Vorzeitige Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes Nr. B556Ä - Memeviertel/Hemmeniterweg
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Bebauungsplanentwurf Nr. B556Ä vor der öffentlichen Auslegung vorzustellen. Dies soll eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit sicherstellen, um die Bedürfnisse der Anwohnenden zu berücksichtigen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, wie in B87/23 in der Antwort zu Frage 14 angeboten, vor dem Hintergrund der avisierten vorzeitigen Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der öffentlichen Auslegung vorab den Bebauungsplanentwurf unmittelbar vor Auslegung dem Ortsbeirat und interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen.
Begründung
Eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit über den gesetzlichen Rahmen hinaus ist wichtig, um die Bedarfe der Anwohnenden berücksichtigen zu können und die Menschen umfassend zu informieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Februar 2023BB 87Optimierung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg hier: Bebauung ehemaliges PolizeipräsidiumMagistratsbericht
- 17. März 2023Sie sind hierOFOF 789/1Vorzeitige Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes Nr. B556Ä - Memeviertel/HemmeniterwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. März 2023OMOM 3773Vorzeitige Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 556Ä - Messeviertel/HemmerichswegDirektanregung
- 26. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1383Vorzeitige Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 556Ä - Messeviertel/HemmerichswegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL