a) Migrantinnen und Migranten in der Stadtverwaltung: Genug der schönen Worte, konkrete Maßnahmen sind gefragt b) Eine Stadtverwaltung für und mit Migrantinnen und Migranten
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Bericht des Magistrats vom 24.09.2007, B 694
Betreff:
a) Migrantinnen und Migranten in der Stadtverwaltung: Genug der schönen Worte, konkrete Maßnahmen sind gefragt b) Eine Stadtverwaltung für und mit Migrantinnen und Migranten
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.07.2007, § 461
- NR 1341 und NR 1909 GRÜNE, l. B 231/06 -
Zu Ziffer 2:
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2001, § 7713, wurde der Magistrat aufgefordert jährlich zu berichten, welches Dezernat beziehungsweise Amt signifikant die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nichtdeutscher Herkunft erhöht hat.
Hierzu wurde letztmals am 28.04.2006 mit der Vorlage B 230 berichtet.
Zwischenzeitlich wurde der Berichtsauftrag dahingehend erweitert, dass der Magistrat den Anteil der Migrantinnen und Migranten auch in den Ämtern darlegt, die seither nicht der Berichtspflicht unterlagen.
Vorausschickend ist anzumerken, dass personenbezogene Daten über die Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der Stadt Frankfurt am Main in den zentralen Datenverarbeitungssystemen "Stellenverwaltung“ (SVS) und "Bezügeberechnung“ (LOGA) nur insoweit vorliegen, wie sie für das Arbeitsverhältnis von unmittelbarer Relevanz sind.
Da der Begriff "Migrantin/Migrant“ weder allgemeinverbindlich und unverwechselbar definiert noch dieser Status für das einzelne Beschäftigungsverhältnis von Bedeutung ist (das sich im öffentlichen Dienst lediglich nach auszuübender Tätigkeit und der dafür erforderlichen Eignung und Qualifikation, aber nicht nach Herkunft ausrichtet), gestaltet es sich sehr schwierig, über ein solches Merkmal Beschäftigte im gewünschten Sinne zu ermitteln.
In den - für das Arbeitsverhältnis - benötigten Daten lässt neben der "Staatsangehörigkeit“ (die eindeutig Nichtdeutsche erkennen lässt) lediglich das Merkmal "Geburtsort/-land“ einen Rückschluss auf mögliche Migration oder einen Migrationshintergrund zu.
Es ist jedoch festzustellen, dass beide Faktoren in den "nachwachsenden“ Generationen immer weniger anzutreffen sind.
In den Auswertungen, die den künftigen Berichterstattungen des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zugrunde liegen, sind daher neben "nichtdeutschen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“ auch "deutsche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ erfasst, die nicht in Deutschland geboren sind.
Eine weitergehende Auswertung der Herkunft, z.B. der Elterngeneration, ist aus den dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegenden Angaben und den vorhandenen Daten nicht möglich.
Es ist daher zu berücksichtigen, dass der tatsächliche Anteil der Beschäftigten in der Stadtverwaltung mit Migrationshintergrund deutlich höher sein dürfte, wie er sich über die Auswertungszahlen darstellt.
Dies relativierend vorausgeschickt, sind in der Anlage 1 für alle Ämter und Betriebe sowohl die Zahl der Beschäftigten insgesamt als auch die Zahl der "Beschäftigten mit Migrationshintergrund“ jeweils zum Stand 31.12.2005 und 31.12.2006 aufgeführt.
Die Veränderungen resultieren zum einen aus der Fluktuation (Weggang von deutschen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund) sowie zum anderen den allgemeinen personalwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. Auflagen der Aufsichtsbehörde, Wiederbesetzungssperre und externer Einstellungsstopp.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Rahmenbedingungen ist es nicht möglich, für die nächsten Jahre verlässliche Prognosen über Wiederbesetzungen und damit verbundenen Einstellungen von Beschäftigten abzugeben. Es kann daher die Anzahl der tatsächlich erfolgten Abgänge und Neueinstellungen - insgesamt und unterteilt nach Beschäftigten mit Migrationshintergrund - nachstehend dargestellt werden (die Darstellung umfasst auch die gewünschte geschlechterspezifische Aufschlüsselung).
Einstellungen und Abgänge in der Stadtverwaltung einschließlich Sondervermögen (ohne Städtische Kliniken Frankfurt am Main - Höchst):
Einstellungen im Jahr 2005
Einstellungen im Jahr 2006
m
w
ges.
m
w
ges.
insgesamt
165
410
575
194
388
582
davon mit Migrations
10
73
83
8
81
89
hintergrund
14,43%
15,29%
Abgänge im Jahr 2005
Abgänge im Jahr 2006
m
w
ges.
m
w
ges.
insgesamt
255
499
754
275
471
746
davon mit Migrations-
7
15
22
27
27
hintergrund
2,92%
3,62%
Des Weiteren stellen sich die erfolgten Höhergruppierungen und Beförderungen in den letzten beiden Jahren in der Stadtverwaltung einschließlich der Sondervermögen (ohne Städtischen Kliniken Frankfurt am Main - Höchst) wie folgt dar:
Beförderungen und Höhergruppierungen im Jahr 2005
Beförderungen und Höhergruppierungen im Jahr 2006
m
w
ges.
m
w
ges.
insgesamt
357
360
717
230
313
543
davon mit Migrations-
38
47
85
19
33
52
hintergrund
11,85%
9,58%
Eine ämterspezifische Aufteilung ist ebenso wie weitergehende Angaben - insbesondere nach einzelnen Bezahlungsgruppen - nicht möglich, da die Kleinteiligkeit der hierbei entstehenden Einzelzahlen Rückschlüsse auf einzelne, bestimmbare Personen ermöglicht und daher aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr zulässig wäre.
Der Magistrat wird künftig jährlich über die Gesamtzahl der Beschäftigten sowie den Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der dargestellten Art berichten.
Die jeweiligen Veränderungen können dann hieraus entnommen werden.
Die jährliche Berichtserstattung im Sinne des Beschlusses vom 01.02.2001, § 7713, mit der lediglich über die Ämter, in denen die Zahl der nichtdeutschen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter erhöht wurde, zu berichten war, wird damit entbehrlich.
Zu Ziffer 3:
Der Magistrat hat bereits in seinem Bericht B 231 vom 28.04.2006 dargestellt, dass in den letzten Jahren aufgrund des mit der Wiederbesetzungssperre einhergehenden Einstellungsstopps externe Einstellungen bei der Stadtverwaltung nur in einem geringen Umfang stattfinden.
Ergänzend wurde dargestellt, dass die überwiegende Anzahl der externen Einstellungen in zwei Dezernatsbereichen erfolgen, während es in anderen Dezernatsbereichen nur zur Besetzung einzelner Stellen mit sehr spezifischen Anforderungen kommt.
Aufgrund dieser Ausgangslage hält der Magistrat es für nicht dienlich, eine prozentuale Steigerung des Anteils der Migrantinnen und Migranten unter den Beschäftigten in der Stadtverwaltung für die nächsten Jahre festzulegen. Eine signifikante Erhöhung der Anzahl der Beschäftigten nicht deutscher Herkunft wird auch unter Gewährung von Anreizen unter den derzeitigen Rahmenbedingungen als nicht erreichbar angesehen.
Zu Ziffer 4, 6 und 7 :
In diesem Zusammenhang wird auch auf den Bericht B 564 vom 30.08.2004 verwiesen, in dem interkulturelle Kompetenz versucht wurde zu definieren und über den Erwerb von interkultureller Kompetenz über die Qualifizierung der städtischen Beschäftigten, deutsche wie nicht- deutsche, berichtet wurde.
Eine generelle und flächendeckende Überprüfung der Stellenprofile aller (auch der besetzten) Stellen hinsichtlich des Anforderungsmerkmals "interkulturelle Kompetenz“ ist nicht erforderlich und vom Aufwand her nicht vertretbar.
Wie bereits mit Bericht B 231 vom 28.04.2006 zur Frage 4 d) des Antrages NR 1909 berichtet, werden Stellenprofile grundsätzlich immer überprüft bzw. überarbeitet, wenn ein Besetzungsverfahren ansteht, da es im Interesse des Magistrats liegt, durch optimale Stellenbesetzungen mit den am besten geeigneten Bewerbern/-innen eine effektive und leistungsfähige Verwaltung zu garantieren.
Dies beinhaltet selbstverständlich auch die Überprüfung des Anforderungsprofils daraufhin, inwieweit das Tätigkeitsgebiet interkulturelle Aspekte beinhaltet und daher interkulturelle Kompetenz verlangt. Sofern dies der Fall ist, werden auch Qualifikationsmerkmale interkultureller Kompetenz in das Anforderungsprofil aufgenommen; besondere interkulturelle Aspekte werden im Tätigkeitsprofil erwähnt.
Vor allem in publikumsintensiven Bereichen kann unterstellt werden, dass interkulturelle Aspekte im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung von Bedeutung sind, sodass zukünftig bei entsprechenden Stellenausschreibungen generell interkulturelle Kompetenz in die jeweiligen Anforderungsprofile aufgenommen wird.
Bei den übrigen Stellen erfolgt - wie bereits angeführt - im Zuge der Einleitung eines Besetzungsverfahrens eine entsprechende Überprüfung der Stellenprofile im Einzelfall. Da sämtliche internen und externen Stellenausschreibungen durch das Personal- und Organisationsamt veranlasst werden, erfolgt dort die Überprüfung der Stellenprofile im Benehmen mit den jeweiligen Ämtern/Betrieben. Bei Bedarf, beispielsweise im Zusammenhang mit einer notwendigen Spezifikation zur interkulturellen Kompetenz, wird geeignete Unterstützung, z. B. durch das Amt für multikulturelle Angelegenheiten, in Anspruch genommen werden.
Soweit aufgrund der wahrzunehmenden Aufgaben im Anforderungsprofil interkulturelle Kompetenz aufzunehmen ist, ist im Rahmen eines ermessensfehlerfreien Auswahlverfahrens eine adäquate Berücksichtigung und Gewichtung unter Beachtung der übrigen Qualifikationsmerkmale selbstverständlich.
Ein Hinweis, der Migranten/-innen dazu auffordert, sich zu bewerben, wird nicht in den Einzelausschreibungen, sondern auf der Einleitungsseite für die Stellen-Ausschreibungen der Stadt Frankfurt am Main für sinnvoll erachtet. Hier wird zukünftig folgende Formulierung vorgesehen:
"In einer Großstadtverwaltung wie der Stadtverwaltung Frankfurt am Main gehören Umgang mit Vielfalt, interkulturelle Öffnung und der Erwerb interkultureller Kompetenz zu den selbstverständlichen Erfordernissen für alle kommunalen Gremien und die Stadtverwaltung. Die Stadt Frankfurt am Main strebt daher auch an, den Anteil von Migranten/-innen unter ihren Bediensteten zu erhöhen. Bewerbungen von Migranten/-innen werden daher besonders begrüßt – dies gilt in besonderem Maße für Stellen, bei denen interkulturelle Kompetenzen als Anforderungskriterium aufgeführt sind (s. Einzelausschreibungen).“
Zu Ziffer 5:
In der Bewerbungsstatistik der zentral verwalteten Nachwuchskräfte erfolgt die Erfassung nach Bewerbungen, nicht nach Personen. D.h., da Interessierte sich häufig für mehrere Berufe bewerben, kann die Anzahl der Bewerbungen nicht mit der Anzahl der Bewerber/innen in Beziehung gesetzt werden.
Es konnten für 2005 4867 Bewerbungen gezählt werden, 728 Bewerbungen davon wurden von Bewerbern/-innen mit Migrationshintergrund eingereicht. Der Bewerbungseingang für das Einstellungsjahr 2006 lässt sich mit 3209 beziffern; bei 454 Bewerbungen kann von Bewerber/Bewerberinnen mit Migrationshintergrund ausgegangen werden. Für das Einstellungsjahr 2007 wurden bisher 4585 Bewerbungen registriert, davon 657 mit Migrationshintergrund.
In der Stadtverwaltung mit ihren Ämtern und Betrieben konnten 97 Auszubildende im Einstellungsjahr 2005, 83 im Einstellungsjahr 2006 und werden voraussichtlich 101 im Einstellungsjahr 2007 ihre Ausbildung beginnen. 2005 waren darunter 18 Migranten/-innen, 2006 9 und voraussichtlich 18 im Jahr 2007.
Die Gewinnung von Bewerberinnen/Bewerbern mit Migrationshintergrund für eine Ausbildung liegt im Interesse des Magistrats. In den vergangenen Jahren wurde dies umgesetzt durch klassische Maßnahmen wie Schaltung von Anzeigen in ausländischen Tageszeitungen, Präsenz von Auszubildenden verschiedener Nationalitäten bei div. Berufsmessen oder Auslage von Info-Material an strategischen Punkten (z.B. publikumsintensive Ämter, Jugendclubs).
Darüber hinaus wurde der Informationsflyer im Rahmen einer Neuauflage und notwendigen redaktionellen Überarbeitung dahingehend angepasst, dass sich junge Menschen aller Nationalitäten vom Ausbildungsangebot der Stadt Frankfurt angesprochen fühlen.
Zur Informationskampagne gehören seit Jahren auch die gesonderte Information der Frankfurter Schulen und das spezielle Angebot von Veranstaltungen für Klassen in der Schule selbst oder im Betrieb "Stadt Frankfurt“. Das Xenos-Projekt knüpfte an dieses bestehende Konzept an und informierte Schüler/innen im Rahmen von Schulveranstaltungen.
Es hat sich jedoch gezeigt, dass sich entweder aufgrund der besonderen Situation als "schulnahe“ Veranstaltung oder aufgrund der gruppendynamischen Prozesse der Teenager die Resonanz in Grenzen hielt. Aus diesem Grund wurden in Kooperation mit dem Amt für multikulturelle Angelegenheiten neben den bisherigen Wegen zur Verbreitung der Informationen über das Ausbildungsangebot der Stadt Frankfurt spezifische Informationswege von Migrantinnen und Migranten gesucht und genutzt.
Dies geschieht durch Anknüpfen an bereits bestehende Netzwerke und ermöglicht es so, bei der Informationsvermittlung vor allem solche Kanäle effektiv zu nutzen, die besonders auf Migrantinnen und Migranten zugeschnitten sind. Als Beispiel sei hier das Projekt "Ausbildungsorientierte Elternarbeit“ genannt. Im Rahmen dieses Projektes werden Eltern von Jugendlichen aus Migrantenfamilien durch Multiplikatoren in ihrer Muttersprache über Möglichkeiten des deutschen Schul- und Ausbildungssystems informiert.
In den Berichten B 231 vom 28.04.2006 zu dem Antrag NR 1909 der GRÜNEN und B 245 vom 27.04.2007 zu der Anfrage A 33 von ÖkoLinX-ARL und E.L. vom 26.09.2006 wurde zwischenzeitlich ebenfalls über die Gewinnung und Einstellung von Nachwuchskräften berichtet.
Zu Ziffer 9:
Nach § 73 der Hessischen Gemeindeordnung liegt die Zuständigkeit für Personalangelegenheiten alleine beim Magistrat bzw. Gemeindevorstand einer Stadt. Eine öffentliche Anhörung, wie im Antrag NR 1909 gefordert, ist vom Magistrat nicht beabsichtigt. Maßgeblich ist hierfür auch, dass gerade die Personal- und Einstellungspraxis im öffentlichen Dienst eine sehr sensible Materie ist, die sich in ihrer Umsetzung in einem engen rechtlichen Rahmen zu bewegen hat. Es erscheint daher nach Auffassung des Magistrats wenig sinnvoll, durch eine öffentliche Anhörung den Eindruck zu erwecken, als ob ein freier Gestaltungsspielraum bestünde.
Anlage 1 (ca. 9 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 28.11.2007, NR 692
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 24. September 2007Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 0 WochenBB 694a) Migrantinnen und Migranten in der Stadtverwaltung: Genug der schönen Worte, konkrete Maßnahmen sind gefragt b) Eine Stadtverwaltung für und mit Migrantinnen und MigrantenMagistratsbericht
- 28. November 2007NRNR 692Selbstverpflichtungserklärung für den Abschluss von Ausbildungsverträgen in der Stadtverwaltung und in städtischen Betrieben!STVV-Antrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf12 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme), LINKE. (= Ziffer 1. und 2. Satz 1 Annahme, Ziffer 2. Satz 2 und 3 Ablehnung) und FAG (= Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, REP und NPD (B 694 = Kenntnis, NR 692 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (B 694 = Zurückweisung, NR 692 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD und FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (B 694 = Kenntnis, NR 692 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen SPD und LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. NR 692 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Ziffer 2. Satz 1: CDU, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Ziffer 2. Sätze 2 und 3: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)