Handy-Parken endlich auch in Frankfurt einführen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 10.02.2012, B 76
Betreff: Handy-Parken endlich auch in Frankfurt einführen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6145 - NR 1406/09 SPD, NR 1416/09 FDP, l. B 90/10 - Der Magistrat hat die im Zwischenbericht B 857 vom 2.10.2009 genannten Fragestellungen geprüft und berichtet hierzu wie folgt: In über 50 deutschen Städten und Gemeinden besteht zwischenzeitlich die örtlich teils unterschiedlich ausgestaltete Möglichkeit des Handy-Parkens. Mehr als 15 unterschiedliche Systeme bzw. Anbieter sind am Markt tätig. Die Systeme sind grundsätzlich sehr ähnlich, sie unterscheiden sich hauptsächlich in der Frage, ob eine vorherige Registrierung des Kunden erforderlich ist oder nicht. Die Durchdringung ist, gemessen an der Zahl der gebührenpflichtigen Parkvorgänge insgesamt, jedoch nach wie vor als gering einzuschätzen. Anteile von 10% oder mehr für Handy-Parken sind die Ausnahme, gerade in Großstädten werden - trotz teilweise intensiver Marketingaktivitäten - auch nach mehreren Jahren nur selten 5% erreicht oder überschritten. Eine signifikante Akzeptanz lässt sich trotz weiter wachsender Marktdurchdringung von sog. Smartphones und entsprechend gestiegener Technologieaffinität für mobile Anwendungen für diesen speziellen Anwendungsbereich nach wie vor nicht feststellen. Hinsichtlich der notwendigen und von der Stadt Frankfurt am Main zu tragenden Einmalinvestitionen geht der Magistrat von rund 130.000 € für bauliche und technische Anpassungen sowie insbesondere die Nachrüstung der in der Überwachung des ruhenden Verkehrs verwendeten Mobilen Datenerfassungsgeräte (Mobida) aus. Für Datenübertragungsentgelte, Softwarepflege und Updates schätzt der Magistrat die jährlichen Folgekosten auf 20-30.000 €. Die Aufgabenerfüllung der Stadtpolizei - Verkehrssicherheit - würde proportional zu Akzeptanz und Nutzung in Mitleidenschaft gezogen werden. Je höher das Aufkommen an "parkscheinfreien" Handy-Parkvorgängen ist, desto häufiger müssten die Bediensteten anstelle der bei Parkscheinen üblichen Sichtkontrolle eine Eingabe vornehmen und das Ergebnis der Datenabfrage abwarten. Hierdurch sinkt entsprechend der Anteil der pro Bedienstetem relativ zur Arbeitszeit möglichen Kontroll- und Ahndungsvorgänge und damit die zur Durchsetzung einer Parkregelung notwendige Kontrolldruck. Ggf. notwendige Kompensationen durch veränderten Personaleinsatz würden auch zu Lasten der Durchsetzung von Bewohnerparkregelungen gehen. Schwerer wiegt aber, dass den Bediensteten auch entsprechend weniger Zeit für andere, der Verkehrssicherheit im engeren Sinne dienende, Tätigkeiten wie die Überwachung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in allen, auch nicht-motorisierten, Verkehrsformen zur Verfügung stünde. Ist diese Wirkung bei marginaler Nutzung von Handy-Parken noch vernachlässigbar, müsste ihr bei deutlich über 10% steigender Nutzung zwangsläufig durch zusätzliches Personal mit entsprechenden Folgekosten begegnet werden, soll die Qualität der Aufgabenerfüllung nicht reduziert werden. Die finanziellen Folgen für den städtischen Haushalt sind auch angesichts nur teilweise offengelegter Erfahrungswerte aus anderen Städten für Frankfurt am Main nicht seriös abzuschätzen. Der Magistrat geht jedoch davon aus, dass Einnahmeverluste durch eine minutengenaue Abrechnung erwartet werden müssen, die durch eine möglicherweise bessere Zahlungsmoral nicht aufgefangen werden. Als Mehrwert wäre hier allenfalls der Service-Charakter zu werten, der jedoch ausweislich der in anderen Städten unverändert geringen Akzeptanz nicht sonderlich zu einer höheren Nutzung beizutragen scheint. Die der Stadt entstehenden Kosten und ggf. Mindereinnahmen hätte diese zu tragen; einzig sicher ist, dass die betreffenden Anbieter je nach Ausgestaltung ihrer Vertragsverhältnisse zum Endkunden Gewinne generieren können. Wie im Bericht B 857 vom 2.10.2009 geschildert, sieht der Magistrat nach wie vor im Regionalportal Handyparken der Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain (ivm) GmbH den derzeit einzig zielführenden Ansatz einer diskriminierungs-, weil für die Kundinnen und Kunden wahlfreien Ausgestaltung. Der Magistrat lehnt jedoch in Abwägung der vorstehenden Prüfungsergebnisse und Überlegungen eine Einführung des Handy-Parkens zum jetzigen Zeitpunkt ab, wird jedoch die weitere Entwicklung in anderen Großstädten weiterhin aufmerksam beobachten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2009NRNR 1406Handy-Parken in Frankfurt am MainSTVV-Antrag · SPD
- 27. Mai 2009NRNR 1416Handy-Parken endlich auch in Frankfurt einführenSTVV-Antrag · FDP
- 2. Oktober 2009BB 857Handy-Parken endlich auch in Frankfurt einführenMagistratsbericht
- 12. Februar 2010BB 90Handy-Parken endlich auch in Frankfurt einführenMagistratsbericht
- 10. Februar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 142 WochenBB 76Handy-Parken endlich auch in Frankfurt einführenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht)