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Planungs- und Realisierungszeiträume für das Ernst-May-Viertel

Vorlagentyp: B
39 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren8 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 03.03.2017, B 81

Betreff: Planungs- und Realisierungszeiträume für das Ernst-May-Viertel Vorgang: A 135/16 CDU/SPD/GRÜNE Im Magistratsvortrag M 82 vom 22.04.2016, Sachstandsbericht zum Ernst-May-Viertel, waren drei Phasen der Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Quartiere und der Umsetzung der Grünflächenplanung im "Ernst-May-Viertel" skizziert. Die Kernelemente in diesen Phasen waren wie folgt gedacht: Phase 1, Planungs- und Realisierungszeitraum 2016 bis 2023 - Quartier "Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark" (1.500 WE) - Quartier "Wohnen am nördlichen Günthersburgpark" (100 WE) - Quartier "Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg" (250 WE) Realisierung Teilflächen "Grün": - Erweiterung Günthersburgpark nach Aufgabe des Betriebshofes Stadtgärtnerei - Schaffung "Grünkorridor" zwischen dem Quartier "Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark" und Dortelweiler Straße. Phase 2, Planungs- und Realisierungszeitraum 2019 bis 2027 - Quartier "An den Röthen" (260 WE) - Quartier "Katharinen-Campus" (350 WE) - Quartier "Nördlich Friedrich-Ebert-Schule" (330 WE) Realisierung Teilflächen "Grün": - Erweiterung Huthpark - Weiterer Ausbau "Grünkorridor" zwischen Dortelweiler Straße und südl. Anschluss "Grüne Mitte" Phase 3, Planungs- und Realisierungszeitraum 2022 bis 2028 - Erweiterung Festeburgsiedlung (680 WE): hierfür wäre die Einhausung aus erschließungstechnischen und Lärmschutzgründen erforderlich Realisierung Teilflächen "Grün": - Verwirklichung der neuen zentralen öffentlichen Grünfläche "Grüne Mitte". Sollte es bei diesen Phasen zu Verschiebungen der Zeitdisposition kommen, sind hierfür andere Gründe maßgeblich. Bereits heute sind die zeitlichen Taktungen der Phasen anzupassen, da gegenüber den Annahmen zu dem Sachstandsbericht Veränderungen eingetreten sind. Für die Phase drei und für die Kosten- und Finanzierungsübersicht des "Ernst-May-Viertels" ist jedoch festzuhalten, dass hier unmittelbare Abhängigkeiten mit der Ausbauplanung der A 661 bestehen. Wesentliche Prämissen, die für den Bau des Einhausungsbauwerkes zugrunde gelegt wurden, sind durch die Zurückstellung des Ausbauvorhabens der A 661 gegenstandslos geworden, wenn man den Beschluss der Bundesregierung zum Bundesverkehrswegeplan 2030 unterstellt. Zentrale Annahme zur zeitlichen Taktung der Phase drei und zur Finanzplanung des "Ernst-May-Viertels" war, dass das Planfeststellungsverfahren zum sechs-spurigen Ausbau der A 661 und das Planfeststellungsverfahren zum Bau der Einhausung der A 661 zeitnah und zeitgleich auf den Weg gebracht werden. Hieraus waren positive Synergieeffekte zu erwarten und den Betrachtungen unterstellt, sowohl im Hinblick auf die Beschleunigung von planerisch/organisatorischen Arbeitsprozessen als auch im Hinblick auf finanzielle Einsparpotentiale und ggfs. finanzieller Beteiligung des Bundes bei gemeinsamer Verwirklichung beider Baumaßnahmen. Nachdem der Bund für den Ausbau der A 661 beabsichtigt, erst nach dem Jahr 2030 entsprechende Planungs- und Baumittel bereitzustellen, bestünde gegebenenfalls die Option, die Einhausung der A 661 vom Ausbau der Autobahn abzukoppeln und als Einzelmaßnahme zu verwirklichen. Nach Maßgaben von HessenMobil (als Baulastträger des Bundes) wäre für diesen Fall die Einhausung jedoch auf eine fiktive zukünftige Sechs-Streifigkeit der A 661 hin zu dimensionieren, auch wenn die Autobahn de-facto zunächst vier-streifig bleibt. Aufgrund der veränderten zeitlichen Vorgaben des Bundes zum Ausbau der A 661 wären die für die Phase 3 getroffenen Annahmen zum Kosten- und Zeitrahmen zu überprüfen. Sofern die Stadtverordnetenversammlung in ihren Beratungen zum Vortrag M 82 vom 22.04.2016 Festlegungen zu Lage und Länge des Einhausungsbauwerkes trifft, wird der Magistrat nach entsprechender Beauftragung die zeitlichen und finanziellen Auswirkungen prüfen und zu den Ergebnissen berichten.Nebenvorlage: Anregung vom 18.04.2017, OA 139 Antrag vom 29.03.2017, OF 118/4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Dezember 2016AA 135Planungs- und Realisierungszeiträume für das Ernst-May-ViertelSTVV-Anfrage · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 3. März 2017Sie sind hier
    BB 81Planungs- und Realisierungszeiträume für das Ernst-May-Viertel
    Magistratsbericht
  3. 29. März 2017OFOF 118/4Quartier ́An den Röthen ́ Quartier ́Katharinencampus ́Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 18. April 2017OAOA 139Quartier „An den Röthen“ und Quartier „KatharinenCampus“ Bericht des Magistrats vom 03.03.2017, B 81Anregung
  5. 8. September 2017Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1728Quartier "An den Röthen" und Quartier "Katharinen-Campus"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 3
Sitzung 10 · 16.03.2017
TO II, TOP 19
Beraten
Die Vorlage B 81 wird mit Stimmengleichheit zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUSPDFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Kenntnis)

OBR 4
Sitzung 11 · 18.04.2017
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Anregung OA 139 2017 1. Die Vorlage B 81 dient unter Hinweis auf OA 139 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 118/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDGrüneCDUFDPBFFdFfm
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Linke
zu 2)
Zustimmung:
SPDGrüneCDUFDPBFFdFfm
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

OBR 11
Sitzung 11 · 24.04.2017
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Annahme bei Zurückweisung LINKE.

OBR 10
Sitzung 11 · 25.04.2017
TO II, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 11 · 18.05.2017
TO I, TOP 77
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 139 wird im Rahmen der Vorlage NR 235/17 im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 11 · 22.05.2017
TO I, TOP 64
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 139 wird im Rahmen der Vorlage NR 235/17 im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeFrankfurter
Sonstige:
FRAKTION (B 81 = Kenntnis, OA 139 = Prüfung und Berichterstattung)ÖkoLinX-ARL (B 81 = Zurückweisung, OA 139 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 139) und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (B 81 = Kenntnis, OA 139 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (B 81 = Zurückweisung, OA 139 = Ablehnung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 11 · 23.05.2017
TO I, TOP 113
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 139 wird im Rahmen der Vorlage NR 235/17 im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFrankfurter
Sonstige:
AfD (B 81 = Kenntnis, OA 139 = Annahme)FRAKTION (B 81 = Kenntnis, OA 139 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
LinkeFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (B 81 = Kenntnis, OA 139 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 14 · 01.06.2017
TO II, TOP 37
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 139 wird im Rahmen der Vorlage NR 235/17 im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurterÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFrankfurterFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 139) sowie FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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