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Förderung Fotovoltaik auf Privatgebäuden

Vorlagentyp: B
132 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 01.10.2018, B 329

Betreff: Förderung Fotovoltaik auf Privatgebäuden Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2600 - E 45/18 CDU/SPD/GRÜNE - Zwischenbericht: Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist für die Erreichung der Klimaschutzziele 2050 einer der Haupthandlungsfelder. Da die Potenziale im Bereich Wasser, Abfall und Biomasse bereits fast zu Gänze genutzt werden, liegt im Bereich der Strombereitstellung der Fokus auf dem Ausbau der Photovoltaik. Ausbaupotentiale bestehen im privaten, öffentlichen und dem gewerblichen Gebäudebestand. Diese Poten ziale beziehen sich auf die Nutzung von Dachflächen, als auch zukunftsweisende PV-Konzepte wie die integrierte Fassadennutzung. Bis zur Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes 2011 wurde der Ausbau der Photovoltaik durch die für 20 Jahre gesicherten Einspeisevergütung vorangetrieben. Mit der Novellierung 2011 sank die Attraktivität der Einspeisevergütung deutlich. Durch die Einspeisevergütung in der Vergangenheit konnten aber die Stromentstehungskosten bei Photovoltaik (Reduzierung der Modulpreise u. a) deutlich gesenkt werden, sodass in vielen Fällen die Wirtschaftlichkeit bei Eigenstromnutzung gegeben ist. Jedoch gibt es in der Praxis eine Vielzahl von Hemmnissen die dazu führen, dass die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen eingeschränkt wird oder eine Realisation trotz Wirtschaftlichkeit nicht umgesetzt wird. Das Energiereferat analysiert aktuell nach den verschiedenen Sektoren die Hemmnisse und mögliche Lösungsansätze. Bei der Analyse stehen der Sektor Gewerbe sowie im Bereich der Haushalte die Wohneigentümergemeinschaften im Fokus, weil hier nach Ansichten des Energiereferats ein größerer Handlungsbedarf besteht bzw. eine Vielzahl von Hemmnissen zusammenkommen. Bereich Gewerbe Neben den städtischen Gebäuden und Hausbesitzern weist der Gewerbesektor aufgrund großer Dachflächen ein erhebliches PV-Ausbaupotential auf. Die Erschließung des wirtschaftlich nutzbaren Potentials wird durch unterschiedliche Restriktionen gehemmt, die von kommunaler Seite nur bedingt beeinflusst werden können. Zu diesen Restriktionen gehören: Zeitliche Kapazitäten von Gewerbetreibenden (gehört nicht zum Kerngeschäft), wirtschaftliche Einflüsse (Energiekosten stellen in vielen Branchen einen nachgeordnetes Kostenfaktor dar), langfristige Amortisationszeiten, die Investitionsunsicherheiten am jeweiligen Standort, Einfluss durch Sanierungszyklen und die Problematik von angemieteten Gebäuden. Darüber hinaus sind Hemmnisse feststellbar, die durch kommunale Instrumente direkter adressiert werden können. Hierzu gehören: Unzureichendes Wissen (über Finanzierungsmodelle, Ansprechpartner, technische Aspekte, rechtliche Rahmenbedingungen), Motivation (wenig Anreize der technisch Verantwortlichen, sich mit erneuerbaren Energien zu beschäftigen, der tatsächliche betriebliche Mehrwert ist eher gering (wirtschaftlich, technisch)). Für eine Unterstützung des PV-Ausbaus prüft das Energiereferat eine Unterstützung mit dem Schwerpunkt auf dem Gewerbesektor. Die im Rahmen des Projekts "Nachhaltiges Gewerbegebiet" vorliegenden Zugangsmöglichkeiten sollen genutzt werden, um die genannten Instrumente in einem definierten Gebiet gezielter zu testen und davon zu lernen. Für die Adressierung der letztgenannten Hemmnisse entwickelt das Energiereferat als Pilotprojekt aktuell einen PV-Check, der als kostenlose Initialberatung den Gewerbetreibenden angeboten werden soll. Der PV-Check für Gewerbebetriebe kann dabei bei quartierbezogenen Maßnahmen (u. a. im Rahmen der Beratungsaktivitäten im nachhaltigen Gewerbegebiet) als auch als stadtweites Angebot platziert werden (über die Kommunikation als städtische Klimaschutzmaßnahme). Bereich Wohneigentümergemeinschaften Aktuell werden bei vermieteten Gebäuden im Besitz von Wohnungsunternehmen vermehrt Mieterstrommodelle umgesetzt. Gerade die Mainova in Zusammenarbeit mit der ABG Frankfurt Holding haben bereits eine Vielzahl von Projekten in Frankfurt umgesetzt. Dahingegen gibt es kaum erfolgreich umgesetzte Mieterstrommodelle im Bereich der Wohneigentümergemeinschaften: - Eine WEG kann laut Bundesnetzagentur aufgrund der fehlenden "strikten Personenidentität" nicht von der (privilegierten) Regelung für Eigenversorgung profitieren, sondern fällt unter die Regelungen für Mieterstrom und wird somit nicht von der EEG-Umlage befreit. - Die Installation einer Photovoltaik-Anlage gilt nach dem Wohneigentümergesetz als bauliche Veränderung und benötigt nach dem Gesetz einen einstimmigen Beschluss. Auch für die Verpachtung entsprechender Dachflächen wird ein einstimmiger Beschluss benötigt, da Sondernutzungsrechte in alle Wohnungsgrundbücher eingetragen werden muss. - Soll der produzierte PV-Strom auch von den Bewohnern (Eigentümer oder Mieter) direkt genutzt werden können, wird der Anbietende zum Energieversorgungsunternehmen und hat die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. D. h. wenn die WEG die Anlage selbst betreiben will, muss sie hierfür eine Gesellschaft (z. B. GbR), deren Betrieb von der Bewirtschaftung des Hauses streng zu trennen ist, gründen und betreiben. Alternativ ist aber auch der Betrieb durch Dritte wie Stadtwerke möglich und ist auch in der Regel der gangbarere Weg. Im Rahmen des EU-Projektes "ACE Retrofitting" bietet das Energiereferat bereits eine Prozessbegleitung von Wohneigentümergemeinschaften bei der energetischen Sanierung ihrer Gebäude an. Im Rahmen dieser Prozessbegleitung soll auch die Nutzung von Photovoltaik thematisiert werden. Hierzu soll analysiert werden, welche Informationen über beispielsweise Betreibermodelle oder speziell rechtliche Beratung für die Umsetzung benötigt wird. Weitere Arbeitsschritte Ergänzend wird aktuell eine Analyse bestehender kommunaler Förderprogramme durchgeführt. Zudem sind noch Gespräche mit Vertretern des Land Hessen geplant, um Synergien bzw. Unterstützung auf der Landesebene zu eruieren. Im Rahmen der Kommunikationskampagne des Energiereferats "Danke, dass Du was für das Klima machst" soll in der nächsten Phase das Thema Photovoltaik berücksichtigt werden. Es wird werbliche Motive dazu geben, die die Zielgruppen ansprechen und Interessenten auf die Website zu weiterführenden Informationen führt. So kann für das Thema positive Wahrnehmung erzeugt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. März 2018EE 45Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Energie und Klimaschutz Förderung Fotovoltaik auf PrivatgebäudenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 1. Oktober 2018Sie sind hier
    BB 329Förderung Fotovoltaik auf Privatgebäuden
    Magistratsbericht
  3. 25. Januar 2019BB 11Förderung Photovoltaik auf PrivatgebäudenMagistratsbericht
  4. 13. Mai 2019BB 172Förderung Fotovoltaik auf PrivatgebäudenMagistratsbericht
  5. 13. Juni 2019NRNR 890Wie bekommt Frankfurt endlich Fotovoltaik und Solarthermie aufs Dach?STVV-Antrag · FRANKFURTER
  6. 20. März 2020BB 135Wie bekommt Frankfurt endlich Fotovoltaik und Solarthermie aufs Dach?Magistratsbericht
  7. 6. Juli 2020BB 312Förderung Photovoltaik auf PrivatgebäudenMagistratsbericht
  8. 25. September 2020Antwort des Magistrats · nach 132 WochenBB 538Wie bekommt Frankfurt endlich Fotovoltaik und Solarthermie aufs Dach?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 25 · 25.10.2018
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 329 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

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