Handy-Parken in Frankfurt am Main
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Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für bewirtschaftete PKW-Stellplätze Handy-Parken (das heißt die Abrechnung der Parkgebühren geschieht mit der Handyrechnung) zu ermöglichen. Dabei ist eine Technologie zu bevorzugen, die keine Registrierung voraussetzt. Begründung: Seit Januar 2008 hat der Gesetzgeber die Grundlagen für Handyparken geschaffen. Mit der Einführung von Handyparken erhoffen sich viele Kommunen, dass das Schwarzparken vermindert werden kann, flexible Preismodelle, wie beispielsweise eine minutengenaue Abrechnungen, sind leichter anzuwenden und die Kosten für die Parkraumbewirtschaftung sinken. Bei manchen Anbietern müssen sich die Nutzerinnen und Nutzer vorab registrieren. Es gibt auch solche, wo dies nicht erforderlich ist. Aus datenschutzrechtlichen Überlegungen und um die Hemmschwelle Handyparken zu nutzen zu senken, sollte auf eine registrierungsfreie Technologie in Frankfurt am Main zurückgegriffen werden.
Inhalt
Antrag vom 20.05.2009, NR 1406
Betreff: Handy-Parken in Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für bewirtschaftete PKW-Stellplätze Handy-Parken (das heißt die Abrechnung der Parkgebühren geschieht mit der Handyrechnung) zu ermöglichen. Dabei ist eine Technologie zu bevorzugen, die keine Registrierung voraussetzt.
Begründung: Seit Januar 2008 hat der Gesetzgeber die Grundlagen für Handyparken geschaffen. Mit der Einführung von Handyparken erhoffen sich viele Kommunen, dass das Schwarzparken vermindert werden kann, flexible Preismodelle, wie beispielsweise eine minutengenaue Abrechnungen, sind leichter anzuwenden und die Kosten für die Parkraumbewirtschaftung sinken. Bei manchen Anbietern müssen sich die Nutzerinnen und Nutzer vorab registrieren. Es gibt auch solche, wo dies nicht erforderlich ist. Aus datenschutzrechtlichen Überlegungen und um die Hemmschwelle Handyparken zu nutzen zu senken, sollte auf eine registrierungsfreie Technologie in Frankfurt am Main zurückgegriffen werden. Bericht des Magistrats vom 02.10.2009, B 857 Bericht des Magistrats vom 12.02.2010, B 90 Bericht des Magistrats vom 10.02.2012, B 76 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.05.2009
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2009Sie sind hierNRNR 1406Handy-Parken in Frankfurt am MainSTVV-Antrag · SPD
- 2. Oktober 2009BB 857Handy-Parken endlich auch in Frankfurt einführenMagistratsbericht
- 12. Februar 2010BB 90Handy-Parken endlich auch in Frankfurt einführenMagistratsbericht
- 10. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 142 WochenBB 76Handy-Parken endlich auch in Frankfurt einführenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und Freie Wähler (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1416)