Bebauungsplan Nr. 813 - Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hildenfeld hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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Bericht des Magistrats vom 21.09.2001, B 782
Betreff: Bebauungsplan Nr. 813 - Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hildenfeld hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2001, § 7982 - NR 1369 und NR 1403 SPD, OA 1728 OBR 10, l. B 400/01 - Antworten zu NR 1369 : Zu Nr.1 : Die Gesamtplanung wird, soweit baulich-planerische Vorarbeit zu leisten ist, koordinierend vom Stadtplanungsamt wahrgenommen. Für alle Bauvorhaben die mit Hilfe eines Bebauungsplanes realisiert werden sollen, ist die Infrastrukturplanung Pflicht im Rahmen des B-Planverfahrens, da hier auch die spätere Finanzierung der technischen und sozialen Infrastruktur vorbehandelt wird. Für die Edwards Kaserne ist ein Bebauungsplan aufgestellt worden, der die notwendigen Infrastruktureinrichtungen planerisch berücksichtigt. Darüber hinaus ist ein städtebaulicher Vertrag mit der Konversions-Entwicklungs-Gesellschaft (KEG) abgeschlossen worden, der die Herstellung von Teilen der Infrastruktur sicher stellt. Für Bereiche einer baulichen Entwicklung ohne Planungsrecht im Rahmen der Innenentwicklung kann bei größeren Vorhaben ein Mehrbedarf an sozialer Infrastruktur entstehen. Soweit ein Anspruch zur Realisation des Bauvorhabens besteht, kann kein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden. Zu Nr. 2 Der Magistrat wird die Anzahl der in diesen Teilgebieten möglichen Wohneinheiten sowie die hierfür notwendige Infrastruktur ermitteln. Die Realisierung der genannten Bauvorhaben wird etliche Jahre in Anspruch nehmen. Zum Teil sind die genannten Flächen noch nicht bebauungsfähig. Sowohl bei Flächen, für die ein Bebauungsplan erstellt wird, wie etwa das Hildenfeld, als auch bei der Schließung von Baulücken muss die öffentliche Infrastruktur über den städtischen Haushalt finanziert werden. Die genannten privaten Infrastruktureinrichtungen wie Läden und Gaststätten sind in den Wohngebieten z.T. allgemein zulässig. Als Versorgungszentrum ist eine entsprechende Fläche im Bebauungsplan für die Edwards Kaserne vorgesehen. Eine weitere Steuerung seitens der Planung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Zu Nr. 3 a) Zur Deckung des mittel- bis langfristig insgesamt zu erwartenden Bedarfes an Schulplätzen im Bereich Frankfurter Berg/ Berkersheim wird unter Einrechnung aller geplanten Wohnungsbauvorhaben die Errichtung eines neuen Grundschulstandortes im Bereich der ehemaligen Edwards Housing geprüft. Kurzfristig entstehende Bedarfe sind an der Albert-Schweitzer-Schule zu decken.
b) Die Planung für ein Einkaufszentrum Edwards Kaserne ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Auch wenn den Investoren die Fläche derzeit noch überdimensioniert erscheint, gilt es doch planerisch dafür zu sorgen, dass sich hier im Laufe der kommenden Jahre ein lebendiges Zentrum mit Erweiterungsmöglichkeiten entwickeln kann. Dazu gehört allerdings auch, dass ein tragfähiges Konzept entstehen kann ohne weitere Einflussnahme durch großflächigen Einzelhandel benachbarter Gewerbegebiete. Die Schaffung von entsprechendem Planungsrecht ist in Bearbeitung. Zu Nr. 4 und 5 Im Bebauungsplan für das Baugebiet Hildenfeld werden Flächen für öffentliche und private Infrastruktur für die voraussichtlich 600 Wohneinheiten festgesetzt . Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens mit der Ämterabstimmung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird der Bedarf hierzu ermittelt. Nach den bisher bekannten Planungsdaten werden Bedarfe an sozialer Infrastruktur entstehen; im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Hildenfeld wird mindestens ein Standort für eine neu zu errichtende Kindertageseinrichtung planungsrechtlich zu sichern sein. Die zur Zeit noch ungünstige Versorgungs- und Anbindungsqualität der Bauflächen der Fa. Viterra muss von den künftigen Bewohnern teilweise hingenommen werden. Wenn dieser Zustand länger anhalten sollte, werden kurzfristige Ersatzlösungen angeboten werden müssen. Diesbezüglich sind die Gespräche mit der Firma Viterra noch nicht abgeschlossen. Eine Baugenehmigung konnte noch nicht erteilt werden. Zu Nr. 6 Es muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass der erste Bauabschnitt für das Hildenfeld - das Gelände des Landwarengroßhandels - mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in einem Stück bebaut werden wird. Aufgrund der Insellage dieses Geländes wird man nach ersten Bauvorhaben die Vermarktbarkeit der angebotenen Wohnformen abschätzen. Es ist davon auszugehen, dass sich der Baufortschritt in ähnlichen Abschnitten vollziehen wird, wie dies bei den Baugebieten Eschersheimer Gärten, Edwards-Kaserne und Preungesheim Ost zu sehen ist. Für die Kinder aus dem ersten Bauabschnitt (Fa. Viterra) stehen die vorhandenen Kindertageseinrichtungen und die Albert-Schweitzer- Schule zur Verfügung. Mit der Errichtung eines neuen Grundschulstandortes würde der Einzugsbereich der Albert-Schweitzer- Schule entsprechend den räumlichen Kapazitäten neu zugeschnitten. Zu Nr. 7 Die Verbindung zum südlichen Teil des Frankfurter Berges verläuft derzeit nur über die Brücke im Zuge der Homburger Landstraße sowie durch die Fußgängerunterführung. Im Zuge der Planung für das vierte Gleis der Main-Weser-Bahn ist ein Umbau der Station Frankfurter Berg geplant, der eine deutlich verbesserte Fußgängerquerung beinhaltet. Die Planfeststellung der Bahn dazu ist noch nicht abgeschlossen. Eine weitere Verbesserung soll durch die geplante Verlängerung der U-Bahn erfolgen. Dies ist ein Ziel in der Aufgabenstellung der Planfeststellung zur Verlängerung der U 5. Zu Nr. 8 Für die Wohnbebauung des Hildenfeldes inklusive des Geländes des Landwarengroßhandels wird der Bebauungsplan 813 aufgestellt, der soweit die Bahnflächen nicht betrachtet werden, hier Wohngebiet festsetzen wird. Zu Nr. 9 Der Magistrat geht davon aus, dass die Main-Weser-Bahn in dem angesprochenen Abschnitt auf 4 Gleise verbreitert wird. Da für diese Baumaßnahme jedoch noch kein Zeitpunkt genannt werden kann, werden sowohl für die Bebauung auf dem Gelände des Landwarengroßhandels als auch auf dem ehemaligen Teves-Gelände im Zusammenhang mit der neuen Wohnbebauung Lärmschutzwände durch die Investoren errichtet. Zu Nr. 10 Im Zusammenhang mit der Erstellung des städtebaulichen Vertrages mit der KEG wurde der rechnerische Bedarf für die anteilig durch die Wohnungsbauvorhaben auf der Edwards-Kaserne hervorgerufenen Grundschul- und Kindertagesstättenplätze ermittelt. Diese rechnerischen Anteile sind zunächst unabhängig davon, ob aufgrund der Gesamtsituation im Stadtteil eine Unter- oder Überversorgung an solchen Infrastrukturen besteht; siehe auch Antwort auf Frage 12. Zu Nr. 11 Die Verlängerung der Linie U 5 zum Frankfurter Berg ist im Generalverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main verankert. Ein Ingenieurbüro ist beauftragt, eine Vorplanung für diesen Streckenabschnitt zu erstellen und dabei auch die Endhaltestelle Frankfurter Berg zu planen. Das gleiche Ingenieurbüro plant derzeit für die Bahn die Haltestelle Frankfurter Berg für den Fall des viergleisigen Ausbaus. Nach dem derzeitigen Stand der Planung ist eine Verknüpfung der Stationen von Stadtbahn U 5 und S-Bahn vorgesehen. Die Stadtbahnlinie U 5 erreicht dabei auf der Ostseite parallel zur Homburger Landstraße die S-Bahn in der plus 1 Ebene. Die Bahnsteige der U 5 werden als Brücke über die S-Bahn verlängert, so dass die Fahrgäste und Fußgänger geradeaus über die S-Bahn-Gleise geführt werden und von dort entweder auf die S-Bahnsteige oder auf die Nordseite der Bahn hinabsteigen können. Einen Zeitplan für diese Baumaßnahme gibt es noch nicht. Zu Nr. 12 Durch die begonnene und insgesamt zu erwartende Neubautätigkeit am Frankfurter Berg im Bereich Wohnen werden zusätzliche Grundschulplatzbedarfe entstehen, denen durch bauliche Kapazitätserweiterungen zu entsprechen ist ; hierbei ist zu berücksichtigen, dass mit dem Bau der "Drake Schule" die räumlichen Kapazitäten der Albert-Schweitzer-Schule insofern erweitert werden können, als die dort noch angesiedelte Förderstufe (Jahrgänge 5 und 6 ) in die neue Schule verlagert werden soll. Bei der aktuellen und künftigen Planung der sozialen Infrastruktur von Grundschulen und Kindertageseinrichtungen werden generell Kinderhort- und Grundschulplätze (inclusive Betreuungsangebote) konzeptionell und standortmäßig zusammen berücksichtigt. Eine entsprechende Planung im Bereich des Frankfurter Berges wird zur Zeit entwickelt. Über die Schaffung von Ganztagsangeboten können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden. Zu Nr. 13 Die Klimafunktion des Hildenfeldes war Gegenstand zweier Untersuchungen des Deutschen Wetterdienstes aus den Jahren 1973/74. In der Untersuchung "Gutachterliche Äußerung zur Bebauung des Hildenfeldes" vom 18. 12. 73 wurden die speziellen klimatischen Verhältnisse des Frankfurter Stadtgebietes, unter besonderer Berücksichtigung des Plangebietes, dargestellt. Es wurde vom Gutachter die Empfehlung ausgesprochen, die Bebauung bis kurz hinter die Bahnlinie zurückzunehmen - ohne diese Umschreibung näher zu präzisieren. Im August 1974 wurden darauf hin Felduntersuchungen durchgeführt, die die klimatologische Bedeutung des Hildenfeldes als Kaltluftproduzent und Strömungskorridor bestätigten. In den 70er Jahren reichte jedoch das Baugebiet Hildenfeld noch von der Bahnlinie bis zur Bonameser Straße. Der vorliegende Gebietszuschnitt umfasst nur noch einen erheblich verkleinerten Teil dieses Gebietes. Der Auenbereich der Nidda wird frei gelassen. Der Abstand zur Nidda beträgt zwischen 320m und 400m. Was die Bebauung des Hildenfeldes über den bereits bebauten Bereich des ehemaligen Landwarenhandels hinaus angeht, soll die Planung daher unter Einschaltung eines Klimagutachters erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2000MM 191Bebauungsplan Nr. 813 - Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hildenfeld hier: Aufstellungsbeschluss § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 28. November 2000OAOA 1728Bebauungsplan Nr. 813 - Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hildenfeld hier: Aufstellungsbeschluss § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 20.10.2000, M 191Anregung
- 22. Januar 2001NRNR 1369Bebauungsplan Nr. 813 - Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - HildenfeldSTVV-Antrag · SPD
- 16. Februar 2001NRNR 1403Bebauungsplan Nr. 813 - Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - HildenfeldSTVV-Antrag · SPD
- 18. Mai 2001BB 400Bebauungsplan Nr. 813 - Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hildenfeld hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
- 21. September 2001Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 48 WochenBB 782Bebauungsplan Nr. 813 - Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hildenfeld hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU und REP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und FAG gegen GRÜNE (= Zurückweisung); FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und BFF (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FAG und REP gegen GRÜNE (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis) PDS (= Zurückweisung)