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Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Vorlagentyp: NRCDU
120 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

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Begründung

Der Bebauungsplan Nr. 825 trägt die Bezeichnung „Grünzug Unterliederbach“. Der Grünzug Unterliederbach soll nach dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf jedoch nur zu 29,8 % öffentliche Grünfläche beinhalten, 69,1 % der Flächen sollen Wohnbau und öffentliche Verkehrsfläche darstellen. Der gültige Flächennutzungsplan sieht einen erheblich größeren Grünflächenanteil und einen geringeren Wohnungsbauanteil vor. Auf diesen Wohnungsbauanteil ist die Erweiterungsfläche für Wohnungsbau im vorliegenden Bebauungsplan zu begrenzen. Der Grünzug Unterliederbach ist darüber hinaus die östliche Verlängerung des Grünzuges, der sich in dem zukünftigen Baugebiet „Unterliederbach/Silogebiet“ befindet.

Inhalt

Antrag vom 09.11.2005, NR 2104

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Dem Magistratsvortrag M 117 – Bebauungsplan Nr. 825 – Grünzug Unterliederbach, hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung vom 10.06.2005, wird mit folgender Maßgabe zugestimmt:

  1. Die Erweiterungsfläche für Wohnbebauung wird auf das Gebiet begrenzt, das im bestehenden Flächennutzungsplan als Wohnbauerweiterungsfläche ausgewiesen ist.
  2. Der Bebauungsplan und die Begründung sind entsprechend zu ändern.

Begründung:

Der Bebauungsplan Nr. 825 trägt die Bezeichnung "Grünzug Unterliederbach“. Der Grünzug Unterliederbach soll nach dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf jedoch nur zu 29,8 % öffentliche Grünfläche beinhalten, 69,1 % der Flächen sollen Wohnbau und öffentliche Verkehrsfläche darstellen.

Der gültige Flächennutzungsplan sieht einen erheblich größeren Grünflächenanteil und einen geringeren Wohnungsbauanteil vor. Auf diesen Wohnungsbauanteil ist die Erweiterungsfläche für Wohnungsbau im vorliegenden Bebauungsplan zu begrenzen.

Der Grünzug Unterliederbach ist darüber hinaus die östliche Verlängerung des Grünzuges, der sich in dem zukünftigen Baugebiet "Unterliederbach/Silogebiet“ befindet.

Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 117

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Juni 2005MM 117Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
  2. 9. November 2005Sie sind hier
    NRNR 2104Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
    STVV-Antrag · CDU
  3. 28. April 2006BB 240Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung § 3 (2) BauGBMagistratsbericht
  4. 1. September 2006BB 347Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsbericht
  5. 28. September 2007Antwort des Magistrats · nach 120 WochenBB 721Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB § 2396Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 6
Sitzung 46 · 29.11.2005
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 2104 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDREPFraktionslos
Sonstige:
Grüne (Zustimmung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, REP und fraktionslos; GRÜNE (= Zustimmung)

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 47 · 05.12.2005
TO I, TOP 12
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 117 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 2104 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 117 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 2104 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 2104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 2109 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 2109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Sonstige:
REP (M 117 und NR 2104 = Annahme, OA 2109 = Ablehnung)Die Linke (M 117 und NR 2104 = Ablehnung, OA 2109 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (M 117 und NR 2104 = Ablehnung, OA 2109 = Annahme)E.l (M 117 und NR 2104 = Ablehnung, OA 2109 = Annahme)BFF (M 117 und NR 2104 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. M 117: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 117 und NR 2104 = Annahme, OA 2109 = Ablehnung) Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (M 117 und NR 2104 = Ablehnung, OA 2109 = Annahme) BFF (M 117 und NR 2104 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 48 · 13.12.2005
TO II, TOP 3
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 117 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 2104 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 117 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 2104 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 2104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 2109 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 2109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. M 117: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. a) CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 50 · 15.12.2005
TO II, TOP 22
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 117 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 2104 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 117 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 2104 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 2104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 2109 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 2109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. M 117: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und BFF gegen FAG, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und BFF gegen Die Linke, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) zu 3. a) CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FAG, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, FAG, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und REP (= Ablehnung)

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