dachflächen, die sich für Photovoltaik anbieten. Es soll weiter aufgezeigt werden, wie geeignete Beratungs- und Fördermaßnahmen aussehen können und welche Mittel dafür erforderlich sind.

Inhalt

Etatantrag vom 16.03.2018, E 45

Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Energie und Klimaschutz Förderung Fotovoltaik auf Privatgebäuden Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die Nutzung von Privatdächern für Photovoltaik durch Werbung, Beratung und Förderung beschleunigt und gesteigert werden kann und welche sächlichen und personellen Mittel dafür erforderlich sind.

Begründung: Um die Ziele des "Masterplan 100% Klimaschutz" zu erreichen, muss die Stadt Frankfurt auch bei der Installation von Photovoltaikanlagen ihre bisherigen Anstrengungen weiter intensivieren. Im Koalitionsvertrag 2016 bis 2021 wurde deshalb folgendes vereinbart: "Die Förderung und der Ausbau von Solarthermie/Solarenergie werden mit besonderen Anstrengungen verfolgt. Wir werden auch hier bei städtischen Bauten vorangehen, Förderprogramme auflegen und mit einer Kampagne bewerben und generell die Bürgerberatung intensivieren. Wir wollen, dass deutlich mehr Anlagen zur Nutzung der Sonne (Photovoltaik und Thermosolar) in Frankfurt gebaut werden". Auf Seite 132 der Langfassung des "Masterplans 100% Klimaschutz", der die Versorgung der Stadt bis 2050 aus rein regenerativen Energien zum Ziel hat, heißt es: "Das Solarpotential verteilt sich gleichmäßig auf die unterschiedlichen Landkreise, wobei die Stadt Frankfurt am Main mit 20 Prozent das größte Photovoltaikpotential besitzt. Bei einem Wirkungsgrad von 14 Prozent sind 1.201 GWh, [...] Solarstrom auf den Dächern und Freiflächen der Stadt erzeugbar". Diese laut Masterplan erzeugbaren 1200 GWh sind das 48-fache der derzeit produzierten 25 GWh. Es müssten demnach bis zum Jahre 2050 weitere 47.000 (!) Anlagen - mit einer durchschnittlichen Leistung von 25 kWp - auf dem gesamten Frankfurter Stadtgebiet errichtet werden, wenn der Masterplan konsequent umgesetzt werden soll. Im gesamten Stadtgebiet existieren derzeit 1245 Photovoltaikanlagen, mit einer Gesamtleistung von etwa 25 MWp. Diese liefern etwa 25 GWh elektrische Energie pro Jahr. Von diesen insgesamt 1245 Anlagen verfügt die Stadt laut der Abteilung Energiemanagement im Amt für Bau und Immobilien auf ihren Liegenschaften über 34 stadteigene Photovoltaik-Anlagen mit einer elektrischen Gesamtleistung von 678 kWpeak und 41 fremdfinanzierte Anlagen mit insgesamt 4,4 MWpeak, also rund 5 MWpeak insgesamt. Vor dem Hintergrund, dass städtische Gebäude nur ca. 3 % des Gebäudebestands in Frankfurt ausmachen, wird offenbar, dass die Stadt fast siebenmal so viele PV-Anlagen auf ihren Dächern hat wie im Frankfurter Durchschnitt. Mit dem Bericht 71 aus dem Jahre 2015 liegen die Ergebnisse für die PV Eignung der Dächer städtischer Liegenschaften vor. Hier erwiesen sich 55.000 qm mögliche Dachflächen als strahlungsphysikalisch "gut geeignet", weitere 50.000 qm als "teilweise geeignet". Hinzu kommen 30.000 qm, die im Jahre 2015 noch nicht geprüft worden waren. In den Leitlinien für wirtschaftliches Bauen 2014 steht: "Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Dächern ist immer die Möglichkeit zum Bau von Solarstromanlagen einzubeziehen. Wenn keine eigene Anlage errichtet wird, ist die Dachfläche Investoren kostenneutral zur Verfügung zu stellen (StVVB § 1491 vom 01.03.2007)." Dem Vernehmen nach gestaltet sich die Überlassung der Dächer an private Investorinnen und Investoren aufgrund komplizierter Vertragsgestaltungen aber immer wieder schwierig, und stellt ein Investitionshemmnis auch z.B. für Bürgersolarvereine dar. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, unter Beteiligung von privaten Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern, Wohnungseigentümergesellschaften, Mainova und Bürgersolarvereinen ein Konzept zu erarbeiten, wie bürokratische Hürden soweit wie möglich abgebaut und Photovoltaik beworben werden können. Weiterhin soll das Angebot auch mit Gewerbetreibenden, vorrangig im Nachhaltigen Gewerbegebiet, entwickelt werden - in Gewerbegebieten befinden sich große Dachflächen, die sich für Photovoltaik anbieten. Es soll weiter aufgezeigt werden, wie geeignete Beratungs- und Fördermaßnahmen aussehen können und welche Mittel dafür erforderlich sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. März 2018Sie sind hier
    EE 45Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Energie und Klimaschutz Förderung Fotovoltaik auf Privatgebäuden
    Etatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 1. Oktober 2018BB 329Förderung Fotovoltaik auf PrivatgebäudenMagistratsbericht
  3. 25. Januar 2019BB 11Förderung Photovoltaik auf PrivatgebäudenMagistratsbericht
  4. 13. Mai 2019BB 172Förderung Fotovoltaik auf PrivatgebäudenMagistratsbericht
  5. 13. Juni 2019NRNR 890Wie bekommt Frankfurt endlich Fotovoltaik und Solarthermie aufs Dach?STVV-Antrag · FRANKFURTER
  6. 20. März 2020BB 135Wie bekommt Frankfurt endlich Fotovoltaik und Solarthermie aufs Dach?Magistratsbericht
  7. 6. Juli 2020BB 312Förderung Photovoltaik auf PrivatgebäudenMagistratsbericht
  8. 25. September 2020Antwort des Magistrats · nach 132 WochenBB 538Wie bekommt Frankfurt endlich Fotovoltaik und Solarthermie aufs Dach?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

22.04 Energie und Klimaschutz

Ausgaben 2025: 9 Mio € · im Antragsjahr 2018 2 Mio € — preisbereinigt +281 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 20 · 12.04.2018
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage E 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFDPFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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