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.Autonome. Aktivitäten in Frankfurt - Welche Gefahren sind den städtischen Verantwortlichen bekannt?

Vorlagentyp: B
32 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren5 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 10.02.2012, B 70

Betreff: "Autonome" Aktivitäten in Frankfurt - Welche Gefahren sind den städtischen Verantwortlichen bekannt? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.11.2011, § 788 - A 12/11 FREIE WÄHLER - Die Beobachtung und Beurteilung extremistischer Gruppierungen und politisch motivierter Straftaten liegen im originären Verantwortungsbereich der Landesbehörden. Der Magistrat hat dazu keine eigenen Erkenntnisse oder Dokumentationen und stützt sich auf die Berichte der zuständigen Landespolizei und des Hessischen Verfassungsschutzes. Zur Beantwortung der Fragen wurde deshalb eine Stellungnahme der Landespolizei eingeholt. Dies vorweg genommen, werden die Fragen wie folgt beantwortet:

  1. Welche Gruppierungen der linksextremen Szene in Frankfurt sind der Stadt Frankfurt bekannt? zur Frage 1: Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main verweist auf den Jahresbericht des Landesamtes für Verfassungsschutz, Jahrgang 2010, abzurufen auf der Startseite des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz: http://www.verfassungsschutz.hessen.de . Dort sind ein Überblick, Erkenntnisse und statistisches Material über linksextremistische Gruppierungen in Hessen veröffentlicht.
  2. In Frankfurt existieren mehrere Zentren, von denen offenkundig linksexxtreme Tendenzen ausgehen. So gibt sich das Anwesen "In der Au 14 - 16" laut seiner Homepage als "Autonomes Wohn - und Kulturzentrum" aus. Das "Cafe Exzess" in der Leipziger Straße 91 bietet Raum für einen regelmäßigen "Antifa - Jugendtreff" und ein "Cafe Antisistema". Es bietet dem sogenannten "Infoladen Frankfurt am Main" die Möglichkeit, die - laut Eigenaussage - "Vernetzung der linken Szene in der näheren und weiteren Umgebung" zu fördern. Auf der Webseite des Zentrums "Faites votre jeu!" im ehemaligen Polizeigefängnis in der Klapperfeldstraße 5 war nach den Festnahmen dreier "Autonomer" zu lesen: " Solidarität mit dem Betroffenen! Innenministerkonferenz auflösen!" Erhalten diese Zentren von Seiten der Stadt Frankfurt finanziellen Zuwendungen und/oder Vergünstigen?
  3. Wer ist Eigentümer der betriebenen drei Liegenschaften?
  4. Im Falle städtischen Eigentums: Wie hoch ist die Miete, die die Stadt Frankfurt von Seiten der Zentrumsbetreiber erhält? zur Frage 2, 3 und 4: Die in Frage 2 der Anfrage genannten Liegenschaften stehen im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Die Liegenschaft Leipziger Straße 91 ist an den Verein zur Förderung von Umwelt, Kommunikation und Kooperation e.V. vermietet. Der monatlich zu zahlende Mietzins beträgt 407,11 €. Die Liegenschaft "In der Au 14-16" ist den Nutzern unentgeltlich überlassen. Bei der Liegenschaft Klapperfeldstraße 5 (ehemaliges Polizeigefängnis) handelt es sich nicht um ein Mietverhältnis, sondern um eine Überlassung. Die Nutzer zahlen einen symbolischen Nutzungsbeitrag für die Überlassung von 250 €.
  5. Die Leipziger Straße 91 wird auch von den sogenannten "campusantifa" als Kontaktadresse angegeben. Diese hat laut Angabe der Webseite www.antifa-frankfurt.org am
  6. Mai eine "Mobilisierungsveranstaltung" zum Thema "Burschentag in Eisenach zum Desaster machen - Männerbünde auflösen" im Bockenheimer "KoZ" durchgeführt. Inwieweit wurde und wird das "KoZ" von Linksextremisten als Treffpunkt und Veranstaltungszentrum genutzt? zur Frage 5: Beim sogenannten "KoZ" handelt es sich um das Kommunikationszentrum des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Goethe-Universität Frankfurt am Main auf dem Campusgelände in Bockenheim. Das Zentrum wird nach Erkenntnissen der Landespolizei vorwiegend von Studierenden zum alltäglichen Aufenthalt genutzt. Für weitere Informationen wird auf den Jahresbericht des Landesamtes für Verfassungsschutz, Jahrgang 2010, Seiten 131 und 137, verwiesen.
  7. Erhält das "KoZ" städtische Zuschüsse, und wenn ja, in welcher Höhe? zur Frage 6: Nein.
  8. Die Stellungnahmen gegen die Festnahme der Tatverdächtigen mit der Parole "Solidarität mit den Betroffenen! Innenministerkonferenz auflösen!" war auch auf der Internetseite www.frankfurt-info.org zu lesen. Diese wird von einem Verein " Leben und Arbeiten im Gallus und Griesheim" (LAGG e.V:) unter der verantwortlichen Redakteurin Ulla Diekmann betrieben. Was ist über die Verbindung dieses Vereins zu linksextremen Kreisen bekannt? zur Frage 7: Dazu liegen der Landespolizei keine Erkenntnisse vor.
  9. Erhält dieser Verein städtische Zuschüsse oder sonstige Vergünstigungen? zur Frage 8: Der Verein erhält keine städtischen Förderungen.
  10. Welche Verbindungen der bekannten, so genannten "Anti-Nazi-Koordination", zu Linksextremisten und Straftätern sind der Stadt Frankfurt bekannt? zur Frage 9: Es wird auf den Jahresbericht 2008 des Landesamtes für Verfassungsschutz, Seite 136, verwiesen. Eigene Erkenntnisse liegen dem Magistrat nicht vor.
  11. Gab es bislang bzw. gibt es Anstrengungen der Stadt Frankfurt, eine wissenschaftliche Studie zu Strukturen und Aktivitäten der linksextremen Szene in Frankfurt in Auftrag zu geben, um Hintergründe dieser Aktivitäten zu erfahren und zu analysieren? zur Frage 10: Nein.
  12. Wenn nicht, warum ist dies bislang unterblieben? zur Frage 11: Es ist nicht die Aufgabe des Magistrats, eine wissenschaftliche Studie über Strukturen und Aktivitäten der linksextremen Szene in Auftrag zu geben.
  13. Wie schätzt die Stadt Frankfurt das von linksextremen Aktivisten im Stadtgebiet ausgehende Gefahrenpotential ein? zur Frage 12: Hierzu wird auf den Jahresbericht 2010 des Landesamtes für Verfassungsschutz sowie die Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Jahres 2010 des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main verwiesen. Eigene Erkenntnisse liegen dem Magistrat nicht vor.
  14. Kann ausgeschlossen werden, dass von Linksextremisten in absehbarer Zeit eine erkennbare Gefahr für Leib und Leben von Frankfurter Bürgern ausgeht? zur Frage 13: Dazu verweist die Landespolizei auf den Jahresbericht 2010 des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Auch in Frankfurt am Main hat es immer wieder schwere Straftaten von extremistisch motivierten Straftätern gegeben. Aus diesem Grund können grundsätzliche Gefahrenausschlüsse nicht getroffen werden. Konkrete Hinweise auf Gefahren für Leib oder Leben liegen derzeit jedoch nicht vor.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Juni 2011AA 12.Autonome. Aktivitäten in Frankfurt - Welche Gefahren sind den städtischen Verantwortlichen bekannt?STVV-Anfrage · FREIE_WÄHLER
  2. 10. Februar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 Wochen
    BB 70.Autonome. Aktivitäten in Frankfurt - Welche Gefahren sind den städtischen Verantwortlichen bekannt?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 2
Sitzung 10 · 12.03.2012
TO I, TOP 41
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 70 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUFreie Wähler
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung); SPD (= Enthaltung)

KAV
Sitzung 13 · 12.03.2012
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 70 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 1
Sitzung 9 · 20.03.2012
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 70 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 10 · 20.03.2012
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 70 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 9 · 23.04.2012
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 70 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
Freie Wähler (Kenntnis)Piraten (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und Piraten (= Kenntnis)

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