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Westumgehung Unterliederbach

Vorlagentyp: B
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Bericht des Magistrats vom 21.12.2007, B 964

Betreff: Westumgehung Unterliederbach Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.10.2007, § 2773 - OA 275 und OA 479 OBR 6, B 485/07 - Zwischenbericht: Im Zwischenbericht B 485 hat der Magistrat die inhaltlichen Abhängigkeiten zwischen der Planung der Westumgehung Unterliederbach und dem Bebauungsplanverfahren Nr. 824 "Pfaffenwiese-Silogebiet" dargelegt. Die Planungen zur Westumgehung Unterliederbach können erst dann entscheidend vorangetrieben werden, wenn zum Silogebiet stabile Randbedingungen erwartet werden können. Das setzt voraus, dass die immissionsschutzrechtliche Bewertung abschließend vorgenommen werden kann. Hierzu besteht folgender Mit den derzeit vorliegenden Stellungnahmen, Vermerken und sonstigen Schriftstücken seitens des Regierungspräsidiums Darmstadt und des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung sieht sich der Magistrat noch nicht in der Lage, eine abschließende inhaltliche Klärung der Gefährdungslage zwischen dem Industriepark Höchst und dem geplanten Baugebiet vorzunehmen und einen fundierten Vorschlag für eine planerische Abwägung im Sinne des Baugesetzbuchs zu machen. Mit den Beteiligten am Planverfahren werden unter Einbeziehung von Spezialisten weiterhin Gespräche geführt. Der Magistrat wird umfassend berichten, sobald mit den am Planverfahren Beteiligten das Abwägungsmaterial komplettiert wurde und damit eine Grundlage für eine Abwägung seitens der Stadtverordnetenversammlung hergestellt werden konnte. Ziel ist, dieses spätestens im Frühjahr 2008 zu tun. Voraussetzung für die Einleitung förmlicher Verfahren zur Erlangung des Baurechts für die Westumgehung Unterliederbach ist zunächst die grundsätzliche Zustimmung der Bundesfernstraßenverwaltung (Auftragsverwaltung durch das Land Hessen) zu den mit der Westumgehung Unterliederbach verbundenen neuen Anschlussstellen an die A 66 (Verlegung und Vollausbau der Anschlussstelle Kelkheim) und die B 8 (Anschluss nördlich des Main-Taunus-Zentrums). Als eine Grundlage für diesen Abstimmungsprozess hatte der Magistrat eine Verkehrsuntersuchung durchführen lassen, deren Ergebnisse der Stadtverordnetenversammlung mit Bericht vom 05.11.2004, B 717 zur Kenntnis gegeben wurden. Als eine weitere Grundlage erwartet das Land Hessen eine Machbarkeitsstudie mit der die technischen Lösungen für die o.g. Anschlussknotenpunkte dargelegt werden. Ursprünglich hatte der Magistrat erwartet, dass das Land diese Aufgabe in eigener Regie übernimmt, und die Westumgehung Unterliederbach als Landesstraße L 3016 neu planerisch weiter betreibt. Hiervon ist das Land jedoch aufgrund interner Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorerst abgerückt. Damit kann die Planung zur Westumgehung Unterliederbach nur dann vorangetrieben werden, wenn die Stadt Frankfurt am Main die Machbarkeitsstudie in eigener Regie durchführt. Aufgrund der von Umweltfragen abhängigen Trassierung der Westumgehung insbesondere zwischen A 66 und B 8 kann diese Machbarkeitsstudie nur in Verbindung mit einer Vorprüfung der Umweltsituation erfolgen. Derartige Umweltprüfungen haben wiederum sehr kurze Verfallszeiten. Aufgrund der mittlerweile deutlich gewordenen Unsicherheiten zum Silogebiet und damit zu maßgeblichen Randbedingungen für die Westumgehung Unterliederbach, musste der Planungs- und Abstimmungsprozess zunächst ausgesetzt werden. Sobald die Randbedingungen zum Silogebiet stabil sind, entweder durch Bestätigung der bisherigen Planungen oder durch Alternativplanungen, kann der Planungs- und Abstimmungsprozess an dieser Stelle fortgesetzt werden. Dabei ist aber absehbar, dass die Verkehrsuntersuchung in jedem Fall aktualisiert werden muss.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. Dezember 2007 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf OA 479 zurück — Anregung, beschlossen am 18. September 2007. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 19 · 15.01.2008
TO I, TOP 55
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 964 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 18 · 19.02.2008
TO I, TOP 148
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 964 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

Verkehrsausschusses
Sitzung 22 · 10.06.2008
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 295) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 3466,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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