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Förderung Photovoltaik auf Privatgebäuden

Vorlagentyp: B
132 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht schlägt vor, den Ausbau der Photovoltaik in Frankfurt am Main durch ein Maßnahmen-Bündel aus Beratungsangeboten und finanzieller Förderung zu unterstützen. Ziel ist es, die Hemmnisse für die Installation von Photovoltaik-Anlagen abzubauen und die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen, um die Klimaziele der Stadt bis 2050 zu erreichen.

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Bericht

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Baustein für die Erreichung der Frankfurter Klimaschutzziele in 2050. Bis 2050 soll die Hälfte des Energieverbrauchs durch erneuerbare Energien in Frankfurt am Main abgedeckt werden. Die Potenziale im Bereich der Biomasse, Wasserkraft und der Abfallverbrennung sind in Frankfurt am Main jedoch nahezu vollständig ausgeschöpft. Das Windpotenzial ist aufgrund der dichten Bebauung in der Stadt nur sehr gering, zudem ist die Windkraft aufgrund der Vorgaben der Flugsicherheit nicht nutzbar. Zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien bleiben deshalb lediglich der Ausbau der Solarenergie (Photovoltaik und Solarthermie) und die Nutzung von Abwärmequellen. Nach dem Solarkataster Hessen liegt das Potenzial für Wohngebäude bei 506 GWh/a und bei Gewerbe sowie Industriebauten bei 460 GWh/a. In Frankfurt am Main sind bislang 1535 Anlagen mit einer Leistung von 0,03 GWh/a (34.942 kWh) installiert. Von den 1535 Anlagen sind 995 Anlagen nur mit einer Leistung von jeweils 10 kWel ausgelegt. Diese Anlagen sind insbesondere im Bereich der Einfamilienhäuser anzusiedeln. Dahingegen machen in Frankfurt am Main die fünf größten Anlagen 17 % der installierten Leistung mit 5.959 kWel aus. 30 % der installierten Leistung fallen auf Anlagen zwischen 750 und 1000 kWel. Die Photovoltaik stellt dabei ein großes Potenzial für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Frankfurt am Main dar. Der Ausbau der Photovoltaik verzeichnete bis 2011 einen stetigen Zuwachs an Anlagen. Dies ist auf die Einführung des EEG im Jahr 1998 und der damit verbundenen Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der PV-Anlagen aufgrund der Einspeisevergütung zurückzuführen. Mit der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) 2011 ist dann ein Einbruch beim Ausbau der Photovoltaik erkennbar, da die Wirtschaftlichkeit sich durch die Anpassung der Einspeisevergütung im Zuge der Novellierung deutlich reduzierte. In Frankfurt am Main wurde beispielsweise in den Jahren 2010 mit 6.553 kWel und 2011 mit 5.600 kWel die größte Anzahl an Photovoltaik-Leistung installiert. Dies machte jeweils 18 % bzw. 16 % der bis heute installierten Leistung aus. Im Jahr 2012 sank die installierte neu-Leistung auf 2.432 kWel (6 % der installierten Leistung). Der Tiefpunkt wurde im Jahr 2016 mit nur 856 kW installierter Leistung erreicht. Parallel sanken jedoch die Kosten der Photovoltaik-Module stetig und damit auch die Gestehungskosten für eine Kilowattstunde Strom. Die Gestehungskosten liegen dabei in der Regel unter den Bezugskosten eines externen Stromanbieters. Damit ist es jetzt oftmals finanziell attraktiver den produzierten Solarstrom im Gebäude selber zu verbrauchen als ins Netz einzuspeisen. Aufgrund einer Reihe von Hemmnissen wird jedoch die Wirtschaftlichkeit bzw. die Attraktivität in der Praxis negativ beeinträchtigt und somit eine Installation von Photovoltaik-Anlagen im größeren Maße verhindert. Zur Erhöhung des Photovoltaik-Ausbaus wird deshalb ein Maßnahmen-Bündel aus Beratungsangeboten und finanzieller Förderung benötigt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es sich hier bei der Hebung des Potenzials um die Umsetzung einer Vielzahl von Photovoltaik-Anlagen handelt und nicht um das Umsetzen einzelner großer Anlagen. Hinsichtlich der Effektivität sollte die Erschließung von großen Dachflächen im Fokus liegen. Jedoch sollten auch kleinere dachbasierte Photovoltaik-Anlagen berücksichtigt werden, da Photovoltaik-Anlagen eine positiv besetzte Klimaschutzmaßnahme darstellen und sie für viele ein wichtiger Einstieg im Bereich der investiven Klimaschutz-Maßnahmen sein könnten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. März 2018EE 45Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Energie und Klimaschutz Förderung Fotovoltaik auf PrivatgebäudenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 1. Oktober 2018BB 329Förderung Fotovoltaik auf PrivatgebäudenMagistratsbericht
  3. 25. Januar 2019BB 11Förderung Photovoltaik auf PrivatgebäudenMagistratsbericht
  4. 13. Mai 2019BB 172Förderung Fotovoltaik auf PrivatgebäudenMagistratsbericht
  5. 13. Juni 2019NRNR 890Wie bekommt Frankfurt endlich Fotovoltaik und Solarthermie aufs Dach?STVV-Antrag · FRANKFURTER
  6. 20. März 2020BB 135Wie bekommt Frankfurt endlich Fotovoltaik und Solarthermie aufs Dach?Magistratsbericht
  7. 6. Juli 2020Sie sind hier
    BB 312Förderung Photovoltaik auf Privatgebäuden
    Magistratsbericht
  8. 25. September 2020Antwort des Magistrats · nach 132 WochenBB 538Wie bekommt Frankfurt endlich Fotovoltaik und Solarthermie aufs Dach?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 41 · 20.08.2020
TO I, TOP 27
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 312 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 42 · 17.09.2020
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 312 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

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