Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 117
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Zu 1.: Die Bezeichnung “Grünzug“ in der Vorlage ist irreführend angesichts der beabsichtigten Bebauung. Diese steht auch im Widerspruch zum “Landschaftsplanerisch-ökologischen Gutachten“, das der Magistrat selbst erstellen ließ. Dort heißt es (S. 18): „Die Breite des projektierten Korridors sollte an der schmalsten Stelle nicht geringer als 50 m sein, so dass die topoklimatische Situation noch verbessert werden kann.“ Stattdessen sieht die Vorlage M 117 an der schmalsten Stelle nur 28 m vor - unter Einschluss der nicht überbaubaren Grundstücksflächen. Das Gutachten warnt (S. 29): „Durch Versiegelungen und Überbauung auf 45 % der Fläche (ohne Bauflächen nach § 34 BauGB) ist mit einer Verschlechterung der lokalen Kleinklimaverhältnisse zu rechnen.“ Auch darüber geht die Vorlage M 117 noch hinaus. Die Absicht einer Grünzugverbindung zur Grünfläche am Liederbach mit Durchlüftungsfunktion bei 47 % Westwindlage (Gutachten, S. 17) würde konterkariert. Bei projektierten 200 Wohneinheiten sind über 200 Kfz zu erwarten. Deren Abgase würden die Verschlechterung des Kleinklimas noch verstärken.
Zu 2.: Nur das ehemals für Schulzwecke vorgehaltene Gelände kann derzeit nach gültigem Flächennutzungsplan bebaut werden.
Zu 3.: Der Freiflächenentwicklungsplan, Anlage 6, sieht die “Neuanlage parkartiger Strukturen“ vor. Er hat zwar „keine formale Rechtsbindung“, versteht sich aber als „Eigenbindung der Kommune“. Diese Eigenbindung sollte nicht gelöst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 117 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.04.2006, B 240 Bericht des Magistrats vom 01.09.2006, B 347 Bericht des Magistrats vom 28.09.2007, B 721 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen und Bauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.10.2005 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 07.11.2005, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO
- Die Beratung der Vorlage M 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
- Die Beratung der Vorlage OA 2109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
- Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2005, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO
- Die Beratung der Vorlage M 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
- Die Beratung der Vorlage OA 2109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
- Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 05.12.2005, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Vorlage M 117 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 2104 zugestimmt.
- Der Vorlage NR 2104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3.
- a)Die Ziffer 1. der Vorlage OA 2109 wird abgelehnt.
- b)Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 2109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu
- M 117: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. zu
- a)CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Annahme) zu
- b)CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 117 und NR 2104 = Annahme, OA 2109 = Ablehnung) Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (M 117 und NR 2104 = Ablehnung, OA 2109 = Annahme) BFF (M 117 und NR 2104 = Annahme)
- Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2005, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Vorlage M 117 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 2104 zugestimmt.
- Der Vorlage NR 2104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3.
- a)Die Ziffer 1. der Vorlage OA 2109 wird abgelehnt.
- b)Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 2109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu
- M 117: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3.
- a)CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Annahme)
- b)CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren)
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2005, TO II, TOP 22 Beschluss:
- Der Vorlage M 117 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 2104 zugestimmt.
- Der Vorlage NR 2104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3.
- a)Die Ziffer 1. der Vorlage OA 2109 wird abgelehnt.
- b)Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 2109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu
- M 117: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und BFF gegen FAG, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und BFF gegen Die Linke, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) zu 3.
- a)CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FAG, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme)
- b)CDU, SPD, GRÜNE, FAG, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und REP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 10478,
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005 Aktenzeichen: 61 00
Inhalt
Anregung vom 04.10.2005, OA 2109
entstanden aus Vorlage: OF 1393/6 vom 30.09.2005
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 117
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Vorlage M 117 wird abgelehnt.
- Der Magistrat wird angewiesen, keine Änderung des gültigen Flächennutzungsplans anzustreben.
- Die Ziele des Freiflächenentwicklungsplans (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.1999, § 4216) sind zu verwirklichen.
Begründung:
Zu 1.: Die Bezeichnung “Grünzug“ in der Vorlage ist irreführend angesichts der beabsichtigten Bebauung. Diese steht auch im Widerspruch zum “Landschaftsplanerisch-ökologischen Gutachten“, das der Magistrat selbst erstellen ließ.
Dort heißt es (S. 18): "Die Breite des projektierten Korridors sollte an der schmalsten Stelle nicht geringer als 50 m sein, so dass die topoklimatische Situation noch verbessert werden kann.“ Stattdessen sieht die Vorlage M 117 an der schmalsten Stelle nur 28 m vor - unter Einschluss der nicht überbaubaren Grundstücksflächen. Das Gutachten warnt (S. 29): "Durch Versiegelungen und Überbauung auf 45 % der Fläche (ohne Bauflächen nach § 34 BauGB) ist mit einer Verschlechterung der lokalen Kleinklimaverhältnisse zu rechnen.“ Auch darüber geht die Vorlage M 117 noch hinaus. Die Absicht einer Grünzugverbindung zur Grünfläche am Liederbach mit Durchlüftungsfunktion bei 47 % Westwindlage (Gutachten, S. 17) würde konterkariert. Bei projektierten 200 Wohneinheiten sind über 200 Kfz zu erwarten. Deren Abgase würden die Verschlechterung des Kleinklimas noch verstärken.
Zu 2.: Nur das ehemals für Schulzwecke vorgehaltene Gelände kann derzeit nach gültigem Flächennutzungsplan bebaut werden.
Zu 3.: Der Freiflächenentwicklungsplan, Anlage 6, sieht die “Neuanlage parkartiger Strukturen“ vor. Er hat zwar "keine formale Rechtsbindung“, versteht sich aber als "Eigenbindung der Kommune“. Diese Eigenbindung sollte nicht gelöst werden.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 117
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2005MM 117Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 30. September 2005OFOF 1393/6Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Oktober 2005Sie sind hierOAOA 2109Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 117Anregung
- 28. April 2006BB 240Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung § 3 (2) BauGBMagistratsbericht
- 1. September 2006BB 347Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsbericht
- 28. September 2007Antwort des Magistrats · nach 120 WochenBB 721Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB § 2396Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 117 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 2104 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 2104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 2109 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 2109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. M 117: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 117 und NR 2104 = Annahme, OA 2109 = Ablehnung) Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (M 117 und NR 2104 = Ablehnung, OA 2109 = Annahme) BFF (M 117 und NR 2104 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 117 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 2104 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 2104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 2109 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 2109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. M 117: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. a) CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 117 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 2104 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 2104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 2109 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 2109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. M 117: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und BFF gegen FAG, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und BFF gegen Die Linke, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) zu 3. a) CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FAG, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, FAG, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und REP (= Ablehnung)