Planungs- und Realisierungszeiträume für das Ernst-May-Viertel
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Anfrage vom 08.12.2016, A 135
Betreff: Planungs- und Realisierungszeiträume für das Ernst-May-Viertel Sofern der Entwurf vom Deutschen Bundestag erwartungsgemäß beschlossen wird, ist nach dem neuen Bundesverkehrswegeplan - anders als zuvor erwartet - mit dem sechsspurigen Ausbau der Autobahn A 661 zwischen Bad Homburger und Offenbacher Kreuz nicht mehr vor 2030 zu rechnen. Der Ausbau und die Kostenbeteiligung des Bundes sind jedoch bisher wichtige Grundlagen für die Planungen zum Ernst-May-Viertel gewesen. Wir fragen daher den Magistrat: Wie verändern sich die Planungs- und Realisierungszeiträume für die drei Phasen, die auf den Seiten 29 bis 31 des Sachstandsberichts zum Ernst-May-Viertel in dem Magistratsvortrag 82 vom 22.04.2016 genannt sind, wenn man den Beschluss des neuen Bundesverkehrswegeplans in der vorgelegten Fassung unterstellt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Dezember 2016Sie sind hierAA 135Planungs- und Realisierungszeiträume für das Ernst-May-ViertelSTVV-Anfrage · CDU, SPD, GRÜNE
- 3. März 2017Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 81Planungs- und Realisierungszeiträume für das Ernst-May-ViertelMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate