Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Zu 1.: Die Bezeichnung “Grünzug“ für die Vorlage ist irreführend angesichts der beabsichtigten Bebauung. Diese steht auch im Widerspruch zum “Landschaftsplanerisch-ökologischen Gutachten“, das der Magistrat selbst erstellen ließ. Dort heißt es: “Die Breite des projektierten Korridors sollte an der schmalsten Stelle nicht geringer als 50 m sein, so dass die topoklimatische Situation noch verbessert werden kann.“ (S. 18) Stattdessen sieht die M 117 an der schmalsten Stelle nur 28 m vor – unter Einschluss der nicht überbaubaren Grundstücksflächen. Das Gutachten warnt (S. 29): “Durch Versiegelungen und Überbauung auf 45 % der Fläche (ohne Bauflächen nach § 34 BauGB) ist mit einer Verschlechterung der lokalen Leinklimaverhältnisse zu rechnen“. Auch darüber geht die M 117 noch hinaus. Die Absicht einer Grünzugverbindung zur Grünfläche am Liederbach mit Durchlüftungsfunktion bei 47 % Westwindlage (Gutachten S. 17) würde konterkariert. Bei projektierten 200 Wohneinheiten sind über 200 Kfz zu erwarten. Deren Abgase würden die Verschlechterung des Kleinklimas noch verstärken.
Zu 2.: Nur das ehemals für Schulzwecke vorgehaltene Gelände kann derzeit nach gültigem Flächennutzungsplan bebaut werden.
Zu 3.: Den Freiflächenentwicklungsplan (Anlage 6) sieht “Neuanlage parkartiger Strukturen“ vor. Er hat zwar “keine formale Rechtsbindung“ versteht sich aber als “Eigenbindung der Kommune“. Diese Eigenbindung sollte nicht gelöst werden. Antragstellende Fraktion: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 117 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2005, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 2109 2005
- Die Vorlage M 117 wird unter Hinweis auf OA 2109 zurückgewiesen.
- Die Vorlage OF 1393/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 30.09.2005, OF 1393/6
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Bebauungsplanentwurf Nr. 825 (M 117) wird an den Magistrat zurückverwiesen.
- Der Magistrat wird angewiesen, keine Änderung des gültigen Flächennutzungsplans anzustreben.
- Die Ziele des Freiflächenentwicklungsplans (§ 4216) sind zu verwirklichen.
Begründung:
Zu 1.: Die Bezeichnung “Grünzug“ für die Vorlage ist irreführend angesichts der beabsichtigten Bebauung. Diese steht auch im Widerspruch zum “Landschaftsplanerisch-ökologischen Gutachten“, das der Magistrat selbst erstellen ließ.
Dort heißt es: “Die Breite des projektierten Korridors sollte an der schmalsten Stelle nicht geringer als 50 m sein, so dass die topoklimatische Situation noch verbessert werden kann.“ (S. 18) Stattdessen sieht die M 117 an der schmalsten Stelle nur 28 m vor – unter Einschluss der nicht überbaubaren Grundstücksflächen. Das Gutachten warnt (S. 29): “Durch Versiegelungen und Überbauung auf 45 % der Fläche (ohne Bauflächen nach § 34 BauGB) ist mit einer Verschlechterung der lokalen Leinklimaverhältnisse zu rechnen“. Auch darüber geht die M 117 noch hinaus. Die Absicht einer Grünzugverbindung zur Grünfläche am Liederbach mit Durchlüftungsfunktion bei 47 % Westwindlage (Gutachten S. 17) würde konterkariert. Bei projektierten 200 Wohneinheiten sind über 200 Kfz zu erwarten. Deren Abgase würden die Verschlechterung des Kleinklimas noch verstärken.
Zu 2.: Nur das ehemals für Schulzwecke vorgehaltene Gelände kann derzeit nach gültigem Flächennutzungsplan bebaut werden.
Zu 3.: Den Freiflächenentwicklungsplan (Anlage 6) sieht “Neuanlage parkartiger Strukturen“ vor. Er hat zwar “keine formale Rechtsbindung“ versteht sich aber als “Eigenbindung der Kommune“. Diese Eigenbindung sollte nicht gelöst werden.
Antragstellende Fraktion: CDUHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 117 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2005MM 117Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 30. September 2005Sie sind hierOFOF 1393/6Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Oktober 2005OAOA 2109Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 117Anregung
- 28. April 2006BB 240Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung § 3 (2) BauGBMagistratsbericht
- 1. September 2006BB 347Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsbericht
- 28. September 2007Antwort des Magistrats · nach 120 WochenBB 721Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB § 2396Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme