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Optimierung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg hier: Bebauung ehemaliges Polizeipräsidium

Vorlagentyp: B
69 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren6 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats befasst sich mit der Optimierung des Bebauungsplans Nr. 556Ä im Messeviertel/Hemmerichsweg, insbesondere der Bebauung des ehemaligen Polizeipräsidiums. Ziel ist es, die Festsetzungen zur Begrünung und nachhaltigen Nutzung von Ressourcen zu verbessern, um die Umweltbelange gemäß Baugesetzbuch zu berücksichtigen und die Lebensqualität im Stadtgebiet zu erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bericht

Die Festsetzungen des Bebauungsplans zur Grundstücks- und Gebäudebegrünung bzw. -gestaltung richten sich grundsätzlich nach den spezifischen Verhältnissen und Anforderungen des jeweiligen Bebauungsplangebiets. Sie müssen zudem dem Abwägungsgebot des § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuchs (BauGB) entsprechen. Die auf Basis der gebietsspezifischen Voraussetzungen und Anforderungen zu treffenden Festsetzungen eines Bebauungsplans können daher den Inhalten des Entwurfs zur Freiraumsatzung entsprechen, sie können aber auch über diese hinausgehen oder aber hinter diesen zurückbleiben. Zum gegenwärtigen Verfahrensstand ist noch nicht abschließend erkennbar, inwieweit sich die Festsetzungen des Bebauungsplans von den Vorgaben der noch in der politischen Abstimmung befindlichen Freiraumsatzung unterscheiden werden. Grundsätzlich wird jedoch angestrebt, den Festsetzungskatalog mit den Inhalten der Freiraumsatzung zu synchronisieren. Wie heute bei allen neu aufzustellenden Bebauungsplänen üblich, wird auch der Bebauungsplan Nr. 556 Ä verschiedene Festsetzungen zur Begrünung der Gebäude (Dach- und Fassadenbegrünung) sowie der Grundstücksfreiflächen und insbesondere zum Erhalt und der Neuanpflanzung von Bäumen enthalten. Angesichts des bislang bestehenden sehr hohen Versiegelungsgrades auf dem Gelände des alten Polizeipräsidiums wird mit diesen Festsetzungen zur Gebäude- und Grundstücksbegrünung das kleinklimatisch aktive Grünvolumen perspektivisch erheblich vergrößert werden. Die seit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 556 im Jahr 2001 bestehende Festsetzung von zwei Baumreihen in der Mainzer Landstraße, im Abschnitt zwischen der Ludwigstraße und dem Platz der Republik, wird beibehalten werden. Inwieweit die im Wasserkonzept der Stadt Frankfurt am Main aufgeführten Maßnahmen zur Einsparung und Substitution von Trinkwasser im Plangebiet sinnvoll und umsetzbar sind, wird derzeit eingehend überprüft. Die zu erwartende Anzahl an Nutzern stellt dabei eine wichtige Kenngröße dar. Als möglicher Bestandteil des zu entwickelnden Wasserkonzepts wird auch die Möglichkeit der Bereitstellung von Niederschlagswasser für das Grünflächenamt zur Bewässerung des Stadtgrüns (z.B. in der angrenzenden Friedrich-Ebert-Anlage) betrachtet. Hinsichtlich der Schaffung einer rechtlichen Verbindlichkeit, ist insbesondere zu hinterfragen, welche der verschiedenen Maßnahmen des Wasserkonzepts mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten des Bauplanungsrechts festgesetzt oder ergänzend vertraglich vereinbart werden können und ob sie dem Angemessenheitsgrundsatz des § 11 Absatz 2 BauGB entsprechen. Ob die für den Bau der U-Bahn-Strecke notwendigen Brunnen zur Grundwasserhaltung weiter betrieben und eine dauerhafte Nutzung des Grundwassers in den privaten Bauvorhaben des Bebauungsplans technisch möglich und rechtlich zulässig ist, wird derzeit in Abstimmung mit der Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbH (SBEV) geprüft. Die Forderung eines energetischen Standards für die Neubauten entzieht sich den Regelungsmöglichkeiten des Bebauungsplans. Im ergänzenden städtebaulichen Vertrag soll jedoch die Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen eines Energiekonzeptes für das Quartier in Abstimmung mit dem Energiereferat vereinbart werden. Welcher Grad der Energieeffizienz sinnvoll erreicht werden kann, ergibt sich aus dieser quartiers- und gebäudespezifischen Konzeption. Die Klärung der in einem Plangebiet vorliegenden hydrogeologischen Verhältnisse (Grundwasserstände, Versickerungsfähigkeit des Untergrundes) und die Ermittlung von eventuell vorkommenden Boden- und Grundwasserverunreinigungen gehört zum rechtlich vorgegebenen Prüfprogramm eines jeden Bebauungsplanverfahrens und wurde folglich auch hier vorgenommen. Dies ist eine Voraussetzung, um die in § 1 Absatz 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Umweltbelange hinreichend berücksichtigen zu können. Die Verwendung möglichst nachhaltiger Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck und das Recycling oder Downcycling der Abbruchmaterialien entzieht sich den planungsrechtlichen Regelungsmöglichkeiten. Unabhängig davon würde ein Recycling immer die Unbedenklichkeit der Abbruchmaterialien voraussetzen. Dies kann angesichts der bauzeitlich häufig verwendeten Baustoffe, die oftmals mit gesundheitsgefährdeten Schadstoffen, wie z. B. Asbest, belastet sind, im Voraus kaum verlässlich ermittelt werden. Der Magistrat hat das Ziel, die Mobilität in der Stadt Frankfurt am Main nachhaltig und mit dem Schwerpunkt auf den Umweltverbund zu organisieren. Das gilt auch für die Bauvorhaben im Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 556 Ä, im Rahmen derer entsprechend eingewirkt wird. Damit einher geht aber auch der Anspruch, die Investor:innen zu motivieren, einen Teil der so durch den Wegfall von Pkw-Stellplätzen eingesparten Mittel in Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes einzubringen. Das dazu erforderliche Mobilitätskonzept wird derzeit verhandelt. Es ist vorgesehen, dass der Bebauungsplanentwurf eine Doppelnutzung der Dachflächen zur extensiven Begrünung sowie zum Aufstellen von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie grundsätzlich ermöglichen wird. Darüber hinaus stellt die Nutzung von Solarenergie auf den Neubauten einen Bestandteil des derzeit vom Vorhabenträger in Zusammenarbeit mit dem Energiereferat entwickelten Energiekonzeptes dar. Die Gewährleistung fußläufiger, für die allgemeine Öffentlichkeit nutzbare Verbindungen und Querungsmöglichkeiten war bereits eine Vorgabe für das vorlaufende städtebauliche Wettbewerbsverfahren zur Neuordnung und Entwicklung des alten Polizeipräsidiums. Der siegreiche Entwurf hat diese Vorgabe vollständig umgesetzt. Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans werden dies nun, ggf. unterstützt durch ergänzende Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag, (planungs-)rechtlich absichern. Zum aktuellen Stand des Verfahrens erscheint eine weitergehende Information der Öffentlichkeit nicht zielführend. Mit Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Mai 2022 und der ergänzenden Information im Rahmen der Ortsbeiratssitzung am 26.04.2022 wurden die seinerzeit vorliegenden Informationen vollumfänglich kommuniziert. Die seither erfolgten Erarbeitungen fließen unmittelbar in den Bebauungsplanentwurf zur Durchführung der öffentlichen Auslegung ein und werden sodann im gesetzlich vorgesehenen Rahmen kommuniziert. Eine weitere zwischengeschaltete Veranstaltung vermag folglich inhaltlich keine weiteren Informationen zu vermitteln und erscheint somit wenig zweckdienlich. Sofern seitens des Ortsbeirats gewünscht, kann vor dem Hintergrund der avisierten vorzeitigen Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der öffentlichen Auslegung eine Vorstellung des Bebauungsplanentwurfs unmittelbar vor der Auslegung angeboten werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Juni 2022OFOF 492/1Optimierung des Bebauungsplans B556Ä Messeviertel/Hemmerichsweg hier: Bebauung ehemaliges PolizeipräsidiumOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 28. Juni 2022OAOA 206Optimierung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg hier: Bebauung ehemaliges PolizeipräsidiumAnregung
  3. 10. Februar 2023Sie sind hier
    BB 87Optimierung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg hier: Bebauung ehemaliges Polizeipräsidium
    Magistratsbericht
  4. 17. März 2023OFOF 789/1Vorzeitige Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes Nr. B556Ä - Memeviertel/HemmeniterwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 21. März 2023OMOM 3773Vorzeitige Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 556Ä - Messeviertel/HemmerichswegDirektanregung
  6. 26. Juni 2023STST 1383Vorzeitige Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 556Ä - Messeviertel/HemmerichswegStellungnahme
  7. 2. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 69 WochenBB 370Optimierung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg hier: Bebauung ehemaliges PolizeipräsidiumMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 1
Sitzung 19 · 21.03.2023
TO I, TOP 56
Zur Kenntnis
Anregung an den Magistrat OM 3773 2023 1. Die Vorlage B 87 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 789/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeBFFDie Partei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
zu 2)
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 17 · 24.04.2023
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 87 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 17 · 27.04.2023
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 87 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Zurückweisung)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 17 · 02.05.2023
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 87 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDFRAKTIONBFF-BIGLinke
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Zurückweisung)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Gartenpartei (= Kenntnis)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 20 · 09.05.2023
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 87 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDFRAKTIONBFF-BIGÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 20 · 19.09.2023
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 87 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF

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