Europakonzept der Stadt Frankfurt am Main
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Bericht des Magistrats vom 05.11.2004, B 721
Betreff:
Europakonzept der Stadt Frankfurt am Main
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.10.2004, § 7964
- l. NR 286 GRÜNE, l. E 18/03 CDU, SPD, FDP und GRÜNE, l. B 102/04 -
Mit Organisationsverfügung der Oberbürgermeisterin vom 03.08.2004 wurde das Referat für Internationale Angelegenheiten rückwirkend zum 01.08.2004 durch Zusammenlegung des Europa-Büros, des Sachgebietes Städtepartnerschaften und dem Sachgebiet Betreuung ausländischer Institutionen in seiner neuen Form und Funktion eingerichtet. Es ist im Büro der Oberbürgermeisterin angesiedelt und wird durch diese Positionierung den an das Referat gerichteten Querschnittsaufgaben in besonderem Maße gerecht.
Im Referat für Internationale Angelegenheiten arbeiten derzeit 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zwei davon mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden. Das Sachgebiet "Europäische Angelegenheiten“ besteht aus 3 Mitarbeitern.
Jenseits der Mittelakquise sind im Frankfurter Europa-Büro in den letzten Jahren bedeutsame Aufgaben gewachsen, die Städte im europäischen Konzert der Kräfte wahrnehmen müssen. Dies spiegelt auch die Entwicklung der Europabüros in anderen deutschen und europäischen Städten, die ihre Aufgabenschwerpunkte mehr und mehr auf die Mitgestaltung europäischer kommunalrelevanter Entscheidungsfindungsprozesse, Städtelobbying und Stadtvermarktung verlagern. Auch in den Europabüros der Städte Köln, Dortmund, Düsseldorf
u. a. ist abzulesen, dass sich die Kernaufgaben von der Mittelakquise auf die Mitarbeit in europäischen Gremien, Netzwerken und kommunalen Verbänden verlagert haben, da die Mittelbeschaffung in Brüssel kein hinreichendes Kriterium für die Einrichtung einer zentralen städtischen "Europaabteilung“ bietet und der Mittelfluss aus Brüssel ohnehin nur selten hinreichend gewährleistet ist. Eine Aufwand-Nutzen-Rechnung lässt eine verstärkte Bemühung um EU-Mittel für Frankfurt nur in den seltensten Fällen und nur im Fälle kleiner Programme mit geringem Finanzierungsvolumen als sinnvoll und effizient erscheinen.
Frankfurts Engagement in der europäischen Städtepolitik zielt vor allem darauf ab, Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen die Leistungsfähigkeit der Städte und Stadtregionen erhalten oder wieder hergestellt werden. Europäisches Recht wirkt sich in hohem Maße auf die Städte aus, EU-Regelungen sind zu erheblichen Teilen auf der kommunalen Ebene umzusetzen und beschneiden den Gestaltungsspielraum der Kommunen. Die Städte Europas müssen deswegen durch die Verbesserung von vorhandenen und neuen EU-Politiken auf die Anforderungen und Herausforderungen der Zukunft vorbereitet werden.
Die künftige politische Mitwirkung der Kommunen auf europäischer Ebene und die Verankerung des Rechts auf Subsidiarität und kommunale Selbstverwaltung ist ein Teil der Diskussion zu "Neues Regieren" und "Kompetenzabgrenzung" im so genannten Post-Nizza-Prozess. Für die Kommunen könnte sich daraus die Möglichkeit einer verstärkten Mitwirkung ergeben. Frankfurt hat in diesem Prozess über die Mitgliedschaft im Präsidium des Deutschen Städtetages und im Exekutivausschuss des mehr als 110 Städte umfassenden Städtenetzwerkes EUROCITIES, durch die Mitgliedschaft im Ausschuss der Regionen sowie im Rahmen seiner Städtepartnerschaften dazu beigetragen, dass die Interessen der Kommunen bei den EU-Institutionen inzwischen mehr Aufmerksamkeit finden.
Deswegen muss auch zukünftig die Arbeit Frankfurts in europäischen Netzwerken noch weiter intensiviert werden. Insbesondere ist der Austausch und die intensive Zusammenarbeit mit strukturell vergleichbaren europäischen Städten wichtig, um gemeinsam in Fragen der Urbanität, der Lebensqualität und der gesellschaftlichen Kohäsion zukunftsfähige Modelle zu entwickeln. Hier wird sich das Referat für europäische und internationale Angelegenheiten verstärkt in Arbeitsgruppen von Eurocities engagieren, die Beteiligung der städtischen
Fachämter an Arbeitskreisen anregen und insbesondere die bestehenden Städtepartnerschaften für best-practice-Vergleiche nutzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Februar 1998NRNR 253Europakonzept für Frankfurt am MainSTVV-Antrag · CDU
- 20. März 1998NRNR 286Europakonzept für Frankfurt am MainSTVV-Antrag · GRÜNE
- 11. Dezember 1998BB 934Europakonzept für Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 16. Juni 2000BB 458Europa-Konzept für Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 30. Juli 2001BB 575Europakonzept für Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 3. März 2003BB 167Europa-Konzept für Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 18. August 2003BB 646Europa-Konzept für Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 20. Februar 2004BB 102Europakonzept für Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 5. November 2004Sie sind hierBB 721Europakonzept der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 5. März 2007Antwort des Magistrats · nach 472 WochenBB 132Europakonzept der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)