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Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach

Vorlagentyp: OFCDU
120 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Zu 1.: Die Bezeichnung “Grünzug“ für die Vorlage ist irreführend angesichts der beabsichtigten Bebauung. Diese steht auch im Widerspruch zum “Landschaftsplanerisch-ökologischen Gutachten“, das der Magistrat selbst erstellen ließ. Dort heißt es: “Die Breite des projektierten Korridors sollte an der schmalsten Stelle nicht geringer als 50 m sein, so dass die topoklimatische Situation noch verbessert werden kann.“ (S. 18) Stattdessen sieht die M 117 an der schmalsten Stelle nur 28 m vor – unter Einschluss der nicht überbaubaren Grundstücksflächen. Das Gutachten warnt (S. 29): “Durch Versiegelungen und Überbauung auf 45 % der Fläche (ohne Bauflächen nach § 34 BauGB) ist mit einer Verschlechterung der lokalen Leinklimaverhältnisse zu rechnen“. Auch darüber geht die M 117 noch hinaus. Die Absicht einer Grünzugverbindung zur Grünfläche am Liederbach mit Durchlüftungsfunktion bei 47 % Westwindlage (Gutachten S. 17) würde konterkariert. Bei projektierten 200 Wohneinheiten sind über 200 Kfz zu erwarten. Deren Abgase würden die Verschlechterung des Kleinklimas noch verstärken.

Zu 2.: Nur das ehemals für Schulzwecke vorgehaltene Gelände kann derzeit nach gültigem Flächennutzungsplan bebaut werden.

Zu 3.: Den Freiflächenentwicklungsplan (Anlage 6) sieht “Neuanlage parkartiger Strukturen“ vor. Er hat zwar “keine formale Rechtsbindung“ versteht sich aber als “Eigenbindung der Kommune“. Diese Eigenbindung sollte nicht gelöst werden. Antragstellende Fraktion: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 117 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2005, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 2109 2005

  1. Die Vorlage M 117 wird unter Hinweis auf OA 2109 zurückgewiesen.
  2. Die Vorlage OF 1393/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu
  3. Einstimmige Annahme zu
  4. Einstimmige Annahme

Inhalt

Antrag vom 30.09.2005, OF 1393/6

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 825 (M 117) wird an den Magistrat zurückverwiesen.
  2. Der Magistrat wird angewiesen, keine Änderung des gültigen Flächennutzungsplans anzustreben.
  3. Die Ziele des Freiflächenentwicklungsplans (§ 4216) sind zu verwirklichen.

Begründung:

Zu 1.: Die Bezeichnung “Grünzug“ für die Vorlage ist irreführend angesichts der beabsichtigten Bebauung. Diese steht auch im Widerspruch zum “Landschaftsplanerisch-ökologischen Gutachten“, das der Magistrat selbst erstellen ließ.

Dort heißt es: “Die Breite des projektierten Korridors sollte an der schmalsten Stelle nicht geringer als 50 m sein, so dass die topoklimatische Situation noch verbessert werden kann.“ (S. 18) Stattdessen sieht die M 117 an der schmalsten Stelle nur 28 m vor – unter Einschluss der nicht überbaubaren Grundstücksflächen. Das Gutachten warnt (S. 29): “Durch Versiegelungen und Überbauung auf 45 % der Fläche (ohne Bauflächen nach § 34 BauGB) ist mit einer Verschlechterung der lokalen Leinklimaverhältnisse zu rechnen“. Auch darüber geht die M 117 noch hinaus. Die Absicht einer Grünzugverbindung zur Grünfläche am Liederbach mit Durchlüftungsfunktion bei 47 % Westwindlage (Gutachten S. 17) würde konterkariert. Bei projektierten 200 Wohneinheiten sind über 200 Kfz zu erwarten. Deren Abgase würden die Verschlechterung des Kleinklimas noch verstärken.

Zu 2.: Nur das ehemals für Schulzwecke vorgehaltene Gelände kann derzeit nach gültigem Flächennutzungsplan bebaut werden.

Zu 3.: Den Freiflächenentwicklungsplan (Anlage 6) sieht “Neuanlage parkartiger Strukturen“ vor. Er hat zwar “keine formale Rechtsbindung“ versteht sich aber als “Eigenbindung der Kommune“. Diese Eigenbindung sollte nicht gelöst werden.

Antragstellende Fraktion: CDUHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 117 Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Juni 2005MM 117Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
  2. 30. September 2005Sie sind hier
    OFOF 1393/6Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 4. Oktober 2005OAOA 2109Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 117Anregung
  4. 28. April 2006BB 240Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung § 3 (2) BauGBMagistratsbericht
  5. 1. September 2006BB 347Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsbericht
  6. 28. September 2007Antwort des Magistrats · nach 120 WochenBB 721Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB § 2396Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 44 · 04.10.2005
TO I, TOP 10
Angenommen
Anregung OA 2109 2005 1. Die Vorlage M 117 wird unter Hinweis auf OA 2109 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 1393/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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