Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Bebauungsplan Nr. 825 trägt die Bezeichnung „Grünzug Unterliederbach“. Der Grünzug Unterliederbach soll nach dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf jedoch nur zu 29,8 % öffentliche Grünfläche beinhalten, 69,1 % der Flächen sollen Wohnbau und öffentliche Verkehrsfläche darstellen. Der gültige Flächennutzungsplan sieht einen erheblich größeren Grünflächenanteil und einen geringeren Wohnungsbauanteil vor. Auf diesen Wohnungsbauanteil ist die Erweiterungsfläche für Wohnungsbau im vorliegenden Bebauungsplan zu begrenzen. Der Grünzug Unterliederbach ist darüber hinaus die östliche Verlängerung des Grünzuges, der sich in dem zukünftigen Baugebiet „Unterliederbach/Silogebiet“ befindet.
Inhalt
Antrag vom 09.11.2005, NR 2104
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Magistratsvortrag M 117 – Bebauungsplan Nr. 825 – Grünzug Unterliederbach, hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung vom 10.06.2005, wird mit folgender Maßgabe zugestimmt:
- Die Erweiterungsfläche für Wohnbebauung wird auf das Gebiet begrenzt, das im bestehenden Flächennutzungsplan als Wohnbauerweiterungsfläche ausgewiesen ist.
- Der Bebauungsplan und die Begründung sind entsprechend zu ändern.
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 825 trägt die Bezeichnung "Grünzug Unterliederbach“. Der Grünzug Unterliederbach soll nach dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf jedoch nur zu 29,8 % öffentliche Grünfläche beinhalten, 69,1 % der Flächen sollen Wohnbau und öffentliche Verkehrsfläche darstellen.
Der gültige Flächennutzungsplan sieht einen erheblich größeren Grünflächenanteil und einen geringeren Wohnungsbauanteil vor. Auf diesen Wohnungsbauanteil ist die Erweiterungsfläche für Wohnungsbau im vorliegenden Bebauungsplan zu begrenzen.
Der Grünzug Unterliederbach ist darüber hinaus die östliche Verlängerung des Grünzuges, der sich in dem zukünftigen Baugebiet "Unterliederbach/Silogebiet“ befindet.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 117
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2005MM 117Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 9. November 2005Sie sind hierNRNR 2104Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBSTVV-Antrag · CDU
- 28. April 2006BB 240Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung § 3 (2) BauGBMagistratsbericht
- 1. September 2006BB 347Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsbericht
- 28. September 2007Antwort des Magistrats · nach 120 WochenBB 721Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB § 2396Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, REP und fraktionslos; GRÜNE (= Zustimmung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 117 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 2104 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 2104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 2109 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 2109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. M 117: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 117 und NR 2104 = Annahme, OA 2109 = Ablehnung) Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (M 117 und NR 2104 = Ablehnung, OA 2109 = Annahme) BFF (M 117 und NR 2104 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 117 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 2104 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 2104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 2109 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 2109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. M 117: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. a) CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 117 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 2104 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 2104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 2109 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 2109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. M 117: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und BFF gegen FAG, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und BFF gegen Die Linke, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) zu 3. a) CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FAG, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, FAG, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und REP (= Ablehnung)