Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB § 2396
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Bericht des Magistrats vom 28.09.2007, B 721
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB § 2396
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2006, § 1071
- NR 2104 CDU, OA 2109 OBR 6, l. B 347/06 -
Eine Verkleinerung des Baugebiets auf die Bauflächen des derzeit geltenden Flächennutzungsplanes ist städtebaulich betrachtet prinzipiell möglich.
Im Falle eines dann immer noch vorgesehenen öffentlichen Grünzuges müsste aber das Gärtnereigelände freihändig erworben werden und könnte nicht durch eine Baulandumlegung ins Eigentum der Stadt gelangen.
Wie bereits berichtet, liegt auch dieses Wohngebiet innerhalb der Achtungsradien der Seveso II Richtlinie und steht damit unter dem gleichen Vorbehalt wie auch der Bebauungsplan Nr. 824 "Pfaffenwiese-Silogebiet".
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2005MM 117Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 30. September 2005OFOF 1393/6Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Oktober 2005OAOA 2109Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 117Anregung
- 9. November 2005NRNR 2104Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBSTVV-Antrag · CDU
- 28. April 2006BB 240Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung § 3 (2) BauGBMagistratsbericht
- 1. September 2006BB 347Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsbericht
- 28. September 2007Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 120 WochenBB 721Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB § 2396Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)